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Ausreise nach Deutschland. Dringend!!! (Gelesen: 70014 mal)
Antwort #30 - 27. September 2013 um 22:35

Esperanto   Offline
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Sollte es mit der Heirat klappen, dann wäre das schon ein großer Schritt in Richtung eines rechtmäßigen Aufenthaltes Deiner künftigen Ehegattin. Hat sie die Aufenthaltsgenehmigung, bräuchte sie dann keine Bange vor einer Einreise nach Deutschland haben, müsste nicht mehr ständig mit einer Ausweisung rechnen und könnte notfalls auch Leistungen des Gemeinwesens in Anspruch nehmen.

So richtig begreif ich nicht, warum die benötigten Dokumente einem Verfallsdatum unterliegen. Bei einer Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit einem Visum für kurzfristige Aufenthalte, bei welcher auch die Solvenz nachzuweisen ist, könnte man dies noch verstehen. Aber was kann sich bei den Angaben einer Geburtsurkunde schon ändern? Und auch eine Begrenzung der Gültigkeit der Ledigenbescheinigung bzw. des Ehefähigkeitszeugnisses auf 6 Monate gibt in Hinblick auf euer 1 Jahr altes, gemeinsames Kind keinen Sinn.

Mein spanischer Freund, ein Katalane der etliche Jahre auf Lanzarote beschäftigt war, bestätigt mir, dass auf den kanarischen Inseln Korruption und persönliche Beziehungen einen bedeutenden Stellenwert haben. Wenn ich den letzten Beitrag so lese, scheint diese Hürde aber überwindbar und könnte eventuell für eine zeitlichgerechte Beschaffung kubanischer Dokumente von Vorteil sein.

Sicher wirst Du alle Hinweise zu Eheangelegenheiten der deutschen Botschaft in Madrid kennen. Deren "Merkblatt zur Beschaffung des Ehefähigkeitszeugnisses" und "Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses" stell ich trotzdem mal hier rein:

...       ... ...
 

Saludos Esperanto
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Antwort #31 - 28. September 2013 um 13:40

Pakino   Offline
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nicht alle Dokumente verfallen aber das Ehebefaehigungszeugnis z.B.
Schoen das du genauso gesund naiv denkst wie ich und das meine ich ernst. Bitte nicht falsch verstehen. Ist als Kompliment gemeint!
Aber die Realitaet ist das Menschen oft zumindest jederzeit fremdgehen oder manche oefters auch mehrfach heiraten aus niederen Beweggruenden. Somit besteht rechtlich die Gefahr der Bigamie. Man geht wohl davon aus das nach 6 Monaten sich Menschen neu oder auch zusaetzlich sich anderweitig orientieren sprich zwischenzeitlich verheiraten. Und ein Kind ist dabei moralisch bei manchen bestimmt kein Hinderungsgrund geschweige denn die Lebenspartnerschaft selbst.

Danke fuer die Vordrucke, sind mir aber schon bekannt. Habe langsam das Gefuehl ein autoditaktisches Rechtsreferentiat bzgl. Auslaenderangelegenheiten zu belegen dank Internet.
Danke viemals Esperanto
 
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Antwort #32 - 30. September 2013 um 18:02

Pakino   Offline
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so nun kenne ich die cubanische Botschaft und Consulin nebst Gatten der die Bearbeitung der Urkunden macht.
Sogar die Geburtsurkunde wurde nochmals beglaubigt weil auch diese nur ein halbes Jahr gueltig sein soll fuer 35 Euro. Die Beiden waren aber sehr nett und der Gatte gab uns sogar seine Privatnummer weil meine Frau so einzigartig waere. Ehebefaehigungszeugnis muss nun trotzdem ihre Tante in Cuba besorgen weil dies nicht erneuert werden darf weil zu alt und bedarf dann irgendwie mehrere Stempelaktionen. Bin gespannt wie schnell das gehen soll.

Eine unendliche Geschichte die nach 6 Monaten wieder ablaufen wird nach Ausstellung und bis dahin sind meine Ehebefaehigungspapiere wahrscheinlich wieder ungueltig. Ironie des Lebens und das wo Zeit verdammt knapp ist.
 
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Antwort #33 - 30. September 2013 um 19:06

Esperanto   Offline
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Pakino schrieb am 30. September 2013 um 18:02:
Ehebefaehigungszeugnis muss nun trotzdem ihre Tante in Cuba besorgen weil dies nicht erneuert werden darf weil zu alt und bedarf dann irgendwie mehrere Stempelaktionen. Bin gespannt wie schnell das gehen soll.

Das kann Monate dauern. Vielleicht klappt es auch gar nicht, falls das Papier persönlich beantragt bzw. abgeholt werden muss.

Kannst Du es nicht selbst erneuern? Soviel Jahreszahlen stehen doch auf dem Papier nicht drauf. Mußt es aber professionell machen. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #34 - 30. September 2013 um 20:44

Pakino   Offline
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Meine Frau sagt mir gerade das die Schwiegermutter ihres Bruders in diesem Amt in Camaguey arbeitet wo das beantragt wird und somit das Ganze vereinfacht. Sie sagt 1 Monat. Wobei meine Frau immer positiv ist bei solchen Dingen.
 
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Antwort #35 - 30. September 2013 um 20:48

Pakino   Offline
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Consultoría Jurídica Internacional heisst diese Anlaufstelle
 
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Antwort #36 - 02. Oktober 2013 um 12:20

Pakino   Offline
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Jetzt wirds entgueltig kompliziert

Fuer das meinige EFZ
von Ihrer zukünftigen Frau benötige ich die Geburtsurkunde, einen aktuellen Wohnsitznachweis, eine beglaubigte Passkopie, und aus Kuba einen aktuellen Nachweis über ihren Familienstand. Sie müssen mir die Unterlagen bitte mit Übersetzung einreichen. Sobald mir diese Unterlagen vorliegen kann ich das Ehefähigkeitszeugnis ausstellen.

Es ist zum Verruecktwerden.
saludos


 
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Antwort #37 - 02. Oktober 2013 um 12:22

Pakino   Offline
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das kostet ja auch alles nichts, Nein. Joder
 
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Antwort #38 - 02. Oktober 2013 um 15:46

Esperanto   Offline
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Schwierig und zu zeitaufwendig ist die Beschaffung der Dokumente aus Kuba. Soweit die Vorgaben des Standesamtes I in Berlin zutreffen, würde man sich aber anstelle der amtlichen Familienstands- sowie Wohn- oder Meldebescheinigungen mit einer eigenhändigen Erklärung zufrieden geben.

Ich denke, dass die Schwierigkeit der Beschaffung von Dokumente aus Kuba erklärbar ist. Allerdings weiß ich auch, dass von Berliner Verwaltungsstellen -insbesondere bei Ausländersachen- kein Entgegenkommen zu erwarten ist. Zuständig wäre aber das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes in DE, wobei unterstellt wird, dass man dort auch mit Wohnsitz gemeldet war.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #39 - 03. Oktober 2013 um 13:05

Pakino   Offline
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mein letztes fuer mich zustaendige Standesamt will das enpadronamiento uebersetzt und eine eigenhaendige Erklaerung von mir. Soviel zur Rechtsauslegung. Ist wahrsch. von Standesamt zu Standesamt verschieden.

Dafuer langen ihr alle Papiere meiner Frau in beglaubigter Form und nicht im Original wie eigentlich notwendig bis auf den Ausweis.

 
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Antwort #40 - 04. Oktober 2013 um 07:35

importado   Offline
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@esperanto
da bin ich jetzt total ueberrascht von dir eine anleitung zur urkundenfaelschung zu lesen,gehts noch.
da gibts qualm,denkst du die dt.beamten haben tomaten auf den augen.
ohne worte,loesch am besten deinen kommentar,kein spass
@pakino: wenn deine papiere nicht mehr aktuell die zeitfenster fuer das einhalten der gueltigkeit haben,dann originale beantragen,auch wenn beglaubigte abschriften nur gefordert werden,es muss ja ertsmal ein gueltiges aktualisiertes original vorhanden sein,dann ist es jacke wie hose
.fuer die cub.papiere deiner frau zur heirat in dtld.(oder willst du auf den canaren heiraten? )musst du abklaeren ob das ohne ihr erscheinen in cuba vonstatten geht und das eine 3 person erledigen kann,sonst muss sie da hin.
fuer ehefaehigkeitszeugnis,ledigkeitsbescheinigung,residenz-wohnsitznachweis,geb.-urk
unde wird eine dt.uebersetzung erforderlich ,am besten vom einem staatl.gepr.vereidigten uebersetzer,in wieweit die sachen vorher ueberbeglaubigt werden muessen bzw.konsularisiert/zertifiziert bei der dt.botschaft in habana,und auch die existenz des uebersetzers von der dortigen behoerde bestaetigt werden muss ,da musst du dich genau erkundigen inwieweit s.o.den letzten akt die dt.botschaft im heimatland deiner frau also cuba die gesamten papiere konsularisieren muss zur anschl vorlage beim dt.standesamt zur heiratsvollziehung.
die einreise deiner frau ,wirst du wahrscheinlich nicht uber die dt.botschaft aufgrund deiner heiratsabsicht einleiten,sondern aufgrund der tatsache,dass sie die mutter eines dt.kindes ist(da musst du schauen was du schneler hinbekommst,weil du das auch noch nicht auf der reihe hast zu 100%)

DU BRAUCHST JA ANSCHEINEND NUR NOCH DAS EHEFAEHIGKEITSZEUGNIS DEINER KEUNFTIGEN EHEFRAU AUS CUBA:

ich koennte dir nur den umgekehrten weg genau sagen fuer die heirat auf cuba eines dt.staatsbuergers mit einem cub staatsbuerger. Durchgedreht
 
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Antwort #41 - 04. Oktober 2013 um 14:17

Esperanto   Offline
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importado schrieb am 04. Oktober 2013 um 07:35:
DU BRAUCHST JA ANSCHEINEND NUR NOCH DAS EHEFAEHIGKEITSZEUGNIS DEINER KEUNFTIGEN EHEFRAU AUS CUBA:

Das hat sie doch! Nur das Datum hat einen kleinen Verdreher.

"dt.beamten" sind hier nicht gefragt. Es steht Dir auch nicht zu, diese zu beleidigen. Es geht um spanische Beamte, selbst wenn diese sonnengereiften Tomaten um einiges näher sind. Wer sollte von denen eine andere Jahreszahl vermuten, wenn diese professionell gemacht ist? Auf einer Kopie ist das eh nicht zu erkennen und wenn die Farbkopie gut ist, dann ist diese von dem Original nicht zu unterscheiden. Wenn Du dies unter Dokumentenfälschung einzuordnest, dann solltest Du auch berücksichtigen, dass dieses unter Notwehr geschah. Solange niemand damit geschädigt wird, braucht man deswegen kein schlechtes Gewissen haben, zumal das Dokument den Tatsachen entspricht und künftig in irgendeinen Keller dahinmodern wird. Oder glaubst Du, Pakino würde irgendwann mal darauf hinweisen, dass seine Heirat nicht ordnungsgemäß zustandekam, nur um sich die Scheidungskosten zu ersparen?

Einverstanden bin ich mit Dir insofern, dass mit Heirat das Hauptproblem des illegalen Aufenthaltes der Verlobten nicht geregelt ist und auch, dass sie mit ihrem deutschem Kind im Sinne der Familienzusammenführung Anspruch auf das Aufenthaltsrecht in Spanien wie auch in Deutschland hat. Fraglich nur, ob sie deswegen erst ausreisen muss, um per Visum das Aufenthalts-/Niederlassungsrecht zu erwerben oder dies vor Ort zu machen ist. Findest Du es dabei richtig, wenn kanarischen Behörden dies von einer deftigen Zahlung (womöglich noch in die eigene Tasche) abhängig machen und dies auch noch von einer jungen Familie, die momentan in einer Notlage ist?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #42 - 04. Oktober 2013 um 15:03

bruja   Offline
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Esperanto schrieb am 04. Oktober 2013 um 14:17:
Fraglich nur, ob sie deswegen erst ausreisen muss, um per Visum das Aufenthalts-/Niederlassungsrecht zu erwerben oder dies vor Ort zu machen ist.

nein, das braucht sie nicht. ich kenne genug cubanos, die hier illegal waren, dann hier geheiratet haben und damit dann auch die residencia bekommen haben, nach einiger Zeit der Überprüfung, wegen scheinehe.
Bei den beiden wird es anders aussehen, da er Deutscher ist und beide ein Kind zusammen haben.

Sie bekommt dann die Residencia für 5 Jahre und danach die permanente....
sie kann dann nach 1 Jahr die spanische Staatsbürgerschaft beantragen und nach spätestens 4 Jahren hat sie diese dann.
Das ist besser als in Deutschland.
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #43 - 04. Oktober 2013 um 18:14

importado   Offline
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@esperanto,es ist momentan ein ehefaehigkeitszeugnis orig.mit verfalldatum vorhanden,das ist mir schon klar.
ich liess offen wo er heiraten geht,schrieb dtld und in klammern canaren.
ausserdem: das aktuelle ehefaehigkeitszeugnis (abgelaufen) ist original evtl.
mit stempeln etc versehen und beglaubigt original,davon gehe ich auch.
das muss ja irgendwann mal von der kuenftigen cub.ehefrau beantragt worden sein(wo,weiss ich nicht)
und so werden es die can.behoerden auch nur akzeptieren,wie kommst du da auf eine farbkopie mit ``abgeaendertem datum ``(denkst du im ernst die koennen eine farbkopie vom original nicht unterscheiden).weiss nicht ob die in cuba da marken geklebt haben ,weil ich noch keines original gesehen habe,u.U.sind da noch andre charekteristika zur farbkopieunterscheidung,sonst kann man es ja gleich selbst sein indiv.ehefaehigkeitszeugnis auf dem computer kreieren.
sowas wie diese kl.manipulation kann auch nach hinten losgehen.
auch der cub.mitarbeiter der botschaft auf den canaren den pakino kennengelernt kann zwar eine abschrift machen jedoch wird er as original sehen wollen mit dem verfalldatum und da sich auf nix einlassen.
darueberhinaus hat dieser pakino gesagt dass er ein ehefaehigkeitszeugnis ausstellt ,sobald seine frau den residenznachweis aus cuba hat.also denke ich dass er davon kenntnis hat,dass das alte ehefaehig.-zeugnis nicht mehr gueltig ist.
inwieweit es fuer den residenznachweis persoenl.erscheinen notwendig ist und die frau auch kein problem hat,sie ist ja schon lange weg aus cuba und wohnt nicht dort,kann ich nicht beurteilen.

dt.beamte hab ich nicht beleidigt ,falls du das ironisch meintest.

bzgl.der vorgehensweise der can.behoerde hab ich nix gepostet und auch keine meinung abgegeben,was da mit der fam.veranstaltet wird., salve:D
 
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Antwort #44 - 04. Oktober 2013 um 21:24

Esperanto   Offline
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Pakino wird uns schon sagen, was Sache ist. Sicher wird er auch auf den Hinweis von Bruja eingehen.

Ich denke aber weiterhin, dass der legale Aufenthalt der Cubana auf den Kanaren (und damit auch für Deutschland) eher durch ihr deutsches, mit umfassenden Aufenthaltsrechten ausgestattetem Kindes, als durch die Heirat des Kindesvaters zu rechtfertigen und zu erreichen ist. Oder:
  • Sollte die Ausstellung einer Heiratsurkunde einen höheren Wert haben, als das Zusammenbleiben der Mutter mit ihrem, vor wenigen Monaten geborenem Kind?
  • Ist es dem Vater zumutbar, dass er einer Ausreise seines unmündigen Kindes nach Kuba einwilligt und der Gefahr des Kindesentzuges aussetzt, nur damit die Mutter von Kuba aus einen Antrag für ein Heiratsvisum stellen kann?
 

Saludos Esperanto
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