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Heirat in Dänemark und dann? (Gelesen: 10826 mal)
08. Oktober 2014 um 08:37
mkatti   Ex-Mitglied

 
Hallo ihr Lieben,

Ich habe folgendes Problem: mein Freund und ich kennen uns jetzt seit über 1 Jahr. Er wohnt in Havanna und Ich in Deutschland. Wir besuchen uns regelmäßig. Er bekommt die Schengen-Visa immer durch seine Kunstausstellungen, die er in Europa hat (meist Spanien). Diese gehen meist 60 Tage und danach muss er wieder nach Kuba zurück um ein neues zu beantragen und hoffen, dass es nicht abgelehnt wird. Langsam werden wir müde von diesem ständigen Hin und Her und das Geld für die Flüge geht uns auch aus. Also was tun?

Da ich mein Studium abschließen möchte, kann ich erstmal nicht nach Kuba. Also er muss nach Deutschland, aber heiraten mit dem Schengen-Visum geht hier nicht. Also ab nach Dänemark? Und dann?Nach der Heirat kann er nicht einfach so in Deutschland wohnen, oder? Also müsste er wahrscheinlich wieder zurück nach Kuba, ich stelle einen Antrag auf Familienzusammenführung und er muss in Kuba den Deutschtest machen und nach ein paar Monaten wäre er dann in Deutschland?Allerdings kann er so gut wie kein Wort deutsch, da wir nur englisch und spanisch reden...

Habe ich das alles richtig verstanden? Gibt es noch eine andere Möglichkeit für uns oder wäre das die einzige die uns bleibt? Wäre super wenn mit irgendjemand helfen kann!

Ich danke euch!
Liebe Grüße
 
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Antwort #1 - 08. Oktober 2014 um 09:37

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Wenn er mit einem Schengenvisum hier ist und ihr in Dänemark heiratet, dann hilft dies nicht. Vor Ablauf der Gültigkeit des Visums hat er auszureisen. Er kann dann einen Visumsantrag zum Ehegattennachzug in der Auslandsvertretung stellen und hat dabei Deutschkenntnisse nachzuweisen. Es ist die gleiche Prozedur als würdet ihr in Kuba heiraten. Heiraten könnt ihr auch in Deutschland. Auch in diesem Fall wird bei der Antragstellung für ein Visum zur Eheschließung mit anschließender gemeinsamer Wohnsitznahme in Deutschland der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse verlangt.

Nur im Falle der Vaterschaft Deines künftigen Kindes kann er einen Antrag auf Ehegattennachzug mit Erfolgsaussichten ohne Nachweis einfacher Deutschkenntnisse stellen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Du dies als realistische Möglichkeit ansiehst, ihm das Erlernen unserer Sprache zu ersparen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 08. Oktober 2014 um 10:50
mkatti   Ex-Mitglied

 
Ok vielen Dank!
Ich glaube wir machen es so, dass ich einen Antrag auf Eheschließung stelle und er in den nächsten Monaten ordentlich deutsch lernen muss. Irgendwann muss er es ja so oder so... Zwinkernd
 
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Antwort #3 - 08. Oktober 2014 um 12:21

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Das mit den Anträgen macht ER! Sowohl für Eure Heirat (dafür braucht der Dein "Ja") oder für das Visum.

Für den Visumsantrag zum anschließenden Erhalt der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in DE einschließlich aller Schengenstaaten, wird er das A1-Zertifikat des Goetheinstitutes vorlegen, egal ob in Kuba bereits geheiratet oder in DE noch vorgesehen.

Nachdem er die Vorgaben des Schengenvisums bisher einhielt, kann er dieses Zertifikat sogar durch die Teilnahme an einem Sprachkurs während eines Aufenthaltes in Deutschland mit einem Schengenvisum über eine Dauer von unter 3 Monaten erwerben. Nicht einmal Frau Buzasi, die derzeitige Leiterin der Visastelle in Havanna, kann mit einem ihrer üblichen Willkürakte ihn davon abhalten. Und dies nicht nur, weil dies in all den vergangenen Jahren von ihren Vorgängern so gehandhabt wurde, sondern auch weil dies der Artikel 18, Abs. (2) der in Bearbeitung befindlichen Neufassung des Visakodexes so vorsieht.
 

Saludos Esperanto
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