Das mit den Anträgen macht ER! Sowohl für Eure Heirat (dafür braucht der Dein "
Ja") oder für das Visum.
Für den Visumsantrag zum anschließenden Erhalt der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in DE einschließlich aller Schengenstaaten, wird er das A1-Zertifikat des Goetheinstitutes vorlegen, egal ob in Kuba bereits geheiratet oder in DE noch vorgesehen.
Nachdem er die Vorgaben des Schengenvisums bisher einhielt, kann er dieses Zertifikat sogar durch die Teilnahme an einem Sprachkurs während eines Aufenthaltes in Deutschland mit einem Schengenvisum über eine Dauer von unter 3 Monaten erwerben. Nicht einmal Frau Buzasi, die derzeitige Leiterin der Visastelle in Havanna, kann mit einem ihrer üblichen Willkürakte ihn davon abhalten. Und dies nicht nur, weil dies in all den vergangenen Jahren von ihren Vorgängern so gehandhabt wurde, sondern auch weil dies der Artikel 18, Abs. (2) der in Bearbeitung befindlichen
Neufassung des Visakodexes so vorsieht.