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Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (Gelesen: 20331 mal)
16. Juli 2013 um 15:17

bruja   Offline
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Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervorgeht, hat die EU-Kommission am 31.05.2013 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, wegen der europarechtswidrigen Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. weiter
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #1 - 03. August 2013 um 15:52

Esperanto   Offline
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Inzwischen wird das am 31. Mai 2013 von der EU-Kommission eingeleitete Verfahren auch in den Medien thematisiert.


EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ei
n


...


Wenn Nicht-Europäer zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen, müssen sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nach Ansicht der EU-Kommission ist das zu pauschal und lässt nicht genug Spielraum für Entscheidungen nach Einzelfall. .....


...     Mehr .....


Kommentar
Der Erwerb der Deutschkenntnisse wurde als Mittel zur Unterbindung von Zwangsehen gesehen. Ein islamisch/türkisches Problem - kein kubanisches! Insofern ist die Forderung nach "genug Spielraum für Entscheidungen nach Einzelfall" gerechtfertigt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 03. August 2013 um 16:39

Esperanto   Offline
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Da leitet die EU-Kommission ein Verfahren wegen europarechtswidrigen Verlangens nach einen Nachweis von Deutschkenntnissen für die Genehmigung des Ehegattennachzuges ein und auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna wird weiterhin behauptet, dass damit Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt würden:

Zitat:
Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. 

 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 18. September 2013 um 16:03

mikers   Offline
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Aber das ist doch dann totaler Quatsch...
 

Wie das Leben so spielt.
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Antwort #4 - 24. September 2013 um 12:53

Don-Franco   Offline
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Hallo zusammen,

na da bin ich mal gespannt, ob diese Regelung bald gekippt wird.

Meine Freundin und ich werden voraussichtlich im Dezember heiraten. Meine Papiere habe ich alle zusammen, Übersetzung und Beglaubigung durch die kubanische Botschaft in Bonn hat reibungslos und vor allem sehr zügig geklappt. Meine Freundin ist zur Zeit in D und kann alle Papiere mitnehmen. In Santiago wird sie dann alles der consultoria juridica vorlegen. Ich bin ziemlich optimistisch, dass alles vollständig ist, zumal die Botschaft nichts zu beanstanden hatte.

Wenn die Regelung mit der Sprachprüfung zum Ehegattennachzug gekippt würde, (wie lange kann das wohl noch dauern?), können wir schon bald hier zusammen leben. Hoffen wir das beste.

Liebe Grüße
Don-Franco
 
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Antwort #5 - 24. September 2013 um 13:01

bruja   Offline
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naja... da ja seit April der Sprachtest durch das Goethe-Institut durchgeführt wird, stehen die Chancen auch so nicht schlecht! Wenn natürlich die Bereitschaft zum Deutsch-Lernen vorhanden ist!!! Zwinkernd
 

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Antwort #6 - 24. September 2013 um 13:36

Don-Franco   Offline
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Die Bereitschaft zum Deutsch Lernen ist auf jeden Fall gegeben.
Meine Freundin absolviert zur Zeit einen sechswöchigen Integrationskurs Deutsch und wird nach ihrer Rückkehr in Kuba weiter Deutsch "pauken" - sprich Sprachunterricht nehmen.
 
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Antwort #7 - 24. September 2013 um 14:10

bruja   Offline
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na dann dürfte der Sprachtest beim Goethe-institut kein Problem sein... also wieso auf etwas hoffen, was nicht passieren wird?

Bei Spanien machen Sie ja auch kein Theater darum, dass die ein Gesundheitszeugnis verlangen, obwohl dort die medizinische Versorgung schlechter als in Cuba ist.
 

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Antwort #8 - 24. September 2013 um 14:14

juan72   Offline
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Don-Franco schrieb am 24. September 2013 um 12:53:
na da bin ich mal gespannt, ob diese Regelung bald gekippt wird.

Na so schnell wird es wohl nicht gehen. Das Spracherfordernis zum Ehegattennachzug wurde 2007 eingeführt und hui, nur 6 Jahre später leitet die EU ein Verfahren dagegen ein. Bis es da, wenn überhaupt mal, zu einer Entscheidung kommt, werden nur noch wenige Jahre vergehen. Augenrollen

Also gilt immer noch: 4 Wochen Deutsch lernen und Prüfung bestehen.
 
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Antwort #9 - 10. Juli 2014 um 13:39

Esperanto   Offline
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Don-Franco schrieb am 24. September 2013 um 12:53:
na da bin ich mal gespannt, ob diese Regelung bald gekippt wird.

juan72 schrieb am 24. September 2013 um 14:14:
Na so schnell wird es wohl nicht gehen. Das Spracherfordernis zum Ehegattennachzug wurde 2007 eingeführt und hui, nur 6 Jahre später leitet die EU ein Verfahren dagegen ein. Bis es da, wenn überhaupt mal, zu einer Entscheidung kommt, werden nur noch wenige Jahre vergehen.

Eigentlich nicht.

Jedenfalls hat die EU ihr Verfahren abgeschlossen, Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht und dieses hat jetzt sein Urteil gefällt:

Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Regelung


Deutschtest für türkische Ehepartner rechtswidrig

...


...    Mehr ...


Hierzu:

Von 2005 bis Ende 2013 kamen durch den Ehegattennachzug fast 350 000 Frauen und Männer nach Deutschland. Die verpflichtenden Sprachtests vor der Einreise wurden 2007 eingeführt.

Das galt unterschiedslos für alle Nicht-EU-Bürger. Anlass der Gesetzesänderung war, damit eine Möglichkeit zu haben, die von Türken praktizierte Zwangsheiraten zu unterbinden. Weil Gesetze für alle gleich sein müssen, galt dieses Gesetz auch für alle anderen einschließlich Kubanern, denen so etwas wie Zwangsheirat völlig fremd ist.

Wenn nunmehr der EuGH den Sprachtest für türkischen Familienangehörigen als rechtswidrig ansieht, aufgrund eines Abkommens mit der Türkei aus dem Jahre 1970, so wird man dieses von anderen Nicht-EU-Bürgern auch nicht mehr verlangen dürfen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #10 - 10. Juli 2014 um 17:02

importado   Offline
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@der europ.GH bezieht sich explizit auf die tuerkei bzgl vertrag von 70,
war eine bilaterale sache der tuerkei mit der EU bzgl.familiennachzug

richtig ,die intention der BRDTLD-war die zwangsehenverhinderung,
weiss nicht ob das gesetz(bin kein spezialisierter jurist),welches fuer alle nicht eu-buerger gilt,weiter bestehen kann,und man die tuerkei ausnimmt ,weil sie ja seinerzeit diesen vertrag aus 1970 hatten.ich geh aber davon aus,dass das gesetz weiterbestehn bleibt,nur eben mit ausnahme der tuerken aufgrund vertrags aus 70.
ausserdem ist es heute auch ein wichtiges integrationsmittel,die sprachkenntnis der dt.sprache-
nota:die begruendung der rechtswidrigkeit ist nicht die gleichbehandlung sondern der vertragsinhalt aus 1970.
grundsaetzlich beschaeftigt sich der europ.GH  mit angelegenheiten der gesamt-EU und deren buerger,gleichbehandlungsangelegenheiten etc etc.
dtld.wurde eben geprueft weil sie im gegensatz zu andren EU staaten den sprachtest fuer alle forderten aus nicht EU laendern und der vertrag aus 1970 mit den tuerken bestand hatte,Durchgedreht
PS:ich bin mir nicht sicher ob oesterreich auch eine sprachregelung hat

 
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Antwort #11 - 10. Juli 2014 um 18:22

Esperanto   Offline
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Soweit ich mich erinnere, gibt es in Österreich die gesetzliche Forderung von Deutschkenntnissen vor Nachzug des Ehegatten nicht. Stattdessen hat sich der Zuziehende zu verpflichten nach Ankunft an einem Sprachkurs teilzunehmen. Diese Regelung hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Teilnahme an einen Sprach-/Integrationskurs ohne Übernahme der Kosten seitens der Steuerzahler durchgesetzt werden kann.

Eigentlich ist es selbstverständlich, dass jemand, der sich hier niederlassen will, die hiesige Sprache zu verstehen und sich damit zu verständigen hat. Wenn das Gesetz aber gemacht wurde, um der hiesigen Islamisierung entgegenzuwirken, dann stimmt etwas mit unserer Gesetzgebung nicht, sollten Türken diesbezüglich nunmehr Sonderrechte gewährt werden.


Übrigens:

Die Botschaft in Havanna vermittelt auf ihrer Internetseite weiterhin den Eindruck, dass die Forderung von Sprachkenntnissen für ein Visum zum Nachzug des Ehegatten auf einer "Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" beruht. Eine völlige Umkehrung der Wahrheit, was nach dem ergangenen Urteil des EuGH offensichtlich ist.

Man würde über diese Falschaussage hinwegsehen, wäre da nicht deren zur Gewohnheit gewordenen Unterstellung der Unaufrichtigkeit des Antragstellers eines Besuchsvisums.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #12 - 10. Juli 2014 um 19:35

importado   Offline
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europ.GH stellt nur klar,dass sich die brd an die 1970 geschl.familiennachzugsklauseln zu halten hat und da war von keiner sprachtestanforderung die rede.
denke dieser bilaterale konsens kam mit der EU und der tuerkei zustande um dem damligen zustrom,eher anwerbung von tuerk.gastarbeitern die moeglichkeit des fam.nachzugs zu gewaehrleisten und durch die familien den gastarbeitern mehr stabilitaet zu geben und auch den anreiz mehr oder weniger zeit da zu bleiben und ihre wirtschaftskraft einzubringen
 
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Antwort #13 - 11. Juli 2014 um 11:31

importado   Offline
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@esperanto:zur gleichbehandlung
  grundsaetzlich muessen die gesetzgeber aller eu-staaten die gleichbehandlung von EU buergern beruecksichtigen und achten,bei nicht EU-staaten hat da die landesgesetzgebung freie hand zu differenzieren,so waren auch die USA z.B.von dieser sprachregelung fuer nicht-eu-buerger ausgenommen.ein tuerke hatte geklagt,weil 1970 keine einschraenkungen fuer fam.nachzug von tuerk.stattsbuergern verienbart wurden,da wurde auch kein spielraum fuer nachbesserungen und aenderungen eingeraeumt.
dafuer haben  uns die USA als aftervasallen und abnickerdepp schoen ausspioniert ,will nicht wissen was da an ind.spionage laeuft,
in den vergangenen jahrzehnten hat die USA sowieso den wissenspool int.aufgekauft.
sie sind soweiso nur in mitlitaer-luftraum-flug-technik fuehrend sowie spionage und
abschirmdienst unter einsatz ihrer diversen mittel.
 
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Antwort #14 - 11. Juli 2014 um 15:12

Esperanto   Offline
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Ja, ein Türke hat geklagt gegen das Gesetz, das im seinem Fall bzw. im Fall seiner Ehefrau angewendet wurde. Er hat Recht bekommen. Das deutsche Gesetz ist mit europäischen Rechtsnormen nicht vereinbar. Es ist zu ändern.

Ein Gesetz kann aber nicht auf bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgerichtet werden, sondern muss für alle gleich sein. Sollte die anstehende Gesetzesänderung mit der Vereinbarung mit den Türken aus dem Jahre 1970 begründet und diese von der Verpflichtung zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse befreit werden, dann wäre dies Grund für eine erneute Klage im Sinne der Ungleichhandlung. Jedenfalls hat die Änderung des Ausländergesetzes aus dem Jahre 2007, mit welchem insbesondere islamische Gebräuche gegengesteuert werden sollte, nunmehr ihren Sinn verloren. Es muss neu nachgedacht werden.

Insofern betrifft es auch Kubaner, die Deutsche heiraten und sich anschließend in Deutschland längerfristig aufhalten wollen.
 

Saludos Esperanto
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