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Helfe - Sprach Visum (Gelesen: 10643 mal)
13. Mai 2016 um 06:58

M. Abulehia   Offline
Newbie
Cubalibre

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Beiträge: 4
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Guten Tag,
Ich möchte Sprach Visum (D-Visum) beantragen,, ich habe ein b2 Kurs beim Goethe Institut besucht und habe mich für einen B2 Sprachkurs in Deutschland angemeldet, dieser Sprachkurs dauert 4 Monate,, aber die Verpflichtungserklärung dauert nur 3 Monate,, kann ich D Visum beantragen mit 3 Monate Sprachkurs? , da die Verpflichtungserklärung nur 3 Monate dauert.  weinend

Auch andere Sache,, in der Botschaft beantragte den Vertreter von mir ein Motivationsschreiben für den Sprachkurs ,, wie kann ich es vorbereiten und schreiben?  Traurig Traurig helfe bitte 

Vielen Dank im voraus,
in Erwartung Ihrer Antwort
Viele Grüße aus Palästina
 
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Antwort #1 - 13. Mai 2016 um 08:38

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Das Forum, für welches Du Dich angemeldet hast und als Mitglied aufgenommen wurdest, behandelt Themen mit Bezug zu Kuba. Was die Frage im Zusammenhang mit dem Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland betrifft, so sind die Einreisebestimmungen aus einem visapflichtigen Land -dazu gehört sowohl Palästina als auch Kuba- die gleichen.

Das Visum, welches die deutsche Botschaft ausstellt, ist immer auf 3 Monate begrenzt. Die Botschaft verlangt neben den üblichen Dokumenten wie Pass, Passfoto, den Nachweis einer Krankenversicherung für diese Zeit. Sie verlangt insbesondere aber auch den Nachweis, dass genügend Geldmittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Anstelle des Nachweises der finanziellen Mittel kann auch eine Verpflichtungserklärung einer Person oder einer Institution, die dem deutschen Recht unterliegt, der Botschaft vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärung -soweit es die Kosten betrifft, die deutschen Behörden durch Deinen Aufenthalt in De entstehen könnten- ist zeitlich nicht begrenzt, auch wenn darin vermerkt ist, dass diese für einen 3-monatigen Besuch (kurzfristiger Aufenthalt = Visum der Kategorie C) oder für einen Sprachkurs mit unbestimmter Dauer (für längerfristigen Aufenthalt = Visum der Kategorie D) gilt.

Bei einem Sprachkurs, mit einer vorgesehenen Dauer von mehr als 3 Monaten, hat die Botschaft die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen, die über dessen Genehmigung entscheidet. Liegt die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vor, in welchen der Sprachkurs stattfindet, so ist innerhalb 3 Monaten nach Ankunft in De bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, um an den Sprachkurs über die bereits genehmigten 3 Monate weiterhin teilnehmen zu können. Bei dieser Gelegenheit wird auch nach den finanziellen Mitteln für den Lebensunterhalt bzw. der Verpflichtungserklärung gefragt.

Was das Motivationsschreiben für die Visumsbeantragung betrifft, so können wir Dir nur dann helfen, wenn Du uns im Forum mitteilst, warum Du die deutsche Sprache erlernen willst und Dich dabei an die Wahrheit hältst.

Viele Grüße nach Palästina und ein Willkommen in Deutschland, wenn es mit dem Visum klappen sollte.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 14. Mai 2016 um 01:55

importado   Offline
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Antwort #3 - 15. Mai 2016 um 13:19

M. Abulehia   Offline
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Cubalibre

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Vielen Dank Esperanto für Ihre schnelle Antwort,, das war wirklich helfbar,, ach so dann muss ich mein verwendete in Deutschland mitteilen, dass sie die Dauer der verpflichtungserklärung verlängern müssen,,
Ich möchte nach das Sprachkurs in Deutschland arbeiten..

Herzliche Grüße
 
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Antwort #4 - 15. Mai 2016 um 14:28

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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M. Abulehia schrieb am 15. Mai 2016 um 13:19:
... dann muss ich mein verwendete in Deutschland mitteilen, dass sie die Dauer der verpflichtungserklärung verlängern müssen,,

Nein, Deine Verwandten müssen Dir keine neue Verpflichtungserklärung zusenden. Die Visumsbeantragung sollte aber spätestens 6 Monate nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung erfolgen. Danach ist diese Dokument ungültig. Für die Visumsbeantragung brauchst Du auch eine gültige Reisekrankenversicherung für die Zeit des Aufenthaltes in De. Diese wirst Du wohl nur über Deine Verwandten bekommen.

Nach erfolgreichen Abschluss des Sprachkurses hast Du noch keine Berechtigung in De zu arbeiten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 16. Mai 2016 um 10:53

M. Abulehia   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 4
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Das verstehe ich nicht,, mein Sprach Kurs dauert 4 Monate und die Verpflichtungserklärung dauert nur 3,,dann muss die Verpflichtungserklärung noch ein Monat verlängert werden,,

Ach so,, in die nächste paar Tage bekomme ich einen bedingten Arbeitsvertrag ,, aber zunächst muss ich die B2 Prüfung bestehen..

jetzt  möchte ich Arbeitvisum beantragen,,
So die folgende Unterlagen muss ich haben
1. intensiv Sprachkurs Anmeldebestätigung (2 Monate)
2. Verpflichtungserklärung 3 Monate
3. Bedingt Arbeitsvertrag (muss b2 bestehen)
4. Motivationsschreiben??  weinend
5. vorhandene  Deutschkenntnisse
6. Unterlagen  zum  bisherigen  Werdegang
7.Reisekrankenversicherung oder Krankenversicherung?? www.care-concept.de
 
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Antwort #6 - 16. Mai 2016 um 13:59

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Die Verpflichtungserklärung (gegenüber der Ausländerbehörde) mit der Angabe von 3 Monaten ist schon in Ordnung. Damit kommt die Botschaft zurecht, die nur ein Visum über eine Dauer von maximal 3 Monaten ausstellen kann. Über eine Verlängerung Deines Aufenthaltes zur Beendigung des Sprachkurses bzw. zu einer möglichen Arbeitsaufnahme wird die Ausländerbehörde entscheiden, wenn Du dann hier bist.

Wenn Du einen deutschen Arbeitsvertrag bei der Visumsbeantragung vorlegen kannst (auch wenn dieser Bedingungen enthält), so ist das Motivationsschreiben von geringerer Bedeutung. Trotzdem wäre es von Vorteil, wenn Du Erläuterungen zum Arbeitsvertrag den Antragsunterlagen beilegen würdest. Dabei gehe ich davon aus, dass es sich um eine qualifizierte Arbeit handelt. Ein Arbeitsvertrag beispielsweise als Gehilfe für eine Dönerbude oder als Austräger von Prospekten ist wertlos.   

Bei den Reisekrankenversicherungen gibt es genug Auswahl. Auch spezielle für Sprachschüler. Sie muss bei der Visumsbeantragung vorgelegt werden und für die beantragte Zeit des Aufenthaltes gültig sein.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 17. Mai 2016 um 01:20

importado   Offline
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Cubalibre
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@esperanto,esperanto
Cool Lippen versiegelt
alles was da ist,geht nicht raus,taucht unter,etc.etc.viele motive;  und es  kostet bis zur rueckfuehrung bei habhaftwerdung
,da machens andre laender richtig mit z.B eineN dt.staatsbuerger ausschaffen ,abschiebehaft,kurzschliessen mit unsren botschaftsvoll... und dann rein in den flieger,
zur info,wir haben gar kein so grosses waschechtersyrerproblem,sondern balkan,vord.oreint,bald ganz afrika (vom niger/stadt arlit in der sahelzone  starten tgl.konvois via lybien und orient(bangladesch auch schon) ,u.a.-z.b.die ganzen maghrebleute werden nicht mal von ihren eignen  laendern zurueckgenommen nach bundesdt.kostenintensiver ausschaffungsprozedur,ich koennte kotzen,
nota bene;alle herzlich in dtld.legal willkommen die arb.plaetze schaffen,hochqualifizierte arbeitskraefte sind,steuern zahlen,reiche turis die geld da lassen und med.behandlungsturis mit geld.
JA DAS IST SELEKTIEREN;WEIL ES SOLL UNSREM LAND WAS BRINGEN;FUER ALLE GUTMENSCHEN;UEBERALL AUF DER WELT MUSS MAN KAP.INVESTIEREN/ARB;PLAETZE SCHAFFEN UM EINE AUFENTHALTSBEWILLIGUNG ZU BEKOMMEN,BEI MISSERFOLG HILFT NIEMAND;AUCH KEINE SOZ.HAENGGEMATTE BEI SCHIENE ANGEHEIRATETER UND KINDSVAETERN/MUETTERN,,DAS GIBTS NUR BEI DEN VERBLOEDETEN DEUTSCHEN,DIE OESTERREICHER UND SCHWEIZER HABENS BEGRIFFEN
und cubanern wird oft nicht mal das besuchsvisum erteilt,obwohl man fuer alles garantiert und die richtig zirkus haben wenn sie nicht nach cuba zurecukkommen wuerden  nach  der visumszeit HIER IST EIN CUBAFORUM
 
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Antwort #8 - 17. Mai 2016 um 03:32

M. Abulehia   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 4
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Vielen  Dank Saludos,, deine Antwort war sehr nützlich
Mmmm alles klar,, vielen Dank für Ihre Hilfe,,
Von Beruf bin ich Krankenpfleger,, und der Arbeitsvertrag bekomme ich von einer Uni Klinik,, da ich die berufliche Anerkennung gemacht habe  Augenrollen
So ist es nicht nötig die Motivationsschreiben beizufügen..
Ach so der link sehr Helfbar, danke sehr..
Herzliche Grüße
 
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