Die Versicherungspolicen kann man zurückgeben und bekommt bereits geleistete Zahlungen erstattet, wenn dies rechtzeitig geschieht.
Was
Rückkehrwillen und in diesem Zusammenhang den
Zweck der Reise, ihre Tätigkeit, ihre Verwurzelung mit Kuba und ihrem sozialen Umfeld betrifft, so geht es ausschließlich um Deine Freundin. Du spielst bei der Antragstellung für ein Visum nur eine Nebenrolle. Wenn sie eine Arbeitsstelle hätte, diese mit der Urlaubsbewilligung -so wie auf der
Internetseite der Botschaft angeführt- nachweisen könnte, so wäre dies
hilfreich für die Genehmigung des Antrags. Hat sie nichts vorzuweisen was für ihre Rückkehrwilligkeit spricht, ist eher mit einer Ablehnung zu rechnen. Wird der Antrag abgelehnt, ist es anschließend noch schwieriger mit einem Widerspruch (
Remonstration) zum Erfolg zu kommen.
Die Datumseintragungen im
Visumsantrag bei den Punkten 29 bzw. 30 (geplantes Ankunft-/Abreisedatum) sind insofern von Bedeutung, weil sie im Visum als Zeitraum dessen Gültigkeit übernommen werden. Die zur Verfügung gestellten Onlineformulare sind nicht verbindlich, nützlich nur als Konzept für das bei der Antragsstellung per Handschrift auszufüllende Antragsformular der Visastelle. Sie hat also noch genug Möglichkeiten das Datum abzuändern.