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Frage zur Scheidung... (Gelesen: 44518 mal)
07. November 2013 um 17:50

elpidio_valdes   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,

wer kann mir baldmöglichst brauchbare Infos zu einer (möglichen) Scheidung mitteilen:

Habe in Cuba geheiratet und die Ehe in Deutschland anerkennen lassen. Leider geht´s zusammen nicht mehr weiter und sie ist weg. Macht es Sinn, sich in Cuba scheiden zu lassen und wird dies in Deutschland auch anerkannt?
Benötige eure Hilfe  unentschlossen unentschlossen unentschlossen unentschlossen unentschlossen unentschlossen oder wie würdet Ihr vorgehen?

Saludos
 
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Antwort #1 - 07. November 2013 um 21:06

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
***
 
Hallo,

lebt sie auch hier?
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #2 - 07. November 2013 um 21:13

bruja   Offline
Full Member
de puta madre

Beiträge: 506
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Zitat:
Anerkennung einer ausländischen Scheidung

Anerkennungsverfahren

Zur Anerkennung einer Scheidung sind das Scheidungsurteil sowie eine von dem Gericht oder der Behörde des Ursprungsmitgliedstaats nach einem bestimmten Muster ausgestellte Bescheinigung vorzulegen (Art. 37 und Art. 39 i.V.m. Anhang I der EU-Verordnung).

Heimatstaat-Entscheidung: Wenn die Scheidung von einem Gericht oder einer Behörde des Staates ausgesprochen wurde, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung ausschließlich angehört haben, und keiner der Ehegatten zur Zeit der Scheidung einem anderen Personalstatut unterstand (z.B. als heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling), ist ein förmliches Anerkennungsverfahren entbehrlich. Sofern ein besonderes rechtliches Interesse vorliegt, kann jedoch auch in diesen Fällen auf Antrag eine förmliche Anerkennung erfolgen. Ein rechtliches Interesse ist u.a. gegeben, wenn eine allgemein bindende Klärung des Personenstandes für ein Scheidungsfolgeverfahren oder aus melde- oder steuerrechtlichen Gründen herbeigeführt werden soll.

In den sonstigen Fällen ist die förmliche Anerkennung der ausländischen Entscheidung in Ehesachen erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist § 107 Absatz 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Zuständig für die Anerkennungsentscheidung sind grundsätzlich die Landesjustizverwaltungen. Deren Aufgaben können auch an die Präsidenten und Präsidentinnen der Oberlandesgerichte übertragen werden.

Örtlich zuständig ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder - falls sich keiner der Ehegatten in Deutschland aufhält – des Bundeslandes, in dem eine neue Ehe geschlossen werden soll. Wenn keiner der Ehegatten seinen Aufenthalt in Deutschland hat und eine neue Ehe im Ausland geschlossen werden soll, ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zuständig.

Die Entscheidung erfolgt nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist neben den betroffenen Ehegatten jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Klärung der Statusfrage glaubhaft macht (z.B. Verlobte, spätere Ehegatten oder Erben). Für die Entscheidung über den Antrag wird - abhängig vom Einkommen des Antragstellers - eine Gebühr zwischen EUR 10,- und EUR 310,- erhoben.

 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #3 - 08. November 2013 um 20:45

elpidio_valdes   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 5
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Hallo,

danke für die schnelle Antwort; ja, sie lebt auch hier (Deutschland).



 
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Antwort #4 - 09. April 2017 um 21:44

Cubaneuling   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 2
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Moin zusammen, habe die Beiträge zur Scheidung mit großen Interesse gelesen - Ist ja toll was da auf der Insel so abgeht.
Nach dem ich meiner Frau (seit Nov.2016 in Cuba verheiratet) den Zugang zu meiner Kreditkarte gesperrt habe - habe ich nichts mehr von Ihr gehört, wenn ich jetzt im Mai rüber fliege kann es ja  durchaus sein das Sie die Scheidung bereits angekurbelt hat. Wenn das für die Kubis so einfach geht - ich wollte im Mai die RP beantragen  damit einem Grundstückskauf auf meinen Namen nichts im Wege steht - nun muß mich halt überraschen lassen
 
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Antwort #5 - 09. April 2017 um 22:20

kubaman   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 183
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Hallo Kubaneuling, es ist natürlich schade das der Kontakt zu deiner Frau abgebrochen ist. Ja die Scheidung ist für Kubis Recht einfach.
Hast du versucht mit ihr Kontakt aufzunehmen? Es kann alles mögliche passiert sein. Aber nachdem du die Karte gesperrt hast und du seitdem keinen Kontakt mehr hast ist es für mich schon offensichtlich.

Ich würde erst Mal nach Kuba fliegen wie du es auch vorhast und mit ihr sprechen. Man kann nicht immer davon ausgehen das alle Kubanerinnen und Kubaner von Haus aus schlecht sind. Wenn du ihr ohne sie zu warnen die Karte gesperrt hast ist sie erst Mal beleidigt und wenn du mit ihr sprichst wird sie viele Ausreden haben warum sie den Kontakt abgebrochen hat. Vielleicht löst sich das ganze in Wohlgefallen auf.

Erst Mal abwarten, will sie gleich die Scheidung dann weine ihr keine Träne nach. Ich weiss es ist nicht einfach, andere haben immer gut reden.

Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute.

Nos vemos  Smiley
 
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Antwort #6 - 09. April 2017 um 23:35

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Zwei meiner Freunde haben sich von Cubanas scheiden lassen.
Die Scheidung in Kuba ist reine Formsache.
Nur wenn es in Kuba gemeinsame Güter gibt, die während der Ehe angeschafft worden sind, werden diese geteilt.
( wobei du in Kuba ohne RP Status zum Beispiel ein Haus nicht behalten darfst. Das heißt, du müsstest im Fall einer Scheidung innerhalb von 3 Monaten erneut heiraten damit dir die RP nicht aberkannt wird)

Auch wenn es im Moment für dich bitter ist, hast du doch etwas Glück gehabt. Denn wenn du die RP gemacht hättest und Grundstück und Haus gekauft/ gebaut hättest und dann erst gemerkt hättest, dass es mit der Ehe nichts wird, dann wäre dein Schaden sehr viel höher gewesen.

Saludos
 
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Antwort #7 - 27. Juni 2017 um 23:57

Pepe   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 29
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Weiß jemand über das genaue procedere einer Scheidung in Kuba (mit & ohne Anwesenheit des Ehepartners) Bescheid ?
Benötigte Papiere und Kosten ? Kriegt man vor der Scheudung noch ein A2 Visum und ist dieses danach automatisch obsolet ?
Vermutlich ist es teurer als hier abzuwarten(3 Jahre?) bis eine Scheidung ohne der verschollenen Esposa möglich.
Danke für Antworten - que malo todo !
 
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Antwort #8 - 28. Juni 2017 um 05:50

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Natürlich wissen das meine beiden Freunde besser, da die ihre Scheidungen schon hinter sich haben,  aber die schreiben hier nicht, die lesen hier nur.

Was ich mitbekommen habe ist, dass es in Kuba unproblematisch ist die Scheidung zu beantragen/ machen.

Man geht zu der entsprechenden Behörde und sagt einfach man will die Scheidung. Man füllt ein Formular aus und unterschreibt es. Danach ist die Scheidung rechtskräftig.

Im Falle eines Ausländers werden exorbitante Gebühren erhoben, vergleichbar mit den Gebühren der Heirat.( also mehrere hundert CUC)

Bei Kubanern, sind es nur wenige Peso (MN).

Es reicht aber wenn eine Person es macht.

Aber welche Unterlagen du mitnehmen musst, weiß ich leider nicht. Ich vermute, die gleichen Unterlagen wie zur Heirat und natürlich die Heiratsurkunde.

Allerdings ist dies " nur" die kubanische Seite. Wenn du dich zusätzlich auch in Deutschland verheiratet hast, musst du auch die deutsche Gesetzgebung berücksichtigen.

Somit stellt sich die Frage ob du nur in Kuba geheiratet hast oder auch Standesamtlich hier?

Ein A2 ohne die Anwesenheit deiner Esposa bei der Inmi kannst du doch ohnehin nicht machen!
Selbst wenn man glücklich verheiratet ist, bekommt man kein A2 wenn die Ehefrau nicht mit in Kuba ist um z.B. bei den Schwiegereltern zu wohnen.

Saludos
 
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Antwort #9 - 29. Juni 2017 um 00:00

Jack33   Offline
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cubaanfänger schrieb am 28. Juni 2017 um 05:50:
Man geht zu der entsprechenden Behörde und sagt einfach man will die Scheidung. Man füllt ein Formular aus und unterschreibt es. Danach ist die Scheidung rechtskräftig.


Auch in Kuba handelt es sich bei der Scheidung um ein rechtsstaatliches Verfahren. Und dazu gehoert, dass der Scheidungsgegner selbstverstaendlich ueber den Scheidungsantrag informiert werden muss. Dies geschieht durch Zustellung einer Abschrift des Scheidungsantrags.

Solange der Gegner vom Verfahren ueberhaupt nicht weiss, kann es keine Scheidung geben, auch nicht in Kuba.

Ich habe mich bereits zweimal in Kuba scheiden lassen, von zwei verschiedenen kubanischen Frauen. Beide lebten in Deutschland. Aber sie wurden vom Gericht ueber das Verfahren informiert. Ob sie dann zum Scheidungstermin kamen, blieb ihnen ueberlassen. Beide kamen uebrigens nicht. Aber beide haetten kommen koennen.

Ich kam uebrigens auch nicht. Ich liess mich von meiner Anwaeltin vertreten. Nach Eintritt der Rechtskraft bin ich dann nur kurz ruebergeflogen, um das Original-Urteil abzuholen - und der Anwaeltin noch ein ordentliches Trinkgeld zu geben. Augenrollen

 
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Antwort #10 - 29. Juni 2017 um 07:08

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Erstmal vielen Dank für die Korrektur. Smiley

Wie ist es denn im Fall von Pepe?
Wenn ich es richtig verstanden/ interpretiert habe, ist die Esposa unbekannt verzogen. ( so würde ich zumindest " verschollen " verstehen) Somit gibt es keine Zustelladresse.

Von der Logik her wäre ja dann eine Scheidung nicht möglich!

Oder?

Saludos
 
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Antwort #11 - 29. Juni 2017 um 09:14

Jack33   Offline
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cubaanfänger schrieb am 29. Juni 2017 um 07:08:
Wie ist es denn im Fall von Pepe?
Wenn ich es richtig verstanden/ interpretiert habe, ist die Esposa unbekannt verzogen. (so würde ich zumindest " verschollen " verstehen) Somit gibt es keine Zustelladresse.
Von der Logik her wäre ja dann eine Scheidung nicht möglich! Oder?


Wenn die Ehefrau in Deutschland "verschollen" waere, wie Pepe das nennt, koennte folgende deutsche Vorschrift in Betracht kommen:

§ 185 Zivilprozessordnung
Öffentliche Zustellung

Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn

1. der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
2. ....      


Sollte die Ehefrau in Kuba "verschollen" sein, dann wuerde Pepe sich nach Lage der Dinge irren. In Kuba weiss der Staat immer, wo seine Untertanen sich befinden.

Aber, cubaanfänger, warum sollen wir ueber den Fall Pepe spekulieren. Pepe hat es doch in der Hand, klar zu sagen, was Sache ist, wenn er an Hilfe interessiert ist.
 
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Antwort #12 - 29. Juni 2017 um 09:47

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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@jack33 da hast du auch wieder recht. Smiley

Da muss sich Pepe mal genauer äußern.

Aber ich danke dir und verkneife mir die Frage, den ein Freund von mir hat ebenfalls bereits seine zweite Scheidung mit einer Cubana hinter sich.

Es bestätigt jedoch meine Philosophie, dass man besser zweimal nachdenkt bevor man heiratet und bei Cubanas ist es vielleicht besser dreimal nach zu denken.
Laut lachend
Saludos
 
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Antwort #13 - 29. Juni 2017 um 10:12

Pepe   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 29
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Also bitte: Meine "Gattin" ist in Italien einem chulo in die Hände gefallen. Vermisstenanzeige wurde erstattet.Eine Puffmutter hat mir gerade über FB bestätigt, dass sie 2 Monate in ihrem Club nocturno tätig gewesen, mangels Sprachkenntnis nun nicht mehr...
 
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Antwort #14 - 29. Juni 2017 um 10:56

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Naja, sei bitte nicht böse, wir wollen dir ja nur helfen.

Was dir passiert ist, bzw. was deine gemacht hat, ist schon heftig.

Aber ich denke, du brauchst hier Infos um einen Schlußstrich zu ziehen. Daher war ja auch meine Frage: Seit ihr auch nach deutschem Recht verheiratet und an jack33 was ist wenn es keine Adresse gibt.

Ich könnte mir vorstellen, das die kubanischen Behörden in einem solchen Fall der Familie den Scheidungsantrag zustellen, in der Hoffnung, dass die Familie Kontakt mit der Frau hat.

Saludos
 
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