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Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe (Gelesen: 42053 mal)
Antwort #30 - 02. Dezember 2016 um 21:54

Esperanto   Offline
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chaparrito schrieb am 02. Dezember 2016 um 20:18:
Der meinte ich könnte schon mit den ABH jetzt eine Art Vorabzustimmung abholen

Dann hättest Du das goldene Los gezogen!!!

Ich glaube nicht daran. Du hättest den Anwalt fragen sollen, ob er Dir nicht dabei behilflich sein könnte. Vielleicht mit einem Anruf, noch besser per Schreiben. Sein Briefkopf mit Angabe seiner Tätigkeit müsste doch etwas hergeben und als Anwalt könnte man auch eine überzeugende Begründung von ihm erwarten.

Vor 16 Jahren bekam ich einmal eine Vorabzustimmung. Es war für den ersten Besuch meiner Freundin. Ihr wurde das Besuchsvisum ablehnt und auch die Remonstration blieb erfolglos. Statt eines zeitlich befristeteten Besuchsvisums erhielt meine Freundin schließlich ein Visum der Kategorie D mit anschließender, zunächst unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung für einen Sprachkurs mit einer Dauer über 3 Monaten.

Die ABH schrieb allerdings in der Vorabzustimmung, dass sie der Einreisegenehmigung (Visum) zustimme, wenn auch die Botschaft diesem zustimmen würde. Das haben sie nicht. Es bedurfte der Einschaltung des Auswärtigen Amtes. Der dortige Sachbearbeiter für Kuba, der mit einer Kubanerin verheiratet war, rief mich auf mein Schreiben hin an und sagte mir, dass die Formulierung der ABH (nach seinen Worten), "weder Fisch noch Fleisch" sei. Er hat sich dann der Sache per Rücksprache bei meiner ABH und auch der Botschaft angenommen und uns den Weg geebnet. Ich war dabei, als sie dann das Visum in der Botschaft abholte. Dort sagten sie zu ihr: "Sie sind es also, weswegen wir so viel Schwierigkeiten hatten". Meine Freundin verstand das nicht, war eher betroffen. Für mich war es die pure Genugtuung. 

Vielleicht klappt es. Der ABH eines selbstbewussten Freistaates könnte man einen derartigen Beweis ihrer Souveränität zutrauen. Sie würde die Vorabzustimmung auf dem Dienstweg direkt an die Botschaft schicken.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #31 - 02. Dezember 2016 um 22:51

chaparrito   Offline
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@esperanto: Klar, wäre es angebrachter ein Schreiben durch  den RA vorzulegen. Ich versuche mit meinem eigenen Mitteln, das Ganze am Montag zu klären. Wenn ich nicht weiter komme, lasse ich es schriftlich durch den RA anfertigen und lege es dem ABH vor. Der RA meinte am Telefon, dass der deutsche Staat in der Pflicht sei, ein ungeborenes deutsches Kind zu schützen und dass sie die Situation nicht einfach so ignorieren dürfen. Wenn ich ausdrücklich darauf beharre, dass meine Frau das Baby hier in DEU zur Welt bringen soll, dann müssen sie in irgendeiner Form aktiv werden.
 
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Antwort #32 - 02. Dezember 2016 um 22:56

chaparrito   Offline
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Antwort #33 - 03. Dezember 2016 um 01:41

Esperanto   Offline
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chaparrito schrieb am 02. Dezember 2016 um 22:56:
sehr interessant!

aber nicht überzeugend. Sowohl was Dein Anwalt vorbringt, als auch der Anwalt der "Anwaltshotline". Letzterer hat seinen Beitrag wahrlich mit heisser Nadel gestrickt. Das ist schon daran zu erkennen, dass er Haiti und Tahiti nicht auseinander halten kann.

Ich bin kein Anwalt. Als Diplom-Ingenieur ist meine Ausbildung technischer Natur. Einen juristische Teil beinhaltet mein Studium nicht. Die Argumentation Deines Anwalts ist für mich als Laie und sicherlich den Vertretern deutscher Behörden nicht überzeugend. Diese fragen sich, ob das Ungeborene wirklich schon deutscher Staatsbürger ist und des Schutzes deutscher Staatsgewalt bedarf. Sogar denkbar, dass der Vertreter einer deutschen Behörde verlangen kann, eine Bescheinigung vorzulegen aus der hervorgeht, dass Deine Frau wirklich schwanger ist, obwohl ab einem gewissen Monat der Schwangerschaft ein Blick genügt. Da gäbe es noch viel mehr Nachweise abzuverlangen, um den Sachverhalt eindeutig festzuhalten. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, selbst wenn Du nach deutschem Recht der Vater bist, sollte das Kind während der Ehe gezeugt worden sein und nicht der leibliche Vater wärst.

Ich befürchte, Du bist bei der ABH allein auf Dich gestellt. Dein Anwalt ist sein Honorar nicht Wert, hätte er doch sofort aktiv werden können, um zu versuchen etwas für Dein Anliegen zu erwirken. Auch glaube ich, dass Deine Chancen zur Erlangung einer Vorabzustimmung gering sind.

Trotzdem solltest Du Dich bemühen die ABH auf Deine Seite zu bekommen und zunächst versuchen, einen Termin beim Leiter der Auslandbehörde zu bekommen. Ein einfacher Bediensteter, dazu noch ein Bayer, will lieber sei Ruha. Von Ausländern hat der -spätestens seit dem vergangenen Jahr- eh genug.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #34 - 14. Dezember 2016 um 13:28

chaparrito   Offline
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@Esperanto: So, mein letzter Status: Ich habe morgen bei der ABH einen Termin zur Abgabe alle notwendigen Dokumente um eine Vorabzustimmung zu bekommen. Meine Rechtsanwältin wird heute noch für mich ein Schreiben abfertigen und dies wird auch dazu gelegt. Ich bin gespannt was rauskommt und hoffe eine positive Antwort bis vor meiner Abreise am 5.1.17 zu erhalten.
 
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Antwort #35 - 14. Dezember 2016 um 13:36

chaparrito   Offline
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Natürlich weiss ich, dass wenn die ABH ein positives Signal von sich gibt, bedeutet nicht unbedingt dass die VISA Abteilung bei der deutschen Botschaft auch sofort uns zusagt. Das Hauptproblem bei uns liegt ja daran, dass meine Frau keine Deutschkenntnisse (A1 Zertifikat) nachweisen kann, da sie keine Chance hat, dort wo sie wohnt, einen Deutschkurs besuchen zu können. Dafür hat auch meine Rechtsanwältin ein Schreiben erfasst.
 
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Antwort #36 - 21. Dezember 2016 um 15:31

importado   Offline
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richtig:eine schweinerei die visaverweigerungen aller art von cub.partnern,
anstatt christl.qualifizierte latinos ,ostblock ,friedliche asiaten wie thais,vietnamiten etc.
nach dtld. offiziell.zu holen(selektion ja !!!!!!),die was fuers land bringen und wie es alle laender handhaben ,
verweigern die botschaftsbuettel visas auf order vom aussenmin.,mit lapidarer begruendung der nichtrueckkehrwilligkeit,

vielmehr sollen gewollt und  stimuliert unqualifizierte migranten aus nahost,africa , europa destabilisieren,vermischen und zerreiben,
(erinnert euch des auspruchs dieses erfuellungsgehilfen SARKOZY 2014,der eine genetische melange in europa notfalls mit zwang forderte,es soll auch der IQ von weissen europaern mit ungebildeten maghreb ,nahost
afrika,etc.leuten gedrueckt werden,so dass der IQ auf circa 85-90 reduziert wird ,um noch qualifizierte massenarbeiter zu haben ,die fuer die globale zu niedrigloehnen sich verdingen aber nicht mehr in der lage sind politisch nachzudenken,
(das hat man schon teilweise mit der apolitischen verbloedeten jugend in dtld.geschafft ,jetzt kommt der naechste step)

unkontrollierte zuwanderung hauptsaechl.junger maennl.migranten,welche uns luegnerisch mit falscher humanduselei als kriegsfluechtlinge von ferkel verkauft wurden ,wer dagegen was sagte wurde sofort als rechter diffamiert
(expropaganda funktionaerin der fdj und stasispitzel zusammen mit dem gruessgottkasparprediger,das muss man sich mal reinziehn-)
der groesste spass nun diese geheuchelte mitfuehlerei der politikerkaste wie in frankreich  bzgl.berlinattentat.
und ferkel liest ihr balabla vom blatt ab.eine ganz abgew....
show

und kein schwein sagt,dass wir das der von bilderberger gesteuerten marionettenpolitikerkasparriege in dtld.zu verdanken haben,und merkel diktarorisch alle kontrollen ausser kraft gesetzt hat,
 
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Antwort #37 - 22. Dezember 2016 um 15:12

chaparrito   Offline
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@importado: klar ist es ein Unding der Politiker die Gesetze so auszulegen, dass viele Migranten ohne Namen hier geduldet werden und auf Kosten des Steuerzahlers schön leben. Aber es muss differenziert werden, wer wirklich rein- und rausgehört. Ich hoffe auf jeden Fall, dass meine Frau mit einem Visum nach Deutschland einreisen kann. Ferner würde ich mich auch sehr freuen wenn ich kein Soli und GEZ mehr zahlen müsste!!! Denn das kotzt mich total an, andere schön die Taschen von meinem Geld voll zu machen Smiley
 
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Antwort #38 - 22. Dezember 2016 um 20:36

importado   Offline
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mein lb.chapa,die mehrzahl der migrsanten sind solo/ junge kerle,
wirtschaftsfluechtlinge,banditen,schmarotzer die die soz.kassen anzapfen,zu nix zu gebrauchen sind ,weil sie oft nicht mal die grundschule absolviert haben.
wer wirklich von kriegswirren betroffen ist,bleibt oder blieb in den angrenzenden sicheren staaten.,
ich verweise auf interviews ,mit aussagen ueber  tsd.gefundener weggeworfener paesse,da kommen maghrebleute,eine weitere route via lybien ausgehend vom niger(afrikaner ab arlit abreisend,dies ist eine sahelzonenstadt,da war ich bei meiner durchquerung durch algerien nach westcoast africa,
das ist heute 3x so gross und floriert aus gschft.vom migrantenstrom.
ich koennte dir vielle bsp.aufzaehlen,
ich bin bei dir mit der differenzierung,nur bleibt da ein kl.teil uebrig und das muss bereits an der grenze geschehn,und nicht alles ausser kraft treten ,wie es ferkel angeordnet hatte,als erfuellungsvasall der bilderberger.
und auf ihr mitgenommen und beileidsgeheische in berlin kommt mir die kotze,sowie die ganzen andren volksverraeter
 
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Antwort #39 - 20. Februar 2017 um 00:17

bollemann   Offline
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hola und guten abend - ich schalte mich kurz mal mit rein... meine freundin/verlobte möchte gern erst heiraten und dann möchten wir ans werk gehen und den "kindersegen"  erfahren. aber jetzt lese ich, erst kindchen und dann einfacher reisen ... wow. mit diesem wissen, kann ich vielleicht auch meine liebe überzeugen Zwinkernd
aber prinzipiell las ich hier, weil ich sie gern nach deutschland einladen möchte, da ich den gnazen sommer hier arbeiten muss und geld verdienen möchte ... ich wollte eben auch wissen, wie wir hier am besten vor zu gehen haben... meine letzten einladungen (positiv beschieden) liegen mitlerweile 20 jahre zurück ...
gruss bollemann
 
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Antwort #40 - 20. Februar 2017 um 02:20

kubaman   Offline
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Hallo bollemann, ich habe auch schon ein paar Einladungen gemacht und einige wurden von der deutschen Botscht negativ beschieden.  Wie hier auch schon zu lesen war waren die meisten Absagen der Botschaft mangelnde Rueckkehrbereitschaft. So auch bei mir.
Bis mir eine Botschaftsangehörige mal den Tip gegeben hat ich sollte bei der Einladung ein Heiratsvisum beantragen. Man muss ja nicht heiraten . Wenn die Kommune positiv entscheidet hat bei diesem Visum die Botschaft keine Handhabe es abzulehnen.
Aber die Botschaft verlangt Deutschkenntnisse und der/die Einladende/r muss eine Pruefung ablegen. Aber wenn deine Freundin sowieso in Deutschland leben moechte, wird sie sowieso deutsch lernen.

Ich wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben.

Nos vemos.  Smiley.
 
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Antwort #41 - 20. Februar 2017 um 10:12

cubaanfänger   Offline
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Ich fasse die 3 Möglichkeiten kurz zusammen.

1) Touristenvisum:

Die Bewertungsliste nach dem ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird ist offensichtlich ein Staatsgeheimnis.

Meiner Meinung nach ist eines der wichtigsten Kriterien der Altersunterschied. Natürlich darf dies niemals offiziell zugegeben werden, weil es ansonsten Altersdiskriminierung wäre.

Wie du geschrieben hast bist du 52 Jahre alt. Aus einem Bauchgefühl heraus würde ich vermuten dass die Einladung bei einer um die 40 Jahre herum vermutlich funktioniert, wenn deine Novia aber erst so um die 30- er ist wird es vermutlich erst einmal angelehnt.

2) Heiratsvisum:

Wenn Sie den Deutschtest in der Botschaft besteht, gibt es kaum einen Grund das Visum nicht zu erteilen.

3) Heiratsvisum ohne Deutschtest:

In dem Fall müsste Sie von dir schwanger sein. Dann wiegt das Kindeswohl ( Familienzusammenführung) höher als die fehlenden Sprachkenntnisse.

Ich hoffe diese Überlegungen von mir helfen dir etwas weiter.

Saludos
 
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Antwort #42 - 20. Februar 2017 um 12:22

Esperanto   Offline
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Ob die Botschaft in Havanna schon mal ein Touristenvisum ausgestellt hat? Das ist möglich, aber unwahrscheinlich. Für ein Touristenvisum müsste der Kubaner bei der Antragstellung ausreichende Geldmittel zur Bestreitung seines Aufenthaltes nachweisen. Üblicherweise ist er auf eine Einladung angewiesen, in welcher sich der Einlader zur Übernahme der Kosten verpflichtet, die deutschen Behörden (vorübergehende Unterbringung, Abschiebung etc.) im Zusammenhang mit seiner Reise entstehen könnten. Er wird ein Besuchsvisum beantragen.

Das wesentliche eines Besuchs ist die Rückkehrbereitschaft. Ohne ihr ist die Einreise in Deutschland kein Besuch. Die Botschaft kann Visa für kurzfristige Aufenthalte (max. 90 Tage) ausstellen. Illegale Einwanderung fördern, darf sie nicht. Insofern werden für die Feststellung der Rückkehrwilligkeit des Eingeladenen hohe Maßstäbe gesetzt. Der Eingeladene hat dies als Antragssteller des Visums nachzuweisen. Verbale Bekenntnisse genügen nicht. Es sind Dokumente vorzulegen, aus denen die "Verwurzelung in Kuba“ (siehe diesbezügliches Merkblatt der Botschaft Pkt. 6) des Antragsstellers mit seinem sozialen Umfeld erkennbar ist.

Der Einlader ist bei diesem Verfahren nur eine Randfigur. Es ist jedoch hilfreich, wenn die Erläuterung der Motive bzw. Hintergrundinformationen zu seiner Einladung (Gegenbesuch, Aufzeigen berufliche-, gesellschaftliche Besonderheiten, Erlernen deutscher Sprachkenntnisse, usw.) bei der Bearbeitung des Antrages vorliegen. Die Erwähnung von Heiratsabsichten bei der Beantragung eines Besuchsvisums spricht nicht für die Rückkehrwilligkeit.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #43 - 20. Februar 2017 um 13:34

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Mein Fehler ich meinte natürlich Besuchervisum nicht Touristenvisum.

Saludos Smiley
 
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Antwort #44 - 20. Februar 2017 um 15:26

Kartdriver99   Offline
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Y pué
Hamburg

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Naja das Thema Visumerteilung und Verwurzelung/Rückkehrwille hatten wir ja schon des öfteren. Ich unterstütze eher die These (die hier irgendwo augestellt wurde) das es auch oder viel mit dem Willen der Person hat, die das OK geben kann (soll, muß, oder wie auch immer) Ich spreche da aus Erfahrung. Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
 

hasta pronto
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