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Visakodex in Überarbeitung (Gelesen: 3047 mal)
13. April 2014 um 20:27

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) soll geändert und neu gefasst werden. Der Änderungsvorschlag liegt dem Bundesrat seit Anfang April dieses Jahres in Form einer Drucksache vor.

Die wesentlichen Änderungen:
  • Abschaffung der Nachweispflicht einer Reisekrankenversicherung
  • Verlängerte Frist für die Einreichung eines Antrages (6 statt bisher 3 Monate vor der geplanten Reise).
  • Persönliches Erscheinen für die Antragsstellung nicht mehr zwingend erforderlich (lediglich bei Erstantrag zur Abgabe der biometrischen Identifikatoren Lichtbild und 10 Fingerabdrucke, was jedoch vom Konsulat in Havanna bisher noch nicht praktiziert wird).
  • Bearbeitung von Visumanträgen auch auf der Grundlage von kopierten oder per Fax übermittelten Belegen. Noch nicht im VIS registrierte Antragsteller müssen jedoch weiterhin Originale vorlegen. Von Antragstellern, die im VIS registriert sind oder bei denen es sich um im VIS registrierte regelmäßig Reisende handelt, darf das Konsulat Originale nur anfordern, wenn Zweifel an der Echtheit eines bestimmten Dokuments bestehen.
  • Jetzt verbindlich eingeführt: Antragstellern, die 2 vorangegangene Visa vorschriftmäßig eingehalten haben, wird zugemutet auch künftig beantragte Visa vorschriftsmäßig zu verwenden.
  • Verkürzung der Entscheidung des Antrages (innerhalb 10 statt bisher 15 Kalendertagen, bei Familienangehörigen eines EU-Bürgers gar innerhalb 5 KT)
  • Die Kommission richtet eine Website über Schengen-Visa ein, über die alle sachdienlichen Informationen zur Visumbeantragung abgerufen werden können.
Diese Verordnung ist 6 Monate nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden.
 

Saludos Esperanto
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