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Re: Vaterschaft anerkennen (Gelesen: 18627 mal)
22. Oktober 2015 um 15:49

husox81   Offline
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Cubalibre

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Buenas zusammen,

meine kubanische Freundin aus Kuba hatte mich im August in Deutschland besucht. Nach ca. 1,5 Monate bekam ich die erfreuliche Nachricht, dass sie Schwanger geworden ist. Da sie noch in Kuba studiert und an ihrer eigenen Mutter eine sehr gute Beziehung hat, möchte sie das Kind in ihren Heimatland entbinden. Ich selber habe damit kein Problem, da das Kind zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhaltet, sobald ich die Vaterschaft anerkenne.

Meine Fragen an die Community wären, was benötige ich alles an Unterlagen, um die Vaterschaft in Kuba anzuerkennen?

Erhalte ich nach der Anerkennung den Carne mit unbefristeten Aufenthalt "permanent resisdence"?

Das kubanische Konsulat hier in Deutschland, konnte mir zu dieser Frage nicht weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus!

Für die, die es noch interessiert:
Meine Freundin wird zu dem Entbindungszeitpunkt mit ihrem Studium nahezu fertig sein. Sie muss noch das soziale Dienst ableisten (ca. 2 Jahre). Bis sie mit dem Studium 100% fertig ist, werde ich Elternzeit nehmen und bei meinem Kind und bei meiner Freundin in Kuba sein!
 
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Antwort #1 - 22. Oktober 2015 um 17:57

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Erstmal herzlichen Glückwunsch zu dem bevorstehenden erfeulichen Ereignis. Da ich auch nach jedem Urlaub hoffe, dass Novia schwanger wird, lese ich natürlich zu dem Thema einiges und kenne auch einen, der ein Kind in Kuba hat.

Allerdings bin ich jetzt schon etwas überrascht, dass das Konsulat dir da keine Auskunft geben kann.
Da wäre ich hartnäckiger. Schliesslich sind solche Auskünfte der Existenzgrund ihres Daseins.

Das man jetzt besondere Papiere für die Anerkennung einer Vaterschaft braucht, ist mir jetzt nicht bekannt. Das könnte deine Freundin aber auch leicht vor Ort herrausfinden, was die haben wollen. ( vielleicht eine Geburtsurkunde von dir)

Für eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist es zwingend notwendig verheiratet zu sein oder das ist aber noch nicht Gesetz in Kuba, soll aber kommen, Rentner sein. Ein uneheliches Kind ist nach meinem Kenntnisstand nicht ausreichend.

Somit kannst du sicherlich mit einem Familienvisum dein Kind besuchen und dort bei der Familie wohnen, musst aber dann nach 3 Monaten wieder kurz ausreisen z.B Mexico und dann wieder einreisen.

 
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Antwort #2 - 22. Oktober 2015 um 19:01

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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cubaanfänger schrieb am 22. Oktober 2015 um 17:57:
Allerdings bin ich jetzt schon etwas überrascht, dass das Konsulat dir da keine Auskunft geben kann.

Das deutsche Konsulat in Havanna hat hierzu ein Merkblatt ins Internet gestellt. Das Merkblatt ist allerdings mehr auf einen kubanischen Vater und deutscher Mutter bezogen. Wesentlich anders kann es aber im umgekehrten Fall aber auch nicht sein.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 22. Oktober 2015 um 19:27

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Nee esperanto, bei dem Merkblatt geht es um Unterhaltsansprüche gegenüber dem Kindesvater der in Kuba lebt.
Aber es ist ein schönes Beispiel für Bürokratie, die völlig sinnfrei ist. Weil niemand die Info braucht.

Übersetzt heisst es für die deutsche Frau, die Infos über Unterhalt haben will: Mädchen schmeiss nicht Geld aus dem Fenster bzw. gibs der Botschaft für Dienstleistungen die eh nix bringen,  sondern vergiss es vom Cubano je Geld zu kriegen, wenn der nicht freiwillig zahlen will. Durchgedreht
 
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Antwort #4 - 22. Oktober 2015 um 20:02

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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cubaanfänger schrieb am 22. Oktober 2015 um 17:57:
Für eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist es zwingend notwendig verheiratet zu sein


Für die residencia permanente mußt du in Cuba leben.... es gilt hier dasselbe wie in Deutschland für die Zeit bis das Kind 18 ist, hast du ein Anrecht darauf, aber nur, wenn du in dem Land, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auch lebst und arbeitest!
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #5 - 22. Oktober 2015 um 20:22

husox81   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 2
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Muss ich dann für die residencia permanente mein Wohnsitz in Deutschland aufgeben oder reicht es, wenn ich ein zusätzlichen Wohnort in Kuba anmelde?

Die deutsche Regierung würde hier doch davon nichts mitkriegen oder?
 
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Antwort #6 - 23. Oktober 2015 um 12:49

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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husox81 schrieb am 22. Oktober 2015 um 20:22:
Muss ich dann für die residencia permanente mein Wohnsitz in Deutschland aufgeben

Nein, musst Deinen hiesigen Wohnsitz nicht aufgeben. Solltest Du aber, wenn Du hier noch Einnahmen zu versteuern hast und vor Rechnungen der besonderen Art, wie jener der GEZ verschont bleiben willst. 

Du solltest Dir aber überlegen, ob Du Dich der Willkür des dortigen Gesellschaftsystems auslieferst. Deren Spielregeln kennst Du nicht. Ein einfaches, geregeltes Leben wie hier, hast Du dort nicht. Die Unsicherheiten, die dies mit sich bringt, werden bald zu spüren sein.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 23. Oktober 2015 um 19:44

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Ohne weitere Infos ist das auch jetzt stochern im Nebel. Alle die ich in Kuba kennengelernt habe mit Daueraufenthaltsgenehmigung ( alles italienische Rentner)  haben noch einen Wohnsitz in Italien. ( Klaus in Nueva Gerona ist eingebürgert) Nicht nur weil die gerne auch mal wieder in der Heimat sind, sondern aus rein klimatischen Gründen sind die gerne im Sommer nicht in Kuba.

Zum anderen wenn die Zahl 81 in deinem Nickname dein Geburtsjahr ist, solltest du dir zweimal besser dreimal überlegen alle Brücken abzubrechen.

Nicht umsonst zieht es die Kubaner eher in die andere Richtung. Üblicherweise holt man auch die Novia mit Kind aus Kuba raus und zieht dort nicht hin. Bestenfalls, tatsächlich einmalig für eine Übergangszeit. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob Sozialleistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld usw. nicht auch an den Wohnort innerhalb Deutschlands gebunden sind. Zudem mach dich mal schlau was eine Auslandskrankenversicherung kostet, wenn man dauerhaft im Ausland lebt.

 
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Antwort #8 - 21. Dezember 2016 um 04:34

importado   Offline
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Cubalibre
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kindsvater zu sein ist ausreichend,heirat nicht erforderlich!!!
jedoch wird vor ort geprueft ob ein fam.bindung besteht,d.h.der kindsvater mit dem kind zusammenlebt im haus und fam.besteht(novia),also physische praesenz,
ICH HABE BEKANNTE DIE KINDER HABEN;NICHT VERHEIRAT SIND ABER MIT DER FRAU ZUSAMMENLEBEN IM HAUS UND DAS CARNET HABEN FUER EXTRANJEROS
praktisch kann man dann die aufenthaltgen.schiene fahren in cuba bis man die gruene ID erhaelt fuer extranjeros,
weiterhin auch in dtld.gemeldet sein,(dt.behoerde weiss nix davon)
kein datenaustausch,
bin mir momentan nicht sicher ob das kind ohne heirat einen dt.pass erhaelt (nur weil vater dt,.) oder das lebenslange aufenthaltsrecht und sich entscheiden kann ab 18j.ob es dt.staatsbuergerschaft beantragen will,
PS:CDU will doppelstaatsbuergerschaft abschaffen,find ich auch gut so,
fuer die beantragung der aufenthaltgen.bruachst du int.geb.urkunde(legalisiert und  zertifiziert ,pol.fuehrungszeugnis (uebersetzt ,legalisiert und zertifiziert),pass,vor ort registrierst du dein kind bei der behoerde mit der kindsmutter ,auf der dt.botschaft in calle B meldest du das kind und dich als kindsvater,


 
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Antwort #9 - 30. September 2018 um 14:52

Marus Leitner   Offline
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Cubalibre

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Die Botschaften nehmen Geld für Dienstleistungen, die einem nichts bringen.

Geburtsurkunde wäre gut.
 
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