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Einladung eines Kubaner nach Österreich (Gelesen: 16275 mal)
26. April 2013 um 01:06

Aleksa29   Offline
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Cubalibre
Wien

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Beiträge: 16
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Hallo Liebes Cuba-Forum,

ich war jetzt 2 mal in Cuba um meinen Freund zu besuchen. Jetzt ist es an der Zeit, dass er mich in Wien besucht. Könnt ihr mir weiterhelfen, was ich dazu brauche? Bzw. was er alles benötigt um ein Visum zu beantragen???
Danke im Voraus um eure Antworten.
Aleksandra
 
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Antwort #1 - 26. April 2013 um 02:06

Yale   Offline
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Cubalibre
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Aleksa, gruess dich hier im Forum!

ich geb dir einfach mal DEN Rat ueberhaupt: erkundigt euch an den "Quellen", denn nur da erfahrt ihr, was die aktuell wollen.

Die "Quellen" sind:

Embassy of Cuba in Austria
Address: Kaiserstrasse 84/1/3, second floor, 1070 Vienna, Austria
Phone: (43-1) 877 81 98 28
Fax: (43-1) 877 81 98 20 or 30
E-mail: oficonsulado@ecuaustria.at

aussserdem natuerlich die oesterreichische botschaft in Kuba. und dann auch die auslaenderbehoerde Wien.
 
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Antwort #2 - 26. April 2013 um 13:53

Esperanto   Offline
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Die Bestimmungen für kurzfristige Besuche (max. 90 Tage) sind für alle Schengen-Staaten gleich. Die Handhabung bei den einzelnen Botschaften unterscheidet sich nur geringfügig. Diejenige von Österreich hatten wir hier noch nicht im Fokus.

Die kubanische Botschaft in Wien hat natürlich nichts mit der Einreiseerlaubnis (Visum) nach Österreich zu tun. Über kurzfristige Aufenthalte entscheidet allein die österreichische Botschaft in Havanna. Ungewöhnlich ist, dass sie keine eigene Internetseite hat, auf welcher auf die Verfahrensweise bei der Visumsbeantragung hingewiesen wird. Insofern ist das Visa-Merkblatt des Außenministeriums maßgebend.

Dieses Merkblatt solltest Du erst durchlesen und danach Fragen zu Einzelheiten stellen. Besonders zu beachten sind die vom Einlader zu beschaffenden Unterlagen: Reisekrankenversicherung und Verpflichtungserklärung. Letzteres zu besorgen über die Fremdenpolizei. Unklar sind die Vorstellungen der österreichischen Botschaft hinsichtlich Vorlage des Tickets. Dies wird in den einzelnen Botschaften unterschiedlich gehandhabt. Die DE-Botschaft rät auf ihrer Internetseite das Ticket erst nach der Zusage der Visumserteilung zu erwerben und hat auch sonst nichts damit zu tun. Die CH-Botschaft will die Reservierung des Tickets bei der Antragsstellung vorgelegt bekommen. Aurora hat uns in ihrem Beitrag #103 und Beitrag #105 Hinweise gegeben, wie man zu einer Reservierung gelangt.

Egal in welche Nuancen sich die Visabearbeitung in den einzelnen Botschaften unterscheiden, die größte Hürde ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit auch bei der österreichischen Botschaft.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 28. April 2013 um 21:59

Aleksa29   Offline
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Cubalibre
Wien

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Danke für Eure Antworten. Interessanterweise hat mir die Österreichische Botschaft in Havanna gleich geantwortet und die nötigen Unterlagen zugeschickt. Jedoch werde ich morgen in die Botschaft gehen und mich erkundigen was ich benötige und was am längsten dauert, damit ich das gleich in die Hand nehme.

Sehr richtig, sie möchten sicher gehen, somit brauchen die Behörden eine Garantie das er wieder zurückkehrt.

Auch das Flugticket stellt ein Problem dar, wie lange kann man ein Ticket reservieren. ?

Die Reisekrankenversicherung muss in Österreich abgeschlossen werden?

Was ist eine Verpflichtungserklärung???

Glg und vielen Dank für eure Unterstützung  Kuss
 
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Antwort #4 - 28. April 2013 um 22:59

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Was hat Dir die österreichische Botschaft in Havanna zugeschickt? Etwa das Visa-Merkblatt? Das Antragsformular in Deutsch/Spanisch? Das letztere bekommt Dein Freund von der Botschaft in Havanna, wo er persönlich mit seinen Unterlagen zur Antragsstellung vorzusprechen und das Antragsformular auszufüllen hat.

In welche Botschaft willst Du morgen gehen? Doch nicht etwa in die kubanische in Wien. Die brauchst Du nicht. Geh lieber zur Fremdenpolizei und bitte um Entgegennahme und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung (EVE).

Die Reisekrankenversicherung kannst Du überall abschließen. Beispielsweise auch in DE. Abschluss per Online in 5 Minuten und gleich ausgedruckt. Es wird vielleicht das Dokument sein, das die längste Zeit von den beiden, von Dir zu beschaffenden Dokumenten benötigt, da der Nachweis als Antragsunterlage der österreichischen Botschaft in Havanna vorzulegen ist und deswegen auch dorthin zu überbringen ist. Es sei denn, die Botschaft akzeptiert die Übersendung per E-Mail-Anhang.

Mit der Verpflichtungserklärung (EVE) geht es vielleicht sehr flott. Nach dem Visa-Merkblatt wird diese Erklärung bei der Fremdenpolizeibehörde -in welcher Du Dich für die Übernahme sämtlicher Kosten im Zusammenhang mit der Einladung verpflichtest, insbesondere jener, die den österreichischen Behörden entstehen könnten- eventuell anschließend von dieser Behörde auf elektronischen Weg an die Botschaft übermittelt. Dein Freund hätte lediglich die achtstellige ID-Nummer zu nennen. Falls dieser einfache Übermittlungsweg nicht möglich ist, bleibt nur derselbe Versandweg, wie jener für den Nachweis der Reisekrankenversicherung bzw. auch der Flugticketreservierung (falls eine Fluglinie oder ein Reisebüro derartiges ausstellt).

Die Frage hinsichtlich Reservierung des Flugtickets, sollte Dir die österreichische Botschaft in Havanna beantworten. Ich habe noch nie nach einer derartigen Reservierung gefragt und folglich auch nie eine bekommen. Mehr als der vorangegangene Hinweis auf Auroras Beiträge kann ich Dir nicht bieten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 29. April 2013 um 00:38

Yale   Offline
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Cubalibre
Cartagena/Kolumbien

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Esperanto schrieb am 28. April 2013 um 22:59:
In welche Botschaft willst Du morgen gehen? Doch nicht etwa in die kubanische in Wien. Die brauchst Du nicht


@Esperanto, du weisst das alles viel zeitnaeher als ich, so dass ich mich da raushalte. Aber dennoch eine Frage aus Neugier:

Warum braucht Aleksa die kubanische Botschaft in Wien nicht? Ich hab ja frueher so einige Einladungen von Kubanerinnen gemacht, jeweils nach Berlin, wo ich wohnte. Und da brauchte ich die kubanische Botschaft in Berlin sehr wohl - und zwar nicht nur, um dort allgemeine Infos einzuholen, sondern auch, weil die ganz konkret zwischengeschaltet waren.

Zum Beispíel musste ich mir die verpflichtungserklaerung/Einladung bei der deutschen behoerde verschaffen, diese dann aber BEI DER KUBANISCHEN BOTSCHAFT abgeben, denn die waren zustaendig fuer die Weiterleitung. Und ich glaube, die waren auch noch fuer andere Dinge zustaendig.

Ist das nun alles weggefallen? Hat die kubanische Botschaft im Gastgeber-Land keinerlei Funktion mehr?
 
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Antwort #6 - 29. April 2013 um 08:30

Esperanto   Offline
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Yale schrieb am 29. April 2013 um 00:38:
Ist das nun alles weggefallen? Hat die kubanische Botschaft im Gastgeber-Land keinerlei Funktion mehr?

Ja, die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE) ist seit dem 13.01.2013 weggefallen und damit wird die Cu-Botschaft nicht mehr für die "Carta de invitacion", "Prorroga", etc. gebraucht. Zur Erinnerung: Guck hier.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 29. April 2013 um 13:40

Aleksa29   Offline
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Esperanto: Jetzt bin ich komplett durcheinander. Kannst du mir schreiben, was von mir verlangt wird, außer die EVE =Elektronische Verpflichtungserklärung. Welches Dokument braucht er noch?
 
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Antwort #8 - 29. April 2013 um 13:58

Aleksa29   Offline
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Esperanto: meinst du mit beiden dokumente: Verpflichtungserklärung und Reiseschutzversicherung?

lg
 
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Antwort #9 - 29. April 2013 um 14:39

Esperanto   Offline
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Nicht Reiseschutzversicherung, sondern Reisekrankenversicherung so wie es da steht. Ohne Reisekrankenversicherung gibt es kein Visum. Außerdem muss der im Visum einzutragende Zeitraum der Gültigkeit des Visums (Datum von .... bis ...) innerhalb des vorzulegenden Nachweises der Versicherung liegen. Dabei interessiert es die Botschaften nicht, dass die Dauer der Versicherung (in Tagen) sowie der Versicherungszeitraum bei den meisten KV vor Einreise und auch noch danach angepasst werden kann.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #10 - 29. April 2013 um 14:41

Aleksa29   Offline
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für (private) Besuchsreisen:

Nachweis der wirtschaftlichen oder familiären Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland


Schriftliche Einladung bzw.
Falls der Antragsteller nicht genug Eigenmittel nachweisen kann: achtstellige ID-Nummer der Elektronischen Verpflichtungserklärung. Erklärung: die Elektronische Verpflichtungserklärung ist durch den Einlader bei der für den Wohnsitz örtlich zuständigen Fremdenpolizeibehörde zu unterfertigen.

den 1. punkt verstehe ich nicht..... was für ein Nachweis?
 
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Antwort #11 - 29. April 2013 um 14:45

Aleksa29   Offline
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UPS. habs verstanden. SORRY - wiedermal die Garantie das der Ausreinsende JA wieder zurück kommt. Smiley
 
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Antwort #12 - 29. April 2013 um 15:25

Esperanto   Offline
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Der Nachweis der wirtschaftlichen oder familiären Verwurzelung des Antragssteller im Heimatland dient der Prüfung der Rückkehrwilligkeit. Gelingt es dem Antragsteller nicht, die Visastelle von seiner Rückkehrabsicht zu überzeugen, ist von einer Ablehnung des Visumsantrages auszugehen.

Nach den Vorgaben des Visakodexes sind dies:
"Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Gebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt:
1. Buchung eines Rückreise- oder Rundreisetickets;
2. Nachweis finanzieller Mittel im Wohnsitzstaat;
3. Nachweis eines Arbeitsverhältnisses: Kontoauszüge;
4. Nachweis von Immobilienbesitz;
5. Nachweis der Eingliederung in den Wohnsitzstaat: familiäre Bindungen; beruflicher Status."


Viel taugen die dort aufgeführten Dokumente nicht. Die DE-Botschaft legt besonderen Wert auf:
Die Arbeits- oder Studienbescheinigung und Urlaubsnachweis für die gesamte Reisedauer (falls vorhanden)
.


In diesem Zusammenhang wird auch nach dem Zweck der Reise gefragt. Klar, es handelt sich meist um einen Gegenbesuch. Das reicht aber nicht. Es sollte schon einiges hinsichtlich "Verwurzelung" des Antragstellers und des abgefragten "Reisezweckes" zusammenkommen, der es der Visastelle unmöglich macht, die Ablehnung mit der im Visakodex vorgefertigten Formulierung:
"Die Absicht des Antragstellers vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."
zu begründen.



Was die schriftliche Einladung oder Verpflichtungserklärung betrifft, so ist -ähnlich wie beim Schweizer Visumsverfahren- mit der Einladung vermutlich die kubanische notarielle "Carta de invitacion" gemeint, in welcher sich der Einlader zu ähnlichem verpflichtet wie in der Verpflichtungserklärung und diese dadurch ersetzt. Diese kubanischen Formalitäten sind seit Mitte Januar dieses Jahres abgeschafft. Insofern gibt es kein "oder" mehr. Die Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) ist alternativlos und Pflicht. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #13 - 29. April 2013 um 17:19

Tamales   Offline
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Für die EVE (bei der Wiener Fremdenpolizeit) ist es hilfreich, wenn du dich vorab schlau machst, was du an Belegen brauchst - zB üblicherweise deine Einkommensnachweise, genügend Raum um einen Gast unterzubringen usw. Dort bekommst du dann eine zugeteilte (elektronisch) Nummer, welche du an den Einzuladenden schickst, mit dieser Nummer können sie dann seinen Visumsantrag verlinken.
Viel Glück!  Zwinkernd
 
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Antwort #14 - 30. April 2013 um 13:25

Aleksa29   Offline
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Cubalibre
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Hi,
EVE - elektronische Verpflichtungserklärung funktioniert in Wien (Österreich) so, ..... man koensultiert das Polizeikommissiariat des zuständigen Bezirkes. Dort benötigt man meinerseits, meine letzten 3. Gehaltszettel und meinen Mietvertrag. Vom Besucher benötigt man: Die ganzen persönlichen Daten und Reisepassnummer. Angeblich bekommt man eine ID-NUmmer. Wie ich es verstanden habe, ersetzt die EVE die schriftliche Einladung?

Für die Reise,-Kranken,. und Unfallversicherung (Deckungssumme: 30.000 Euro), erkundige ich mich in bei der Versicherung. Jetzt bleibt nur die Frage, ob sie eine Reisebestätigung bzw. eine Reisereservierung benötigen???? Ich glaub, von meiner Seite wars das???????? Er muss den Fragebogen ausfüllen und abgebene.

Esperanto: Da er eine Tochter/Eltern dort hat, ein Haus besitzt und eine berufliche Tätigkeit nachgeht, stellt es einerseits eine Garantie dar, dass er vor hat zurück zu kommen hat!!!!

Mir ging es per se, was er von mir braucht, damit ich ihm alles zusenden kann.

Lg
 
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