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Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :( (Gelesen: 25641 mal)
Antwort #15 - 22. November 2014 um 14:06

Esperanto   Offline
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Wenn der Anwalt so an die Sache herangeht, dann sind sogar die aus der Luft gegriffenen 20 - 25% Erfolgsaussichten zu hoch. Aber wer weiß, vielleicht kommt er trotzdem noch ans Ziel. Ein Hund, der mit seinem Herrchen unterwegs ist, macht ja auch einige Umwege.

Mach Dir keine Hoffnung auf eine verwertbare Antwort der Visastellenleiterin Frau Béla Nikolaus Buzási. Ich denke, sie wird auf die Ausländerbehörde, die nicht zustimmte und auf den Rechtsweg verweisen. Könnte aber auch sein, dass sie das Gefühl ihrer Machtvollkommenheit nicht zurückhalten kann und noch ihren ganz eigenen Senf dazugibt. Vermutlich greift sie dann in ihr Nähkästchen und bittet um Verständnis, dass sie weitergehende Angaben zu den Gründen der Ablehnung nicht machen kann. Das kann jeder auf unterschiedliche Weise interpretieren, sei es, dass sie nicht will oder unfähig ist diese benennen. Der zuvor verlinkte Kommentar eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht zu dem neuen Urteil des EuGH wäre die richtige Erwiderung.

Ich denke, Du solltest euren Anwalt bei seiner Arbeit behilflich sein. Auch dem Forum könntest Du weiterhelfen, wenn Du die gemachten Erfahrungen weitergibst, gar schreibst: Nein, nein, das ist nicht so was hier im Forum steht, richtig ist vielmehr ……


PS
Selbstverständlich macht es Sinn, sich umfassend zu erkundigen. Auch in anderen Foren. Hab jetzt Deine Frage zu Postsendungen nach Kuba gelesen. Deine Frage hat mehr Verstand als die Antworten. Diese sind durchgängig falsch, es sei denn, sie sind nicht gefragt und entsprechen dem Niveau eines Hänschen klein. Etwa: "Auch würde ich von Anfang an davon abraten, schnell verderbliche Waren zu versenden". Hättest nachfragen sollen, welche Waren er damit meint. Frische Brötchen, Eier, Erdbeeren, Salat ….?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #16 - 22. November 2014 um 14:25

Casiopeia   Offline
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Was meinst du mit "wenn der Anwalt so an die Sache herangeht"? Problem ist, das er selbst auch meinte das wir schon fast alles richtig gemacht haben und es daher schwierig ist mit neuen "Gründen" zu kommen und es deswegen sehr wichtig ist das wir genau Informationen über die Absagegründe wissen. Wenn die Botschaft sich bis Montag nicht zurückgemeldet hat, werde ich mich wie in dem anderen Forum empfohlen wurde an das Auswärtige Amt wenden. Bei der Ausländerbehörde ist der zuständige Sachbearbeiter immer krank und die Botschaft reagiert nicht, aber hauptsache man hat nur eine 30 Tage Frist für die Remonstration...

Gerne helfe ich anderen Forumsmitgliedern auch weiter, am besten wären natürlich positive Erfahrung falls die Remonstration doch klappt.

Saludos
 
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Antwort #17 - 22. November 2014 um 14:28

Casiopeia   Offline
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achja mir fällt auch gerade noch ein, das unser Anwalt uns geraten hat ein Sperrkonto für meinen Freund einzurichten. Habt ihr dazu irgendwelche Informationen ? Bei der Deutschen Bank könnte man ein Sperrkonto für ausländische Studenten einrichten. Ob dies nun aber das richtige ist wissen wir nicht, da er ja im ersten Jahr erstmal gar kein Student ist sondern den Sprachkurs macht. Gibt es da villeicht eine andere Möglichkeit für die Botschaft eine Kaution zu hinterlegen ?
 
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Antwort #18 - 22. November 2014 um 15:02

Esperanto   Offline
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An das Auswärtige Amt kannst Du Dich wenden, wenn die Botschaft/Visastelle etwas nicht richtig gemacht hat. Hat sie aber nicht. Sie hat vielmehr die Antragsunterlagen an die dafür zuständige Stelle, nämlich der Ausländerbehörde (ABH) weitergeleitet. Das AA, als vorgesetzte Dienststelle der Visastelle, wäre dann einzuschalten, wenn die Visastelle die Ausstellung des Visum verweigert, obwohl die AGH, als maßgebende Behörde des Landes, diesem zustimmte.

Warte also die Antwort der Botschaft ab. Zusätzlich zu den bereits vorgetragenen Ablehnungsgründen wird dies nichts bringen. Auch nicht eine Remonstration, also eine erneute Prüfung durch die Visastelle. Einen Erfolg kann es nur über die ABH geben. Dem Anwalt sollte die Krankheit eines Sachbearbeiters bei der ABH egal sein. Sein Schreiben geht über den Tisch des Behördenleiters. Schwer vorzustellen, dass dieser den Brief zur Seite schiebt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #19 - 22. November 2014 um 15:14

Esperanto   Offline
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Sperrkonto für Deinen Freund oder Kaution bedarf es nicht. Liegt völlig daneben. Benötigt wird die Verpflichtungserklärung, die schon vorliegt. Aber das steht doch alles auf der betreffenden Internetseite der Botschaft.
Ich denke, Du solltest den Anwalt wirklich an die Hand nehmen, solange er sich in euren Fall noch einarbeiten muss.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #20 - 22. November 2014 um 15:29

Casiopeia   Offline
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welche Unterlagen ich für den Antrag gebraucht habe weiß ich, die haben wir ja alle korrekt abgegeben zuzüglich weiter verlangter Dokumente. Die Ausländerbehörde hat zu uns gesagt, das sie nun mit dem Fall der Remonstration nichts mehr zutun hat, da sich um diese nur die Deutsche Botschaft in Havanna kümmert. Das mit der Verpflichtungserklärung was du geschrieben hast verstehe ich auch nicht, müssen wir etwa wieder eine neue abgeben ? Das mit dem Sperrkonto habe ich nun schon öfter gehört, das dies die Botschaft positiv stimmen soll um den Rückkehrwillen zu unterstreichen. In dem Ablehnungsschreiben wurde ja betont das sie den Eindruck haben er wolle sich nur einen längeren Aufenthalt in Deutschland verschaffen.
 
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Antwort #21 - 22. November 2014 um 16:02

Esperanto   Offline
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Die Remonstration -also die Aufforderung den Antrag nach erfolgter Ablehnung noch einmal zu prüfen- ist allein an die Botschaft gerichtet. Die stellt fest, die ABH hat abgelehnt, womit für sie die Sache erledigt ist. Mit dem Remonstrationsbegehren wird die ABH nicht angesprochen. Sie hat mit dem Remonstrationverfahren der Botschaft unmittelbar nichts zu tun.
Die Ausländerbehörde hat aber Gesetze einzuhalten. Das neulich ergangene Urteil des EuGH ist auch für diese Behörde bindend. Das soll am besten Dein Anwalt ihnen sagen. 

Eine neue Verpflichtungserklärung ist nicht erforderlich. Sie darf nur bei der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein. Ein neuer Visumsantrag wird aber nicht gestellt. Es handelt sich weiterhin um die Bearbeitung des bisherigen, egal wieviel Monate das noch dauert.

Wenn da steht, die Visastelle hätte den Eindruck, man wolle sich mit dem Antrag nur einen längeren Aufenthalt in Deutschland verschaffen, so wird unterstellt, dass Sprachkurs mit anschließenden Studium nur ein Vorwand für die Beantragung der Einreise- bzw. Aufenthaltserlaubnis wäre. Lese hierzu nochmal den Kommentar des Fachanwaltes.
 

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Antwort #22 - 22. November 2014 um 19:22

Casiopeia   Offline
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was hat solch eine Remonstration denn dann für einen Sinn, wenn die sowieso direkt wieder ablehnen? Laut unserer Ausländerbehörde entscheiden diese ja gemeinsam mit der Deutschen Botschaft. Wenn die Botschaft schon einen negativen Kommentar hinzugefügt hat, lehnt die ABH in der Regel auch ab. Somit kann ich mir vorstellen das dies auch bei uns der Fall war. Also wenn die ursprüngliche Absage ja aufgrund des Eindrucks der Deutschen Botschaft gekommen ist, haben wir ja villeicht noch "Glück" wenn sie sich die Unterlagen und Co dann nocheinmal anschauen, oder nicht?
 
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Antwort #23 - 29. Dezember 2014 um 14:54

Esperanto   Offline
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Casiopeia schrieb am 22. November 2014 um 19:22:
Laut unserer Ausländerbehörde entscheiden diese ja gemeinsam mit der Deutschen Botschaft.

Wenn die Ausländerbehörde zustimmt (Teilnahme an  einem Sprachkurs mit einer Dauer über 3 Monaten), hat die Botschaft das Visum auszustellen.
 

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Antwort #24 - 29. Dezember 2014 um 21:06

Casiopeia   Offline
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Hey! also die Botschaft hatte uns mitgeteilgt das sie die Ausländerbehörde bzgl. der Remonstration auch nocheinmal kontaktieren was mich schon gewundert hat weil soweit ich weiß gehen die Remos normalerweise nicht mehr zurück nach Deutschland. Unser Anwalt hatte uns heute bescheid gesagt, das der zuständige Sachbearbeiter ihn informiert hat das er der Botschaft seine Zustimmung mitgeteilt hat. Wir hatten die Remo Unterlagen auch nochmal an ihn gesendet gehabt, falls die Botschaft wie beim ersten mal denen nur eine Märchengeschichte erzählt. Hoffentlich hat die Botschaft nun keine Einwände mehr Smiley
 
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Antwort #25 - 29. Dezember 2014 um 21:34

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Casiopeia schrieb am 29. Dezember 2014 um 21:06:
Hoffentlich hat die Botschaft nun keine Einwände mehr.

Der einzig zu akzeptierende Einwand wäre, dass sie den Pass benötigen um den Visumsstempel hineinkleben zu können. Vielleicht könntest Du behilflich sein und per E-Mail mit dem Hinweis auf die Zustimmung der Ausländerbehörde um einen Termin für Deinen Freund bitten, an welchen er den Pass vorbeibringen kann.
 

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Antwort #26 - 01. Januar 2015 um 14:55

Casiopeia   Offline
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Der schönste Abschluss eines Jahres: Wir haben die Visa Zusage bekommen!! Smiley Die Botschaft hat unserem Anwalt geschrieben das mein Freund das Visum nun doch bekommt und er im März kommen kann. Es zeigt sich mal wieder, dass sich verbissenheit auch bei schlechten Chancen bezahlt macht Smiley Kann jedem nur empfehlen sich bei solch einem Visum auf das EUGH Urteil zu berufen, das hat uns wohl gerettet.

Frohes Neues Jahr euch allen und Danke für die Tipps  Zwinkernd
 
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Antwort #27 - 01. Januar 2015 um 16:39

Esperanto   Offline
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Das ist sehr erfreulich!

Mein Kompliment - weniger wegen Deiner "Verbissenheit", als wegen Deiner Standfestigkeit, nicht gleich aufzugeben und sich damit abzufinden, sondern auch dann noch sein Ziel zu verfolgen, wenn der Wind von vorne bläst.

Zur Freude über den erfolgreichen Abschluss wäre es für andere Betroffene noch hilfreich, den Inhalt des Anwaltsschreibens zu kennen (selbstverständlich unter Weglassung persönlicher Daten auch solcher, die auf den Einzelfall schließen lassen). Dabei geht es weniger um die Einschätzung, ob der Anwalt sein Honorar wert war (er wird sich ja als erfolgreich sehen), als um Infos zu dessen Argumentation im Wortlaut. Dabei nehme ich an, dass er etliches aufgenommen hat, was Du ihm zugetragen hast.
 

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Antwort #28 - 01. Februar 2015 um 11:44

Casiopeia   Offline
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Hallo ihr Lieben!

Tut mir leid für die lange Wartezeit ich war aber im Klausurenstress.

Ausschnitte des Schreibens möchte ich hier nicht Online Stellen, da das Remonstrationsschreiben auf die persönlichen Ablehnungsgründe zugeschnitten war. Im Allgemeinen hat der Anwalt jeden Ablehnungsgrund der uns genannt wurde nochmal aufgezählt und erklärt das dies falsch ist. In unserem Fall wurden ja fast alle Tatsachen verdreht. Im Abschluss ist er dann auf das EUGH Urteil eingegangen. Dies ist wohl auch der wichtigste Teil und ich kann nur jedem nahelegen der so ein Visum beantragt dieses schon miteinzubinden. Wenn jemand irgendwie Fragen und Tipps brauch kann dieser sich gerne bei mir melden Smiley

Liebe Grüße  Smiley
 
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Antwort #29 - 01. Februar 2015 um 18:22

Esperanto   Offline
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Casiopeia schrieb am 01. Februar 2015 um 11:44:
In unserem Fall wurden ja fast alle Tatsachen verdreht.

Nicht nur in eurem Fall. Ich kenne 4 andere Fälle, da hat die Gute alles durcheinander gebracht. Sie packt es nicht. Insofern sollte man es ihr zunächst nachsehen, wenn sie bei Nachfragen zu den Gründen ihrer Ablehnung um Verständnis bittet, diese nicht nennen zu können. 
 

Saludos Esperanto
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