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Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe (Gelesen: 42322 mal)
Antwort #45 - 20. Februar 2017 um 18:11

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Natürlich kann der Prüfer des Visumsantrages nach seinem Gusto zustimmen oder ablehnen. Der Willkür sind keine Grenzen gesetzt. Wer kontrolliert schon, ob er den Antrag überhaupt angeschaut hat? Im Formblatt der Ablehnung (Visakodex – Anhang VI – Seite 35) wird er dann gewöhnlich Pkt. 9 angekreuzen: "Die Absicht vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen konnte nicht festgestellt werden.“ Das ist auch dann nicht gelogen, falls er sich mit dem Fall gar nicht befasst, die Unterlagen nicht einmal angesehen hat.

Bei einer Ablehnung hat man die Möglichkeit der "Remonstration“. Das bedeutet, dass der Antrag erneut gesichtet werden soll. Mit größter Wahrscheinlichkeit landet das Gesuch wieder bei dem Bearbeiter, der den Antrag vorher zu prüfen hatte. Die Aussichten sind gering, dass sich an dessen Befindlichkeiten zwischenzeitlich etwas geändert hat. Vermutlich wird er wieder ablehnen.

Immerhin ist vorgesehen, dass er einen "Remonstrationsbescheid“ zu erstellen hat. Falls ihm der Aufwand zu hoch erscheint, ihm keine vernünftige Begründung einfällt, wird er irgendeinen, fertigen Bescheid aus der Vergangenheit verwenden. Nicht auszuschließen dort steht drin, dass der/die Antragsteller/in weder eine Arbeitstelle noch Kinder hat, obwohl er/sie beides hat und die Nachweise wie Arbeitsbescheinigung und Geburtsurkunde auch vorlegte. Dafür gibt es noch die Möglichkeiten der Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin, selbst wenn das Urteil erst in Jahren ergehen sollte.

Trotzdem sollte man sich nicht damit abfinden. Könnte ja sein, dass jemand im AA erkennt, dass der/die Mann/Frau im Konsulat der Botschaft in Havanna zu Unrecht sein Gehalt bekommt. Das sollte man dort auch vorbringen, falls dem so ist.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #46 - 21. Februar 2017 um 13:23

bollemann   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 9
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hey yo und besten dank für eure hinweise, aussagen und auch tips... ja meine verlobte (ich fand es wirklich toll und auch etwas besonderes mich mit ihr zu verloben Zwinkernd gehört zu den jüngeren novias Zwinkernd ... ich muss mit ihr einfach mal reden, ob nicht eine schwangerschaft auch von ihr vor eheschließung möglich ist ... bisher wünschte sie es sich anders herum, erst ehe und dann kinderchen Zwinkernd
es ist echt vertrakt ... aber wir müssen/wollen es angehen... nun bleibt erneut die frage, lieber in deutschland das visa für eheschließung beantragen und hier dann auch heiraten (oder gehts noch immer in dänemark?-) ... aber wenn die ablehnung kommt ... deutsch kann sie kaum eher english... sie liebt canada und würde gern dieses land kennenlernen ... nach deutschland möchte sie nicht (und ich gott sei dank auch nicht Zwinkernd ... mein ziel ist kuba!
oder wir organisieren die heirat dann auf kuba... da hat mir die botschaft zwei adressen gegeben, wo sich meine braut zu erkundigen hat ...
welches sind eure erfahrungen?
hasta pronto Zwinkernd
 
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Antwort #47 - 21. Februar 2017 um 15:53

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Deine Braut bekommt alle notwendigen Infos auf der Inmi.

Aber ich bin etwas irritiert.
Du hast geschrieben dass du schon eine nicht unbedeutende Kubaerfahrungung ( 30 x dort gewesen) hast.

Also ich wäre etwas stuzig, wenn eine Cubana Kanada gerne kennen lernen möchte und Deutschland nicht.
Ich käme auf die Idee, dass Sie evtl. schon mal einen kanadischen Novio hatte, der Sie fallen gelassen hat.

Wenn es deine Idee ist, mal eine residencia permanente zu machen, ist es geschickter dies über dein künftiges Kind zu machen als über eine Heirat. In der Regel sind Cubanas auch nicht so religös, dass Sie erst heiraten müssen bevor Sie ein Kind haben wollen. Denn sonst müssten Sie auch so konsequent sein und jungfräulich bleiben bis zur Hochzeit.
( Allein bei dem Gedanken, kann ich mir ein leichtes Schmunzeln kaum verkneifen)
Laut lachend
Saludos
 
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Antwort #48 - 21. Februar 2017 um 21:45

bollemann   Offline
Newbie
Cubalibre

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Beiträge: 9
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ya ya ya ... kann dich gut verstehen - aber ja, schmunzel ruhig etwas ... wenn ich mich so aus einem anderen winkel beobachte, gehts mir doch genauso Zwinkernd ... nun ja, canada ist ihre wahl (das land einmal zu besuchen), weil sich canada in der zeit der wirtschaftlich krise loyal gegenüber cuba und unbeeinflusst seitens der usamericaner zeigte ... es scheint ihr eben ein besonderes land zu sein ... nun sie brennt nicht darauf aber ... und deutschland ist für sie uninteressant - für mich ja ebenso Zwinkernd
ich geh an die ganze sache erst mal mit mehr vertrauen als misstrauen ran ... belehrt kann ich immer noch werden ... thats life Zwinkernd
ich denke ich kann mir ihr über die "unser gmeinsames kind" - geschichte reden und ihr die bedeutung klar machen ... sie sollte eh wissen und es insbesondere spüren das SIE MEINE No. una ist ...
 
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Antwort #49 - 22. Februar 2017 um 08:57

bollemann   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 9
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ah ja, guten morgen, bitte was heisst "Inmi", imigracion?
 
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Antwort #50 - 22. Februar 2017 um 11:12

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
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Offiziell heisst es : oficina de inmigración

Also Einwanderungsbehörde.

Dort hatte meine damalige Novia in Nueva Gerona ( Isla de la Juventud) alle notwendigen Infos erhalten für die Heirat mit einem Ausländer. Inkl. der Preise. Ich meinte damals spasseshalber dass ich nicht den Kaufpreis einer Cubana wissen will sondern was eine Heirat kostet. Den Witz hat Sie aber nicht verstanden.

Kann zwar sein, dass es in anderen Provinzen oder Städte andere Anlaufstellen gibt, z.B. Rathaus aber das weiß deine Perle sicherlich wo Sie hin muss um die Infos zu bekommen.

Saludos
 
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Antwort #51 - 22. Februar 2017 um 21:09

bollemann   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 9
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ah, das heißt also "inmigracion" ... ´dazu gelernt! Vielen Dank! Ja die hiesige Botschaft hat mir da zwei Möglichkeiten genannt. Habe ich meiner Maus auch schon genannt.
 
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