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Brauche ebenfalls Hilfe für die Remonstration (Gelesen: 3420 mal)
04. Februar 2014 um 08:37

Tiriondil   Offline
Junior Member
Cubalibre
Großraum Stuttgart

Geschlecht: male
Beiträge: 14
**
 
Hallo zusammen,

generelles habe ich zur Remonstration schon hier gelesen, daher möchte ich unseren Fall kurz schildern und bitte Euch um Hinweise für unser weiteres Vorgehen.

Die Fakten:
* Wir kennen uns seit Ende März 2013, haben uns in einem Lokal kennen gelernt (das La Figura, falls das jemandem was sagt) und danach bis zu meiner damaligen Abreise viel unternommen.
* Danach haben wir jede Woche (mindestens) ein Mal telefoniert.
* Zu Weihnachten/Neujahr jetzt war ich für drei Wochen da.
* Jetzt habe ich sie für den 1. April eingeladen. Papiere sind dort.
* Sie hat einen 14jährigen Sohn und wohnt zusammen mit ihm und ihrer Mutter (Rentnerin) in der Wohnung ihrer Mutter.
* Sie ist praktisch diejenige, die die Familie versorgt.
* Bei der Antragstellung für das Schengenvisum hat sie das obige angegeben.
* Sie hat eine Arbeit, seit November (glaube ich) durchgehend.
* Blöderweise hatte ihr ein Cubano den Tipp gegeben, ohne Arbeitsbescheinigung sei es besser anzugeben, man hätte keine Arbeit. An den Ratschlag hatte sie sich gehalten.
* Ihr Antrag wurde gestern abgelehnt (bzw. sie hat gestern die Ablehnung erhalten).
* Begründung: kein Rückreisewillen.

(Anmerkung: Wenn ich nur daran denke, bin ich irgendwo zwischen "ich möchte mich heulend verkriechen" und "ich könnte Amok laufen".)

Nun habe ich noch gestern hier gelesen, dass sie besser die Remonstration selbst schreibt, da sie die Antragstellerin ist. Allerdings habe ich hier auch gelesen, dass ich noch eine Stellungnahme schreiben kann, in der ich auch nochmals versichere, sie am Ende der Visumszeit, sie zum Flugschalter zu bringen. Außerdem werde ich einen Direktflug Havanna - Frankfurt buchen, so dass sie nicht irgendwo in Europa umsteigen muss. Genau so ein Schreiben wollte ich jetzt aufsetzen.

Fragen hierzu:
1. Wie formuliere ich diesen Passus der Marke "notfalls setze ich sie persönlich in den Flieger"?
2. Meint Ihr es sei hilfreich, eine Bescheinigung meines Arbeitgebers beizufügen, dass ich dafür Urlaub kriege, sie abzuholen und zum Flieger zu bringen? Hintergrund ist, dass ich im Stuttgarter Raum arbeite, Frankfurt also ne Ecke weg ist.
3. Wie formuliert sie "ich habe mich an den blöden Hinweis eines Cubanos gehalten. Tatsächlich arbeite ich seit November"?
4. Was können wir außer der Arbeitsbescheinigung und einer Bescheinigung darüber, dass sie für die geplante Zeit Urlaub bekommt, noch an Argumenten einbringen?

Danke Euch schon mal für die Hilfe!
 
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Antwort #1 - 04. Februar 2014 um 12:51

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Dass sie keine Arbeitsbescheinigung und Urlaubsnachweis mit den Antragsunterlagen vorlegte -wie auf der betreffenden Internetseite der Deutschen Botschaft in Havanna aufgeführt-, war natürlich ein Fehler. Dies hat sie bei ihrem Begehren der Remonstration nachzuholen. Auch weitere Argumente sollte sie vortragen hinsichtlich des Willens zur Aufrechterhaltung ihrer Beziehung zu dem von ihr allein versorgten 14-jähriger Sohn und zu der von Ihr abhängigen Mutter, als Einwand gegen die Begründung des Ablehnungsbescheides: "Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ausreisen zu wollen konnte nicht festgestellt werden." (Visakodex, Anhang VI – Pkt. 9.).

Eine Hilfestellung Deinerseits sollte sich auf diese Punkte konzentrieren, um dessen möglicher Abwertung seitens der Botschaft entgegenzuwirken, die sie in der Begründung eines negativen Remonstrationsbescheides evtl. anführen könnte:
1. ihre Arbeit (neu ab Nov. 2013?) sichere eh kein ausreichendes Auskommen. Sie habe auch kein Interesse daran,
2. der Sohn wäre mit 14 Jahren schon selbstständig genug. Im Übrigen würden kubanische Mütter erfahrungsgemäß ihre minderjährigen Kinder nachholen, wenn sie sich einmal außer Landes niedergelassen haben,
3. nicht erkennbar wäre, weshalb die Mutter auf sie angewiesen und die Beziehung zu ihr von Bedeutung wäre,

indem Du versicherst:
zu 1.: wie wichtig ihre Arbeitsstelle für sie ist (falls ab Nov. 13: Wie glücklich sie ist, diese Arbeit bekommen zu haben) und die geplante Reise auch in einem Zusammenhang damit steht,
zu 2.: ihr Sohn von ihr nicht nur materiell, sondern auch bei seinem beruflichen Fortkommen unterstützt wird, indem sie gemeinsam den Unterricht und auch die gestellten Hausaufgaben noch einmal zu Hause durchgehen,
zu 3.: ihre Mutter altersbedingt nicht mehr selbstständig leben kann und pflegebedürftig ist. Die zu ihrer geplanten Abreise am 1. April engagierte Pflegehilfe nur bis Ende Juni verfügbar ist.

Nachdem Du sie und ihr Lebensumfeld kennst, fällt Dir vermutlich mehr dazu ein, was passen könnte. Insbesondere zu Punkt 1. Vielleicht läßt sich dieser sogar in Zusammenhang mit dem zu erläuternden Zweck der Reise bringen. Die erwähnten Absichten (Direktflug HAV – FRA, Begleitung zum Flugschalter zum Antritt der Rückreise) sind für die Beurteilung ihres Rückkehrwillens nicht hilfreich. Im Gegenteil: Dies könnte die Visastelle auch dahingehend interpretieren, dass Du selbst von ihrem Willen zur rechtzeitigen Rückreise nicht überzeugt bist.
 

Saludos Esperanto
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