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Sprachkursvisum abgelehnt (Gelesen: 40977 mal)
Antwort #15 - 12. November 2013 um 18:49

Esperanto   Offline
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Bei den beiden Punkten kannst Du vieles weglassen. Es liest sich wie eine Rechtfertigung Eures Anliegen, dessen Zweck mit der Stellung eines Antrages zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland eindeutig erkennbar ist. Ich denke die Visastelle hat sich eher zu rechtfertigen, wenn sie keinen Rückkehrwillen feststellen kann, obwohl die Antragsstellerin ihren Rückkehrwillen bereits unter Beweis gestellt hat. Ich kenne keinen Fall, in welchen unter diesen Voraussetzungen ein kurzfristiges Visum verweigert wurde. Meine Freundin kommt seit 12 Jahren jeden Sommer zu mir zu Besuch und reist immer pünktlich wieder zurück. Welchen Anlass gäbe es, sie nach ihren Rückkehrwillen zu fragen?

Ja, die Konsulin genehmigt die Visa oder lehnt sie ab. Sie läuft im Büro hinter der Glasscheibe des Kabäuschens, in welcher der Antrag abgegeben und ein paar schnelle Fragen durch ein paar Löcher in der Glasscheibe gestellt werden, mit den anderen Mitarbeitern mit herum. Sie wird es sein, welche Dein Remonstrationsschreiben bearbeiten und beantworten wird.  
 

Saludos Esperanto
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Antwort #16 - 13. November 2013 um 19:41

MartinSN   Offline
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Ja, ich frage mich auch warum es solche Schwierigkeiten gibt. Aber wie du schon sagtest, wahrscheinlich hat meine Freundin beim Interview nicht sofort mit den absolut korrekten Antworten reagiert. Vielleicht hat meine Freundin auch vergessen, dies im Antrag direkt mit anzugeben. Aber in den anderen Unterlagen wurde dies angeführt.

Naja, das Remonstrationsschreiben ist abgeschickt, der Eingang wurde mir auch schon bestätigt und gleich eine Bearbeitungszeit von 3 Wochen angekündigt so dass der Sprachkurs wieder verschoben werden müsste (Beginn 25. November). Auf Kuba ist natürlich der Scanner der Freundin kaputt so das die Vollmacht auch noch hinterhergeschickt werden muss und vielleicht die Sache weiter verzögert  Smiley.
Mal sehen, muss doch irgendwo in SdC ein Scanner aufzutreiben sein.

Wie würde sich das prinzipiell im positiven Fall mit dem Einreisedatum des Visums verhalten? Das ursprünglich beantragte Datum ist bereits abgelaufen. Wird man gefragt, auf welches Einreisedatum das Visum ausgestellt werden soll oder wird das aus dem Antrag verwendet?
 
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Antwort #17 - 13. November 2013 um 23:00

Esperanto   Offline
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MartinSN schrieb am 13. November 2013 um 19:41:
Wie würde sich das prinzipiell im positiven Fall mit dem Einreisedatum des Visums verhalten? Das ursprünglich beantragte Datum ist bereits abgelaufen. Wird man gefragt, auf welches Einreisedatum das Visum ausgestellt werden soll oder wird das aus dem Antrag verwendet?

Könnte sein, dass nach dem gewünschten Einreisedatum gefragt wird und dann als verbindlich zusammen mit der max. Aufenthaltsdauer von 90 Tagen und spätestmöglichem Ausreisedatum in das Visum eingetragen wird.

Aber Achtung: Endet die Gültigkeit des vorgelegten Reisekrankenversicherungnachweises vorzeitig, so werden die Aufenthaltstage gekürzt, der spätestmögliche Ausreisetag entsprechend vorgeschoben. Dabei interessiert es nicht, dass die Gültigkeitsdauer der Versicherung jederzeit angepasst werden könnte.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #18 - 26. November 2013 um 22:49

MartinSN   Offline
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Es gibt einen neuen Zwischenstand. Am letzten Freitag kam die erlösende Information von der Botschaft, das Visum wird nun doch erteilt.  Smiley Das ist schon mal eine gute Nachricht.

Am Montag war meine Freundin bei der Botschaft. Das Visum gibt es am nächsten Tag, mit der Gültigkeit des ursprünglich beantragten Reisezeitraumes (bis zum 7. Februar) trotz bis zum 8. März gültige Krankenversicherung, die mit der Antragstellung vorliegt. Per eMail wurde auf meine Nachfrage noch nicht reagiert, auch telefonisch geht keiner an das Telefon.
Dabei wurde mir noch in der Antwort-Mail vom Freitag mitgeteilt, dass die Reisedaten bei Vorlage einer neuen KV geändert werden können.  Smiley

Ich bin erst gar nicht davon ausgegangen, dass es hier noch Problempotenzial gibt und das der Prozess Visum einkleben eine Sache von wenigen Minuten ist. Jetzt wartet Sie seit Montag in Havanna und muss bis Donnerstag warten. Gestern hieß es noch, heute gibt es das Visum. Aber es liegt wohl noch keine Antwort, von wem auch immer, vor. Smiley Man hat irgendwie den Eindruck, die wollen die Leute hinhalten und ärgern.

Wie ist das prinzipiell mit der Ausreise in das nicht-EU Ausland und Wiedereinreise? Ist das möglich oder berechtigt das Visum nur zur einmaligen Einreise? Wird dadurch die Aufenthaltszeit in D unterbrochen?
 
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Antwort #19 - 27. November 2013 um 09:44

Esperanto   Offline
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Zunächst meinen aufrichtigen Glückwunsch und Anerkennung dafür, dass ihr Euch mit all den Ablehnungen nicht abgefunden habt. Ich denke, dass die Freude des Wiedersehens nach diesem Erfolg noch größer sein wird.

MartinSN schrieb am 26. November 2013 um 22:49:
Wie ist das prinzipiell mit der Ausreise in das nicht-EU Ausland und Wiedereinreise? Ist das möglich oder berechtigt das Visum nur zur einmaligen Einreise? Wird dadurch die Aufenthaltszeit in D unterbrochen?

Nach dem  Visakodex Art. 24 (2) ist derartiges möglich. Dafür sind bereits bei der Antragstellung zusätzliche Angaben zu machen, damit dieses dann im Visum bei der
  • Datumsangabe zum Gültigkeitszeitraum von .... bis ...
  • Anzahl der Einreisen
im Falle dessen Genehmigung eingetragen wird.

Gründe könnte beispielsweise ein Ferienaufenthalt außerhalb der Schengenstaaten sein. Sogar bei einem gemeinsamen Aufenthalt in Kroatien (seit 1. Juli 2013 der EU beigetreten) wird im Visum ein "multi" bei der Anzahl der Einreisen verlangt. In diesen Fall werden die Tage des dortigen Aufenthaltes, bei den max. möglichen 90 Aufenthaltstagen innerhalb eines Halbjahres, nicht mitgezählt.

Dies jetzt noch nachträglich zu ändern, wird für die Bearbeiter der Visastelle vermutlich zu kompliziert, nachdem sie bereits bei der Anerkennung des Reisekrankenversicherungsnachweises für den gewünschten Aufenthaltszeitraum bis Ende März ihre Schwierigkeiten haben. Auch bei deren eventuellen Verlangens auf eine Neubeantragung des Visums (da beim ursprünglichen Antrag ein Aufenthalt bis 7. Februar beantragt wurde), wäre die Abänderung auf ein derartiges "Jahresvisum" nicht vorteilhaft und könnte die jetzige Zusage der Visumserteilung gefährden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #20 - 06. Dezember 2013 um 23:09

Esperanto   Offline
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Wie ist der aktuelle Stand?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #21 - 08. Dezember 2013 um 19:50

MartinSN   Offline
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Hallo und vielen Dank für deinen Glückwunsch. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen und mich für deine Hilfe herzlich bedanken.

Am vorletzten Donnerstag gab es nun das begehrte Visum und die Visastelle hat es sogar geschafft, den neuen beabsichtigten Aufenthaltszeitraum ab Ausstellungsdatum auszustellen. Eine Antwort auf meine eMails habe ich allerdings nicht erhalten. Das zu unterschreibende Papier stellte sich als das ominöse Schreiben heraus, dass sich meine Freundin nach der Rückkehr innerhalb eines Monats bei der Botschaft wieder als Rückkehrer anmelden muss.  Smiley

Am Dienstag ist meine Freundin hier eingetroffen und wir sind sehr glücklich.

Im Januar beginnt nun der Sprachkurs und uns beschäftigen nun die Frage, wie es danach weitergehen soll.
Ein erneutes Besuchsvisum wäre sicherlich möglich, ist aber auf Grund der hohen Reisekosten in Kuba, nach D und zurück und den ganzen Formalitäten die sicherlich schlechteste Variante.

Dann gibt es noch die Variante Studienbewerbervisum. Hierfür benötigt man noch die Legalisation und Übersetzung von Zeugnis und Notentabelle. Hier stellt sich für mich die Frage, neben den nicht unerheblichen Kosten von wohl 650CUC, ist es sinnvoll bzw. überhaupt möglich dies hier in D zu erledigen (ggf. über die Botschaft). Prinzipiell wäre das natürlich die beste Möglichkeit, da der Aufenthalt dann nicht nur bis zum Ende des Sprachkurses beschränkt ist. Auf Grund dieser Hürden und dem Aspekt, dass man so wie so nicht weiß, was in einem Jahr ist und die Kubaner auch alle 2 Jahre zurück müssen wäre das sicher nicht so schlimm. Aber durch dieses Prozedere müsste man sowieso durch, wenn es denn alles dabei bleibt.

Oder wir nehmen nun den zweiten Anlauf für das einjährige Visum für den Sprachkurs. Ich werde nun einmal versuchen, wie du schon vorgeschlagen hast, einen Termin bei der Ausländerbehörde machen, welche den ersten Antrag das erste mal bearbeitet haben. Ich hoffe, das man hier seine Erläuterungen noch mal anbringen kann und diese dann auch für den neuen Antrag mit berücksichtigt werden und man ein paar Hinweise erhält, was zu beachten/empfehlenswert ist. So bekommen diese auch einen Eindruck von dem "Drumherum".
 
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Antwort #22 - 06. Februar 2014 um 00:02

Esperanto   Offline
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Die bewilligte Aufenthaltsdauer wird bald enden. Nach etwas mehr als 2 Monaten ist jetzt besser erkennbar, inwiefern die gesteckten Ziele machbar sind und auch der Wille dazu weiterhin besteht.

Wie sind die Fortschritte beim Deutschlernen? Ist der Abschluss für das A1-Zerifikat machbar? Möglicherweise reicht die Zeit nicht für die Prüfung bzw. findet an einem Termin statt, der im Rahmen des 3-Monats-Visums nicht wahrgenommen werden kann. Das wäre Anlass, für ein Gespräch bei der Ausländerbehörde, um deren Unterstützung bei der erneuten Beantragung eines Sprachvisums für eine Dauer von mehr als 3 Monaten zu bekommen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #23 - 08. Februar 2014 um 13:04

MartinSN   Offline
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Ja, in den letzten Monaten hat sich einiges getan. Der Sprachkurs im Januar wurde bereits erfolgreich abgeschlossen und um weitere 2 Wochen verlängert. Für eine weitere Verlängerung hat die Zeit im Visum leider nicht ausgereicht. An den Zielen hält meine Freundin weiterhin fest, auch wenn ich mir fast jeden Tag anhören muss, wie schwer es ist Deutsch zu lernen und ich sie zum Deutsch sprechen "zwingen" muss Zwinkernd Aber klar das das alles nicht von heute auf morgen funktioniert. Generell macht ihr das Deutsch lernen aber Spaß, macht gute Fortschritte und sie geht gerne zur Sprachschule.
In der letzten Woche steht nun noch eine Prüfung für das A1 Zertifikat an. Meine Freundin fühlt sich schlecht vorbereitet, irgendwie auch verständlich. Es fehlen 1/4 der regulären Unterrichtszeit. Wir versuchen das mit einigen Übungslektionen zuhause noch aufzufangen. Ich schätze es aber für machbar ein, wenn auch nicht gerade mit Bestnote. 60% ist zum Bestehen der Prüfung notwendig.

Die Gespräche mit den ABHs haben nicht viele Informationen bzgl. der Versagensgründe oder zu beachtende Punkte für den kommenden Antrag geliefert. Wie geschrieben wurden die ABH bzw. deren zentrale Visastelle am Ort der Sprachschule mit eingebunden. Zunächst waren wir also dort. Dort sagte man uns gleich, die örtliche ABH ist zuständig, bitte dahin gehen. Da ich meinen Wohnsitz aber gar nicht dort habe, dann die ABH in Hamburg Mitte. Gut, wir waren dort, haben mit jemanden für Spezialfälle sprechen können. Erstes Problem war die nicht-Zuständigkeit, da immer die ABH am Wohnsitz zuständig ist. Dann wollte man mir generell keine Auskunft über das Verfahren geben, die Botschaft sei zuständig. Beim Stichwort Informationsfreiheitsgesetz verwies man auch auf die Botschaft und das das Informationsfreiheitsgesetz im Ausland nicht gilt und das Verfahren ja dort anhängig gewesen sei. In die Akten könnten wir nicht sehen. Auch generelle Verfahrenshinweise waren nicht möglich, das war aber soweit auch nachvollziehbar da diese auch von der anderen Stelle bearbeitet wird. Der Vorgang an sich war jedoch für den Mitarbeiter am PC einsehbar. Prinzipiell war der Mitarbeiter recht hilfsbereit, ist sogar noch mal zum Chef und hat gefragt ob man da noch etwas machen könne hinsichtlich einer Verlängerung des Visums, aber das war (nachvollziehbar) nichts und war auch nicht das eigentliche Anliegen und war seine Idee.

Nach folgenden Recherchen im Netz finde ich Informationen, die wohl ein grundsätzliche Akteneinsicht in abgeschlossene Visa-Verfahren ermöglicht und das Informationsfreiheitsgesetz anwendbar ist. Manchmal lese ich davon, dass zunächst das Einverständnis der Botschaft einzuholen sei. Jetzt ist nur die Frage, drückt man das nun mit Gewalt durch und sorg für Aufruhr? Ich befürchte, schon mit einer einfachen Anfrage könnten wir zukünftig auf weniger Wohlwollen hoffen und habe aus diesem Grund erst einmal die Füße still gehalten.

Meine Freundin könnte in meiner Heimatstadt leider nur 2x im Jahr einen Integrationskurs mitmachen und ich bin skeptisch, wie die Botschaft in Havanna oder die ABH diese einschätzen wird. Übernächste Woche findet erst einmal ein Gespräch mit einem Bildungsträger für Integrationskurse statt, mal sehen wie die das sehen.

In dieser Woche war ich mit meiner Freundin bei unserer örtlichen Ausländerbehörde. Man hat sich den Vorgang mal im Schengen Informationssystem angeschaut und sagte gleich, dass durch "vielen" Ablehnungen wohl ein schwieriger Fall vorliegt. Konkret konnte man mir leider aber erst einmal nicht weiterhelfen, auf generelles Verständnis auf die Situation bin ich jedoch gestoßen und das Gespräch an sich war angenehm. Ich soll mich nun zunächst um einen Zeitrahmen für den Sprachkurs kümmern. Ob nun Integrationskurs oder Sprachkurs war dort jetzt erstmal weniger relevant.
Knackpunkte für den neuen Antrag konnte man mir außer das übliche wie Motivationsschreiben, Krankenversicherung und Einkommen auch nicht wirklich sagen. Die Botschaft ist stets Herr des Verfahrens. Sollte eine Bearbeitung des Visa-Antrages dann hier stattfinden, lässt sich die ABH wohl die Akte aus Hamburg kommen.  Außerdem wurde ich über Heiratsabsichten befragt Smiley Auch eine andere Sachbearbeiterin wurde noch herangezogen um die ganze Sache zu sprechen. Als grundsätzliche Knackpunkte haben sich die Sache Wohnsitz<->Ort Sprachschule, gutes Motivationsschreiben und Vater als Verpflichtungsgeber herausgestellt. Für mich stellt sich immer noch die Frage, ob nicht gleich ein Studienbewerbervisum nicht besser wäre, da man ja immer mit langfristige Studiumsabsichten anführt.

Die Botschaft in Kuba sagt meiner Freundin, Sprachschulen für Deutsch gibt es in Kuba und damit gibt es eigentlich keinen Grund hier Deutsch zu lernen.
Meine Freundin sagt, ja stimmt, aber da dauert es 3mal so lange. Alternative ist teurer Einzelunterricht. Einem Studienvisum wird laut deren Aussage wohl nur zugestimmt, wenn das entsprechende Sprachniveau nachgewiesen wird.
Aber das kann es ja nicht sein, ist ja wieder ein totschlag-Argument. Wofür gibt es dann ein solches Visum?

Auch der Punkt, bei der Botschaft vorzusprechen um die Rückkehr zu bestätigen ist noch offen. Meine Idee ist es, irgendwie am Flughafen eine Bescheinigung für den Grenzübertritt zu erhalten, ähnlich die bei einer Verpflichtungserklärung mit eingezahlter Kaution, die mir schon öfters begegnet sind. Ich werde mal die Botschaft anschreiben, welche alternativen Möglichkeiten es gibt.

Tja, es bleibt also spannend.
 
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Antwort #24 - 08. Februar 2014 um 17:53

Esperanto   Offline
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Das Wohlwollen der Botschaft für einen längerfristigen Aufenthalt (nationales Visum - Kategorie D) bedarf es nicht. Sie ist bei der Genehmigung längerfristiger Aufenthalte (mehr als 3 Monate) auch nicht "Herr des Verfahrens".

In diese Fällen (Heirat, Familiennachzug, Sprachstudium, Sonstiges) hat die Botschaft die Antragsunterlagen entgegenzunehmen, sie auf Vollständigkeit zu prüfen und an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Sobald die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt, hat die Botschaft das Visum auszustellen. Das entsprechende Visum (Kategorie D) mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ermöglicht die Einreise zur Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde. Die stellt dann die Aufenthaltsgenehmigung aus, nachdem sie dieser im Rahmen des Antragsverfahrens bereits die Zustimmung gab.

Die Bestätigung der Rückkehr, welche die Botschaft als Feedback gerne möchte, kannst Du handhaben wie Du willst. Ich empfinde es als Zumutung derartiges, unmittelbar nach Rückkehr von jemand zu verlangen, nachdem er so lange unterwegs war und endlich nach Hause will um sich auszuruhen. Als meiner Freundin dies abverlangt wurde, habe ich der Visastelle per Kontaktformular die Abreise zeitnah mitgeteilt und um Bestätigung des Eingangs meiner Mail gebeten, was auch erfolgte.

Vielleicht klappt es ja mit dem A1-Zertifikat. Damit würde es auch einfacher bei künftigen Visaanträgen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #25 - 01. April 2014 um 11:05

MartinSN   Offline
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Ich möchte noch einmal über den aktuellen Stand berichten.

Die Start Deutsch 1 Prüfung beim Goethe Institut lief gut, meine Freundin kam schon mit einem guten Gefühl aus der schriftlichen sowie der mündlichen Prüfung. Etwas Glück hatte sie auch, ein Thema für den Bereich Schreiben (Einladung von Gästen) kam dran, welches wir vorher geübt haben. Zum Ergebnis konnten die Prüfer vor Ort nichts sagen, nach einigen Tagen kam das Zertifikat mit Prädikat gut per Post. Es ist also auch in einem kurzen Zeitraum und mit einiger Eigeninitiative möglich.

Nach der Ausreise meiner Freundin habe ich, wie von dir vorgeschlagen, der Botschaft eine Email geschrieben mit der Buchungsbestätigung vom Flug und der elektronischen Bordkarte vom Online Check-In. Kurze Zeit später kam die Bestätigung, dass eine persönliche Vorsprache entfällt. Dieses Verfahren ist für mich akzeptabel, wenn auch natürlich etwas mühselig.

Tja, wie geht es nun weiter...
Wir stehen immer noch vor dem Problem, dass es hier in meiner Stadt keine vernünftigen Sprachkurse gibt, die die Bedingungen mit den 20 Wochenstunden erfüllen. Die Integrationskurse gibt es hier 2 mal im Jahr von 2 Anbietern mit ähnlichen Zeiträumen und so ist man hinsichtlich einer möglichen Teilnahme nicht sehr flexibel. Zwar hat meine Freundin nun die Grundlagen und könnte sicher auch später einsteigen, aber optimal ist das nicht. Realistisch betrachtet könnte sie durch die lange Bearbeitungszeit nicht vor Mitte Juni hier sein, selbst wenn hier alle Unterlagen kurzfristig beschafft werden. Und der letzte Integrationskurs läuft seit Mitte März.

Ein Sprachkurs in der nächsten Großstadt ist auf Dauer zu teuer, aber man könnte wöchentlich wieder einsteigen. Jetzt bliebe wieder erstmal "nur" das Schengen Visum für 3 Monate, aber dann wieder Hin- und Rückflug, neues Visum etc. Aber es lässt dann noch einmal Zeit und Raum für eine weitere bessere Planung ...
 
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Antwort #26 - 01. April 2014 um 21:12

Esperanto   Offline
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Vorab meinen Glückwunsch und Respekt, das A1-Sprachzertifikat des Goethe-Institutes bereits beim 1. Anlauf geschafft zu haben.

Verglichen mit der früheren Situation, als zunächst das Sprachvisum von der Ausländerbehörde und anschließend das Besuchsvisum von der Botschaft abgelehnt wurden, könnte die jetzige nicht besser sein. War es zuvor höchst fraglich, von einem der beiden doch noch die Einreise bewilligt zu bekommen, gibt es nunmehr mehrere Möglichkeiten:
  • Die Botschaft, die nur ein Visum für max. 3 Monate erteilen kann, wird dies jetzt nicht mehr ablehnen können. Auch ohne Anmeldung zu einem Sprachkurse. Deren Standardbegründung der Ablehnung, nämlich die Absicht der rechtzeitigen Rückreise nicht feststellen zu können, zieht in eurem Fall nicht mehr. Dafür reicht ein Blick in ihre Akten, in welchen die rechtzeitige Rückkehr bei den vorangegangenen Bewilligungen zu entnehmen ist.
  • Die Ausländerbehörde, zuständig für eine länger- oder gar unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, will natürlich weiterhin die Gründe für die Aufenthaltsbeantragung wissen. Gewöhnlich ist dies die Familienzusammenführung nach Heirat in Kuba. Aber auch, wenn die Heirat in Deutschland erst noch erfolgen soll. Beides wird von einfachen Deutschkenntnissen, dem A1-Sprachzertifikat abhängig gemacht. Die größte Hürde ist somit schon genommen.
  • Wenn ein Familienleben nicht geplant ist, sondern weiterhin die berufliche Qualifizierung in Form von Studienabsichten den Vorrang hat, so wird die Freundin um den Erwerb weiterer Deutschkenntnisse nicht herumkommen. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse wird kein Studienplatz zu bekommen sein. Ich denke (um beim Thema zu bleiben), dass nach erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses nunmehr die Ausländerbehörde von der Aufrichtigkeit der Studienabsicht überzeugt werden könnte, um damit deren Zustimmung für eine Vertiefung der erworbenen Deutschkenntnisse durch weitere Teilnahmen an Sprachkursen in De ohne Befristung auf max. 3 Monaten zu erhalten.
 

Saludos Esperanto
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