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Einladung (Gelesen: 21070 mal)
12. Januar 2014 um 19:53

Katy   Offline
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Cubalibre

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Hallo, ich bin gerade dabei meinen Freund einzuladen und würde gerne wissen ob mir jemand sagen kann ob man ein Hin- und Rückflug Ticket bei der Ausreise in Cuba vorlegen muss. Oder wäre es OK wenn wer nur ein One Way Ticket hat und ich das Rückreise Ticket später kaufen würde? Das hat mir gerade ein Freund aus Spanien erzählt, seine Schwiegermutter kommt im Februar zu ihm und er hat nur ein One Way Ticket gekauft, aber ich bin mir nicht sicher ob das nicht Stress gibt auf Cuba....
 
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Antwort #1 - 12. Januar 2014 um 22:21

Esperanto   Offline
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Vor Jahren wurde von der kubanischen Seite bei der Ausreise ein Rückflugticket im Zusammenhang mit einem Visum der Kategorie C (für kurzfristige Aufenthalte, wie Besuchsreisen etc.) verlangt, in Einzelfällen kontrolliert und falls nicht vorhanden die Ausreise verweigert. Damals gab es auch noch Tickets in Papierform und die Ausreisegenehmigung (PVE). Beides wurde abgeschafft.

Für die Ausreise benötigt ein Kubaner den Pass mit Visum. Zweck und Dauer seines Aufenthaltes interessiert die kubanische Administration nicht mehr. Insofern gibt es keinen Sinn ein Rückflugticket zu verlangen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 14. Januar 2014 um 20:26

Katy   Offline
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Vielen Dank Esperanto! Das die hier ein Rückflugticket bei der Einreise sehen wollen ist auch ,oder? Ich hatte schon einmal eine Freundin zu Besuch gehabt vor 3 Jahren, aber da war das alles noch anders und deswegen bin ich mir nicht so ganz sicher......
 
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Antwort #3 - 14. Januar 2014 um 20:26

Katy   Offline
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Cubalibre

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Viele Grüße
 
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Antwort #4 - 15. Januar 2014 um 00:55

Esperanto   Offline
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Auch bei der Einreise wird nicht geprüft, ob er ein Rückflugticket bzw. Reservierung für den Rückflug besitzt. Weil ein Besuchsvisum von einem Touristenvisum nicht zu unterscheiden ist, könnte es aber sein, dass er auf der Grundlage des Grenzkodexes Art. 5 Abs. 1 c gefragt wird, ob er "ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigen Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügt."

Dies aber nur dann, wenn der Grenzbeamte nicht nur übereifrig, sondern auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Sonst wüsste er, dass es kubanische Touristen in Deutschland nicht gibt. Würde er den Grenzkodex als Grundlage seiner Tätigkeit besser kennen, dann hätte er im Art. 3 auch gelesen, dass sich der Nachweis eigener Finanzmitteln durch die Verpflichtungserklärung des Einladers erübrigt.

Um alle Unpässlichkeiten auszuschließen, wäre es eher ratsam eine Kopie der Verpflichtungserklärung und des Reisekrankenversicherungsnachweises mitzuführen. Dann könnte die Idee eines Grenzbeamten auf das Vorliegen einer "Visumserschleichung" einfacher begegnet werden. Diese Situation ist sehr unwahrscheinlich, meiner Freundin vor 2 Jahren aber tatsächlich passiert.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 15. Januar 2014 um 07:14

importado   Offline
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@esperanto
alles schoen und gut,nur in der praxis wird man international auf allen flughaefen beim einchecken ohne rueckflugticket/weiterreiseticket von der fluggesellschaftsmitarbeitern gefragt ob man in dem destinationsland eine aufenthaltsgenehmigung hat(residenz permanent oder temporaer) ansonsten wird auf ein rueckflug/weiterflugticket insistiert da die fluggesellschaften schlehcte erfahrungen gemacht haben und die leute wieder sofort rueckfliegen mussten,nicht zu vergessen
dass eine reservierung vorgelegt werden soll fuer die visaerteilung bei der botschaft.so wars zumindest in der vergangenheit.
ausserdem soll der cubaner vor seinem visaablaufdatum wieder ausreisen.
da wuerde ich auf nr.sicher gehn.2 one waytickets sind auch erheblich tuerer
von einer visumserschleichung wird der der dt.grenzbeamte grundsaetzlich nicht ausgehen(ausnahmefaelle),da ja ein visum eingestempelt ist,nur koennte er vermuten  dass der cubaner ohne rueckticket vorhat nicht wieder auszureisen(das koennte er auch mit rueckreiseticket),und da ist evtl.kopfweh angesagt.


 
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Antwort #6 - 15. Januar 2014 um 10:25

bruja   Offline
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Sorry importado, mein Mann kam mit oneway nach europa und ist mit oneway auch wieder zurückgeflogen nach 5 Monaten..... keine der beiden Airlines.... weder AirBerlin noch Condor haben Probleme gemacht!!!
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #7 - 15. Januar 2014 um 16:54

importado   Offline
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@bruja
da dein mann 5 monate in europa blieb nehme ich an dass er in einem eu  aufenthaltsgenehmigung hat.glaub dir gerne,dass condor nicht gefragt hatte.
ich habe im jahr ca.10 int.fluege und werde von den versch.fluggesellsch.
gefragt nach ticket-weiterflug falls ich nicht nach dtld fliege.innerhalb suedamerica,asien etc.
von dtld.rausfliegend werde ich manchmal gefragt manchmal nicht lufthansa,taca/avianca,airfrance,klm etc
 
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Antwort #8 - 15. Januar 2014 um 20:25

Esperanto   Offline
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Auch meine Freundin flog in den letzten Jahren ohne vorherige Buchung des Rückfluges. Sie hatte weder eine Aufenthaltsgenehmigung für De noch dessen Inaussichtstellung durch ein nationales Visum der Kategorie D.

Wer sollte denn ein Interesse daran haben ein Rückflugticket bzw. die Reservierung des Rückfluges (e-ticket) zu sehen?

Jedenfalls niemand, der sich auf die Vorgaben der EU beruft. Diese Vorgaben sind in deren Visakodex und Grenzkodex festgelegt. Darin ist die Handlungsweise zur Vermeidung illegaler Einwanderung detailliert aufgeführt. Die Vorlage eines Rückflugtickets wird an keiner Stelle erwähnt. Wenn dennoch danach gefragt werden sollte, dann nur bei der Beantragung eines Touristenvisums als ergänzender Beleg dafür, dass "der Antragsteller über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in der Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat …. verfügt." (Art. 14 Abs. 1 c des Visakodexes). Auch die Bundespolizei könnte bei der Einreise danach fragen, falls sie glaubt die mitgeführten finanziellen Mittel eines aus einem visapflichtigen Land Einreisenden prüfen zu müssen. Im Art. 5 Abs. 1 c des Grenzkodexes ist diese Vorgabe nämlich fast wortgleich übernommen. Bei einem Kubaner mit einem Besuchsvisum macht aber eine derartige Überprüfung keinen Sinn. Der hat gewöhnlich nichts, um für seinen Aufenthalt oder seine Rückreise selbst aufkommen zu können. Dafür gibt es nun mal die Verpflichtungserklärung des Einladers, dessen Zahlungsfähigkeit bei der Abgabe der Erklärung geprüft wurde. Aber das hatten wir doch schon.

Auch die Kubaner werden bei der Ausreise nicht nach dem Rückflugticket fragen, haben sie sich doch für den Wegfall der Ausreisegenehmigung entschieden. Danach ist es ihnen egal, ob der Kubaner wiederkommt oder nicht.

Richtig ist, dass den Fluggesellschaften Vorgaben im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht auferlegt sind und bei Nichteinhaltung die Folgen zu tragen haben. So hat beispielsweise Lufthansa oder auch Condor den Rückflug zu übernehmen, falls sie jemanden aus einem visapflichtigen Land ohne Visum herbringen, dem anschließend die Einreise verweigert wird. Kuba handelt nicht anders, indem sie von Touristen ein Rückflugticket verlangen und dessen Kontrolle den Fluglinien auferlegt. Für die kubanische Administration macht dies Sinn. Sollte ein gestrandeter Tourist von ihnen aufgegriffen werden, dann brauchen sie ihn nur bei der Fluglinie abzuliefern mit der er nach Kuba geflogen ist.

Grundsätzlich Flugtickets nur für einen Rundflug (Hin- und Rückflug) zu verkaufen, können die Fluggesellschaften aber nicht. Ich denke dabei an die Zumutung für eine frisch in Kuba verheiratete Cubana, wenn man sie zu ihrem hiesigen Ehegatten nur mit gebuchten Rückflug ließe.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 15. Januar 2014 um 21:26

importado   Offline
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@
na dann wunderbar wenn die cubaner nicht nach weiterflug oder rueckflugticket gefragt werden,
ich bin permenent resident als auslandsdt.in cuba und mich fragen sie in 80% der faelle nach anschlusstickets oder ob ich in dem zu bereisenden land  meinen wohnsitz haette,sollte ich in andre laender als EU und cuba fliegen.hab ich zwar immer und ich kam noch nicht in die bedraengnis nix vorweisen zu koennen,aber es muss wohl einen grund haben,warum ich gefragt werde,denn auch die betreffenden immigrationsstellen der laender koennen nach ausreichenden mitteln und ausreiseticket fragen
na dann viel glueck mit den einladungen ohne wieter/rueckflugticket.
 
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Antwort #10 - 15. Januar 2014 um 23:27

bruja   Offline
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@importado
Mein Mann hatte beim Flug nach Europa nur ein Visum für 6 Monate.
Die Bundespolizei am Flughafen in DUS konnte mit dem Visum nichts anfangen und da dort auch keiner Spanisch sprach und mein Mann nur gebrochen englisch... hat er dort eine 15-minütige Befragung über sich ergehen lassen müssen.
Die wurde dann von den Beamten beendet, als er meinte, das wäre meine Visitenkarte und sie sollten mich bitte anrufen, da ich zu dem Zeitpunkt in Deutschland war.
Er hatte nur einen Einfachflug, den ich mit meinen Meilen bezahlt habe.
 

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Antwort #11 - 04. August 2016 um 10:21

Kuba 2015   Offline
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Ich bin inzwischen in Kuba verheiratet und möchte meinen Mann nach Deutschland einladen. Die Einladungspapiere hier in Dtl. sind gerade in Vorbereitung und bei meiner nächsten Kubareise im September wollen wir das Visum beantragen und dann am liebsten gleich zusammen nach Deutschland zurückfliegen. Meine Frage ist, ob wir warten können ob/ bis das Visum erteilt wurde und dann in Kuba seinen Flug kaufen oder ob ich seinen Flug im Voraus und auf Risiko hier buche.
 
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Antwort #12 - 04. August 2016 um 10:27

Kuba 2015   Offline
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Wenn ich das aus den vorherigen Beiträgen richtig verstanden habe, brauchen wir für ihn erstmal keinen Rückflug.
Stimmt das so?
 
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Antwort #13 - 04. August 2016 um 11:44

Kuba 2015   Offline
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Hm, jetzt habe ich mal angefangen zu fragen und nun fallen mir noch mehr ein:
Im Moment denke ich, reicht es ein Touristenvisum für meinen Mann zu beantragen ( im Dezember wollen wir wieder in Kuba sein) oder wäre etwas anderes schlauer?? Wenn es funktioniert wollen wir erstmal zusammen in Deutschland leben.
 
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Antwort #14 - 04. August 2016 um 16:40

Esperanto   Offline
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Das Visum beantragt Dein Mann und zwar ein Besuchsvisum. Bei einem Touristenvisum müsste er ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um die Ausgaben seines Aufenthalt einschließlich Unterbringung eigenständig bestreiten zu können. Ein Kubaner wird in den seltensten Fällen hierzu in der Lage sein. Deswegen verlangt die Botschaft eine Verpflichtungserklärung, sowie eine Reisekrankenversicherung. Es sind die beiden Dokumente, die Du für seine Antragstellung liefern musst.

Die Genehmigung des Besuchsvisum ist nicht dadurch sichergestellt, dass ihr verheiratet seid. Das entscheidende Kriterium für dessen Genehmigung ist die Glaubhaftmachung des Rückkehrwilles, wovon sich die Sachbearbeiter bei der Botschaft zu überzeugen haben. Gerade bei Verheirateten bestehen dafür Zweifel, wollen sie doch üblicherweise zusammenbleiben. Kommt hinzu, dass für die Einreise nach De im Zuge der Familienzusammenführung einfache Deutschkenntnisse verlangt werden, die nachzuweisen sind. Es wäre einfach und plausibel zu unterstellen, dass mit der Beantragung eines Besuchsvisum beabsichtigt wäre, diese gesetzliche Regelung zu umgehen.

Ein Rückflugticket wird für die Visumsbeantragung nicht benötigt. Die Botschaft weist auf ihrer Internetseite sogar darauf hin, dass das Flugticket erst nach der Visumserteilung erworben werden soll. Wäre auch wenig erfreulich, wenn man dieses schon hätte und es ergäben sich Verzögerungen bei der Visumserteilung über den gebuchten Flugtermin hinaus oder die Genehmigung würde gar verweigert.

Gewöhnlich wird das Visum nach einer Bearbeitungszeit von 3-4 Werktagen erteilt. Möglicherweise ist es aus zeitlichen bzw. organisatorischen Gründen (Beschaffung des Flugtickets etc.) einfacher die An- bzw. Rückreise nicht zusammen durchzuführen.
 

Saludos Esperanto
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