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Legalisation (Gelesen: 14911 mal)
09. November 2016 um 16:14

Berliner   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 94
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Die Senatsverwaltung für Inneres in Berlin hat mir Zwecks Namenskorrektur auf meiner Geburtsurkunde (beim Namen des Vaters wurde ein "a" durch ein "o" getauscht) mitgeteilt, dass die dafür nötige Geburtsurkunde meines Vaters von der Deutschen Botschaft in Havanna legalisiert werden muss. Die Botschaft wiederum verlangt eine Vorbeglaubigung durch Minrex.

Die Urkunde selbst habe ich mittlerweile aus Holguin erhalten und Übersetzen lassen. Nun fällt den Herrschaften ein, dass dort ja noch die Legalisation fehlt.

Recherchierte Preise:

Versandt nach Kuba (30,- € per Kurier)
+
200,- Cuc durch die Minrex?
+
Versandt der Minrex zur Botschaft in Havanna (?)
+
Legalisierung durch die Botschaft (40,- €)
+
Rückversandt (30,- € per Kurier)


Kommt das in etwa hin?

bruja schrieb am 09. März 2015 um 10:20:
MINREX nimmt auch 100 CUC wenn cubano ausserhalb von Cuba sitzt und 10 CUC wenn in Cuba.....


Wen dem immer noch so ist, kann ich nen Verwandten damit beauftragen oder muss ich das für mich selbst beauftragen?

Gibt es Erfahrungen wie viel Zeit das alles ca. in Anspruch nimmt?

Danke  Smiley
 
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Antwort #1 - 18. November 2016 um 09:27

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Da es wohl niemand genau weiß, stelle ich mal eine naheliegende Vermutung an.
Sicherlich dürfen Verwandte ersten Grades die Geburtsurkunde ändern lassen.
Mit Begründung vermutlich auch Verwandte zweiten Grades.

Gibt es eigentlich noch andere Länder, wo die " Bearbeitungsgebühren" so eklatant Unterschiedlich sind, zwischen Ausländer und Einheimischen, als in Kuba?

Ich komme mir dabei abgezockt vor.

Saludos
 
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Antwort #2 - 19. November 2016 um 10:07

Berliner   Offline
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Cubalibre

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Das kubanische Konsulat schreibt dazu:

Zitat:
Schönen guten Tag,

wir wissen nicht wie viel es in Kuba kosten könnte. Sie sollen diese Formalitäten persönlich erledigen. Dieses Dokument wurde nicht durch das Konsulat beantragt.

No sabemos cuánto puede costar esto en Cuba, deben hacer la gestión personalmente. NO fue un documento que se solicitó a través del consulado.

Für weitere Frage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

MfG
Das kubanische Konsulat


Sowie

Zitat:
Schönen guten Tag,

Ja, wir empfehlen Ihnen diese Formalitäten direkt in Kuba zu erledigen, vielleicht durch einen Freund oder Verwandter, der in Kuba wohnt. Diese Formalitäten durch das kubanische Konsulat können lange dauern (manchmal bis 1 Jahr).

Für weitere Frage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

MfG
Das kubanische Konsulat in Berlin


Tja, wenn die das schon nicht wissen... Schockiert/Erstaunt
 
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Antwort #3 - 19. November 2016 um 12:37

kdl   Offline
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Cubalibre
Holguin

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Beiträge: 34
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Berliner schrieb am 09. November 2016 um 16:14:
Recherchierte Preise:

Versandt nach Kuba (30,- € per Kurier)
+
200,- Cuc durch die Minrex?
+
Versandt der Minrex zur Botschaft in Havanna (?)
+
Legalisierung durch die Botschaft (40,- €)
+
Rückversandt (30,- € per Kurier)


Kommt das in etwa hin?


Wen dem immer noch so ist, kann ich nen Verwandten damit beauftragen oder muss ich das für mich selbst beauftragen?

Gibt es Erfahrungen wie viel Zeit das alles ca. in Anspruch nimmt?

Danke  Smiley

Es wäre einfacher, wenn deine Leute in Holguin die Geburtsurkunde im Registro Civil erneut beschaffen (5 CUP) und damit zur CJI in der Fußgängerzone gehen dort die Beglaubigung durch das MINREX in Auftrag geben (kostet 15 CUC + 10 CUC-Gebührenmarke)). Das kann irgendein Verwandter oder Freund der Familie machen. Dauer ca. 4 Wochen, bis das beglaubigte Dokument wieder in Holguin landet. Auf Wunsch übernimmt die CJI auch die Legalisierung durch die deutsche Botschaft, dafür bedarf es aber m.W. einer formlosen Vollmacht, falls es nicht dein Vater selbst ist, der zur CJI geht. Das kann sich aber zeitlich hinziehen, hängt ja von der Schnelligkeit ab, mit der die deutsche Botschaft die Legalisierung macht.
Gruß
kdl aus Holguin
 
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Antwort #4 - 19. November 2016 um 12:38

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Naja, das ist dennen vermutlich noch nicht untergekommen und die faulen Leute dort haben keine Lust sich zu informieren.

Eine andere Möglichkeit wäre tatsächlich, dass die nicht zuständig sind. Mal angenommen ich wollte meinen Namen ändern oder mir eingen Künstlernamen zulegen, dann wäre hier , soweit ich weiss, das Einwohnermeldeamt zuständig.

Wobei im Ausland eigentlich die Botschaft/Konsulat für alle Formalitäten verantwortlich sein sollte.

Bleibt eigentlich nur noch deine Verwandschaft in Kuba übrig. Die sollen sich halt mal dort informieren.

Saludos
 
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Antwort #5 - 20. November 2016 um 19:55

Berliner   Offline
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Cubalibre

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Nun ja, die Zuständigkeit ist schon geklärt. Meine Geburtsurkunde, daher deutsche Urkundenstelle (Standesamt)

Dem übergeordnet steht die Senatsverwaltung und die anzuwendenden Amtshandlungen ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz (PStG)

Nur anweden wollen die das nicht. Auch nicht, nachdem ich denen die einzelnen Punkte rausgeschrieben habe. Ärgerlich

Dort steht auch, dass, wenn es sich um einen Fehler handelt, welcher durch falsche Übertragung aus einem ausländischen Dokument ergibt, die Behörde diesen berichtigen MUSS. Interessiert nur niemanden.

Man kann es auch nicht mit der Beantragung eines Künstlernamens vergleichen, denn ich ja nicht zwingend sondern nur auf eigenen Wunsch hin beantrage sondern um einen durch die deutsche Behörde verursachten Fehler bei der Übertragung eines Namens aus einer aus dem Ausland stammenden Urkunde (welche von der Minrex legalisiert und der Apostillenstelle der DDR anerkannt wurde) in eine deutsche.

Aber langsam ist mir meine Zeit zu kostbar um mich mit denen rumzuzanken. Werde im Januar zur CJI in Holguin gehen und mal schauen, wie ich es dann zur Botschaft bekomme.

 
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Antwort #6 - 20. November 2016 um 21:04

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Mal ne neugierige Frage:
( musste natürlich nicht beantworten)

Warum betreibst du eigentlich den Aufwand, einen Schreibfehler zu korrigieren?
Ich würde es erst dann machen wenn es notwendig ist.
Dann, so zu sagen in einem Aufwasch.
Also wenn es um Erbstreitigkeiten oder sonstiges geht.

Dann kann man sich immer noch mit den Behörden  rumärgern und Gebühren  und Aufwand bezahlen.

Saludos
 
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Antwort #7 - 22. November 2016 um 20:41

Berliner   Offline
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Cubalibre

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Grob gesagt folgendes:

Will die Tourikarte in A2 tauschen. Emmi sagt, nur bei Verwandtschaft Ersten Grades möglich, sonst Nachweis fällig anhand der vorhandenen Unterlagen, dass Verwandtschaftsverhältnis vorhanden ist.

Kubanische Seite = alles in Ordnung
Mein Teil = fehlerhafte Übertragung des Namens meines Vaters in meine Geburtsurkunde

Emmi verweigert A2, solange der Name meines Vaters nicht korrekt in meiner Geburtsurkunde steht.

Tante und Cousine waren auf der Emmi in Holguin und konnten belegen, dass Sie mit meinem Vater verwandt sind.
Meine Unterlagen hatten Sie in Kopie dabei, dazu gab es obenstehende Aussage.

 
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Antwort #8 - 16. Dezember 2016 um 21:38

Berliner   Offline
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Cubalibre

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Mittwoch per Mail bekommen:

die Berichtigung des Vornamens Ihres Vaters in Ihrem Geburtenregistereintrag ist erfolgt.
Vorsprache bitte (wie gehabt) zu den Sprechzeiten der Urkundenstelle des Standesamt Pankow von Berlin.
Inhaltlich können wir dann gerne über den Vorgang sprechen.


Lippen versiegelt hä?

Plötzlich Weihnachtsgefühle auf dem Amt ausgebrochen?
 
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Antwort #9 - 16. Dezember 2016 um 22:56

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Na supi! Smiley
Deutsche Behörden funktionieren ja doch manchmal.

Saludos
 
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