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Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (Gelesen: 20350 mal)
Antwort #15 - 11. Juli 2014 um 15:34

importado   Offline
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@esperanto.-nein,da liegst du m.E.falsch
1.der tuerke hatte geklagt,mit begruendung,dass 1970 keine beschraenkungen fuer fam.nachzug
  mit der EU verienbart wurden: vertragspartner waren EU und tuerkei
  dtld.scherte aus und setzte diese sprachregelung in kraft fuer nicht EU-buerger,(also keine ungleichbehandlung von EU buergern)-dadurch war auch die tuerkei betroffen.ausnahme war immer die USA  von anfang an,die keinen sprachtest einbringen mussten.
2.du sagst es waere nun ein grund der nichtgleichbehandlung wenn die tuerken kuenftig
   ausgenommen sind,falsch,da ist die dt.gesetzgebung nur vom europ.GH
  erinnert worden , sich an die verienbarung von 1970 zu halten,welche damals alle eu-staaten schlossen und sich auch dran hielten;ausser BRD
nach deiner ungleichbehandlungs-argumentation koennte  da auch die USA aufgefuehrt werden,welche als nichteu-staat ausgenommen wurde.
3. ES GEHT hier nicht um ungleichbehandlung: wenn es um nicht eu-buerger geht,koennen die einzelnen eu-mitgliedstaaten individuelle nationale gesetze erlassen,hier bzgl.einreise,aufenthalt,visabestimmungen etc.
dtld.hat weltweit versch.bestimmungen fuer versch.laender,
die koennten dann alle klagen weil sie als nicht-eu buerger untereinander nicht alle gleich behandelt werden,oder was??
portugal hat spez.bestimmungen fuer brasilianer,franzosen fuer ihre exkolonien,GB auch fuer den commonwealth etc.etc.
im konkreten fall in dtld.,hatte man die sondersituation der tuerken nicht beruecksichtigt aus vertrag 1970 bzgl.fam.-nachzug und  vor ein paar jahren allen nicht-eubuergern(1 ausnahme USA)pauschal die sprachtestanforderung zum nachzug zugrundegelegt .
es wird nirgends gesagt dass das dt.gesetz  mit europ.rechtsnormen kollidiert,wie du begruendest oder hab ich da was uebersehn?vielmehr wurde die sondersituation der tuerken nicht beachtet Durchgedreht
ergo betrifft es auch nicht u.a.die cubaner
 
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Antwort #16 - 11. Juli 2014 um 16:17

Esperanto   Offline
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importado schrieb am 11. Juli 2014 um 15:34:
es wird nirgends gesagt dass das dt.gesetz  mit europ.rechtsnormen kollidiert

Sogar der internationale Gerichtshof in Den Haag könnte sich mit der Sache befassen, handelt es sich doch bei der Heirat um ein allgemeines Menschenrecht. Nur - dort wird man ein Urteil innerhalb eines Jahrzehntes nicht bekommen, sollte je eine derartige Klage angenommen werden. Im Falle des Türken hat die EU-Kommission die Klage beim EuGH eingereicht. Um den Türken ging es nur zweitrangig.


importado schrieb am 11. Juli 2014 um 15:34:
die koennten dann alle klagen weil sie als nicht-eu buerger untereinander nicht alle gleich behandelt werden,oder was??

Ja.  -  Aber warten wir mal ab, ob das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz aus dem Jahre 2007 nur für Türken geändert bzw. was anstelle der bisherigen Regelung künftig gelten wird.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #17 - 11. Juli 2014 um 21:27

importado   Offline
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Cubalibre
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@der int.gerichtshof koennte......
ebenfalls koennten alle klagen wegen z.B.usa ausnahme oder der jetzt kuenftigen sog.``tuerkenbevorzugung``,welche keine ist wegen vertrag 1970;gaebs ueberhaupt zulassung in der vorpruefung?dann der zeitfaktor etc.
dass keine europ.rechtsnormen verletzt wurden/kollissionen,dies bezog ich auf die urteilsbegruendung des aktuellen richterspruchs des europ.GH bzgl.der tuerkenklage.

es sind in diesem moment 2 paar stiefel,einmal zu welchem schluss die europ.kommission gekommen ist und bereits ein verfahren gegen dtld.eingeleitet hat um dann evtl.klage in zukunft beim europ.GH einzureichen(da sieht die kommission in ihrer argumentation einen verstoss gegen europ.recht und dtld.repreasentanten sehn es anders)
und zweitens der momentane gefaellte rechtsspruch des europ GH bzgl.der tuerkenklage;mit begruendung aus vertrag1970 des damaligen EWR und der tuerkei,
die dt.werden nur die tuerken rausnehmen um das 70 geschl.abkommen nicht mehr zu unterlaufen (NOTA BENE:die tuerk.analfabethin hatte geklagt und nicht die europ.kommission) ,daher muesssen die dt.nun die tuerken rausnehmen ,bei den andren wirds so bleiben ausser bei unsren so geliebten verbuendeten der USA,die das sonderzuckerl behalten.
ich gehe nicht davon aus ,dass die sprachklauseln/regelungen kuenftig wegfallen. Augenrollen
PS:DIE KOMMISSION HATTE EIN VERFAHREN EINGELEITET JEDOCH NOCH KEINE KLAGE BEIM EUROP.GH,das ist momentaner stand.  AugenrollenGRUESSE
 
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Antwort #18 - 18. Juli 2014 um 16:16

importado   Offline
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Cubalibre
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hatte noch vergessen ,dass auch eheleute aus  japan(super wirtschfts.-beziehung )und canada(nachbar USA und wirtschftl.bez.)keinen sprachtest erbringen muessen.
da geht man davon aus dass sie wirtschftl.ihre existenz in dtld.selber sichern und den sozialkassen nicht zur last fallen.
ich persoenlich halte die sparchregelung fuer okay ,wenn man in ein fremdes land geht als sog.gebranntmarkter dritte-welt buerger,dann soll man auch die sprache (basis) beherschen,dies gilt uebrigens vice-verse -aslo alle staaten sollten diese anforderungen stellen koennen fuer alle als bestehende option,welche genutzt werden kann oder nicht je nach gusto.fuer eu-buerger was andres,weil wir den konsens des europ.rechts der freien niederlassung in unsrem gemeinsamen eu-raum haben.
 
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Antwort #19 - 22. Juli 2014 um 20:52

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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importado schrieb am 18. Juli 2014 um 16:16:
auch eheleute aus  japan(super wirtschfts.-beziehung )und canada(nachbar USA und wirtschftl.bez.) müssen keinen sprachtest erbringen

... auch nicht der Vater oder Mutter eines deutschen Kindes. Der/die bekommt ein nationales Visum und anschließend die Aufenthaltserlaubnis auch ohne Sprachtest.

Dass das Verlangen nach Deutschkenntnissen Sinn macht, ist keine Frage. Es wäre aber absurd, wenn dieses Gesetz weiterhin gelten würde, die Türken aber davon ausgenommen wären. Also ausgerechnet jene, für die diese Gesetzänderung wegen der von ihnen praktizierten Zwangsheirat gemacht wurde.

Trotzdem würde ich mich freuen, dass damit für die Visaerteilung ein weiteres Mittel der Gängelung entfällt, ähnlich wie bereits der Wegfall der Vorlage eines Rückflugtickets und in absehbarer Zeit der Nachweis der Krankenversicherung. Zwar sind all diese 3 erwähnten Forderungen grundsätzlich in Ordnung. Sie wurden aber häufig von der Visastelle derart willkürlich gehandhabt, dass die Nachteile für den Einzelnen größer, als die Vorteile für irgendjemanden waren.

Die gut bezahlten Gesetzgeber sollen sich etwas Besseres einfallen lassen, um die ursprünglichen Ziele effektiver und zielgerichteter zu erreichen und dabei mehr auf die Selbstverantwortung der Individuen setzen. 
 

Saludos Esperanto
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