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Ehefähigkeitszeugnis Österreich f Hochzeit IN Kuba (Gelesen: 15649 mal)
15. Juni 2014 um 23:56

elcazador1971   Offline
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Hallo Leute!

Ich starte einen Treat weil ein ähnlicher von Aleksa29 vorher anscheinend versandet ist.

Also - ich werde (hoffentlich) im Juli in Kuba meine Freundin heiraten. Anschließend werde ich das ganze Visum-Dama beginnen. Aber jetzt ist einmal die Hochzeit dran. Wie gesagt in Kuba!

Also lt. meinen Infos benötige ich vorort eine Geburtsurkunde, notariell übersetzt und dann von der kubanischen Botschaft in Wien beglaubigt. Und das gleiche soll auch für die Bescheinigung, dass ich ledig bin, erfolgen.

Aber Österreich ist leider anders. Es gibt diese Bescheinigung nicht. Sondern nur das Ehefähigkeitszeugnis. und für dieses benötigt man lt meine ersten Infos auch die übersetzte und von der Botschaft in Havanna beglaubigten Dokumente meiner Freundin (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und Meldezettel - den es auf Kuba gar nicht gibt). Wenn das wirklich so ist, beginnt für mich ein wirkliches administratives Drama. Mir ist klar, dass ich vieles davon auch für das Visum benötige, aber es haut mir jetzt den Zeitplan zusammen.

Die Frage daher an alle - gibt es jmd aus Österreich der hier relativ aktuelle Erfahrung hat. Was fordert das Standesamt in AT tatsächlich ein. Natürlich werde ich auch persönlich fragen, aber mir würde hier Feedback aus der Praxis sehr helfen.

Andere Frage - ich muss für die Hochzeit ja diese Dokumente (Geburtsurkunde und diese Ehefähigkeitszeugnis) nach der beglaubigten Übersetzung von der Embajada Cubana in Wien nochmals beglaubigen lassen. Hat hier jemand Infos bzgl Kosten und vor allem Zeitrahmen (wenn man persönlich hingeht)?

Sorry wenn ich vielleicht Fragen stelle, die schon vorgekommen sind, aber aktuelle Infos zu Österreicher heiraten auf Kuba finden sich wirklich sehr schwer!!

DAnke im Voraus!!

 
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Antwort #1 - 16. Juni 2014 um 10:10

importado   Offline
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in dtld.sind die kosten fuer die zertifizierung und legalisierung bei der cub.botschaft pro dokument 110 euro,also das original und die span.uebersetzung je 110 euro bei jedem unterschiedl.dokument,mach eine internationale geb.-urkunde ,da sparst du zumindest die span.uebersetzung und deren theoreth.zert.plus leg. bei der botschaft;die int.version muss natuerlich leg.und zert.werden.denke da wird die cub.botschaft keine grossartigen differnezen im preis haben.schau ins inet fuer oesterreich. Kuss
in dtld.wurde das sofort bearbeitet,weil du ja cash bezahlst und geld gebraucht wird,geh frueh hin zu botschaftsparteiverkehrszeiten dauert
ca.1-2 std,bargeld mitnehmen .
DIE CUBANER VERLANGEN KEIN EHEFAEHIGKEITSZEUGNIS SONDERN LEDIGLICH EINEN EINTRAG IN DER SPALTE FAM:-STAND DEINER WOHNORTS-auFENTHALTSBESCH.-bei deinen pers.daten waere dann ledig eingetragen.
BEIM EINWOHNER-MELDEAMT IN DTLD geht das einzutragen,weiss nicht wie das in oesterreich ist,GLAUBE IHR HABTS AUCH  WOHNORTS-AUFENTHALTS-MELDEPFLICHT;UND DIESE AUFENTHALTSBESCH.brauchts ja eh.
du redest von visa anschliessend,meintest du damit permanentresident visa oder nur dieses visum um als verheirateter laenger zu bleiben als 30/60 tage.da brauchst dann auch noch ein fuehrungszeugnis mit allem buerokratischen prozedere fuer die wonsitzbeantragung in cuba
 
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Antwort #2 - 16. Juni 2014 um 15:49

bruja   Offline
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Marriage in Cuba:
These ceremonies are hold at the International Law Offices
I.  For single persons:
- Birth Certificate
- Certificate of Single Status issued by the Mayor’s Office or effectuated before a Notary. The document must have been issued no longer tan six months prior.
II. For divorced persons:
- Birth Certificate
- Final Divorce Sentence
III. For widows or widowers:
- Birth Certificate
- Marriage Certificate
- Spouse’s Death Certificate
These documents must be translated by a notarized translator and legalized, the original and the translation, by competent authorities and subsequently by the Cuban Consulate, or, having the originals legalized by the competent authorities and then having them translated at the Cuban Consulate along with the legalization of the original and the translation. 
Payment of the consular fee must be made for this service.

NOTE: If the application is made by mail or via a third party, an extra consular fee will be charged for the pertinent Consular Service.
All payments must be made in cash or by a bank certified cheque.  All cash sent by mail will be refused and returned at the risk of the applicant.
(Quelle: http://www.cubadiplomatica.cu/austria/EN/ConsularServices.aspx#MarriageCuba )
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #3 - 16. Juni 2014 um 15:57

elcazador1971   Offline
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Hallo, vielen Dank!

Also mit dem Ehefähigkeitszeugnis kann es nicht funktionieren.  War heute am Standesamt. Ich benötige ihre Geburtsurkunde, die von einem österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich übersetzt werden muss und dann anschließend von der österreichischen Botschaft in Havanna beglaubigt und wiederum in Wien am Standesamt vorgelegt werden muss. Und das ist kein Scherz!!

Versuche jetzt den anderen Weg. Hat mir auch die kubanische Botschaft in Wien so empfohlen.

@Visum: ich meinte, dass sie nach der Hochzeit nach Österreich kommt.

LG
 
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Antwort #4 - 16. Juni 2014 um 16:00

bruja   Offline
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In Deutschland bekommst du das mit dem Nachweis deines Wohnortes. den Singlestatus bescheinigt,
 

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Antwort #5 - 16. Juni 2014 um 19:48

importado   Offline
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DIE CUBANER BESTEHEN NICHT AUF EIN EHEFAEHIGKEITSZEUGNIS;DU WILLST IN CUBA HEIRATEN:
ALSO NUR GEB:-URKUNDE INTERNATIONAL UND WOHNSITZBESCHEINIGUNG MIT LEDIGKEITSEINTRAG BZGL.DES FAM:-STANDES:DAS MUESSTEST DU DOCH HINKRIEGEN:oder gibts bei euch in der wohnsitzbescheinigung keine spalte fuer den familienstand des betreffenden???????
NACHDEM DU VERHEIRATET BIST;GEHT DER WEG DANN UEBER DIE OESIBOTSCHAFT IN HAVANNA FUER DIE VISANGELEGENHEITEN DEINER KUENFTIGEN FRAU. Kuss
 
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Antwort #6 - 17. Juni 2014 um 00:58

elcazador1971   Offline
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Hallo!

Bei uns ist die Wohnsitzbescheinigung der sogenannte Meldezettel. Lt den ersten Info ohne Feld für den Familienstand. Aber das check ich nochmals.

Beim Auszug aus dem Geburtenregister ist der Familienstand eingetragen. Werde es mit diesem Versuchen.

@Geburtsurkunde: da lass ich mir eine internationale (mit Spanisch) ausstellen. In diesem Fall brauche ich dann keine beglaubtigte Übersetzung? 

 
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Antwort #7 - 17. Juni 2014 um 21:57

bruja   Offline
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wenn du die internationale beantragst, keine Übersetzung, mußt sie aber beglaubigen lassen beim.... (in D) Regierungspräsidenten.....
und dann legalisieren lassen bei der cubanischen Botschaft.
 

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Antwort #8 - 17. Juni 2014 um 22:32

elcazador1971   Offline
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Danke! Habe heute die Internationale gemacht. Und eine Bestätigung,  dass im Melderegister kein Eintrag einer Eheschließung vorhanden ist.

Das mit den Beglaubigen ist in Österreich lustig. Also 1) Ausstellung der Dokumente im Ort meiner Geburt, dann 2) Beglaubigung durch die Bezirkshauptmannschaft des Geburtsortes, dann 3) Überglaubigung durch die betroffene Landesregierung des Bundeslandes, und dann 4) Überglaubigung durch das Außenministerium in Wien. Anschließend 5) für die Bestätigung,  dass keine Ehe eingetragen ist, die Übersetzung,  die 6) lt kubanischer Botschaft in Wien auch beglaubigt werden muss. Und erst dann gehts 7) mit den Dokumenten zur Botschaft.

1 bis 3 heute reibungslos erledigt. Aber viel Kilometer und natürlich immer Gebühren.... Morgen dann zum Außenministerium.
 
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Antwort #9 - 18. Juni 2014 um 12:34

importado   Offline
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das ist dann noch buerokratischer als beim dt.amtsschimmel in dtld.,habe die ehre herr geheiiimrat,in dtld.muesste noch die identitaet und legitimation des staatl.anerkannten ,juristisch vereidigten uebersetzers bei der landesjustizstelle beglaubigt werden,wo dieser seine zulassung hat(nur stempel-marke 40 euro)
 
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Antwort #10 - 18. Juni 2014 um 13:09

elcazador1971   Offline
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Hallo!

Ich kann beruhigen - auch in Österreich muss die Übersetzung vom Gericht nochmals beglaubigt werden - also in meiner Aufzählung als zusätzlicher Punkt 5a) zu sehen... Servus Herr Ministerialrat Smiley

 
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Antwort #11 - 26. Juli 2014 um 21:59

elcazador1971   Offline
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Liebe Leute!

Ich darf erfreulicherweise mitteilen - die Hochzeit hat geklappt!

Für alle Österreicher nochmals die notwendigen Dokumente:

1) Geburtsurkunde international, mehrsprachig (inkl Spanisch), ausgestellt am Ort der Geburt, beglaubigt von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, überglaubigt von der jeweiligen Landesregierung,  überglaubigt vom Außenministerium in Wien und abschließend legalisiert von der kubanischen Botschaft in Wien.

2) Auszug aus dem Geburtenbuch mit der Bestätigung, dass kein Eintrag einer Eheschließung vorliegt, ausgestellt am Ort der Geburt, beglaubigt von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, überglaubigt von der jeweiligen Landesregierung,  überglaubigt vom Außenministerium in Wien, abschließend legalisiert von der kubanischen Botschaft in Wien.

3) Übersetzung von Dokument 2 von einem gerichtlich beeideten Übersetzer, Beglaubigung durch das jeweilige Gericht, dass der Übersetzer gerichtlich beeidet ist (das erledigte mein Übersetzungsbüro),  überglaubigt vom Außenministerium in Wien (wenn die Übersetzung von einem Wiener Gericht beglaubigt wurde), abschließend legalisiert von der kubanischen Botschaft

Kosten: alle Beglaubigungen und Überglaubigungen der österreichischen Behörden zwischen 16 und 20 Euro (ca), Übersetzung ca 100 Euro und 3 Legalisierungen durch die kubanische Botschaft á 110 Euro.

Wenn man alles weiß dann geht alles relativ fix. Bis auf die Übersetzung geht alles taggleich wenn man persönlich vorstellig wird.

Für Fragen jederzeit gerne.
 
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Antwort #12 - 26. Juli 2014 um 22:13

elcazador1971   Offline
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Wichtige Ergänzung: da dieser Beglaubigungsreigen viel Platz braucht könnten Zusatzblätter notwendig sein. Diese müssen untrennbar verbunden sein. (zB bei zusammengehefteten Blätter ein Stempel der Behörde über beide Blätter). Bei mir hat die Bezirkshauptmannschaft das nicht richtig gemacht und die Landesregierung auch übersehen. Das Außenministerium hat dann Zicken gemacht und erst nach Bitten und einem Rückruf bei der Bezirkshauptmannschaft das ganze überglaubigt und auch blattübergreifend gestempelt. 
 
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Antwort #13 - 28. Juli 2014 um 08:29

bruja   Offline
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Gratulation zur Hochzeit!
 

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Antwort #14 - 28. Juli 2014 um 10:44

elcazador1971   Offline
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DANKE!!!!

Jetzt beginnt halt die nächste Herausforderung - das Visum für meine Frau!
 
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