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Ausreise nach Deutschland. Dringend!!! (Gelesen: 69995 mal)
Antwort #15 - 22. September 2013 um 21:01

Pakino   Offline
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Bezugsperson eine entspechende Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland lebt (Passkopie, Meldebescheinigung)
 
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Antwort #16 - 22. September 2013 um 22:11

bruja   Offline
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Pakino schrieb am 22. September 2013 um 20:14:
Danke schoen.  mal gut zu wissen, das die Kontrollen so ablaufen koennen.

erstens, auch die Kanaren gehören zur EU, innerhalb der EU keine Grenzkontrollen! EU-Recht!
Ich fliege fast wöchentlich zwischen Spanien und Deutschland!
Pakino schrieb am 22. September 2013 um 20:14:
Warum schnellstmoeglichst? Mich erschliesst sich aus dem Gesetzestext nichts, liebe Bruja

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

   ....

    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche seinen
gewöhnlichen Aufenthalt
im Bundesgebiet hat.

gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet, dass du dort gemeldet bist und nicht erst dann, wenn sie mit dir dort auftaucht!
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #17 - 22. September 2013 um 22:24

Esperanto   Offline
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Also Platz hätte ich genügend. Mitte Oktober wird sogar eine Wohnung frei. In einer kleineren Stadt in Nordhessen ca. 30 km südlich von Kassel. Das Städtchen hat auch durch das hiesige, weltweit tätiges Unternehmen aus dem Medizinbereich ein gewisses internationales Flair.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #18 - 22. September 2013 um 22:24

Pakino   Offline
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Ich habe es erst nicht verstanden weil ich schon Mal in Madrid bei der Botschaft vor Kurzen angefragt habe unter dem Kenntnisstand das ich mit in Spanien wohnhaft bin und bei der Beantwortung bezgl der benoetigten Unterlagen fuer ein Visa keinen Hinweis auf den
gewoehnlichen Aufenthalt
bekommen habe. Die Situation hatte ich gaenzlich geschildert.

Zitat:
da Sie nicht mit Ihrer kubanischen Lebenspartnerin verheiratet sind, kann diese ein Visum zur Familienzusammenführung mit dem deutschen Kind beantragen, eine visumfreie Einreise für einen Aufenthalt von über 90 Tagen ist nicht möglich. Das o.g. Visum kann erst dann beantragt werden, wenn Sie die Vaterschaft zu dem Baby anerkannt haben und Ihre Partnerin der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt hat.
Für den Visumantrag wäre die Deutsche Botschaft Madrid zuständig (Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage [url=www. madid.diplo.de]www. madid.diplo.de[/url]), für alle familienrechtlichen Angelegenheiten ist für Sie zuständig das Deutsche Konsulat in Las Palmas.
 
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Antwort #19 - 22. September 2013 um 22:31

Pakino   Offline
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Esperanto schrieb am 22. September 2013 um 22:24:
Also Platz hätte ich genügend. Mitte Oktober wird sogar eine Wohnung frei. In einer kleineren Stadt in Nordhessen ca. 30 km südlich von Kassel. Das Städtchen hat auch durch das hiesige, weltweit tätiges Unternehmen aus dem Medizinbereich ein gewisses internationales Flair.



wow, jetzt bin ich platt.
Das ist superlieb und gleichzeitig beschaemend. Fremde Menschen die einen helfen wollen und die eigenen Freunde lassen einem im Stich. Vielen Dank.
Ich wuerde gerne darauf zurueck kommen falls sich gar keine andere Loesung findet. Es tut auf jeden Fall schon mal gut zu wissen.
Wuensche erst Mal Gute Nacht an Alle  Smiley
 
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Antwort #20 - 22. September 2013 um 22:37

Esperanto   Offline
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Pakino schrieb am 22. September 2013 um 22:31:
Ich wuerde gerne darauf zurueck kommen falls sich gar keine andere Loesung findet.

Dann aber über PN, da zu persönlich.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #21 - 22. September 2013 um 22:40

Pakino   Offline
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claro!!!  Zwinkernd
 
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Antwort #22 - 23. September 2013 um 00:17

juan72   Offline
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Pakino schrieb am 22. September 2013 um 12:52:
Gibt es irgendwelche Aussnahmen in unserem speziellen Fall, das meine Frau und Tochter legal einreisen kann nach Deutschland und zwar schnellstmoeglichst?

Nochmal zum Verständnis: Du bist Deutscher, und hast nicht die spanische Staatsangehörigkeit? Du hast seit mehreren Jahren auf Gran Canaria gelebt und gearbeitet?

Das ist ein spezieller Fall, und zwar zu deinen Gunsten. Denn für dich gilt die EU-Freizügigkeit. Heirate deine Freundin, und sie ist sofort(!) legal in Spanien. Denn durch die Ehe erbt sie die EU-Freizügigkeit von dir. Mag sein, dass man das den drögen Bürokraten auf Gran Canaria erstmal verklickern muss.

Die EU-Freizügigkeit kann sie auch bei einem Umzug nach Deutschland mitnehmen. Hier ist es aber wichtig, dass ihr vor dem Umzug nach Deutschland heiratet, sonst ist die EU-Freizügigkeit futsch und es gilt ganz normal das AufenthG.

Wenn du es nicht glaubst, oder es ganz genau wissen willst, schildere den Fall auf www.info4alien.de, da sind Experten auf dem Gebiet. Smiley

Euer Kind darf sowieso nach Deutschland, braucht natürlich einen Pass.
 
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Antwort #23 - 23. September 2013 um 13:31

Pakino   Offline
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ja und ja.

Heiraten steht schon seit laengeren auf dem Plan und auch da wollen sie eine Residencia hier. Zumindest die Aussage vom hiesigen Standesamt. Laut Ausage auf der Polizei nach der Selbstanzeige braeuchte sie nun doch keine Residencia zum heiraten. Aber erst nachdem sie angegiftet wurde und meine Frau darauf hin ihnen die persoenliche Situation erklaert hatte und Bilder von unserer Tochter gezeigt hatte. Und wer war zum Schluss der Nette? Der Polizeichef persoenlich. Die Weiber dort haetten Sie am liebsten gefressen und eingebuchtet. Wohlgemerkt die Sekretaerinnen.

Daran sieht man die Widrigkeiten. Werden die Woche auch noch Mal beim Standesamt vorstellig werden.

 
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Antwort #24 - 23. September 2013 um 15:33

Esperanto   Offline
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Pakino schrieb am 23. September 2013 um 13:31:
Werden die Woche auch noch Mal beim Standesamt vorstellig werden.

Vielleicht klappt es. Eine Heirat wäre in De nicht einfacher. Auch hier wird für die Eheschließung ein Aufenthaltstitel, also der Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes verlangt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #25 - 23. September 2013 um 17:40

Pakino   Offline
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mal sehen. Ob dann der restliche Papierkram der benoetigt wird von ihr ueberhaupt noch gueltig ist? Gibt Papiere glaube ich zumindest die duerfen nicht aelter als 6 Monate sein?!?
Und Danke fuer eure Ratschlaege! Meld mich wieder wenn ich mehr weiss.
saludos
 
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Antwort #26 - 25. September 2013 um 10:11

Esperanto   Offline
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Pakino schrieb am 23. September 2013 um 17:40:
mal sehen.

Nach dem Merkblatt der Deutschen Botschaft in Madrid könntest Du Deine Lebenspartnerin in Spanien heiraten. Gegenüber einer Heirat in De hätte dies auch den Vorteil, dass Übersetzung, Beglaubigung etc. der kubanischen Papiere entfallen würden.

...   ...

Grafik anklicken
 

Saludos Esperanto
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Antwort #27 - 25. September 2013 um 11:10

bruja   Offline
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@Esperanto. die Beglaubigung der Papiere nicht... nur die Übersetzung entfällt.
 

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Antwort #28 - 25. September 2013 um 13:13

Esperanto   Offline
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Ausgerechnet die Beglaubigung! Bei MINREX! Das wäre wohl am zeitaufwendigsten und könnte Monate dauern. Aber vermutlich wird eine legale Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassungserlaubnis in De ohne Ausreise nach Kuba -zur Antragstellung eines Visums in der deutsche Botschaft in Havanna- nicht zu bekommen sein. Wenigstens entfällt der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse vor Einreise nach Deutschland, sei es bei Beantragung eines Heiratsvisums oder Visums zum Ehegattennachzug. Grund: Familienzusammenführung mit ihrem deutschen Kind.

Einen Anspruch auf Familienzusammenführung hätte die kubanische Mutter aber auch zu ihrem deutschen Kind in Spanien. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit -ohne Umweg über Kuba- ihren Aufenthalt im Schengenraum legalisiert zu bekommen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #29 - 27. September 2013 um 16:48

Pakino   Offline
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Neuster Stand Amigos.
Wir werden heiraten wenn alles klappt. Wie schnell zeigt sich. Haben jemanden getroffen der nur noch selten hier ist. Einen alten anwalt und Mafiosi.
Brauchen aber tatsaechlich noch Papiere wie ein Ehebefaehigungszeugnis und zwar Beide da die nur 6 Monate Gueltigkeit gehabt haben. Das Gute ist es klappt vielleicht schneller mit dem Papieren aus Kuba. Weil der alte Anwalt und Bekannte direkte Kontakte zum cub. Konsulat hier hat. Die cub. Kontakte sind bei ihm heute zum Essen. Meine Papiere sind bereits bestellt. Der Clou ist das heiraten funktioniert nur wiederum mit Verbindungen des Anwalts ueber das Ayuntamento und den dortigen Kontakten wegen der nicht vorhandenen Residencia. Irgendwie wollen die das drehen. Ich bin aber nur sehr vorsichtig optimistisch weil mit meinem deutschen Denken ist das alles nicht wirklich greifbar was hier abgeht wenn du Vitamin B hast. Ich hoffe es klappt alles und in einem Monat koennte der Spuk vorbei sein. Wie romantisch so die Eheschliesung zu begehen. aber die Romantik machen wir uns dann mit unserer Liebe. Zwinkernd
Vamos a ver.
Saludos
 
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