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Besuchsvisum abgelehnt - was tun ? (Gelesen: 8475 mal)
23. März 2014 um 17:57

Nina32   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 5
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Hallo Zusammen,
ich wollte meinen Freund nach Deutschland einladen, zum Besuch für zwei bis drei Wochen - nicht um hier zu bleiben. Er hat alle Papiere (Einladung, Nachweis über Krankenversicherung, sowie die Bescheinigungen von seiner Arbeit) vorgelegt, jetzt hat er den Bescheid bekommen, dass das Visum abgelehnt wurde   weinend  Begründung: Dass er angeblich in Deutschland bleiben will, was aber nicht der Fall ist.
Ist es sinnvoll die Remonstration zu machen, oder besser einen ganz "normalen" 2. Versuch zu starten? Von der Remonstration habe ich gelesen, dass die sowieso meistens abgelehnt wird, und es danach noch schwieriger werden würde mit dem Visum. Für ein paar Tipps wäre ich Euch dankbar.
Liebe Grüße, Nina
 
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Antwort #1 - 23. März 2014 um 19:54

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Nina32 schrieb am 23. März 2014 um 17:57:
Von der Remonstration habe ich gelesen, dass die sowieso meistens abgelehnt wird, und es danach noch schwieriger werden würde mit dem Visum.

In unserem Forum hast Du dies sicher nicht gelesen. Das Gegenteil ist der Fall. Vorausgesetzt, dass im Remonstrationsbegehren der Zweck der Reise und insbesondere die Rückkehrwilligkeit plausibel und überzeugend erläutert und -falls möglich- auch dokumentiert wird. Ohne derartige Erläuterung wird auch ein erneuter Antrag scheitern.

Die Begründung der Remonstration kann auch von Dir erfolgen. Dazu müsste Dein Freund Dir eine Vollmacht erteilen, damit der Visastelle erkennbar ist, dass er sich mit der Ablehnung seines Antrages nicht abgefunden hat. Ansonsten sollte sich Dein Freund auf Fragen der Visastelle zurückhalten und unmissverständlich erklären, dass es sich um einen Besuch handelt und um nichts anderes als einen zeitlich befristeten Besuch. Kubaner neigen eher zu Komplimenten. Wenn er aus falsch verstandener Solidarität dann noch schwärmt wie schön es in Deutschland ist, wie ernsthaft seine Absichten Dir gegenüber, gar noch von weitergehenden Plänen palavert, - dann spricht dies nicht für seinen Rückkehrwillen.

Übrigens: Die Beantragung eines Aufenthaltes von lediglich 2-3 Wochen ist ungewöhnlich. Für die Feststellung der Rückkehrwilligkeit hat es offenbar keine Vorteile gebracht. Vielleicht ist dies aus den besonderen Umständen Eurer Situation für die Begründung des Rückkehrwillens noch verwertbar. In den mir bekannten Fällen wurde die maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 90 Tagen aber eher zu kurz empfunden. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 23. März 2014 um 20:18

Nina32   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 5
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Hallo Esperanto, und danke für die schnelle Antwort. Das stimmt, das mit der Ablehnung der Remonstration habe ich nicht in Eurem Forum gelesen. Die 2-3 Wochen sind auch recht kurz, aber er kann nicht länger Urlaub nehmen. Muss er mir die Vollmacht per Post schicken, oder kann er sie in der Botschaft in Habana abgeben? Bis die bei mir wäre, würden ja wieder Wochen ins Land gehen...Was passiert wenn die Remonstration abgelehnt wird? Ich habe gelesen (nicht bei Euch), dass man dann nur noch Klage einreichen kann, und keinen ganz gewöhnlichen Visumantrag...Liebe Grüße Nina
 
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Antwort #3 - 23. März 2014 um 20:35

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Selbstverständlich kann er die Vollmacht in der Visastelle abgeben. Wenn er in Havanna wohnt, dann ist dies auch kein Problem. 

Ein neuer Antrag kann jederzeit gestellt werden. Das bringt aber nichts, solange sich aus der Sicht der Visastelle am Sachverhalt nichts ändert aus welchen der Wille der rechtzeitigen Rückkehr festzustellen ist.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 23. März 2014 um 20:42

Nina32   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 5
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Ok, und das Remonstrationsschreiben würde dann ich verfassen? Wie lange hat man dafür Zeit und geht das per Email? Und falls diese Remonstration abgelehnt wird, kann man trotzdem einen neuen normalen Antrag stellen? Klagen will ich nämlich nicht.
 
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Antwort #5 - 23. März 2014 um 22:06

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Die Begründung des Remonstrationsbegehrens mit den Erläuterungen des Reisezweckes, der Verwurzelung in seinem sozialen Umfeld (Arbeitstelle, familiärer Situation, Wohneigentum), etc. kann auch von Dir kommen. Selbstverständlich auch per E-Mail.

Vergiß einen neuen Antrag oder eine Klage bei Verwaltungsgericht in Berlin. Konzentrier Dich auf eine überzeugende Begründung des Rückkehrwillens, dann kannst Du Dich beim AA beschweren, sollte es zu einer erneuten Ablehnung kommen. Lies auch den Thread von Oggun nebenan. Dort kannst u.a. die E-Mail-Adresse der Leiterin der Visastelle entnehmen. Die hat sich nicht geändert, geändert hat sich aber die Person. Frau Weber ist es nicht mehr, die Nachfolgerin offenbar Frau Katja Buzási.

Darüber hat mich Oggun informiert, die mit ihrem Remonstrationsbegehren und viel Einfühlungsvermögen erfolgreich war. Schade, dass sie sich nicht meldet. Ist aber verständlich, nachdem ihr Freund vor 3 Tagen endlich angekommen ist, nachdem sich die neue Leiterin der Visastelle mehr als 3 Wochen für die Bearbeitung der Remonstration Zeit genommen hat und dies mit der Einhaltung der Reihenfolge des Eingangs erklärte.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 24. März 2014 um 09:05

Nina32   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 5
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Vielen Dank für die Tipps. Wir werden sehen was wir machen, und hoffe dass wir eine Lösung finden.
 
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Antwort #7 - 13. April 2014 um 15:24

Katy   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 10
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Hallo, die bei der Botschaft habe  mir gesagt das ich erst nach 6 Monaten einen neuen Antrag stellen kann, nachdem der antrag abgelehnt wurde....
 
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