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Heirat mit einem Kubaner (Gelesen: 39162 mal)
20. November 2015 um 22:48

Sherry   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 4
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Hallo Zusammen,

Ich habe mich hier im Forum angemeldet weil ich euren Rat brauche. Erst einmal zu mir, ich bin deutsch, 27 Jahre alt und war vor 3 1/2 Jahren das erste Mal auf Kuba. Dort lernte ich auch meinen jetzigen Freund (Kubaner, 33) kennen. Mittlerweile wohnt er aber in der Schweiz.

Er ist nun geschieden und seit ca.9 Monaten führen wir eine Fernbeziehung. Er kann die Schweiz leider nicht verlassen, da er nur noch geduldet ist und schon im Februar zurück nach Kuba muss. Meine Frage ist nun wie kann er nach Deutschland kommen bzw. wie schaffen wir es hier zu heiraten? Geht das ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung? Durch verschiedene Beratungsstellen habe ich erfahren, dass ihm wahrscheinlich auch kein Land mehr ein Visum gewähren wird, es sieht so aus als ob die Rückkehr nach Kuba nicht vermeidbar wäre. Seine Angst ist,  dass er Kuba nicht mehr verlassen kann wenn er erst einmal zurück muss. Weiss jemand von euch ob Kuba immer noch so streng ist was die Ausreise anbelangt? Hat jemand sonst noch eine Idee wie und wo wir es schaffen könnten zu heiraten? Oder hat jemand eine Idee wo er doch noch ein Visum bekommen könnte? Ich freue mich über eure Hilfe.
Danke im Voraus.
Grüße,
Sherry
 
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Antwort #1 - 21. November 2015 um 00:31

Esperanto   Offline
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Sherry schrieb am 20. November 2015 um 22:48:
Seine Angst ist, dass er Kuba nicht mehr verlassen kann wenn er erst einmal zurück muss.

Das kann nicht sein. Kuba hat die Ausreisegenehmigung vor mehr als 2 Jahren (am 14.01.2013) abgeschafft. Heiraten könnt ihr überall. Naheliegend wäre die Heirat in Kuba.

Die Schwierigkeit besteht in der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis für DE. Dazu muss er in seinem Heimatland (also Kuba) in der deutschen Botschaft einen Visumsantrag stellen. Entweder ein Heiratsvisum, wenn ihr in DE heiraten wollt oder ein Visum für den Ehegattennachzug, nachdem ihr in Kuba geheiratet habt. Gewöhnlich besteht die Schwierigkeit für die Erlangung dieser Visa im Nachweis einfacher Deutschkentnisse. Wenn er sich in der deutschsprachigen Schweiz aufgehalten hat, dann dürfte dies aber kein Problem sein.

Im Übrigen gilt das Merkblatt der deutschen Botschaft - Stand Juli 2015. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 21. November 2015 um 08:11

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Wie esperanto schon geschrieben hat, hat der Staat Kuba mittlerweile gespannt, das Auslandskubaner/innen eine prima Deviseneinnahmequelle sind. Von der Seite hat du nichts zu befürchten.

Das grösste Problem ist vermutlich nicht der Deutschtest, sondern die Vermutung der deutschen Botschaft in Havanna daß es deinem Freund nur um den Aufenthalt in Europa geht und es sich zumindest von seiner Seite aus um eine weitere Scheinehe handelt und somit das Visa mit der Begründung der Scheinehe verweigert wird. Unabhängig ob ihr in Kuba geheiratet habt und dann Antrag auf Familienzusammenführung stellt oder du ein Heiratsvisum beantrags um erst in Deutschland zu heiraten.

Wenn er erst in Kuba ist, könntest du Ihn auch einfach mit einem Besuchervisa einladen, weil das Hauptargument der Visaverweigerung nicht wirklich greift. ( fehlende Rückkehrbereitschaft) Den das hätte er in so einem Fall bereits bewiesen.

Ich an deiner Stelle, würde bei der deutschen Botschaft in der Schweiz nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, für Ihn ein Besuchsvisum oder Heiratsvisum zu bekommen, ohne den Umweg über Kuba. Vielleicht sind die deutschen Beamten in der Schweiz etwas lockerer bein Ausstellen von Visa als ihre Kollegen in Havanna.

 
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Antwort #3 - 21. November 2015 um 10:08

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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cubaanfänger schrieb am 21. November 2015 um 08:11:
... bei der deutschen Botschaft in der Schweiz nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, für Ihn ein Besuchsvisum oder Heiratsvisum zu bekommen, ohne den Umweg über Kuba.

Gibt es nicht. Er hat ja nicht einmal einen regulären Aufenthaltstitel für die Schweiz, sonst könnte er mit der Schweizer Aufenthaltsgenehmigung ohne weiteres nach Deutschland einreisen und hier machen was er will (auch heiraten). Es wäre von der deutschen Botschaft in der Schweiz unverantwortlich dem Kubaner ein Visum für Deutschland auszustellen, wenn er sich dort nur befristet aufgrund einer Duldung aufhalten kann.

Ich frag mich eh, warum der Kubaner behauptet, er habe "Angst, dass er Kuba nicht mehr verlassen kann wenn er erst einmal zurück muss." Als Kubaner wird er wissen, dass er keine Ausreisegenehmigung mehr benötigt. Denkbar wäre seine Angst nur, wenn er in Kuba strafrechtlich verfolgt wird und sie dort darauf aus sind ihn festzuhalten. Insofern halte ich meinen Ratschlag aufrecht, sie solle die Heirat in Kuba anstreben. Dabei könnte sie dann feststellen, ob er sich wenigstens in Kuba noch frei bewegen kann.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 21. November 2015 um 11:10

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Es gibt schon noch Berufsgruppen in Kuba die Ausreisebeschränkungen haben. I.d.R. Mediziner und hochqualifizierte Forscher wie Chemiker, Informatiker, Biologen, usw. die in den Unis arbeiten. Bzw. Militär.

Wenn der schweizer Cubano jedoch nicht in der Schweiz sein Medizinstudium abgeschlossen hat oder bei Novatis in der Pharmaforschung arbeitet, muss er tatsächlich keinen Grund haben, zu behaupten er hätte aus beruflichen Gründen Angst eine Ausreisebeschränkung zu befürchten.

Klar, der andere Grund ist die strafrechtliche Verfolgung in Kuba. ( Vielleicht hat er vergessen Allimente zu bezahlen oder böse Internetblocks gegen Kuba geschrieben)

 
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Antwort #5 - 22. November 2015 um 16:15

Sherry   Offline
Newbie
Cubalibre

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Beiträge: 4
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Sorry ich war das ganze Wochenende nicht online und habe das eben erst alles gelesen. Danke für die Antworten.

Ja das mit der Hochzeit auf Kuba ist mir schon bewusst, dass das machbar wäre auch wenn das mit viel Geduld und Geld verbunden ist...aber das will ich ja gerade vermeiden. Finanziell ist das einfach nicht machbar.

Und nein er hat sich noch nichts zu schulden kommen lassen weswegen er strafrechtlich verfolgt werden würde, weder auf Kuba noch in der Schweiz. Er möchte halt nicht mehr nach Kuba zurück und sagt die Ausreise würde sich als schwierig erweisen, nicht das es nicht möglich wäre, sondern es könnte sich schon bis zu einem Jahr hinziehen.

Ich würde ihn lieber in der Schweiz oder Deutschland heiraten deswegen die Frage ob die Ämter bei einer Hochzeit in der Schweiz oder Deutschland denn den Aufenthaltstitel sehen wollen bzw. die Duldung? Wie sieht das aus mit einer Heirat in Dänemark? Weiss da jemand bescheid wie das läuft. Danke für eure Hilfe.
 
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Antwort #6 - 22. November 2015 um 17:53

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Ich habe da 2 Antworten für dich:

Antwort 1)

Also rein rechtlich, sofern alle Papiere vorgelegt werden, sind die Standesbeamten verpflichtet eine Trauung zu vollziehen. Dabei spielt es keine Rolle welchen Status der Ehepartner hat. ( Flüchtling, illegaler Einwanderer, Asylbewerber oder Schwerverbrecher)

Nur wenn die Trauung offensichtlich durch Zwang erwirkt wird, darf ein Standesbeamter die Trauung verweigern. ( Bsp. : Pistole oder Messer am Hals)

Allerdings muss dein Cubano versuchen irgendwie nach Deutschland zu kommen. Ansonsten wird ihm vermutlich die legale Einreise nach Deutschland erst einmal verweigert, auch wenn du in der Schweiz geheiratet hast.

Tatsächlich ist das Recht auf Zusammenleben der Familie in Deutschland vom Grundgesetz höher bewertet als das Recht der Ausländerbehörde auf Abschiebung. Dazu gab es auch schon diverse Grundsatzturteile. Allerdings legt es die Ausländerbehörde auch oft darauf an, dass das ganze Gerichtlich entschieden wird. (ggf. auch über mehrere Instanzen.) Ich hoffe du bist gut Rechtsschutz versichert.

Nur im Falle von gemeinsamen Kindern, hat die Ausländerbehörde meines Wissens nach noch kein Abschiebeverfahren bei Verheirateten gerichtlich versucht durchzusetzen.

Antwort 2)

Merkst du eigentlich, dass der Cubano dich nur ausnutzt um in Europa zu bleiben!

Denn auch seine relativierte Aussage, es kann auch ein Jahr dauern ist falsch.

Die Bearbeitungszeit für eine Einladung sofern alle Papiere da sind und die Voraussetzungen erfüllt sind ( z.B.: dein Einkommen muss ausreichend sein) beträgt wenige Wochen.

 
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Antwort #7 - 22. November 2015 um 18:18

Esperanto   Offline
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Die hiesigen Standesämter handeln nicht einheitlich. Gewöhnlich setzen sie sich mit der Ausländerbehörde in Verbindung. Anhand der verlangten, aufwendig zu beschaffenden Unterlagen ist sein Status eindeutig zu erkennen. Ob hier die Heirat "auf die Schnelle" durchgeführt werden kann, ist zu bezweifeln. Im Gegensatz zu den Ausführungen des vorangegangenen Beitrages ist durch eine Heirat kein Aufenthaltsrecht in DE zu bekommen. Auch ein Gericht wird dies so sehen.

Nur - was willst Du mit einer überstürzten Heirat erreichen? Wenn es Dir darum geht, mit dem Kubaner zusammen zu leben, seid ihr mit der Heiratsurkunde keinen Schritt weiter. Dies abgesehen davon, dass eine Heirat eh keine Bedeutung für Kubaner hat. Du kannst ihm die hiesige Gepflogenheiten und Sichtweise nicht überstülpen. In Kuba gilt man als verheiratet, wenn man zusammenlebt. Die Heiratsurkunde ist nebensächlich. Ist sie vorhanden, ändert sich nichts. Auch die Scheidung ist dort eine Kleinigkeit. Dazu bedarf es nicht einmal die Anwesenheit des Ehepartners.

Will er hier nicht illegal leben, muss er nach Kuba zurück. Ob mit oder ohne Heiratsurkunde. Mit diesem Papier ändert sich auch nichts hinsichtlich seiner Rückkehr. Er sollte sich aber mal konkret äußern, wie er darauf kommt, „die Ausreise würde sich als schwierig erweisen, nicht das es nicht möglich wäre, sondern es könnte sich schon bis zu einem Jahr hinziehen.
 

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Antwort #8 - 22. November 2015 um 23:00

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Hier irrt der Fachmann!

Laut Art. 6 Abs. 1 GG steht die Ehe unter besonderem Schutz.
Im Besonderen in Fragen der Abschiebung.
Es gibt reichlich Urteile zu dem Thema. Selbst bei geringfügiger Straffälligkeit des Ausländers wurde die Abschiebung verweigert.

Was jedoch in diesem Fall ausnahmsweise doch geschehen kann, da vermutlich eine Scheinehe zum Zweck des Aufenthalts angenommen werden kann.

Scheinehe und Klagefristversäumnis bei Abschiebung sowie schwere Straftaten sind so ziemlich die einzigen Mittel der Ausländerbehörde, Verheiratete abzuschieben.
 
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Antwort #9 - 23. November 2015 um 00:53

Esperanto   Offline
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Die genannten Beispiele, die einer Abschiebung entgegenstehen, mögen zutreffen. Mit der Heirat allein ist aber keine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Wenn jemand mit einem Besuchsvisum hier ist und heiratet, dann erwirbt er damit keine Aufenthaltserlaubnis. Er hat auszureisen und einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Dagegen kann er klagen, wird aber -wie bei den anderen Fällen- keinen Erfolg haben.

Auch mit der Heirat im Ausland erwirbt er (als visumspflichtiger Ausländer) nicht automatisch ein Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis. Das dem so ist, ist schon daran zu erkennen, dass die Einreiseerlaubnis (Visum) von einfachen Kenntnissen der deutschen Sprache abhängig gemacht wird.

Im vorliegenden Fall, des in der Schweiz mit einer befristeten Duldung aufhaltenden Kubaners wird dieser mit einer Heiratsurkunde allein (egal woher er sie hat) nicht automatisch die Aufenthaltsgenehmigung in DE bekommen. Dafür hat er Visum in seinem Heimatland zu stellen, entweder für die Familienzusammenführung oder ein Visum für eine Heirat in DE mit anschließendem Aufenthalt. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dem Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes hinsichtlich dem Schutz der Familie zukommt, ist in einem anderen Thread mit einem besonderen Härtefall zu entnehmen.
 

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Antwort #10 - 23. November 2015 um 08:51

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Um die Aufenthaltsgenemigung zu erlangen, hast du recht. Dafür gibt es den offiziellen Weg.

Sherry fragt ja hier nach einem B-Plan!

Und es gibt eben ( Vorausgesezt die beiden sind verheiratet) genug Rechtsmittel um eine Abschiebung zu verhindern bzw. für lange Zeit zu verzögern. Diese Zeit kann man nutzen um z.B. an einem Goetheinstitut den Sprachtest zu machen um den Status hier zu legalisieren.

Klar ist aber auch, dass Sherry materiell voll im Risiko ist. Denn er bekommt natürlich erst einmal keine Arbeitserlaubnis und die Rechtsmittel gibt es auch nicht umsonst.

Aber ich vermute, dass der Cubano es ohnehin von seiner schweizer Ex-Frau schon gewohnt ist, dass Sie alles bezahlt.

Aber naturgemäß sind Cubnos die perfekten Hausmänner  Laut lachend
 
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Antwort #11 - 23. November 2015 um 10:06

Esperanto   Offline
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cubaanfänger schrieb am 23. November 2015 um 08:51:
Sherry fragt ja hier nach einem B-Plan!

Das wäre der hiesige Aufenthalt in Illegalität. Egal, ob er eine Heiratsurkunde vorzeigen kann oder nicht. Er muss nur über die Deutsch-Schweizer Grenze, was sehr einfach ist. Braucht sich nicht einmal, wie die Massen anderer Flüchtlinge registrieren lassen. Trotz seiner vermutlich vorhandenen deutschen Sprachkenntnissen und der finanziellen Unterstützung von Sherry geht das nicht lange gut. Irgendwann fällt er auf und dann ist auch hier die Duldung seines Aufenthaltes nur noch eine Frage der Zeit. 
 

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Antwort #12 - 23. November 2015 um 11:56

bruja   Offline
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de puta madre

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Ich habe es mir nicht alles durchgelesen, aber die einzige Möglichkeit, die für die beiden besteht, ist eine Heirat in der Schweiz und dann sofortigen Antrag bei der deutschen Botschaft wegen Familienzusammenführung! Neben der HOchzeit in Cuba!
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #13 - 23. November 2015 um 12:51

Esperanto   Offline
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Sollten die beiden -ohne festen Wohnsitz in der Schweiz- dort ein fremdenfreundliches Standesamt finden, welches unbedingt mit dem Hochzeitsparadies Reno konkurrieren will, dann muss nur noch die deutsche Botschaft in der Schweiz mit all den dafür erforderlichen Unterlagen überzeugt werden. Sobald diese die Zustimmung der für Sherry zuständigen Ausländerbehörde hat, steht der Ausstellung eines Visums für die Familienzusammenführung nichts mehr im Wege. Die anschließende Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis seitens Sherrys Auslandsbehörde ist dann nur noch Formsache.

Mit der deutschen Aufenthaltserlaubnis kann er dann zurück in das naive Schweizer Standesamt, um sich dort zu bedanken und sich auch in der Schweiz wieder legal aufhalten. Dort ist die Freiheit grenzenlos, vorausgesetzt man hat genug Fränklis.
 

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Antwort #14 - 23. November 2015 um 15:55

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Eine wie auch immer geartete Beziehung mit einer/einem Cubana/o ist zumindest am Anfang eine kostspielige Angelegenheit. ( oft ein Dauerzustand)

Dafür ist jedoch auch das Vergnügen ( wenn man Glück hat) unvergleichlich.  Durchgedreht
 
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