Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlängerung eines Touristenvisums (Gelesen: 3403 mal)
07. September 2013 um 17:40

elpidio_valdes   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 5
*
 
Hallo zusammen,

wer kann mir bei dem nachfolgenden Fall dringend weiterhelfen:

Der Sohn von meiner Frau aus erster Ehe macht bei uns gerade Ferien. Er hat ein 3-monatiges Touri-Visum. Allerdings würde er hier gerne auf die Sprachschule gehen, mit dem Ziel sich in "D" einmal niederzulassen. Besteht die Möglichkeit, hier in Deutschland das Visum verlängern zu lassen? Der Sohn ist auch über 16 Jahre alt (18). Wer hätte noch eine andere Idee für eine Verlängerung des Aufenthaltes hier? Für Antworten wäre ich dankbar.
Saludos

e_valdes unentschlossen
 
IP gespeichert
 
Antwort #1 - 07. September 2013 um 18:06

bruja   Offline
Full Member
de puta madre

Beiträge: 506
***
 
Am besten am Montag bei der für Euren zuständigen Ausländerbehörde vorstellig werden und fragen, weil die dafür zuständig sind! Nur die können das Visum verlängern, bzw. in einen befristeten Aufenthalt umwandeln.
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
IP gespeichert
 
Antwort #2 - 07. September 2013 um 19:11

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Es gibt keine Verlängerung eines Besuchsvisums solange der Besucher transportfähig ist. Keine Ausländerbehörde wird europäisches Recht brechen können.

Wenn er bereits 18 Jahre ist, hat er auch kein Recht auf Kindesnachzug §32 ff der AVwV. Diesen Anspruch hatte er nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Danach kann die Ausländerbehörde bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Ermessen entscheiden. Mit Volljährigkeit wird es eine Aufenthaltsgenehmigung im Zusammenhang mit dem Familiennachzug nur noch in besonderen Härtefällen geben, für die es in diesem Fall keine ernstzunehmende Grundlage gibt.

Es bleibt die Möglichkeit vor der regulären Ausreise bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden, um dort um deren Zustimmung für einen -bei der deutschen Botschaft in Havanna nach Rückkunft- neu zu stellenden Antrag auf eine Sprachvisum zu werben. Der Antrag auf ein Sprachvisum sollte aber nicht mit einem längeren Aufenthaltswunsch bei der Mutter oder gar Einwanderungsabsichten begründet werden.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken