Wenn Du weiter im Internet surfst, wirst Du irgendwann auch die Internetseite der
Schweizer Vertretung in Kuba finden. Dort ist eine Aufstellung der
"Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Schengenvisums" und ein
"Einladungsschreiben" verlinkt.
Dieses Einladungsschreiben ersetzt offenbar die noch vor Jahren erforderliche, aufwendige „Carta de invitacion“, welche für die kubanische Ausreisegenehmigung verlangt und offenbar auch vom Schweizer Konsulat als Einladung anerkannt wurde. Es ersetzt insbesondere das von der deutschen Seite verlangte zentrale Dokument für die Visumsbeantragung, nämlich die Verpflichtungserklärung. Grundsätzlich unterscheidet sich die Handhabung der Visabearbeitung seitens CH- und der DE-Botschaft aber nicht, da der
Visakodex für beide gilt.
Zu Deiner Ausführung und Fragen ist zunächst anzumerken, dass nicht der Einlader den Visumsantrag stellt, sondern der Eingeladene, in diesem Fall die Schwiegermutter. Es ist auch zweitrangig wer der Einladende ist. Meine Empfehlung wäre beide, also Sohn und Schwiegertochter, als Einlader aufzuführen. Dies wird wohl mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und das Muster des verlinkten Einladungsschreiben gibt das auch her.
Hier im Forum über die Aussichten der Visumserteilung zu spekulieren gibt keinen Sinn. Darüber wird der Bearbeiter des Visumsantrages im Schweizer Konsulat entscheiden. Ich denke aber, dass mit den genannten Gegebenheiten (minderjährige Kinder, Wohnungseigentum) schon einiges angeführt werden kann um die „Verwurzelung“ der Schwiegermutter mit ihrem Heimatland und damit ihren Rückkehrwillen glaubhaft machen zu können.
Einen Nachweis von 30.000 Franken bedarf es nicht. Ich vermute, dass mit den 30.000 die Deckungshöhe der abzuschließende Reisekrankenversicherung gemeint ist, deren Nachweis bei der Visumsbeantragung vorzulegen ist.
Es wäre gut, wenn Du mit dem Forumsmitglied Tata in Kontakt kommen könntest. Was Du vorhast, hat sie bereits hinter sich. Eine kompetentere Gesprächspartnerin als sie wirst Du nicht finden.
Edit:
Hab mich vertan: Den Nachweis der Reisekrankenversicherung hat erst bei der Ausstellung des Visums vorzuliegen (im Gegensatz zur Visumsbearbeitung durch das DE-Konsulat, welches dieses Dokument bereits bei der Visumsbeantragung verlangt). Dies gilt solange der Visakodex aus dem Jahr 2009 noch gültig ist. In der
Neufassung wird das Verlangen nach einer RKV im Zusammenhang mit einem Visum abgeschafft.