Was Fidel meint, steht im Kapitel VII des
"Codigo de la familia", den er im Jahre 1975 unterschrieben hat und offensichtlich auch noch im Jahre 2008 gültig war.
Kuba ist dem
Haager Adoptionsübereinkommen vom 29.5.1993 beigetreten. Im
"Adoptionsportal" ist in einem
Beitrag vom 22.08.2007 zu lesen: "
Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Adaption kubanischer Kinder durch deutsche Staatsangehörige möglich sein wird, da nach gegenwärtiger Rechtslage nur Kubaner in Kuba adoptieren dürfen."
Ich denke aber, dass letzteres auf die üblichen Fälle der Adoption zugeschnitten ist, in welcher Kinder außer Landes gebracht und dort ohne leibliche Eltern aufwachsen sollen. Im Fall eines (künftigen) Stiefvaters, in welchen das Kind zusammen mit einem Elternteil lebt, ergeben sich meines Erachtens andere Voraussetzungen.