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Zollgebühr begleitetes Gepäck (Gelesen: 11410 mal)
09. Juni 2016 um 23:42

kubaman   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 183
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Die Dinger wiegen doch nichts mehr, ein 60 Zoll Flachbildschirm Fernseher wiegt doch nur noch ca. 15 - 20 Kilo.
Aber es würde mich interessieren wieviel Esperanto wirklich letzten Endes an Zoll bezahlt. Die Zoll Gebühren sind nach meinen Infos mehr als 300 CUC.
Vielleicht kannst du die Infos wieviel du bezahlt hast uns mal zukommen lassen.

Nos vemos  Smiley

 
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Antwort #1 - 10. Juni 2016 um 10:27

Esperanto   Offline
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Die Zollgebühr ist einfach zu berechnen. Die Vorgaben sind in der Broschüre: "Normas aduaneras - Que todo pasajero debe conocer" detailliert wiedergegeben.

Für die Einfuhr von Fernsehgeräten (oder anderen elektrischen Geräten) wird die Zollgebühr auf Grundlage einer Wertermittlung erhoben. Dabei ist folgende Rangfolge maßgebend. 1. Die Rechnung oder 2. Die Zollerklärung oder 3. Die interne Liste des Zolls (Listado de valoracion en Aduana - si. Broschüre), soweit die in 2. + 3. genannten Werte als unglaubwürdig angesehen werden.

Nach dieser Liste gilt für Fernseher folgende Abstufung:
Bis 32 Zoll: 250 UM; 32 - 42 Zoll: 400 UM; mehr als 42 Zoll: 500 UM

Daraus ergibt sich die Zollgebühr. 50 UM sind frei. Ab 500 UM verdoppeln sich die jeweiligen Beträge.

Ein UM entspricht 1 CUC. Kubaner, die in Kuba ihren ständigen Wohnsitz haben, können 1 mal im Jahr die Zollgebühr für ihre Mitbringsel in Pesos nationales (1 UM = 1 MN) bezahlen. Die Höhe ihrer Zollgebühr beträgt in diesem Fall lediglich 1/25. Ein Flachbildfernseher mit mehr als 42 Zoll also 20 CUC, soweit nichts zusätzliches zu verzollen ist. Mitgeführtes Gepäck einschl. Handgepäck ist bis zu 25 kg frei. Darüber hinaus werden vermischte Artikel (Miscelanea) wie Kleidung etc. mit 10 UM/kg bewertet. Zu beachten ist, dass die Summe von 1000 UM nicht überschritten wird. Darüber hinausgehende Werte werden als Handelsware angesehen und einbehalten.

Für Touristen gibt es keine Obergrenze hinsichtlich der mitgeführten Gegenstände für den persönlichen Bedarf. Ein Flachbildfernseher zählt nicht dazu.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 10. Juni 2016 um 23:41

Esperanto   Offline
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Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 07. Juli 2016 um 09:11

cubaanfänger   Offline
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Kaum habe ich etwas geschrieben, fällt mir dann ein, dass ich was vergessen habe.

Natürlich ist es was den Einfuhrzoll für Fernsher angeht ein empfindlicher Preisunterschied, ob eine Cubana den Zoll in Peso bezahlen kann oder ein Touri CUC abdrücken muss.

Ich glaube, da gibt es eine Pauschalliste. Je grösser das Teil ist um so mehr Zoll wird fällig. Dürfte bei dem Riesengerät nicht ganz billig sein.

weinend
 
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Antwort #4 - 07. Juli 2016 um 13:02

Esperanto   Offline
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Pauschalliste: Normas aduaneras „Lo que todos viajeros debe conocer“ – Seite 131

...


Also max. 500 pesos MN (ca. 20 EUR) Zoll für Personen mit Wohnsitz in Kuba.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 07. Juli 2016 um 14:34

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Und wenn ein Touri so ein Teil mitbringt, dann werden aus MN dann CUC.
Sehe ich das richtig?

Saludos
 
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Antwort #6 - 07. Juli 2016 um 15:28

Esperanto   Offline
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Ja, auch Touristen zahlen Zollgebühr und dies ausschließlich in CUC, wenn sie nicht glaubhaft machen können, dass sie zusätzlich mitgeführte Sachen während ihres Aufenthaltes für persönliche Zwecke benötigen und diese gegebenenfalls wieder ausführen.

cubaanfänger schrieb am 07. Juli 2016 um 14:34:
.... werden aus MN dann CUC
Gilt insbesondere für Kubaner, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, aber auch jenen mit Wohnsitz in Kuba bei der zweiten Einreise in einem Kalenderjahr.

Quelle: Normas aduaneras „Lo que todos viajeros debe conocer“ – PAGO DE LOS DERECHOS DE ADUANA - Seite 6  
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 08. Juli 2016 um 22:24

bruja   Offline
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maximale Gesamtsumme! der Werte, die eingeführt werden, dürfen 1000 (!) Peso nicht überschreiten, egal ob Tourist oder Residente oder cubano. Egal ob Essen oder electrodomesticos, oder was immer man erlaubt einführen will.
EGAL ob begleitet und/oder unbegleitet
Maximal dürfen pro Jahr 2 Electromotos pro person eingeführt werden.
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #8 - 12. Juli 2016 um 05:30

Kartdriver99   Offline
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@Esperanto: Wie sieht es denn in Kuba beim Zoll aus, wenn man da mit "Zwei" Fernsehern im Gepäck ankommt? Habe auch schon überlegt einen mitzunehmen. Allerdings ist mir kein plausibler Grund für die Privatnutzung ergo Zollfreiheit eingefallen. Und unter der 200$ Grenze für Geschenke bleibt man ja wohl auch nicht. Leider habe ich auch keine Beziehungen zum Zoll, wenn du verstehst was ich meine Zunge
 

hasta pronto
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Antwort #9 - 12. Juli 2016 um 08:12

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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200 $ Freigrenze?
Mir ist eine Freigrenze für Geschenke von 50 $ in Erinnerung.
Hat sich da was geändert?

Kartdriver es ist ein feiner Unterschied ob eine Cubana mit Wohnadresse in Kuba einen TV verzollt oder ein Touri. Hat espernto vorneulich geschrieben und auch die Zollliste hier eingestellt.

Saludos
 
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Antwort #10 - 12. Juli 2016 um 09:28

Esperanto   Offline
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Ich, als Tourist, nehme keinen Fernseher mit. Mein Gast aus Kuba darf 1 mal im Kalenderjahr zu Sonderbedingungen Mitbringsel einführen. Als in Kuba Wohnender zahlt er in Pesos nacionales (CUP) und damit nur 1/25 dessen was andere, ohne Wohnsitz in Kuba, an Zollgebühr zu entrichten haben.

Touristen können ihren persönlichen Bedarf zollfrei einführen. Was dazugehört ist im "Libro de normas aduaneras" - Seite 3 näher aufgeführt: Persönlicher Schmuck, Kamera, etc .., auch Mobilfunkgerät, Laptop sowie tragbaren Fernseher. Ich denke, ein LED-Flachbildfernsehers wird wohl nicht dazugezählt und so behandelt wie das Mitbringsel eines Kubaners, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat. Also: Die Zollgebühr in Höhe des Rechnungsbetrages (ab einen Gesamtbetrag von 500 $ das Doppelte). Falls keine Rechnung vorgelegt werden kann, nach dem weiter oben wiedergegebenen Auszug der "Listado interno de valoracion" des "Libro" der Aduana (vergleiche auch "Valor en aduana" auf der Internetseite des kubanischen Zolls). Das Gerät als Geschenk (oder Spende) zu deklarieren wird auch nicht weiterhelfen. Dies gilt wohl nur für mitgebrachte Medikamenten, die zudem separat mitzuführen sind.

Eine 200$ Grenze für Geschenke gibt es also nicht. Dieses Limit gilt für  Postsendungen, die diesen Wert nicht überschreiten dürfen und für den Empfänger vor Jahren zollfrei waren. Jetzt gilt für Reisende das 1000 $ Limit, worauf zuvor bruja hingewiesen hat. Im Falle der Überschreitung werden diese Sachen schlicht konfisziert. Dabei stehen Kubaner im besonderen Fokus. Deswegen wird auch deren Gepäck gewogen, welches mit einer Zollgebühr in Höhe von 10 CUC/kg (bzw. 10 CUP/kg) bei Vermischtem (Miscelaneas) belegt wird, falls das Gewicht des Freigepäcks überschritten wird.

Im übrigen gibt es dazu ab 1. September einige Änderungen. Die sind aber nicht wesentlich. Das 1000 $ Limit beispielsweise ändert sich nicht.   
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 12. Juli 2016 um 16:50

Kartdriver99   Offline
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Y pué
Hamburg

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@ Cubaanfänger ich weiss auch nicht woher ich diese Zahl habe. Ich glaube das wurde mir mal so erzählt, als ich 2013 das erste Mal nach Cuba wollte.
Dann wäre ich da ja jetzt auch etwas schlauer.
@ Esperanto Danke für die Ausführungen. Damit kann ich was anfangen.
Wenn ich meiner Promitada meinen alten LCD mitgebe ohne vorhandene Rechnung lohnt sich das wohl nicht mehr. Wahrscheinlich geht er dann kurze Zeit später auch noch kaputt Lippen versiegelt.
 

hasta pronto
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Antwort #12 - 15. Juli 2016 um 17:40

bruja   Offline
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de puta madre

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Esperanto schrieb am 12. Juli 2016 um 09:28:
Im übrigen gibt es dazu ab 1. September einige Änderungen. Die sind aber nicht wesentlich. Das 1000 $ Limit beispielsweise ändert sich nicht. 


Die von dir angesprochenen Änderungen sind von 2014 und nicht dieses Jahr
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #13 - 15. Juli 2016 um 18:41

Esperanto   Offline
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Stimmt! Ich weiß auch nicht mehr wie ich darauf komme, dass es ab 1. September dieses Jahres erneut Änderungen geben soll. Die angeführten Änderungen hinsichtlich begleitetes Gepäck und Postsendungen (Briefe Int. + Pakete) sind ja wirklich nicht neu.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #14 - 26. Juli 2016 um 08:34

Esperanto   Offline
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Natürlich sind auch die jetzt im Nachbarforum eingebrachten "Neue Zollbestimmungen ab 01.09." falsch
(*)
. Die dort aufgeführte "Listado de precios de la Aduana de Cuba" gilt seit dem Jahr 2014.

Aber auch die ergänzenden Erläuterungen sind völlig daneben:
Als solches sind Elektrowerkzeuge wie Bohr- oder Schleifmaschine in der internen Liste des kubanischen Zolls sehr wohl aufgeführt. Nämlich unter Kapitel 17, Artikel 4, nämlich "Hermanientas con motor eléctrico incorporado." Und auch über die Einfuhr von Flachbildschirmen sind unsere Forumsmitgliederglieder besser informiert.

Im übrigen ist die Listado de valoracion drittrangig. Die Vorlage der Rechnung ist in den meisten Fällen günstiger. Das gilt auch für Postsendungen, bei welchen die Zollgebühr nach Überschreitung des Freibetrages in Höhe von 30 USD/CUC (bei Vermischtem 1,5 kg) ausschließlich in konvertibler Währung (CUC) zu entrichten ist.

(*)

Beitrag wurde jetzt nebenan gelöscht. Ist gleich doppel peinlich.
 

Saludos Esperanto
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