Einladen und hier heiraten kannst Du Deine Freundin. Vor Ablauf des Besuchsvisums (kurzfristiges Visum - Kategorie C) wird sie aber wieder nach Kuba zurück müssen. Nach den Vorgaben des Visakodexes ist die Verlängerung eines Schengenvisums nicht möglich. Nach der Vergabepraxis der deutschen Botschaft in Havanna würde Deine Freundin allerdings schon kein kurzfristiges Besuchsvisum bekommen, da mit dem Bekanntwerden von Heiratsabsichten oder gar die Angabe der Heirat als Reisezweck, der Rückkehrwille nicht mehr eindeutig erkennbar ist und damit ein Missbrauch des Besuchsvisums unterstellt wird.
In dieser Situation wird auf die Möglichkeit eines nationalen Visums (für längerfristigen Aufenthalt - Kategorie D) verwiesen, welche eine Heirat mit anschließender Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis zulässt. Dafür bedarf es allerdings der Zustimmung der inländischen Einwanderungsbehörde (in DE Ausländerbehörde). Diese würde auch dann über den Zuzug zum Zweck der Familienzusammenführung entscheiden, wenn die Heirat in Kuba bereits erfolgte.
Nach dem deutschen Ausländerrecht ist das Visum für eine Heirat bzw. Familienzusammenführung nur dann zu bekommen, wenn einfache Deutschkenntnisse vor Ausstellung des Visums nachgewiesen werden. In Österreich ist es offenbar einfacher. Dort genügt es meines Wissens nach, sich zu verpflichten nach Einreise an einem Sprachkurs teilzunehmen.
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