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Ehegattennachzug nach Österreich (Gelesen: 27284 mal)
28. Juli 2014 um 10:53

elcazador1971   Offline
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Liebe Forumteilnehmer!

Wie aus einem anderen Thema ersichtlich, hat die Hochzeit nun doch geklappt.   Smiley

Aber nun kommt die vermutlich größere Herausforderung. Ich will meine Frau natürlich bei mir haben. Natürlich habe ich schon etwas im Netz mich informiert, aber es ist wirklich schwierig, hier klare Informationen zu bekommen.

Und die Behörden selbst, sind nicht sehr hilfreich. Die haben ja eine andere Zielsetzung als ich....

Ich würde jemanden suchen, der das ganze schon durchgemacht hat und mir Tips geben kann. Da die Österreicher die Gesetze immer wieder einmal ändern, sollte das nicht zu lange her sein!

Für jeden Tip und Hilfe bin ich sehr dankbar!

Danke Euch
 
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Antwort #1 - 28. Juli 2014 um 12:25

Esperanto   Offline
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elcazador1971 schrieb am 28. Juli 2014 um 10:53:
Natürlich habe ich schon etwas im Netz mich informiert, aber es ist wirklich schwierig, hier klare Informationen zu bekommen. Und die Behörden selbst, sind nicht sehr hilfreich.

Klarere und verbindlichere Informationen als die im Netz veröffentlichten Hinweise zur Familienzusammenführung wirst Du nicht bekommen.

elcazador1971 schrieb am 28. Juli 2014 um 10:53:
Da die Österreicher die Gesetze immer wieder einmal ändern, sollte das nicht zu lange her sein!

Hab mich gewundert, dass in Österreich für den Ehegattennachzug nunmehr auch einfache Deutschkenntnisse vor Zuzug verlangt werden. Hatte ich dies doch anders in Erinnerung. Es genügte, sich zu verpflichten nach Ankunft in Österreich an einem Sprachkurs teilzunehmen. Aus der entsprechenden Internetseite Deutsch vor Zuwanderung entnehme ich, dass dies offenbar seit 30. Juni 2011 geändert wurde.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 28. Juli 2014 um 13:21

bruja   Offline
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Zuerst einmal müssen Sie dazu verheiratet sein und für die nähere Zukunft (Aufenthaltstitel gilt für 12 Monate) ca, 1400 Euro netto Familieneinkommen nachweisen können. Die anderen Voraussetzungen wie ortsübliche Unterkunft oder Sozialversicherung verstehen sich von selbst.
(Quelle: http://www.auslaender.at/forum/beratung-aufenthalt-%C3%96sterreich/8729-familien...)
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #3 - 28. Juli 2014 um 15:05

Esperanto   Offline
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Ausreichendes Einkommen und Sozialversicherung einschließlich Krankenversicherung hat er. Kann dies auch nachweisen. Und Wohnungsprobleme? Ja, in allen Metropolen. Aber nicht in Wien!!!
Auf der Insel der Seligen fehlt nur SIE! Bekommt er (mit einer gewissen Zeitverzögerung) auch noch hin, hat er doch die Heiratsurkunde schon in den Händen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 29. Juli 2014 um 17:59

elcazador1971   Offline
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Hallo Leute!

am besten ich gehe mehr ins Detail: Ich (42 m, Staatsbürger AT) habe vor 2 Wochen in Kuba meine Frau (26, Kubanische Staatsbürgerin) geheiratet. War ein großes Fest mit der ganzen kubanischen Familie. Wir kennen uns erst seit März und haben uns in AT kennengelernt. Meine Frau hat einen Sohn (bzw sehe ich ihn als unseren Sohn) mit 4 Jahren.

Es handelt sich um eine echte Beziehung mit all den Emotionen die dazu gehören. Natürlich wollen wir nun zusammenleben in AT.

Ich habe ein Jahresnettoeinkommen von ca. 70.000,00 EUR, eine Eigentumswohnung mit lfd. Fremdfinanzierung (jährliche Belastung ca. 22.000 EUR), und Vermögen in Aktien und Lebensversicherungen von ca. 35.000 EUR. Keine Unterhaltsverpflichtungen bisher. Auf der finanziellen Seite sollte alles passen?

Meine Frau hat grundlegende Deutschkenntnisse (lesen und verstehen sehr gut, sprechen mittelmäßig)

Mir wurde vom BMI (Innenministerium) empfohlen, dass meine Frau und mein Stiefsohn in der Botschaft in Havanna ein Visum D beantragen. MIt der Zielsetzung, dass meine Frau im Rahmen des Aufenthaltes Ihre Sprachkenntnisse weiterverbessert bzw. mein Stiefsohn hier erste Sprachkenntnisse erwirbt und natürlich, dass wir hier beim MA 35 (Magistrat Wien - zuständige Behörde) die Aufenthaltstitel für beide erwerben.

Der Vorteil (lt BMI) an dieser Vorgehensweise soll sein, dass der Aufenthalt meiner Familie schneller möglich ist. Wenn wir gleich den Aufenthaltstitel in Havanna beantragen, dann dauert das sicherlich an die 5-6 Monate (weil MA35 immer länger benötigt)

Daher meine erste Fragen (falls Ihr mir da helfen könnt):

- wie lange benötigt die Botschaft für die Bearbeitung des Visumsantrages (natürlich wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt sind)
- gibt es Erfahrungen wie "scharf" derzeit generell agiert wird? gibt es auch Erfahrung über Havanna?
- muss meine Frau mit einem Inteview bei der Botschaft rechnen? Sie weiß viel und kennt meine wenigen Angehörigen in AT, aber ich denke, dass sie nervös sein würde. Oder gibt es diese "Verhöre" eher erst in Bezug auf Erteilung des Aufenthaltstitel durch die Fremdenpolizei in AT?
- gibt es eine zentrale Information welche Unterlagen konkret notwendig sind?
- WICHTIG: welche Übersetzungen weden von der Botschaft anerkannt (könnte es passieren, dass die Botschaft nur Übersetzungen die in AT gemacht wurden anerkennt - habe da so ein böses Gerücht gehört)
- welche Unterlagen muss ich meiner Frau zur Verfügung stellen (Gehaltszettel, Kaufvertrag, Grundbuch, Aktiendepotauszüge, etc.)? Und müssen diese beglaubigt sein und wie?
- Krankenversicherung? was ist da am besten?
- Flugticket - ist das für dieses Visum "D" auch notwendig oder nur bei Touristenvisum?
- kann es passieren, dass die Anträge unterschiedlich bewertet werden - Frau bekommt das Visum und Stiefsohn nicht? Einverständniserklärung vom leiblichen Vater liegt vor.

Grundsätzlich könnte die Tatsache, dass wir uns nur ca. 6 Monate kennen und der Altersunterschied größer ist (wobei der mE nicht extrem ist und in Lateinamerika eher üblich als hier), ja negativ ausgelegt werden? Muss ich damit rechnen bzw wie kann ich dem gegebenenfalls entgegentreten?

Sorry für diese vielen Fragen - vieles wahrscheinlich schon oft gefragt, aber verständlicherweise macht mir das ganze Sorgen. Ich will einfach nur mein Familienleben hier in Österreich starten können.

Danke für Euren Input.

LG

 
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Antwort #5 - 29. Juli 2014 um 22:40

Tata   Offline
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Hallo elcazador. Vorab muss ich sagen, dass ich die Gesetzlage von Österreich nicht kenne, ich jedoch nicht denke, dass dies sehr unterschiedlich zu der bei uns in der Schweiz ist. Ich habe meinen Mann zudem in der Schweiz geheiratet. Meinn Mann reiste vor der Hochzeit mit dem Visum D ein, als Familien-Nachzug. Ich musste den Antrag hier auf der kantonalen Migration stellen, und mein Mann auf der CH Botschaft in Kuba. Er musste auch nicht für ein Interview antretten, sondern nur ein Formular ausfüllen. Die ganze Abklärung und Entscheidung wurde von der Migration meines Kantons getroffen. Ok, deine Situation ist etwas anders. Ich kenne ein CH-Cub Ehepaar die auch in Cuba heirateten. Leider weiss ich nicht, welche Dokumente die CH Ehefrau hier genau einreichen musste. Aber seine Dokumente plus Heiratsurkunde wurden von der CH Botschaft übersetzt und direkt an die kantonale Behörde weitergeleitet.
Ich habe damals den Flug meines Mannes gebucht und bezahlt und für einen Monat eine Schengenversicherung über Deutschland abgeschlossen, welche auch in der CH gültig war. Hier kann man ohne Aufenthaltsbewilligung keine Krankenversicherung (ausser der speziellen Visaversicherung, die hier extrem teuer ist) abschliessen. Deshalb war mein Mann  für kurze Zeit nicht versichert bis er die Bewilligung hatte. Danach schloss ich die normale Krankenversicherung ab. Ich musste bei der migration mein Gehalt, Wohnungsmiete monatlich, Kontoauszüge ect vorlegen. Danach noch einen Fragebogen über kennenlernen ect ausfüllen und das wars. Ich weiss, wir waren in einer anderen Situation da Heirat in der CH. Aber eigentlich können sie dir ja nicht verbieten deine Frau nach Österreich zu bringen, oder? Heirat anerkennen lassen und Familie zusammen führen.
Konnte dir wahrscheinlich nicht gross helfen, aber erwas Mut geben Smiley
 
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Antwort #6 - 29. Juli 2014 um 22:42

Tata   Offline
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wird die Übersetzung nicht von der AT-Botschaft direkt gemacht?
 
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Antwort #7 - 29. Juli 2014 um 22:59

elcazador1971   Offline
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Hallo Tata!

Vorweg einmal Danke fürs Mutmachen!

Also die Botschaft macht keine Übersetzungen. Leider! Habe inzwischen erfahren, dass die Dokumente meiner Frau vom kubanischen Außenministerium beglaubigt werden müssen und dann von der österreichischen Botschaft überglaubigt werden müssen.  Welche Übersetzungen akzeptiert werden ist mir noch unklar.

LG
 
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Antwort #8 - 29. Juli 2014 um 23:01

elcazador1971   Offline
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Übrigens: die österreichischen Bestimmungen sind eine der schärfsten innerhalb der EU.
 
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Antwort #9 - 29. Juli 2014 um 23:07

Tata   Offline
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Das ist das Minrex, nicht? Musste mein Mann auch machen und brauchten für 4 Papiere 6 Wochen. Mach dich auf lange Wartezeiten gefasst.... Mein Mann mein, die übersetzung macht direkt Minrex oder ein Büro das nur diese Übersetzungen macht. Er sagt, dass ihr euch bei Minrex informieren sollt. Die sollten das wissen.
 
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Antwort #10 - 29. Juli 2014 um 23:11

Tata   Offline
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Ich dachte schon, die CH hat scharfe Bestimmungen... Aber wir haben keine Deutschkenntnis-Vorgaben....
 
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Antwort #11 - 29. Juli 2014 um 23:13

Esperanto   Offline
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elcazador1971 schrieb am 29. Juli 2014 um 17:59:
Mir wurde vom BMI (Innenministerium) empfohlen, dass meine Frau und mein Stiefsohn in der Botschaft in Havanna ein Visum D beantragen. MIt der Zielsetzung, dass meine Frau im Rahmen des Aufenthaltes Ihre Sprachkenntnisse weiterverbessert bzw. mein Stiefsohn hier erste Sprachkenntnisse erwirbt und natürlich, dass wir hier beim MA 35 (Magistrat Wien - zuständige Behörde) die Aufenthaltstitel für beide erwerben.

Der Vorteil (lt BMI) an dieser Vorgehensweise soll sein, dass der Aufenthalt meiner Familie schneller möglich ist. Wenn wir gleich den Aufenthaltstitel in Havanna beantragen, dann dauert das sicherlich an die 5-6 Monate (weil MA35 immer länger benötigt)

Daher meine erste Fragen (falls Ihr mir da helfen könnt):

- wie lange benötigt die Botschaft für die Bearbeitung des Visumsantrages (natürlich wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt sind)

Die Empfehlung des BMI (Innenministerium) hat mich doch erstaunt. Aber in der Tat, das scheint zu funktionieren: Das österreichische Konsulat kann ein D-Visum (nationales Visum) ausstellen ohne Zustimmung inländischer Behörden und dies sogar für eine Aufenthaltsdauer bis zu 6 Monaten. Eigentlich ausreichend Zeit, um während der Horror-Bearbeitungszeit des MA 35 für die Aufenthaltsbewilligung in Österreich zu überwintern.

Ein Sprachvisum kann auch das deutsche Konsulat in alleiniger Zuständigkeit ausstellen. Aber nur mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 3 Monaten, solange wie die max. mögliche Aufenthaltsdauer eines Visums der Kategorie C für kurzfristige Aufenthalte (für Besuch-, Geschäftsreisen etc.). Außer den üblichen Unterlagen wie Verpflichtungserklärung, Reisekrankenversicherung usw. wird für ein derartiges Visum nur noch zusätzlich die Anmeldung zum Sprachkurs verlangt. Wenn die Visastelle willens ist die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers festzustellen, braucht sie gewöhnlich nur 3 Arbeitstage um ein entsprechendes Visum auszustellen.

Wie aber ihr 4 jähriger Sohn zu einem derartigen Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs kommen soll, kann ich mir nicht vorstellen. Der ist ja noch nicht einmal schulreif. Sein Level mit 4 Jahren ist der Kindergarten. Und jetzt soll ihm das österreichische Konsulat ein Visum für ein Sprachstudium ausstellen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #12 - 30. Juli 2014 um 09:57

bruja   Offline
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@Tata, 6 Wochen beim minrex? ist ziemlich lange. Wir haben 2013 nur 1 Woche gewartet, dann war alles fertig.

@ Esperanto sei doch nicht so pessimistisch. Ein 4-jähriger braucht den Kontakt zur Mama und kann im Kindergarten ja auch schon deutsch lernen und Kinder lernen schneller als Erwachsene.
 

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Antwort #13 - 30. Juli 2014 um 16:41

elcazador1971   Offline
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So jetzt einmal mein aktueller STatus - bitte um Info, wenn IHr der Meinung seid, da ist was falsch.

@Kubanische Dokumente: (Geburtsurkunden, Heiratsbestätigung, etc.)

a)      Originale in Spanisch: Vorlage der Originale die vom Kubanischen Außenministerium (MINREX) beglaubigt wurden und von der Botschaft überbeglaubigt werden.
b)      Werden diese überbeglaubigten Dokumente von der Botschaft einbehalten, oder können wir diese dann in Österreich dem MA 35 (für Aufenthaltstitel) vorlegen.
c)      Übersetzungen: Wo empfehlen Sie diese Übersetzungen in Kuba zu machen, die für den VISUM D Antrag ausreichen? ESTI?
d)      Diese Übersetzungen müssen für das VISUM D von der Botschaft NICHT überbeglaubigt werden? (sondern nur wie angeführt die Originale)

@Bestätigung für meine wirtschaftliche Situation:

Lt. deutschsprachigem Merkblatt:

•      Einkommensnachweis des Ehepartners in Österreich mindestens der letzten 3 Monate

Lt spanischem Merkblatt:

“Documentos que demuestren la solvencia económica del cónyuge en Austria debidamente firmados y acuñados por las autoridades correspondientes: nóminas salariales de los tres últimos meses, certificación de salario, declaración de impuestos emitido por la Delegación de Hacienda, contrato de trabajo o pre-contrato jurídico-laboral, constancia de seguros de pensiones o de retiro”

Was bedeutet hier  “ debidamente firmados y acuñados por las autoridades correspondientes“?
Wie und von welcher Behörde müssen meine Gehaltszettel, mein Dienstvertrag bestätigt werden?
Oder genügen die Originale die von meinem Unternehmen firmenmäßig unterfertigt sind?

das werden noch spannende Wochen...  Schockiert/Erstaunt
 
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Antwort #14 - 05. August 2014 um 18:16

Tamales   Offline
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Hallo und Glückwunsch!
Ich werde es jetzt mal probieren, meine Erfahrung ist allerdings aus 2008 (zB erst Deutsch hier in Wien usw.) aber einige Prozeduren gelten generell:
a) nichts hinzuzufügen (ausser Kommentar: eigentlich ist es das Konsulat, welches 'überbeglaubigt' - der Begriff ist in dem Fall nicht ganz richtig, aber wurst
b) die werden nicht einbehalten, du (sie) nimmt sie mit für MA35 bzw. andere AT-Behörden (zB spätere Staatsbürgerschaft....)
c) ausser ESTI-Übersetzungen gibt es sowieso nichts, was die österreichische Botschaft abstempeln würde, deshalb: JA (oder die Variante alles in Spanisch und dann in AT von beeidetem Übersetzer)
d) normalerweise wird das ein Gesamtdokumentensatz - du weisst zusammengeklebt - auch mit der Übersetzung. Falls die Botschaft die Übersetzung nicht mitabstempelt ist sie, die Übersetzung eigentlich wertlos und muss hier nochmal gemacht werden. Die haben bei uns aber eben das Gesamtpaket abgestempelt.

Das mit der wirtschaftlichen Situation in DEUTSCH verstehe ich nicht ganz - natürlich ist sie in Deutsch, es geht doch um DEINE wirtschaftliche Situation und Österreicht (und ob du dir das leisten kannst, salopp formuliert...). Ich habe nicht einmal eine firmenmäßige Unterfertigung draufgehabt. Nebenbei: Grundbuchsauszug hilft zB auch.

Abwicklung im Visum-D Fall: Eigentlich ist nicht mehr das Konsulat per se zuständig, sondern die Fremdenpolizei (da kann evtl. später auch einmal einer bei dir auftauchen, sollte kein Problem sein). Dort bekommst du eine Bearbeitungsnummer - die schickst du deiner Angetrauten und im Konsulat finden sie dann den Antrag auf D-Visum (welches ein nationales Visum ist und kein Schengenvisum, aber das ist ein anderes Thema)

So, und jetzt mal viel Glück!
Cool
 
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