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einladung und heirat (Gelesen: 5858 mal)
26. April 2014 um 09:38

reini   Offline
Cubalibre
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 1
 
hallo

bin neu hier und würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann. ich möchte eine Kubanerin einladen und auch heiraten. ich weiss das sie mit einem 3 monatsvisum nach Österreich kommen kann. wie geht es dann weiter. ich kenne nur das gesetz von früher. (war fast 20 jahre mit einer Kubanerin verheiratet.) kann sie in Österreich bleiben wenn ich sie hier heirate? bin euch sehr dankbar für tipps und hilfe.
 
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Antwort #1 - 26. April 2014 um 10:07

bruja   Offline
Full Member
de puta madre

Beiträge: 506
***
 
wenn du sie heiraten willst, dann solltest du sie direkt mit einem Heiratsvisum herholen und dann kann sie auch da bleiben.
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #2 - 26. April 2014 um 10:38

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Einladen und hier heiraten kannst Du Deine Freundin. Vor Ablauf des Besuchsvisums (kurzfristiges Visum - Kategorie C) wird sie aber wieder nach Kuba zurück müssen. Nach den Vorgaben des Visakodexes ist die Verlängerung eines Schengenvisums nicht möglich. Nach der Vergabepraxis der deutschen Botschaft in Havanna würde Deine Freundin allerdings schon kein kurzfristiges Besuchsvisum bekommen, da mit dem Bekanntwerden von Heiratsabsichten oder gar die Angabe der Heirat als Reisezweck, der Rückkehrwille nicht mehr eindeutig erkennbar ist und damit ein Missbrauch des Besuchsvisums unterstellt wird.

In dieser Situation wird auf die Möglichkeit eines nationalen Visums (für längerfristigen Aufenthalt - Kategorie D) verwiesen, welche eine Heirat mit anschließender Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis zulässt. Dafür bedarf es allerdings der Zustimmung der inländischen Einwanderungsbehörde (in DE Ausländerbehörde). Diese würde auch dann über den Zuzug zum Zweck der Familienzusammenführung entscheiden, wenn die Heirat in Kuba bereits erfolgte.

Nach dem deutschen Ausländerrecht ist das Visum für eine Heirat bzw. Familienzusammenführung nur dann zu bekommen, wenn einfache Deutschkenntnisse vor Ausstellung des Visums nachgewiesen werden. In Österreich ist es offenbar einfacher. Dort genügt es meines Wissens nach, sich zu verpflichten nach Einreise an einem Sprachkurs teilzunehmen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 26. April 2014 um 10:41

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Sorry bruja wegen des Doppelpostings. Deine Antwort hätte genügt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 26. April 2014 um 12:11

bruja   Offline
Full Member
de puta madre

Beiträge: 506
***
 
kein Problem Esperanto
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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