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heirat in Kuba...welche Papiere brauche ich noch (Gelesen: 48335 mal)
11. Juni 2016 um 11:02

chaparrito   Offline
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Hallo zusammen,

meine Freundin - Kubanerin - und ich möchten nächstes Jahr in Kuba heiraten.

Ich habe aus dem Forum und Internet folgende Infos recherchieren und aufsammeln können. Für Ergänzungen/Kommentare wäre ich sehr dankbar:


ToDo's vor der Hochzeit
============================

Bei Heirat in Kuba zwischen einem Deutschen und einem kubanischen Bürger

1. Internationale Geburtsurkunde:
Bei einem deutschen Staatsbürger, der nicht in Deutschland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im jeweiligen Land der Geburt vom kubanischen Konsulat endlegalisiert werden
DAS WÄRE MEIN FALL!!

2.Aufenthaltsbescheinigung mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk "GESCHIEDEN": muss von der zuständigen Regierungsbehörde beglaubigt (legalisiert) sein und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein. Die Übersetzung muss vom zuständigen Landgericht beglaubigt (legalisiert) sein.
ICH BIN GESCHIEDEN!!!

3. Bei Geschiedenen: Das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil: muss vom Landgericht oder gegebenenfalls vom Amtsgericht legalisiert sein und dessen Übersetzung ins Spanische, die vom vom Landgericht legalisiert werden muss. Eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ist nicht zulässig.

Frage:
Wie lange dauert so ca. der Prozess der oben erwähnten Schritte und mit welchen Kosten ungefähr ist es zu rechnen?

Sobald ich alle Dokumente fertig legalisiert und sonstwas fertig habe, kann meine Freundin dort in Kuba mit ihrer Carnet de Identidad den Hochzeitstermin festlegen.
Frage:
1. Wo genau, bei welchen Behörden dort in Kuba?
2. Welche Unterlagen braucht sie noch?

ToDo's nach der Hochzeit
============================
Momentan steht fest, dass wir in 3 oder spätestens 4 Jahren gemeinsam in Kuba leben wollen und nicht in Deutschland.
Spricht in dieser Zeit werde ich noch in DEU arbeiten und viele Dinge abschliessen, damit ich in 4 Jahren endgültig zu meiner Freundin ziehe. Aber wir wollen, dass sie in dieser Zeit für 3 bis 6 Monate im Jahr in DEU mit mir zusammenlebt. Dann wird sie nach Kuba zurückfliegen usw.

Jetzt meine Fragen dazu:
- Muss meine Freundin eine Beglaubigung der Heiratsurkunde durch Minrex Havanna und diese dann bei der deustchen Botschaft wegen Visum legalisieren/übersetzen lassen?
- Braucht sie einen Reisepass (mit Visum nach Deutschland) mit RE? ich glaube eher nicht, da erstens nicht über 2 Jahre am Stück in DEU
bleibt und zweitens sonst würde sie ihre kubanische Rechte verlieren
- usw.

Ich würde mich über konstruktive Beiträge sehr freuen.

LG
Luis
 
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Antwort #1 - 11. Juni 2016 um 11:03

chaparrito   Offline
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Nachtrag:
Um "NACH DER HOCHZEIT" unser Geschäft dort in Kuba aufzubauen und gar keine Zeit zu verlieren, benötige ich entweder "residencia temporal" oder "residencia permanente" für Kuba. Gleich nach der Hochzeit müsste ich also das Ganze in Bewegung setzen, denn ich muss dann leider zurück nach DEU. Daher möchte ich mich im Vorfeld informieren, was zu tun ist:

- Wie bekomme ich die residencia temporal bzw. permanente?
- Welche Papiere und bei wem muss ich diese vorlegen?
- Reicht die Heiratsurkunde als Vorlage?

Danke & LG
Luis
 
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Antwort #2 - 11. Juni 2016 um 15:54

importado   Offline
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FAST ALLES RICHTIG;
nicht die uebersetzungen des staatl.zugelassenen und juristisch vereidigten uebersetzers muss beglaubigt werden vom landgericht sondern dessen zulassung und unterschrift.
das landgericht interessiert nicht der inhalt sondern beglaubigt nur dessen zulassung
die gesamten dokumente die du richtig aufgefuehrt hast,muessen bei der cub.botschaft in berlin legalisiert und zertifiziert werden.110 euro pro dokument,je dt.und je spanisches.
da langen sie hin.
in cuba musst du auf eine int.notaria und in cuc die heirat bezahlen,ca.800 cuc...
deine frau braucht nur ihr carnet,
MACH DAS MIT IHR ZUSAMMEN,BESSER
anmelden dort und nach ca.2-3 tagen heiratstermin.
DU BRAUCHST 2 cub.zeugen die querzeichnen beim heiratstermin,
heiratsdokus gibts dann ca.eine woche spaeter,
WICHTIG;DIE INT:GEBURKUNDE MUSS ZWAR NICHT UBERSETZT WERDEN;ABER DIE UEBERGEORDNETE BEHOERDE DER AUSSTELLENDEN BEHEOERDE MUSS SIE BEGLAUBIGEN;WIE ALLE ANDREN DOKUS (wie AUFENTHALTSBESCH. ETC.ETC. )MUSS DANN DIESES DOKUMENT IN BERLIN VON DER CUB BOTSCHAFT ZERTIFIZIERT UND LEGALISIERT WERDEN
nota bene:der uebersetzer muss juristisch vereidigt und staatl.zugelassen sein,die dokumente der austellenden primaeren behoerde bei der uebergeordneten uberbeglaubigen,dann ins spanische uebersetzen (ausser int.geb.urkunde),dann dessen zulassung beglaubigen lassen -ist nur ein stempel beim landgericht mit gebuehr,dann alles bei der der cub.botschaft im zertifizierungs und legalisierungsprozess wietermachen,am besten frueh persoenlich zur botschaft nach berlin ,dann hat mans 2 std.spaeter,110 euro pro dokument,
 
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Antwort #3 - 11. Juni 2016 um 15:56

importado   Offline
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Cubalibre
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wo wohnst du,bei deiner frau mit fam.visum oder casa particular?hat deine frau wohneigentum,erleichert alles fuer kuenftige residencia permanente,da du u.a. eine fixebleibe angeben musst.
mit heirtasurkunde kannst du 6 monate am steuck mit fam.visum in cuba bleiben,
ich bin mir nicht sicher,haben jetzt mindestens 1 jahr karenz fuer die einreichung zur permanenten residenz nach heiratsdatum.also hast du zeit.
keine arbeits und gesch.aufnahme mit heirat,du reist immer wieder mit turivisum ein und aenderst es auf fam.visum im land(ein witz),d.h. du bist dann turi mit ehedokument,der dich 6 monate am stueck dort aufhalten laesst natuerlich mit der mtl.25 cuc verlaengerungsgebuehr,fam.visum umschreibung vor ort 40 cuc
 
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Antwort #4 - 11. Juni 2016 um 17:01

cubaanfänger   Offline
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Einen Reisepass braucht Sie immer!

Bin zwar kein Fachmann, aber wenn deine Freundin in Deutschland wohnen will, dann musst du ein Besuchsvisum für 3 Monate  beantragen.

Wenn Sie bereits deine Ehefrau ist, ein Familienzusammenführungsvisum. ( wobei du Sie natürlich auch mit einem Besuchervisum einladen kannst.)

Die Familienzusammenführung hat den Vorteil, dass Sie solange in Deutschland bleiben kann wie Sie will. ( z.B. auch 6 Monate) Hat aber den Nachteil, dass Sie den Sprachtest machen muss.

Saludos
 
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Antwort #5 - 11. Juni 2016 um 21:29

chaparrito   Offline
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hallo zusammen,
danke für die ausführliche Info.

Wie in meinem zweiten Beitrag erwähnt, will ich gleich nach der Hochzeit das Geschäft aufziehen. Ich will bei etecsa eine internet leitung bestellen, dafür brauche ich mindestens die 'residencia temporal'. Wir bauen jetzt ein haus und das haus gehört meiner Freundin (später nach der Heirat wird auch mir gehören). Was muss ich in diesem Fall tun? wieder zum Notar, damit ich ins Grundbuch eingetragen werde? denn ohne propiedad und ohne permiso kann ich es mir abschminken, mein Geschäft aufzubauen. Meine Frau als Kubanerin kann es leider nicht Griesgrämig

Danach muss ich leider nach Deutschland zurück, da ich noch arbeiten muss und ein paar Dinge zu klären habe, bevor ich endgültig in 3/4 Jahre in Kuba lebe.

Meine Freundin wird dann mir folgen und wird bei mir 3 bis 6 Monate in Deutschland jedes Jahr wohnen. Klar, einen Reisepass braucht sie. Die Frage war ob sie die RE unbedingt haben muss, denn sie will die kubanischen Leistungen beibehalten. Wenn sie nach 2 Jahren am Stück in Deutschland lebt, verliert sie diese.

Noch was: warum kann mein bester deutscher Freund nicht mein Trauzeuge werden? warum nur Kubaner? geht es gar nicht?

Sorry, es sind so viele Fragen, aber ich benötige Eure Hilfe.

Merci!

Liebe Grüße
Luis
 
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Antwort #6 - 11. Juni 2016 um 22:47

kubaman   Offline
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Als ich das erste Mal in Kuba geheiratet habe, ist aber schon lange her, da war mein Freund unter anderem mein Trauzeuge und der ist Deutscher. Der andere Trauzeuge war meine damals zukünftige Schwägerin.
also wenn es bis heute diesbezüglich keine Änderung gibt kann dein Freund Trauzeuge sein.
Nach meinen Infos gehört das Haus auch nach der Heirat nur deiner Frau. Ausländer die auch eine RP haben, können in Kuba kein Haus oder Grundbesitz haben.
Wenn deine Frau 2 Jahre in Deutschland lebt verliert sie die kubanischen Leistungen.

Nos vemos  Smiley

 
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Antwort #7 - 12. Juni 2016 um 00:06

chaparrito   Offline
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@kubaman:
zu: Als ich das erste Mal in Kuba geheiratet habe, ist aber schon lange her, da war mein Freund unter anderem mein Trauzeuge und der ist Deutscher. Der andere Trauzeuge war meine damals zukünftige Schwägerin.

Das werde ich bei der kubanischen Botschaft in Berlin fragen.

@importado: Du schreibst von zwei kuba. Trauzeuge. Warum? kannst du es bitte erklären? danke

Dass das Grundstück nur meiner Frau gehört, ist wirklich gar nicht gut. aber sie kann es mir so scheinheilich verkaufen. Ausländer con permiso permanente können Häuser kaufen. Sue bleibt nicht länger als 2 jahre in Deu. Das ziel ist ja in 3 bis 4 jahre endgültig in kuba zu leben.
 
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Antwort #8 - 12. Juni 2016 um 03:04

importado   Offline
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wenn du vor erlangung der permanenten residenz ein haus kaufst auf deine frau gehoert es ihr,du bist dann dem good will ausgesetzt dich nachtraeglich eintragen zu lassen,falls du die aufenthaltsgenehmigung permanent erhaelst,
mit temporaerer permanenz keine gsch.taetigkeit,(nur sprachkurse,an der uni lehren,etc etc.)
sei dir im klaren dass du dich bei einer nurheirat und vorher immokauf ,gschft.auf sie ?, komplett in die hand deienr frau begibst,mit haut und haaren,rechte hast du null,null...

bei meiner heirat vor jahren  wurde auf 2 cub.trauzeugen bestanden,ich hatte auch gar keinen dt.auf dem programm und deshalb nicht weiter angefragt,selber informieren.

ausserdem muss sie dann bei deiner residenzbeantragung ein dokument machen,dass sie dirch unentgeltlich in ihrem haus wohnen laesst,wenn du die aufenthaltsgenehmigung beantragst.sollte sie sich scheiden lassen zwischenzeitlich bekommst du knoedelwasser,auch verlierst du die residenz wenn sie sich scheiden laesst ,abpfiff und ausreisen ausser du heiratest neu oder du hast ein kind mit ihr oder du bist ueber 60,(glaubre die haben es auf 55 runtergesetzt,ohne gewaehr)
da gibts 100 faelle.
muss nicht sein,kann sein,dass du den clogriff machst,

du hast als verheirater 6 mon.,dann raus 1 tag,dann wieder 6 monate,mit fam.visum
temporaere visa sind fuer o.g. gruppe
fuer gesch.aufnahme brauchst du permenente  residenz.
die kannst du erst nach 1 jahr verheiratetsein seit neuestem beantragen.
wird alles nachgeprueft,ehel.gemeinschaft etc.
dann zur vorlage bei der imm.behoerde in cuba:
brauchst du dt.fuehrungszeugnis ,schritte wie bei den andren papieren  zur eingabe in cuba,X-ray brust int.klinik,HIV test,40 cuc,fotos,erklaerung deiner frau notariell dass sie dich in ihrem haus wohnen laesst ohne finanz.interesse,
aktualiserte heiratsurkund,(abschrift in cuba notariell beglaubigt-wollen halt was verdienen auf dem notariat int.)
so siehts aus  Laut lachend,hoffe diese infos sind ausreichend,
ps:solltest du vernudelt werden,was man nicht ausschliessen kann,dann wird sie erst das haus drauf bauen lassen bevor sie den schleudersitzknopf drueckt,wie gesagt lass dich nicht kirre mache es gibt auch gute beispiele,nur die meisten dt.deppen haben halt den clogriff gemacht,

 
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Antwort #9 - 12. Juni 2016 um 04:10

chaparrito   Offline
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@importado:
bitte erkläre/schreib richtig diesen Satz:
'wenn du vor erlangung der permanenten residenz ein haus kaufst auf deine frau gehoert es ihr,du bist dann dem good will ausgesetzt dich nachtraeglich eintragen zu lassen,falls du die aufenthaltsgenehmigung permanent erhaelst'

es lässt leider schwer entschlüsseln.

Danke Dir.
lg
luis
 
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Antwort #10 - 12. Juni 2016 um 07:47

cubaanfänger   Offline
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Es ist ganz einfach:

Alles was du investierst bevor du die residencia permanente hast, gehört deiner Frau. Wenn Sie dir danach, notariell Beurkundet das Haus schenkt, dann erst gehört es dir. Du kannst aber nicht im Vorfeld zum Notar gehen und diese Vereinbarung ( Sie schenk dir später das Haus) rechtsverbindlich vereinbaren.

Also wenn deine Frau, keine Lust haben sollte, dir etwas von dem zu geben was du bezahlt hast, dann kannst du nichts machen.

Saludos
 
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Antwort #11 - 12. Juni 2016 um 08:48

cubaanfänger   Offline
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Ich weiß ja nicht was du für eine tolle Geschäftsidee hast für die man eine Internetstandleitung benötigt. Die nebenbei sauteuer ist und nur dann funktioniert/eingerichtet werden kann, wenn die Knotenvermittlungsstelle der Etecsa nicht weiter als 2 km Leitungslinie von deinem Wohnsitz entfernt ist.

Jedoch, die rp vorausgesetzt, darfst du nur Berufe als Selbständiger ausüben, die ausdrücklich erlaubt sind. Wenn deine Geschäftsidee nicht auf dieser Liste steht, dann ist es ilegal und du bewegst dich auf sehr dünnem Eis!

Unter Garantie, sind z.B. Telekommunikationsdienstleitungen wie der Betrieb eines privaten W-Lan zu commerziellen Zwecken verboten.




Saludos
 
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Antwort #12 - 12. Juni 2016 um 09:55

chaparrito   Offline
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@cubaanfänger: Danke für die Info. Das hilft mir weiter.
Für mein Geschäft brauche nur ich das Internet. Das ist aber unabhängig von dem was ich eigentlich tun will. Ausserdem gibt es die Möglichkeit bei meiner jetzigen Firma übers Internet zu arbeiten, Dazu bräuchte ich VPN. Die Kosten werden gedeckt, da ich ein deutsches Gehalt bekomme. Ich will zweigleisig fahren. Mein Job -teilzeit- und mein Geschäft auf Kuba. Dann sehe ich weiter. Das ist der Plan.
Das Haus wird ihr gehören, dann wird sie es mir verkaufen. Sie weisst es und ist damit einverstanden. Wenn ich dann die RP bekomme, damit ich dort arbeiten kann, wird eh auch ihr gehören. Wir möchten Kinder haben und wir lieben uns. Das ist ja Voraussetzung für all das was ich tue. Sollte es ncht klappen, geht das Leben weiter...
 
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Antwort #13 - 12. Juni 2016 um 11:34

cubaanfänger   Offline
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In der Theorie klingt das gut!

Da ich in der Vergangenheit gelernt habe, dass Frauen ( gilt natürlich auch für Männer) mal etwas versprechen, dass in der Zukunft aber nicht eingehalten wird, sonst gäbe es keine Scheidungen ( in guten wie in schlechten Zeiten bis dass der Tod einen scheidet) habe ich mir für Kuba im Speziellen folgendes überlegt:

Wenn meine Süße und ich zusammen Kinder haben, dann kaufe oder baue ich das Haus und im Grundbuch steht das Kind als Eigentümer.

Ansonsten investiere ich erst grössere Summen wenn ich die rp habe und dauerhaft in Kuba lebe. Natürlich mache ich der Liebsten klar, dass ich ggf. sofort eine Chica an der Hand habe die mich sofort heiraten würde, wenn es zur Scheidung kämme.

Denn die rp hilft mir wenig wenn ( ich zeige mal den schlimmsten Fall auf): Ich komme aus dem Urlaub zurück, fliege nach Deutschland und Sie bleibt in Kuba und reicht die Scheidung ein.

Sofern ich überhaupt informiert werde, läuft ab dann meine 3 Monatsfrist für die wiederverheiratung. Sonst verliere ich meine rp und somit alles was in Kuba mir gehört hat und die Ex- kriegt alles.

Tipp: Viele Firmennetzwerke verlangen VPN. Mach dich mal schlau ob es in Kuba überhaupt möglich ist ein VPN zu machen. I.d.R will nähmlich Kuba die Option haben alles mitlesen/mithören zu können. Daher funktionieren auch verschiede Internetanwendungen nicht in Kuba.


Saludos
 
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Antwort #14 - 12. Juni 2016 um 12:44

chaparrito   Offline
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@cubaanfänger: danke für die Tipps!

nachdem wir geheiratet haben, wollen wir dann nach DEU - deswegen die ganze Fragerei - fliegen.
Sie wird ein halbes Jahr hier bleiben und während ich arbeite, wird sie deutsch lernen und mit mir ein normales eheleben führen. Dann fliegen wir nach kuba zurück. Ich kümmere mich dort um das Geschäft und mache urlaub 4 Wochen. Sie bleibt dann dort ein paar monate dann fliegt sie zu mir. Das ganze wird so 3 bis 4 Jahre bis wir endgültig nach kuba auswandern, laufen.

Etecsa bietet VPN an.

Frage: wie lange muss in kuba bleiben, damit ich die RP bekomme? zählt auch die Zeit die wir in DEU zusammengelebt haben?

LG
Luis


 
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