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ADAC Inoming us www.provisit-visum.de/ (Gelesen: 12474 mal)
14. April 2014 um 18:18

El Viajero   Offline
Junior Member
Cubalibre

Beiträge: 16
**
 
Hallo Zusammen,

nachdem mein Versicherungsantrag beim ADAC wegen mutmaßlichen Software Problemen nicht eingegangen ist überlege ich mir ein Antrag bei www.provisit-visum.de zu stellen.
Diese Fa. arbeitet laut AGB mit der Würtenberger Versicherung zusammen und ist dazu auch noch bedeutend kostengünstiger. (zumindest mit Haftpflichtversicherung)

Hat jemand Erfahrung mit der Gesellschaft ?

Kann ich beim ADAC oder www.provisit-visum.de den Antrag drucken oder verlangt die Botschaft ein Originaldokument....?

Vielen Dank für Eure Antworten...

PS:
Muss jemand von Euch in richtung Kuba und kann einige Einladungsunterlagen mitnehmen ???
 
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Antwort #1 - 14. April 2014 um 18:58

Pancho   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 329
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Hallo El Viajero,

bei www.provisit-visum.de kannst Du die Versicherungsbestätigung sofort ausdrucken.

Mit sofort meine ich das in ca. 10 min. alles fertig ist.

Wie sich provisit-visum im Schadensfall verhält kann ich nicht sagen.



Saludos Pancho
 
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Antwort #2 - 14. April 2014 um 20:15

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Hab mit Provist-visum und der Betreuung des Versicherungsbüros Dr. Walter die besten Erfahrungen, jedenfalls bessere als mit dem ADAC.

Jeder Ausdruck nach dem Online-Abschluss der RKV Provisit-Visum ist ein Original. Dieser Nachweis der Versicherung enthält zudem einen Code mit welchen dessen Gültigkeit überprüft werden kann.

Hoffentlich ist es bald soweit mit der Vereinfachung des Einladungsverfahrens, bei dem kein Nachweis der RKV mehr verlangt wird und die hiesigen Dokumente per Fax an die Botschaft übermittelt werden können.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 14. April 2014 um 20:46

El Viajero   Offline
Junior Member
Cubalibre

Beiträge: 16
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Danke für die schnelle Antwort - dann entscheide ich mich wohl für ich die Versicherung der ProVisit - mit dem ADAC dauert's mir zu lange.

Was fehlt noch laut Liste?

1) Kopie meines Passes

2) Eine persönliche Erklärung -
- Anzahl der Aufenthalte in Kuba?
- kennengelernt wie?
- Grund für Einladung?
3) Banksalden  unentschlossen
4) monatliches Einkommen unentschlossen
und das Ganze für ein Schengen Visum  Ärgerlich
 
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Antwort #4 - 14. April 2014 um 20:58

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Nur die Verpflichtungserklärung. Sie wird ausgestellt von der Ausländerbehörde bzw. Deiner Gemeindeverwaltung, falls diese in deren Vertretung handelt.
Für deren Ausstellung wird eventuell ein ausreichendes Einkommen und Wohnung nachzuweisen sein.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 14. April 2014 um 21:10

El Viajero   Offline
Junior Member
Cubalibre

Beiträge: 16
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Die habe ich schon und bekommen und diese ist auch bereits vor Ort - alle anderen Informationen sollen mutmaßlich die Entscheidung positiv beeinflussen...
Dann sollte man es auch nicht unversucht lassen -
Wobei ich Punkt 3 und 4 - typisch deutsch - nicht erwähnen möchte.
 
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Antwort #6 - 14. April 2014 um 21:16

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Nein, die anderen Informationen (Punkt 3 und 4) nicht erwähnen.  Dies wäre nicht förderlich für ihre Rückkehrwilligkeit, wenn sie bekannt werden.  Augenrollen
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 14. April 2014 um 21:23

El Viajero   Offline
Junior Member
Cubalibre

Beiträge: 16
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Wenn ich das richtig verstehe geht die Botschaft dann von Zweifeln bezüglich der Rückkehrbereitschaft aus. Dann hätte ich hier ja schon mal gar nichts falsch gemacht! Wenn ich diese hätte würde ich erst gar keine Einladung aussprechen...

Mit anderen Worten Punkt 1 und 2 machen dann vermutlich Sinn?
 
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Antwort #8 - 14. April 2014 um 22:55

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Ob das Besuchsvisum ausgestellt oder verweigert wird, hängt entscheidend davon ab, wie die Visastelle den Willen zur Rückkehr einschätzt. Dazu wird Deine Bekannte befragt. Sie hat nachzuweisen, dass sie rechtzeitig vor Ablauf der gesetzten Frist wieder zurückkehren wird. Sie ist in Bringschuld. Ansonsten erhält sie eine Ablehnung mit der Begründung, dass die Absicht einer rechtzeitigen Rückkehr nicht festgestellt werden konnte.

In diesem Zusammenhang wird sie nach den Zweck der Reise, ihrer Tätigkeit, ihrer Verwurzelung mit Kuba und nach ihrem sozialen Umfeld gefragt. Möglicherweise auch Fragen über Euere Beziehung und weitergehende Absichten. Bei letzterem hat sie sich zurückzuhalten und immer nur zu antworten, dass es sich um einen zeitlich befristeten Besuch handelt und um nichts anderes als einen Besuch.

Hierbei kannst Du ihr behilflich sein, indem Du ihr ein Schreiben an die Visastelle mitgibst, in welchen der Zweck der Reise erläutert und auf eine sachliche Ebene gebracht wird. Falls möglich gar in einem beruflichen Zusammenhang. Anderes Zeugs, wie etwa den Wunsch sich gegenseitig kennenzulernen, aber unterlässt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 21. April 2014 um 23:23

El Viajero   Offline
Junior Member
Cubalibre

Beiträge: 16
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Hallo Esperanto,

vielen Dank für deine Ausführungen.

Als hätte ich es geahnt - jetzt habe ich 2 Policen.

Einen beruflichen Zusammenhang kann ich leider nicht nennen. Eine angefragte Dienstreise wurde von meinem Chef nicht genehmigt. Das wäre aber auch in der entgegengesetzten Gegend meiner "Bekannten" gewesen.

Wie schätzt Du eigentlich die Angabe von Nebentätigkeiten ein. Oder wäre das eher negativ einzustufen ???

Wie ist Deine Einschätzung hierbei:

Bei einer Datumsänderung im Visaantrag - muss dieser neu gedruckt werden oder ändern die Mitarbeiter in der Visastelle das Datum fomlos und ohne Probleme ab? Das wäre immerhin leichter als mehrere Farbdrucke bzw. Kopien vor Ort zu erhalten.

Saludos
 
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Antwort #10 - 22. April 2014 um 09:37

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Die Versicherungspolicen kann man zurückgeben und bekommt bereits geleistete Zahlungen erstattet, wenn dies rechtzeitig geschieht.

Was Rückkehrwillen und in diesem Zusammenhang den Zweck der Reise, ihre Tätigkeit, ihre Verwurzelung mit Kuba und ihrem sozialen Umfeld betrifft, so geht es ausschließlich um Deine Freundin. Du spielst bei der Antragstellung für ein Visum nur eine Nebenrolle. Wenn sie eine Arbeitsstelle hätte, diese mit der Urlaubsbewilligung -so wie auf der Internetseite der Botschaft angeführt- nachweisen könnte, so wäre dies hilfreich für die Genehmigung des Antrags. Hat sie nichts vorzuweisen was für ihre Rückkehrwilligkeit spricht, ist eher mit einer Ablehnung zu rechnen. Wird der Antrag abgelehnt, ist es anschließend noch schwieriger mit einem Widerspruch (Remonstration) zum Erfolg zu kommen.

Die Datumseintragungen im Visumsantrag bei den Punkten 29 bzw. 30 (geplantes Ankunft-/Abreisedatum) sind insofern von Bedeutung, weil sie im Visum als Zeitraum dessen Gültigkeit übernommen werden. Die zur Verfügung gestellten Onlineformulare sind nicht verbindlich, nützlich nur als Konzept für das bei der Antragsstellung per Handschrift auszufüllende Antragsformular der Visastelle. Sie hat also noch genug Möglichkeiten das Datum abzuändern.
 

Saludos Esperanto
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