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Ausreise nach Deutschland. Dringend!!! (Gelesen: 69666 mal)
Antwort #60 - 29. Oktober 2013 um 21:53

Pakino   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 30
**
 
mal ne neue Info bei nicht legaler Einreise:
Wenn Sie diesen Weg nicht gehen wollen, dann kann ich als Rechtsanwalt keine Empfehlung aussprechen. Nur ganz allgemein gesagt, sobald die Kindesmutter mit Kind und Kindesvater gemeinsam in Deutschland sind, muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden: "Antrag auf Ausübung der Personensorge zu einem deutschen Kind".
Allerdings ist mit einer Geldstrafe wegen illegaler Einreise zu rechnen.

Freizuegigkeit EU ist dann vorhanden mit gueltiger Residencia und Eheschliesung. Visum entfaellt in diesem Fall.

Eheschliesung ist weiter auf dem Weg mit anschliesender Beantragung einer Residencia.

saludos

Esperantos, was macht dein.........  Augenrollen

 
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Antwort #61 - 29. Oktober 2013 um 22:43

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Pakino schrieb am 29. Oktober 2013 um 21:53:
Esperantos, was macht dein......... 

Sprunggelenk!! Das weißt Du doch! Und mir erklärt, was jetzt zu tun ist.

Heute um 7:30 Uhr wurde zum letzten Mal der Gips (diesmal in blau, die beiden vorigen grün) mit dem Trennschleifer aufgeschnitten und entsorgt. Danach 1 der 10 Schrauben -nämlich die Feststellschraube- in Vollnarkose entfernt. Sie sagten dort allerdings "herausoperiert", obwohl es eine Schraube war, die man doch auch einfach herausschrauben kann. Sie haben sie mir als mein Eigentum überreicht, nachdem ich wieder wach war. Um 17:30 Uhr konnte ich dann ohne Krücken bei mir um die Ecke zum Physiotherapeut humpeln. Danke für Deinen fachmännischen Rat. Ich glaub, ich werd ihn weiter benötigen, sollte ich je noch einmal Lust auf Fußballspielen verspüren. Jetzt aber Schluss. Wir weichen vom Thema ab und werden uns sonst bei Einhaltung der Forumsregeln mit unseren Beiträgen in der Schrottpresse wiederfinden.

Das mit der Geldstrafe wegen illegaler Einreise kommt mir ziemlich spanisch vor. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber dem Rechtsanwalt, der derartiges von sich gibt, solltest Du auch nichts zutrauen. 
hä?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #62 - 01. November 2013 um 15:09

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Pakino schrieb am 29. Oktober 2013 um 21:53:
Freizuegigkeit EU ist dann vorhanden mit gueltiger Residencia und Eheschliesung. Visum entfaellt in diesem Fall.

Die Residencia, also die Aufenthaltsgenehmigung eines Schengen-Landes genügt, um in allen Schengen-Länder das Aufenthaltsrecht zu haben. Selbstverständlich entfällt dann das Visum. Die Eheschließung ist von sekundärer Bedeutung. Diese hilft lediglich das Aufenthaltsrecht zu bekommen. Noch hilfreicher ist es mit dem Ehegatten aus einem visapflichtigen Land ein gemeinsames Kind zu haben, insbesondere wenn dieses die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes hat, wie in diesem Fall.

Pakino schrieb am 29. Oktober 2013 um 21:53:
Allerdings ist mit einer Geldstrafe wegen illegaler Einreise zu rechnen.

Habe mal im Grenzkodex nachgelesen. Es gibt dort keinen Spielraum für nationale Regelungen. Für mich undenkbar, dass eine Geldstrafe bei illegaler Einreise erhoben werden kann. Auch nicht für den Unterstützer, zumal es sich in diesem Fall um die Mutter seines von ihr abhängigen minderjährigen Kindes handelt.
Eine Geldstrafe ergäbe auch keinen Sinn. Oder glaubt jemand, dass die Zuwanderungsversuche über Lampedusa darauf zurückzuführen sind, dass Italien im Gegensatz zu Spanien keine Geldstrafen erhebt, zumal der Seeweg nach Gibraltar kürzer und damit einfacher wäre. Undenkbar, dass die Italiener dieser spanischen Praxis weiterhin tatenlos zusehen und anstelle Stellung der Unterkunft und Heimreise nicht auch eine Erhebung von Strafgebühren vorziehen würden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #63 - 01. Dezember 2013 um 20:51

Pakino   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 30
**
 
Hallo Esperanto, Hallo an Alle,
frohen 1. Advent!
Bei uns gibt es noch nichts Neues bis das die beglaubigte Geburtsurkunde nicht anerkannt wird und die auch noch mal neu beantragen muessen.

Da momentan Einkuenfte vorhanden sind mit dem das Notwendigste gesichert ist werden wir weiter alles versuchen es auf dem legalen Wege zu schaffen. Nur mit der Eheschliessung umgehen wir ewaige Probleme.

Hoffe du kannst wieder Balett tanzen, Esperanto Zwinkernd
Saludos
 
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Antwort #64 - 01. Dezember 2013 um 22:55

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Nix Ballett. Nicht einmal Fußball! Immerhin konnte ich noch eine Rasenhälfte mähen, bevor der Schneeregen einsetzte. In den nächsten Tagen soll es mit dem Schnee losgehen.
Welch ein Glück, dass ihr auf den Kanaren überwintern könnt!
 

Saludos Esperanto
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