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Besuchervisum für (Schwieger-)Mutter (Gelesen: 5990 mal)
03. März 2015 um 16:39

Sibylle   Offline
Newbie
Zürich, Schweiz

Geschlecht: female
Beiträge: 3
*
 
Hallo zusammen

Bin gerade etwas ratlos im Internet am surfen und erfolglos am suchen. Hoffe, es hat hier einige Leute mit Erfahrungen.

Mein Mann (Kubaner) und ich (Schweizerin) leben in er Schweiz. Mein Mann hat noch keinen Schweizerpass, sondern nach wie vor den Ausländerausweis. Nun wollen wir gerne für seine Mutter ein Besuchervisum beantragen. Ich habe viel unterschiedliches gehört und habe dazu folgende Fragen:

- Wie stehen die Chancen, dass die eigene Mutter ein Visum bekommt? (Sie hat noch minderjährige Kinder und ein Haus in Kuba, was auch eine Garantie ist, dass sie wieder zurückkehren wird.)
- Ist es besser, wenn mein Mann den Antrag macht (Sohn) oder ich (Schweizer-Pass)?
- Wir müssen uns ja verpflichten, für die Kosten aufzukommen. Das ist natürlich kein Problem. Ich habe einen guten Job und ein regelmässiges Einkommen. Reicht das oder müssen wir diese 30'000 Franken auf dem Konto vorweisen können?

Herzlichen Dank für eure Antworten. Ich hoffe, ich weiss bald etwas mehr. Von den Behörden habe ich bisher keine klaren Antworten erhalten...

Liebe Grüsse
 
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Antwort #1 - 03. März 2015 um 19:53

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Wenn Du weiter im Internet surfst, wirst Du irgendwann auch die Internetseite der Schweizer Vertretung in Kuba finden. Dort ist eine Aufstellung der "Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Schengenvisums" und ein "Einladungsschreiben" verlinkt.

Dieses Einladungsschreiben ersetzt offenbar die noch vor Jahren erforderliche, aufwendige „Carta de invitacion“, welche für die kubanische Ausreisegenehmigung verlangt und offenbar auch vom Schweizer Konsulat als Einladung anerkannt wurde. Es ersetzt insbesondere das von der deutschen Seite verlangte zentrale Dokument für die Visumsbeantragung, nämlich die Verpflichtungserklärung. Grundsätzlich unterscheidet sich die Handhabung der Visabearbeitung seitens CH- und der DE-Botschaft aber nicht, da der Visakodex für beide gilt.

Zu Deiner Ausführung und Fragen ist zunächst anzumerken, dass nicht der Einlader den Visumsantrag stellt, sondern der Eingeladene, in diesem Fall die Schwiegermutter. Es ist auch zweitrangig wer der Einladende ist. Meine Empfehlung wäre beide, also Sohn und Schwiegertochter, als Einlader aufzuführen. Dies wird wohl mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und das Muster des verlinkten Einladungsschreiben gibt das auch her.

Hier im Forum über die Aussichten der Visumserteilung zu spekulieren gibt keinen Sinn. Darüber wird der Bearbeiter des Visumsantrages im Schweizer Konsulat entscheiden. Ich denke aber, dass mit den genannten Gegebenheiten (minderjährige Kinder, Wohnungseigentum) schon einiges angeführt werden kann um die „Verwurzelung“ der Schwiegermutter mit ihrem Heimatland und damit ihren Rückkehrwillen glaubhaft machen zu können.

Einen Nachweis von 30.000 Franken bedarf es nicht. Ich vermute, dass mit den 30.000 die Deckungshöhe der abzuschließende Reisekrankenversicherung gemeint ist, deren Nachweis bei der Visumsbeantragung vorzulegen ist.

Es wäre gut, wenn Du mit dem Forumsmitglied Tata in Kontakt kommen könntest. Was Du vorhast, hat sie bereits hinter sich. Eine kompetentere Gesprächspartnerin als sie wirst Du nicht finden.


Edit:


Hab mich vertan: Den Nachweis der Reisekrankenversicherung hat erst bei der Ausstellung des Visums vorzuliegen (im Gegensatz zur Visumsbearbeitung durch das DE-Konsulat, welches dieses Dokument bereits bei der Visumsbeantragung verlangt). Dies gilt solange der Visakodex aus dem Jahr 2009 noch gültig ist. In der Neufassung wird das Verlangen nach einer RKV im Zusammenhang mit einem Visum abgeschafft.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 04. März 2015 um 16:04

Sibylle   Offline
Newbie
Zürich, Schweiz

Geschlecht: female
Beiträge: 3
*
 
Herzlichen Dank für deine Antwort, Esperanto

Ja, auf der Homepage der Schweizer Vertretung für Kuba war ich und über die notwendigen Unterlagen bin ich informiert. Es ging mir wirklich nur um die genannten Punkte.

Sehr gut, dann mache ich das so, dass wir beide als Einlader aufgeführt werden. Das wäre natürlich optimal so.

Die Reiseversicherung muss bis 50'000 abgeschlossen werden. Wir haften aber für sie bis 30'000. Es geht vor allem darum, wenn sie die Rückreise nicht antreten würde, für die Kosten, die dann anfallen würden. Natürlich unterschreiben wir, dass wir dafür haften, denn sie wird die Rückreise antreten. Nur kann ich nicht 30'000 auf dem Konto vorweisen.

Als Info, falls hier noch andere mitlesen:
Ich habe gestern nach mehreren unbeantworteten Mails und vertrösteten Anrufen endlich eine kompetente und auskunftswillige Person auf der Schweizer Botschaft in Havanna am Telefon gehabt.
Es ist so:
- Wir können zusammen als Einladende auftreten.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sollte seine Mutter das Visum bekommen.
- Wenn seine Mutter nicht darlegen kann, dass sie die Kosten tragen kann, müssen wir die Verpflichtserklärung machen. Dabei geht es einerseits um die Kosten, wenn sie hier in der CH ist und auch um die Kosten, falls sie nicht zurückreist. Wir müssen nicht CHF 30'000 vorweisen können. Pro Tag, an dem sie da ist, sollten wir aber CHF 100 vorweisen können. Sprich für 3 Monate müssen wir CHF 9'000 auf dem Konto haben. Es ist sinnvoll, die Lohnabrechnungen und Kontoauszüge gleich von Beginn an vorzulegen. Darauf kann aber auch verzichtet werden und die Dokumente können später bei Bedarf noch nachgereicht werden.

Ich denke, für den Moment bin ich nun genügend informiert. Ansonsten nehme ich dann gerne direkt mit Tata Kontakt auf. Danke für den Tip.

Nochmals vielen Dank für deine Hilfe und liebe Grüsse aus der Schweiz.
 
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Antwort #3 - 04. März 2015 um 19:46

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Was die Verpflichtungserklärung betrifft, so meine ich weiterhin, dass die im Muster des Einladungsschreibens vorgegebene Formulierung ausreicht. Vielleicht ist die Durchsicht der seinerzeitigen Antwort #36 im Thread "Einladung in die Schweiz" hilfreich. Eigentlich passen Schnüffeleien in private Vermögensverhältnisse nicht zur Schweiz.

Das Angebot an Reisekrankenversicherungen für ausländische Gaste ist sehr groß. Auch den Abschluss einer RKV in DE solltest Du nicht ausschließen. Hier deren Vergleich. Es lohnt sich deren Leistungen im Detail anzusehen. So beinhaltet beispielsweise Provisit-Visum nicht nur Leistungen im Krankheitsfall, sondern auch bei haftungsrechtlichen Ansprüchen und insbesondere die von Dir erwähnte Haftung im Fall der Abschiebung (" ... wenn sie die Rückreise nicht antreten würde, ...").
 

Saludos Esperanto
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