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Frage zur Scheidung... (Gelesen: 44506 mal)
Antwort #15 - 29. Juni 2017 um 11:35

Pepe   Offline
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Cubalibre

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Meine Gattin ist bei mir gemeldet und mitversichert.
Beides kann ich nicht stornieren, solange sie nicht aufgefunden.
Nach deutschen Recht bin ich, glaube ich,nicht verheiratet.
(Ausser die Registrierung der kuban. Heiratsurkunde auf der Botschaft in Havanna gilt als solches..)
Weder die kubanischen Botschaft/Konsulat in Rom & Mailand reagieren auf meine emails...
Noch die CJI in Havanna oder Santiago.
Soviel ich weiß ist eine Scheidung auf der CJI ohne Ehepartner mit 2 Zeugen möglich.
KOSTEN ? Zumindest 600CUC fürs "Basispaket"
Was die Zeugen, Übersetzungen und Beglaubigungen kosten, hätte ich gerne gewusst.
Ihre Familie teilte mir mit grosse Schwierigkeiten zu haben (PNR).
 
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Antwort #16 - 29. Juni 2017 um 12:18

cubaanfänger   Offline
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Ich formuliere es mal etwas einfach: wenn man nach deutschen Recht verheiratet ist, hat man Steuerklasse 3. Wenn nicht Steuerklasse 1.

Somit kannst du leicht feststellen ob du nach deutschem Recht verheiratet bist.

Als Beitragszahler ( zumindest sofern es Mehrkosten verursacht)  kannst du m.W. nach selbstverständlich Verträge kündigen, z.B. Krankenkasse.

Ich habe zwei gute Freunde. Der eine war zweimal verheiratet mit einer Cubana und hat natürlich aus steuerrechtlichen Gründen auch in Deutschland nochmal geheiratet. ( Standesamtlich)
Was bei der Scheidung selbstredend Versorgungsausgleich usw. mit sich zieht. ( Dafür sorgen schon die Scheidungsanwälte um die Prozesskosten in die Höhe zu treiben und somit auch ihr Honorar)

Der andere hat nur kubanisch geheiratet. Er ist zwar bis heute nicht geschieden, aber er hat keinen Stress mit Unterhalt Versorgungsausgleich, usw.da das kubanische Recht keinen Versorgungsausgleich oder Unterhaltszahlungen für die Ex vorsieht. Ein Kind kostet 25 Peso MN im Monat als Unterhalt.

Wenn du also nur kubanisch verheiratet bist, kannst du dies entspannt sehen. Zumindest in Sachen Unterhalt oder Versorgungsausgleich.

Nur wenn du ein zweites Mal eine Cubana heiraten möchtest, wird es kompliziert, wenn du nicht vorher geschieden bist.

Saludos
 
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Antwort #17 - 29. Juni 2017 um 14:36

Jack33   Offline
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Zitat Pepe: "Nach deutschen Recht bin ich, glaube ich,nicht verheiratet."

Wenn du in Kuba ordnungsgemaess geheiratet hast, bist du nicht nur in Kuba und Deutschland, sondern weltweit verheiratet. Kuba ist nicht nur beim Scheidungsverfahren ein Rechtsstaat, sondern auch bei der Eheschliessung.

Zitat cubaanfänger: "Der eine war zweimal verheiratet mit einer Cubana und hat natürlich aus steuerrechtlichen Gründen auch in Deutschland nochmal geheiratet. (Standesamtlich)"

Wenn man einmal in Kuba geheiratet hat, kann man waehrend der bestehenden Ehe dieselbe Frau nicht ein zweites Mal heiraten. Man kann natuerlich, wenn man Lust dazu hat, auf das deutsche Standesamt gehen und die in Kuba geschlossene Ehe registrieren lassen. Das hat aber nichts mit Heiraten zu tun.

Aus steuerrechtlichen Gruenden ist eine Registrierung beim deutschen Standesamt nicht notwendig.

Ich hatte ja oben schon geschriebn, dass ich am Tag nach Ankunft meiner Frau in Deutschland mit ihr zum Meldeamt bin. Bei der Gelegenheit habe ich auch meine Aenderung der steuerklasse von I. in III. bekommen. Da war ich noch nicht einmal bei der Auslaenderbehoerde, geschweige denn, bei einem Standesamt.
 
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Antwort #18 - 29. Juni 2017 um 16:21

cubaanfänger   Offline
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Ich sage es mal unter Vorbehalt, aber z.B. was im Falle einer Scheidung an Unterhalt zu zahlen ist,  ( von so Sachen wie Trennungsjahr ganz abgesehen) ist es von der Gesetzeslage her schon ein Unterschied, ob man " nur" nach kubanischen Recht oder nach deutschem Recht verheiratet ist.

In Kuba gibt es m.W. nach weder ein Trennungsjahr noch Unterhaltsansprüche für die Frau und auch keinen Versorgungsausgleich. Also ist es legitim, das zu differenzieren.

Saludos
 
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Antwort #19 - 29. Juni 2017 um 22:42

Jack33   Offline
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cubaanfänger schrieb am 29. Juni 2017 um 16:21:
Ich sage es mal unter Vorbehalt, aber z.B. was im Falle einer Scheidung an Unterhalt zu zahlen ist,  ( von so Sachen wie Trennungsjahr ganz abgesehen) ist es von der Gesetzeslage her schon ein Unterschied, ob man " nur" nach kubanischen Recht oder nach deutschem Recht verheiratet ist.

in welchem Land man die Ehe geschlossen hat ist im Falle einer Unterhaltsforderung völlig gleichgültig Beispiel kubanische Ehefrau lebt mit deutschem Ehemann rechtsgültig verheiratet in Berlin der Mann wirft sich raus und zahlt keinen Unterhalt mehr die Frau geht zum Anwalt und der reicht beim Familiengericht in Berlin Klage auf Unterhalt gegen den Mann ein

Dann geht das nach dem Paragraphen den ich unten angehaengt habe und es kommt nur darauf an was die Lebensverhältnisse dieser beiden Eheleute waren wenn der Mann z.b. 20000 € im Monat verdient hat und seiner kubanischen Ehefrau jeden Monat 10000 € Taschengeld gegeben hat dann waren das die Lebensverhältnisse und dann hat er das waehrend des Getrenntlebens weiterzuzahlen und wenn er das nicht freiwillig tut dann wird er vom Gericht in Berlin dazu verurteilt

Voraussetzung fuer die Klage der Frau ist lediglich dass sie nachweist dass sie eben "Ehegattin" ist (siehe Gesetzestext).

Es ist also voellig gleichgueltig, wo sie den Mann geheiratet hat das kann im Kuba gewesen sein oder in Deutschland oder in Indien es ist egal. Die Ehe muss lediglich rechtsstaatlich einwandfrei zustandegekommen sein. Und das ist in Kuba der Fall.

§ 1361 BGB
Unterhalt bei Getrenntleben
(1) 1 Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen


 
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Antwort #20 - 30. Juni 2017 um 06:30

Pepe   Offline
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Danke Cubanfänger scheints ja ein "Netter" zu sein.
Ich habe keine Lust mich mit den Elaboraten von Jack33 zu beschäftigen - scheint ja einer der in aller Welt so Beliebten zu sein - sonst landen wir noch bei Witwenverbrennungen in Indien.
Meine Aussage betreffs Mitversicherung und Wohnanmeldung habe ich nicht frei fabuliert, sondern ist amtl. Auskunft der entsprechenden Behörden, wobei ich ergänze, dass eine Stornierung/Abmeldung auch nach einer Scheidung möglich ist.
 
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Antwort #21 - 30. Juni 2017 um 07:23

cubaanfänger   Offline
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Um Spitzfindigkeiten mal weg zu lassen, laut Düsseldorfer Tabelle ist es nicht die Hälfte sondern nur etwa 40% die während des Trennungsjahres zu zahlen sind.

Jetzt kommt der Witz!

Ist man " nur" kubanisch verheiratet und hat die Ehe in Deutschland nicht legitimiert, ( ist also immer noch Steuerklasse 1) dann hat die Cubana schlechte Karten. Und sowas wie Trennungsjahr gibt es nicht in Kuba.

Wie bereits geschrieben habe ich zwei gute Freunde, der eine hat seine 2 Ehen mit Cubanas auch in Deutschland legitimiert und der andere hat seine Ehe hier nicht legitimiert.

Nach der Scheidung hatte der eine Probleme und der andere nicht.

Letzteren habe ich mal gefragt wie es denn mit Unterhalt aussieht, da hat er sich fast totgelacht. Er meinte, soll doch mal die Cubana, die in Ciego de Avila / Kuba wohnt versuchen einen Anwalt zu finden, der mich verklagt.( Was bestenfalls Theoretisch möglich ist aber praktisch eben nicht)

Früher war das relativ großzügige Taschengeld für den Sohn ( rund 100€ im Monat) ihre Haupteinnahmequelle.

Jetzt ist der Sohn hier und Sie muss halt sehen wie Sie allein zurechtkommt.

Also pauschal zu behaupten, es würde keine Rolle spielen nach welchen staatlichen Rechtsgrundlagen man heiratet, ist falsch.
( Der Staat Kuba kennt beispielsweise keinen Unterhalt für Geschiedene)

Würde ich mal in Kuba heiraten, weil ich z.B. eine RP brauche, um in Kuba meine Rente zu verprassen, würde ich es in Deutschland nicht kommunizieren.
Denn ich will nicht, dass die Cubana scharf wird auf die Witwenrente, sondern mir einen schönen Lebensabend macht.
Laut lachend
Saludos
 
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Antwort #22 - 30. Juni 2017 um 12:57

Jack33   Offline
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cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 07:23:
soll doch mal die Cubana, die in Ciego de Avila / Kuba wohnt versuchen einen Anwalt zu finden, der mich verklagt


cubaanfänger, ich versuche es noch einmal:

es kommt NICHT darauf an, WO eine Ehe geschlossen wurde (in Deutschland, in Kuba oder in Indien). Sondern es kommt auf die Lebensverhältnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten an.

So steht es im Gesetz und das Gesetz habe ich dir doch zitiert. Bitte lies da nochmal nach. ("..so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen")

Daraus folgt: Hat dein deutscher Freund eine Ehefrau in Kuba (egal, ob er sie in Deutschland oder in Kuba oder in Indien geheiratet hat),dann sind deren Lebensverhaeltnisse in Kuba natuerlich anders. Sie lebt in Kuba aermer. Also kriegt sie auch weniger. So steht das im Gesetz.

Lebt die Ehefrau in Deutschland (egal, ob er sie in Deutschland oder in Kuba oder in Indien  geheiratet hat), dann sind die Lebensverhaeltnisse in Deutschland anders, sie lebt da reicher. Also kriegt sie mehr. So steht das im Gesetz. Und das hat alles nichts damit su tun, WO jemand geheiratet hat.

Oder andersherum: es kommt nicht darauf an, wo jemand geheiratet hat, sondern wo jemand lebt. Denn DAS bestimmt die Lebensverhaeltnisse.

Natuerlich gibt es Ehegattenunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Ich hatte nur mal den Getrenntlebensunterhalt herausgepickt. Ich koennte es dir aber auch mit den anderen Unterhaltsarten erklaeren. Es waere aber immer das Gleiche: dass es naemlich NIE darauf ankommt, WO jemand geheiratet hat, sondern immer nur, in welchen Lebensverhaeltnissen er lebt.
 
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Antwort #23 - 30. Juni 2017 um 13:00

Jack33   Offline
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cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 07:23:
Und sowas wie Trennungsjahr gibt es nicht in Kuba.


Deshalb bin ich doch auch fuer meine beiden Scheidungen jeweils nach Kuba geflogen. Denn da konnte ich mich sofort scheiden lassen, weil es da kein Trennungsjahr gibt.

Hatte ich doch oben schon geschrieben, dass ich mich beide Male in Kuba hatte scheiden lassen. Was glaubtest du denn, warum ich zum Zwecke der Scheidung nach Kuba geflogen bin?
 
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Antwort #24 - 30. Juni 2017 um 13:43

Jack33   Offline
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cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 07:23:
Also pauschal zu behaupten, es würde keine Rolle spielen nach welchen staatlichen Rechtsgrundlagen man heiratet, ist falsch.
( Der Staat Kuba kennt beispielsweise keinen Unterhalt für Geschiedene)


Da es (ich fange jetzt wirklich an, mich staendig zu wiederholen) KEINE Rolle spielt, wo man geheiratet hat (in Deutschland oder in Kuba oder in Indien), ist es einer Kubanerin in Deutschland voellig egal, ob es Kuba Unterhalt fuer Geschiedene gibt oder nicht. Es interessiert sie einfach nicht. Denn sie lebt in Deutschland und nicht in Kuba.

Beispiel:

die Kubanerin hatte einen Deutschen in Kuba geheiratet, lebte mit ihm in Deutschland, bekam drei Kinder von ihm und liess sich von ihm scheiden, lebt aber mit den drei Kindern weiter in Deutschland.

Da sie nicht arbeiten kann (die Kinder sind noch klein und muessen betreut werden) - laesst sie beim Familiengericht in Deutschland Klage auf Nachscheidungsunterhalt einreichen (den es ja, wie du behauptest, in Kuba nicht gibt).

Da der Ex-Ehemann gut verdient und sie nicht arbeiten kann, wird der Ex-Ehemann natuerlich dazu verurteilt, Unterhalt an sie zu zahlen. Denn sie lebt in Deutschland und den deutschen Richter interessiert es gerade mal null, ob es in Kuba Nachscheidungsunterhalt gibt oder nicht. Und den Richter interessiert auch nicht, WO die Frau geheiratet hatte. Ihn interessiert nur, DASS sie einmal rechtmaessig geheiratet hatte und jetzt in Deutschland lebt und beduerftig ist.
 
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Antwort #25 - 30. Juni 2017 um 14:33

Jack33   Offline
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cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 07:23:
Würde ich mal in Kuba heiraten, weil ich z.B. eine RP brauche, um in Kuba meine Rente zu verprassen, würde ich es in Deutschland nicht kommunizieren.
Denn ich will nicht, dass die Cubana scharf wird auf die Witwenrente, sondern mir einen schönen Lebensabend macht.

Das hab ich ja nun ueberhaupt nicht verstanden.

wenn du in Kuba heiraten wuerdest, dann wuerde doch die Frau, die du in Kuba heiratest, wissen, dass sie dann mit dir verheiratet ist und unter Umstaenden Anspruch auf eine Witwenrente hat (wenn sie dich die Klippe hinunterstoesst oder du von alleine herunterfaellst).

Was soll denn das nun heissen, dass du das in Deutschland nicht kommunizierst? Du hast doch nur eine einzige Ehefrau, naemlich die, die du in Kuba geheiratet hast - und die weiss es doch.

Und sobald der Unfall an der Klippe stattgefunden hat, geht die zur Rentenanstalt in Berlin, legt dort die rechtmaessige Eheurkunde aus Kuba vor (die ja weltweit gueltig ist), ausserdem den Totenschein - und verlangt die Zahlung der fetten Witwenrente. und solange ihr die Rentenanstalt einen Mord nicht nachweisen kann, bekommt sie dann natuerlich auch die Witwenrente Durchgedreht


 
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Antwort #26 - 30. Juni 2017 um 14:51

cubaanfänger   Offline
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Wenn Sie es weiß Smiley

In Kuba gibt es diese Regelung nicht Laut lachend

Eine schöne Geschichte, was Unwissenheit angeht, ist mein Freund Klaus Hildebrand der seit 1989 in Nueva Geroa ( Isla de la Juventud) lebt.
Mittlerweile geht es nicht mehr, aber er hätte es gewusst, hätte er sich  fast 15 Jahre lang Sozialhilfe von der Botschaft in Havanna zukommen lassen können, wenn er es gewusst hätte.

Er meinte ich soll die Klappe halten gegenüber seiner Frau, damit er nicht dumm da steht. Seine jetzige 4- te Frau ist schön, clever, treu und taff.

Er ist halt als Dreher lieber jahrelang für 250 Peso (MN damals rund 17 DM) zur Fabrik gegangen als einmal im Monat nach Havanna zu fahren um sich ca. 300 DM als " Stütze" abzuholen.

Mal sehn ob ich auch noch so eine finde Durchgedreht

Saludos
 
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Antwort #27 - 30. Juni 2017 um 20:37

Jack33   Offline
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cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 14:51:
Seine jetzige 4- te Frau ist schön, clever, treu und taff.


Du sagst, sie ist clever.

Ich hatte meinen beiden kubanischen Frauen gegeben a) die Ausreise aus Kuba b) die Visa Permanente fuer Deutschland und c) Geld, Geld und nochmals Geld (Euro +CUC, nicht Moneda nacional)

Wieso bitte ist die kubanische Frau deines Freundes clever?  Schockiert/Erstaunt
 
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Antwort #28 - 30. Juni 2017 um 21:35

cubaanfänger   Offline
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Ihr Name ist Damisela. Wenn Klaus nicht weiter weiß, fragt er seine Frau. Sie ist hervorragend sozial vernetzt ( kennt z.B. Bürgermeister, Chef der Polizei und Chef der Inmi)

Als ich meine A2 gemacht habe ( einmal im Haus von Klaus und einmal bei meiner Exnovia) und es Probleme gab, hat Sie sich darum gekümmert, dass es funktioniert hat.
Durchgedreht
Ich habe Sie mal gefragt warum Sie auf Klaus aufmerksam geworden ist und Sie sagte mir ehrlich: Er ist der einzige weisse Mann ( Sie ist wie fast alle weisse Cubanas leicht rassistisch) über 1,80 m.

Nebenbei hat Sie selber ein eigenes Haus ( obwohl Sie bei Klaus lebt) und hat überhaupt keine Ideen nach Deutschland zu wollen.

Sie fühlt sich in Nueva Gerona sauwohl. Und ich kann mich mit Ihr über fast alles unterhalten und Sie hat auch über fast jedes Thema eine eigene Meinung.( was auch eher selten ist bei Cubanas)

Geldgeil und clever sein, ist eigentlich ein Gegensatz  Traurig

Saludos
 
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Antwort #29 - 30. Juni 2017 um 22:26

Jack33   Offline
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cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 21:35:
Sie fühlt sich in Nueva Gerona sauwohl.


Ok, wenn ich in Kuba alles haette, was mir so vorschwebt, dann koennte ich natuerlich auch darauf verzichten, ins Ausland zu wollen.

Ich muesste eine ordentlich Wohnung haben, mit Klimaanlage, Kuehlschrank, Tiefkuehlfach, Farbfernseher, Waschmaschine, Trockner

Ich muesste eine Auto haben, um beweglich zu sein

Ich muesste taeglich das Geld haben, gut zu essen, Rindfleisch, frischen Fisch

Ich muesste immer die erforderlichen Praeparate zur Koerperpflege zur Verfuegung haben

@Cubaanfaenger, all das kriege ich in Kuba mit Geld. Hat Damisela dieses Geld? Woher? Von Klaus, der fuer Moneda nacional arbeiten musste/muss, ja ganz offenbar nicht. Wie also schlaegt sich ihre soziale Vernetzung (Bürgermeister, Chef der Polizei und Chef der Inmi) konkret in Dollar oder CUC um?








 
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