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Ausreise nach Deutschland. Dringend!!! (Gelesen: 70020 mal)
Antwort #45 - 04. Oktober 2013 um 23:04

importado   Offline
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Cubalibre
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@esperanto,besser kindsschiene-richtig
es sind eben 2 verschiedene schienen wie ueberall auf der welt,
einmal die aufenthaltsgenehmigung wegen eines eu-kindes oder aufgrund einer heirat mit einem eu buerger,
der mann will ja auch zusaetzlich heiraten gehen unabhaengig von der aufenthaltsgenehmigung .
besser er  wird die schiene uber das kind fahren fuer seine cub.kindsmutter um das aufenthaltsrecht zu erwirken ,denn die heirat wird dauern und das kind ist schon da.es stellt sich nicht die frage was wichtiger sein koennte ,sondern dass die dementsprechenden dokumente rangebracht werden fuer heirat,aufenthalt,kindsnachweis etc etc.,je nachdem welchen weg er einschlaegt ,damit die behoerden den fall bearbeiten und die aufenthaltsbewilligung gegeben wird.
ALSO KINDSCHIENE FAHREN,inwieweit die span.beheorden da kooperieren
bzw.gestzlich durch eurecht verpflichtet sind,weil es ein dt.kind ist ,das zwar freizuegigkeit im eu raum geniesst,jedoch nie in dtld.vorher gelebt hat und die kindsmutter aut.dort ihren wohnsitz nehmen kann ,kann ich nicht beurteilen-erkundigen.....
 
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Antwort #46 - 05. Oktober 2013 um 08:24

bruja   Offline
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Ok Folks,
hier eine Zusammenfassung meiner bisherigen Erfahrungen mit illegalen cubanos hier in Europa:
1. für die Papiere aus Cuba ist kein perönliches Erscheinen in Cuba notwendig!
2. Ist das Kind ein EU-Bürger, egal ob mit deutschem oder spanischen Pass, Pakinos sollte hier mal endlich sagen, welche Nationalität sein Kind hat.
3. ist folgende Seite mit den EU-Rechten für ihn sehr interessant: http://europa.eu/legislation_summaries/internal_market/living_and_working_in_the...
Zitat:
Das Recht, sich für einen Zeitraum von über drei Monaten in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
.....
die betreffende Person ist Familienangehöriger eines Unionsbürgers, der die oben genannten Bedingungen erfüllt.
....
Familienangehörige eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, müssen eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" beantragen. Diese Aufenthaltskarte hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausstellung.

Unter bestimmten Voraussetzungen berühren Tod oder Wegzug des Unionsbürgers aus dem Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats sowie Scheidung, Aufhebung der Ehe oder Beendigung der Partnerschaft nicht das Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen.

Ausserdem ist das Kind ein von der Mutter abhängiger Verwandter in gerader auf- bzw. absteigender Linie!

Und er sollte sich hier mal melden: Europa
Zitat:
....dass Sie mir helfen, meine Rechte vor einer nationalen Behörde geltend zu machen (SOLVIT binnen zehn Wochen)
Ich denke mal mit den 10 Wochen wäre ihm geholfen.
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #47 - 05. Oktober 2013 um 13:37

juan72   Offline
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Bruja, du bist richtig gut!  Smiley

Ja, natürlich, die EU-Freizügigkeit geht auch über das Kind. Da habe ich in meinem Post den Wald vor Bäumen nicht gesehen.  Smiley

bruja schrieb am 05. Oktober 2013 um 08:24:
2. Ist das Kind ein EU-Bürger, egal ob mit deutschem oder spanischen Pass


Das ist leider nicht so ganz egal. Ist das Kind spanisch, gilt nationales spanisches Recht. Das kenne ich nicht.

Wenn das Kind aber deutsch ist (und nicht spanisch) gilt EU-Recht. Pakino, dann ist deine Freundin jetzt schon legal in Spanien. Egal, ob sie irgendwann mal "illegal" war.

@Pakino: Trotzdem solltest du dich an SOLVIT wenden. Nationale Behörden beachten Europarecht leider oft nicht. Das gilt übrigens auch für deutsche Behörden.

Hier noch die Kontaktdaten von SOLVIT Deutschland, die für Spanien kenne ich nicht:

SOLVIT Deutschland
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststraße 34 - 37
10115 Berlin
E-Mail: solvit@bmwi.bund.de
Fax: (03018) 615-5379
 
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Antwort #48 - 05. Oktober 2013 um 14:01

bruja   Offline
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Hola Juan,
danke für die Blumen....
Mit 2 Juristen in der Familie, einer davon für spanisches Ausländerrecht, kommt man schon auf diese Seiten.... Ausserdem muß ich mich ja selber damit befassen, da mein Mann cubano mit mir Auslandsdeutsche in Spanien lebt und ich dadurch die Rechte ja auch kennen muß.....

leider hat Pakino noch keine Auskunft über die Nationalität des Kindes gegeben, da die Eltern ja sagen können, ob das Kind die Nationalität der eltern haben soll, oder die des Landes wo es geboren wurde....
und so wie ich Pakino verstanden hatte, war seine Holde legal hier, hat nur nach Ablauf Ihrer Residencia aus Faulheit nicht verlängern lassen und ist dadurch illegal in Spanien geblieben.
 

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Antwort #49 - 07. Oktober 2013 um 00:18

importado   Offline
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@bruja schreibt,....oder die nationaltitaet des landes ,wo es geboren ist,DAS IST FALSCH...
in dtld./spanien gilt blut recht(seit wann ist ein in dtld .oder spanien geboresnes kind von 2 auslaendern dort staatsbuerger-da wuerden sich alle auslaender freuen und dtld.waere eine geb.-staette von allen auslaenderpaaren die nachher dann auf fam.zusammenfuehrung auf dt.territorium pochen wuerden.)
NOTA BENE:,das kind kann dt.sein oder cubaner nach cub .recht(gemischtehe),spanier nicht ,da kein span.elternteil involviert ist und es in spanien keine rolle spielt ob man dort geboren wurde,was z.b.in den USA relevant ist und mit.us-boden da staatsbuergerrecht erwirbt
 
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Antwort #50 - 07. Oktober 2013 um 17:17

Pakino   Offline
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Hallo,
erst mal Entschuldigung fuer die Unruhe hier und ich bin fuer jeden Tip dankbar.

Und nach 5 Jahren Erfahrung auf Gran Canaria ist hier grundsaetzlich alles moeglich, auch das aendern eines Datums. Die Behoerden hier sind auch zu allem faehig. Da kann es einen schwindlig werden. Ob man das so machen will ist was Anderes.

Heirat soll hier erfolgen weil das fuer uns die einzige Moeglichkeit ist. In wieweit das mit dem Papieren klappt, wird sich zeigen. Der Standesbeamte (Bekannter von Bekannten) hat seinerseits schon ein Entgegenkommen signalisiert bezgl. der Papiere weil wir eine gemeinsame Tochter haben und das ohne finanz. Interessen. Details werde ich aber keine schreiben. Chancen stehen somit ganz gut das es noch ein Happy End gibt.

Ja Hochzeitspapiere haben hier mehr Relevanz als 1000 Kinder mit einem Deutschen fuer eine Residencia.

Es fehlen de facto ihr estado soltero und EFZ und mein EFZ.

Das Kind hat die deutsche Nationalitaet und es soll auch keine andere haben. Habe die Vaterschaft logischerweise anerkannt und somit ist die Kleine automatisch deutsch.

Morgen habe ich dazu ein Vorstellungsgespraech was auch nur ueber Vitamin B lief und es sieht ganz gut aus. Nachdem was mir die Vitamine so erzaehlen. Wenn das klappen sollte sind wir finanziell aus dem groebsten raus und der Faktor Zeit ist nicht mehr ganz so ausschlaggebend.

saludos und bitte vertragt euch.  Zwinkernd
 
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Antwort #51 - 07. Oktober 2013 um 17:29

Pakino   Offline
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@Bruja
Unsere Tochter hatte keine Anspruch auf die spanische N. Nur cubanisch oder deutsch. Welche wir gewaehlt haben versteht sich von selbst.

Zitat: Wenn das Kind aber deutsch ist (und nicht spanisch) gilt EU-Recht. Pakino, dann ist deine Freundin jetzt schon legal in Spanien. Egal, ob sie irgendwann mal "illegal" war.

Das ist eine wunderbare Nachricht die ich pruefen werde. Vielen Dank. Diese koennte beteuten das sie laengst Anspruch auf eine Residencia hat.
 
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Antwort #52 - 07. Oktober 2013 um 20:29

bruja   Offline
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importado schrieb am 07. Oktober 2013 um 00:18:
@bruja schreibt,....oder die nationaltitaet des landes ,wo es geboren ist,DAS IST FALSCH...
in dtld./spanien gilt blut recht(seit wann ist ein in dtld .oder spanien geboresnes kind von 2 auslaendern dort staatsbuerger-da wuerden sich alle auslaender freuen und dtld.waere eine geb.-staette von allen auslaenderpaaren die nachher dann auf fam.zusammenfuehrung auf dt.territorium pochen wuerden.)
NOTA BENE:,das kind kann dt.sein oder cubaner nach cub .recht(gemischtehe),spanier nicht ,da kein span.elternteil involviert ist und es in spanien keine rolle spielt ob man dort geboren wurde,was z.b.in den USA relevant ist und mit.us-boden da staatsbuergerrecht erwirbt

Sorry importado aber in Bezug auf Deutschland hast du kein Recht:

Zitat:
.....
Durch Geburt im Inland (sogenanntes Optionsmodell)

Ein im Inland nach dem 1. Januar 2000 geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, ist Deutscher, wenn ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
.....
auszug aus Wikipedia

Auch in Spanien gibt es auch Nationalität durchGeburtsort: Zitat:
El Art. 17 del Código Civil, define como españoles de origen a:

    Los nacidos de padre o madre españoles.
    Los nacidos en España de padres extranjeros si, al menos uno de ellos hubiera nacido en España. Se exceptúan los hijos de funcionario diplomático o consular acreditado en España.
    Los nacidos en España cuya filiación no resulte determinada. A estos efectos, se presumen nacidos en territorio español a los menores de edad cuyo primer lugar conocido de estancia sea territorio español.
    La filiación o el nacimiento en España, cuya determinación se produzca después de los dieciocho años, no son por si solos causa de adquisición de la nacionalidad española. El interesado tiene entonces derecho a optar por la nacionalidad española de origen en el plazo de dos años a contar desde aquella determinación.
    Los nacidos en España de padres extranjeros, si ambos carecieren de nacionalidad o si la legislación de ninguno de ellos atribuye al hijo una nacionalidad.

Como vemos en la segunda parte del punto 5º, se considera como español de origen a los niños nacidos en España de padres extranjeros para los cuales la legislación del país de origen de los mismos no otorga la nacionalidad al niño nacido en territorio español.


Demnach ist deine Aussage FALSCH importado. es gibt nicht nur Nationalität durch Blutrecht weder in dem einen noch im anderen Staat...

Und ich denke, dass meine Anwälte da ein wenig mehr wissen, als DU!
 

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Antwort #53 - 07. Oktober 2013 um 20:30

bruja   Offline
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Pakino schrieb am 07. Oktober 2013 um 17:29:
....
Das ist eine wunderbare Nachricht die ich pruefen werde. Vielen Dank. Diese koennte beteuten das sie laengst Anspruch auf eine Residencia hat.


Na dann wende Dich doch an SOLVIT... in einem meiner früheren Beiträge habe ich den link dazu gepostet!!!!
 

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Antwort #54 - 07. Oktober 2013 um 20:46

Pakino   Offline
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hab ich dann nicht mit bekommen bzw ueberlesen bruja
kann passieren. Hab ja auch geschrieben das meine Frau es aus Leichtsinnigkeit verpasst hat und nicht aus Faulheit.
 
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Antwort #55 - 08. Oktober 2013 um 00:14

bruja   Offline
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irgendwie bekommt das foro den link nicht in eine Zeile gepostet.... https://ec.europa.eu/citizensrights/css/unprotected/public/webform.signpost?newL...
 

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Antwort #56 - 08. Oktober 2013 um 04:14

importado   Offline
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@ bruja-deine anmerkung ist richtig ,da beziehst du dich aber auf eine wenig genutzte ausnahme (nicht erwaehnenswerte % satz)und der eine ausl.elternteil muss 8 jahre in dtld sein und seine rechtmaessige aufenthaltsgenehmigung haben-welche man nicht mehr so leicht bekommt als verheiratetes nicht -oder teildt.ehepaar,und dies eher seltener der fall ist,denn ausl.paare mit wohnsitz in dtl.warten in den seltensten faellen 8 jahre fuer eine kindszeugung damit das kind auch deutsche staatsbuergerschaft kriegt,
fuer dtld ist es in diesem pakinofall kein problem ,da der kindsvater deutsch ist,es war ja die beahuptung auch  ob das kind spanisch ist.
elterstaatsbuergerkonstellation : das kind kann hier nur cubaner oder deutscher sein,wurde aufgeklaert von pakino-ist deutsch

bzgl.der blutrechtausnahmen in spanien ist es allg.auch nur ein ganz kleiner %satz. auf den das blutrecht nicht zutrifft und trotzdem staatsbuergerschaft gewaehrt wird.
ergo grundsaetzlich wird in dtld und spanien juristisch in der regel  vom blutrecht als basis ausgegenagen,also GRUNDSAETZLICH BLUTRECHT(nehme an das haben dir die juristen auch so erklaert als jur.terminus : es gilt grundsaetzlich blutrecht ,aber mit ausnahme......so haette ich das auch schreiben sollen zur 100% klarheit und spitzfindigkeiten auszuschliessen,keinesfalls weiss ich etwas besser wie akademisch gebildete juristen ,welche auch nur die gestzesnovellen nachlesen und als info gaben.
  mit diesen spezifischen von dir genannten gestzesnovellen mit o.g.ausnahmen,die in der praxis angwandt verschwindend gering sind und nicht der regelfall(praxisferne)-es gibt sie jedoch ohne frage,
jedoch  im pakinofall nicht zutreffend,daher eruebrigte sich auch die seltsame anmerkung ob das kind denn nun spanisch ist oder,oder,und diene aussage ob die eltern sagen sollen ,dass das kind die staatsbuergerschft bekommt wo es geboren ist(hier spanien),die eltern koennen nur im rahmen der gesetze die staatsbuegrerschaft fuer das kind physisch  registrieren und die vorschriften erfuellen-
daher hat der vater als deutscher nach blutrecht sein kind als dt.statsbueger registriert die vaterschaft anerkennend,  .....saluti
 
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Antwort #57 - 08. Oktober 2013 um 11:13

Esperanto   Offline
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Pakino schrieb am 07. Oktober 2013 um 17:17:
Ja Hochzeitspapiere haben hier mehr Relevanz als 1000 Kinder mit einem Deutschen fuer eine Residencia.

Den Kanaren zum Trotz: Die Heiratsurkunde, mag sie noch so viel Schnörkel und Stempel haben, macht nicht so viel her wie ein Reisepass. Gut, wenn der Name im Reisepass des Kindes ein Doppelname ist, in welchen sich der Name der Mutter und des Vaters wiederfindet. Auch gut, sollte im Reisepass der Mutter die Residencia irgendwelche Spuren hinterlassen haben, egal wie alt diese sind. Jedenfalls wird bei der Aus- und Einreise nicht nach einer Heiratsurkunde, sondern nach den Reisepässen gefragt.

...

Könnte ja sein, dass der Grenzbeamte in den Pässen -viel herumblättert, -verunsichert ist, -sich gar langweilt und dann zur Mutter sagt: "Kommen Sie mal mit!" In diesem doch höchst unwahrscheinlichen Fall hat die Tochter ihren Job zu machen. Am besten sie fängt laut zu schreien an!!! ....... !!!
..... ... ......!!! - und hört auch nicht mehr auf damit, solange sie eine Uniform erblickt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #58 - 08. Oktober 2013 um 15:56

Pakino   Offline
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leider trifft nach meiner Interpretation mit dem letzten Absatz von 2008 die europaeische Freizuegigkeit auf meine Frau nicht zu:

                  Schlüsselwörter des Rechtsakts
    Unionsbürger: jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt.
    Familienangehöriger: der Ehegatte: der Lebenspartner, sofern nach den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt ist; die Verwandten in gerader absteigender Linie des Unionsbürgers, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von diesen Unterhalt gewährt wird, und die Verwandten in absteigender Linie des Ehegatten oder des wie oben definierten Lebenspartners; die Verwandten in gerader aufsteigender Linie, denen von diesen Unterhalt gewährt wird, und diejenigen des Ehegatten oder Lebenspartners.

Interessanter Weise war dieses EU Gesetz bei der Rechtsberatung gaenzlich unbekannt und hat zu grossen Erstaunen gefuehrt mit der Frage wo wir das her haetten.  Smiley

Hab nichts desto trotz gestern schon eine Anfrage an das "Solvit" gestellt mit der Schilderung unseres Falles. Warte nun erst Mal auf eine Antwort von Solvit ab. Vielleicht gibt es ja die Vorlage zu einen Praezedenzfall.  Cool

Die Chance auf eine Arbeit haben sich weiter verbessert. Erwarte die Tage einen Anruf und hoffentlich auch einen Vertrag.

Dann waeren die Tage der unstetigen Selbststaendigkeit gezaehlt. Touristen gibts zu hauf aber immer mehr weniger liquide.

Somit waere dann eine ueberstuerzte Abreise vom Tisch aus finziellen Gruenden.  Smiley

Saludos y muchas Gracias
 
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Antwort #59 - 09. Oktober 2013 um 20:49

Pakino   Offline
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Arbeit habe ich ab Morgen mit 3 monatiger Probezeit in einer Krankenhauskette die weltweit agiert. Ich freu mich so fuer unsere Familie  Durchgedreht
 
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