Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe (Gelesen: 42050 mal)
23. November 2016 um 13:29

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Hatten wir in den Vorjahren viele Fälle, in welchen über die Willkür der Visavergabe seitens der Deutschen Botschaft in Havanna berichtet wurde, so hat sich diese Situation offenbar inzwischen beruhigt. Man könnte fast meinen, dass die im vergangenen Jahr praktizierte "Willkommenskultur" auch in Havanna ihre Wirkung hinterlassen hat. Könnte aber auch sein, dass nach den massenhaften, illegalen Grenzübertritten im Vorjahr dort die Meinung entstand, dass ihr Handeln zur Vermeidung einer Überfremdung und Überforderung des sozialen Netzes in Deutschland keine Bedeutung hat.

Eine sachlichere Auslegung des EU-Visakodexes war eher der Schweizer Botschaft in Havanna zuzuschreiben. Dies hat sich offenbar gedreht, wenn man die Schilderung eines Schweizer Journalisten liest, der als Betroffener in eigener Sache die Willkür der Schweizer Bürokratie in einer Züricher Tageszeitung anprangert.

...     Mehr ....
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #1 - 23. November 2016 um 15:14

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 

Ich habe jetzt speziell diesen Artikel gar nicht gelesen.

Aber m.M. nach ist es ein Witz, dass alle möglichen unqualifizierten Osteuropäer und Pseudoflüchtlinge ( die Angst um Leib und Leben hört in der Türkei auf. Wer weiterzieht ist nur noch Wirtschaftsflüchtling) hier willkommen sind.

Aber unsere Botschaften müssen einen grossen Aktionismus veranstalten ( Thema Rückkehrwilligkeit)  wenn gut ausgebildete Kubaner/innen mal für 3 Monate ihren Freund/in besuchen wollen. Die Visaabteilung könnte sich ja auch mal sagen, wenn z.B. der Facharbeiter oder die Pflegekraft in Deutschland bleiben will, dann willkommen, wir suchen eh händeringend solches qualifiziertes Personal.

Und wenn ich mir mal so die Liste meiner Novias ansehe: Eine Rechtanwältin ( ok die kann man nicht gebrauchen) , eine Zahnarzthelferin, eine Krankenschwester, eine Elektrotechnikerin, eine Kindergärtnerin und meine jetzige ( die man hier auch nicht gebrauchen kann, ausser in privaten Bootcamps) sind dass immerhin 4 von 6 die nach einer Sprachschulung problemlos im Arbeitsmarkt eine Anstellung finden würden.

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #2 - 24. November 2016 um 05:52

Kartdriver99   Offline
Full Member
Y pué
Hamburg

Geschlecht: male
Beiträge: 854
***
 
mmh also ich nehme an, dass es doch eher "willkührentscheidungen" der Beamten vor Ort sind, zumindestens zu einem Teil. Das einiges von den Richtlinien abhängt sei mal dahingestellt. Man hört ja viele Versionen, wie man es am besten handhaben sollte, z.B. eine Art Rankingliste die dich einem Visum näher bringen. Dazu wurde ja hier an anderer Stelle schon eine Menge geschrieben. Ich habe diesen Fall ja selber durch. Wenn man bedenkt, dass der "Einlader" hierzulande ja einen "Blankocheque" (?!) ausstellen muss, dass er für alle Kosten die der Besuch verursacht, aufkommen muss, ist es sehr fragwürdig was da in der Botschaft manchmal veranstaltet wird. Und so einfach mit arbeiten ist es auch nicht. Da steht immer noch die Sprache im Weg, und dass du mit einem Reisevisum eh nicht arbeiten darfst. Auch wenn es nicht den Anschein macht, so ist es ziemlich schwer für Deutschland eine legale Aufenthalsgenemigung zu bekommen. Ich hoffe, dass ich( dh. meine Verlobte) es jetzt leichter hat, da wir das jetzt ja schon durch haben. Am 19.12. hat sie Termin, werden es am 23. oder 27.12. wissen.
Was die Osteuropäer angeht, sofern sie aus EU-Land kommen, kannst du nichts machen. Und bei den Flüchtlingen- leider gibt es ja immer die Schwarzen Schafe und Trittbrettfahrer.
 

hasta pronto
IP gespeichert
 
Antwort #3 - 24. November 2016 um 10:05

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 

Man könnte über dieses Thema ganze Romane schreiben.

Da ich es persönlich als ungeschickt erachte, eine Cubana hier her einzuladen, da ich ja nicht mit ihr hier wohnen möchte, sondern später mal mit ihr in Kuba, könnte mir eigentlich dieses Thema egal sein. ( Denn ich will sicher keine spätere Diskussion mit ihr, ob es nicht besser wäre den Altersruhesitz nach Deutschland zu verlegen)

Aber denoch empfinde ich es als eine staatliche Ungeheurerlichkeit wenn, wie du schon schreibst, alle finanziellen Eventualitäten abgesichert sind und dennoch der Staat nach Gutsherrenart den Daumen hoch oder runter macht.

Als ob wir unmündige Bürger sind und nicht selber wissen was wir wollen.
Es ist schon fast eine Frechheit, dass es für jeden Furtz Vorschriften gibt, aber es keine klaren und einklagbaren Regeln gibt wann ein Visa erteilt werden muss. Oder im umgekehrten Fall einer Ablehnung , stichhaltig und nachvollziehbar Begründungen von Seiten der ablehnenden Abteilung zwingend gegeben werden müssen.

Damit, falls die Gründe falsch sind, diese nicht nur angefechtet werden können, sondern auch Schadenersatzpflicht entsteht.

Aber diesbezüglich sind die Gesetze im Moment nicht besser als in einer Bannanenrepublik.

Ich drücke dir die Daumen, das es reibungslos mit der Einladung klappt Smiley

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #4 - 25. November 2016 um 05:38

Kartdriver99   Offline
Full Member
Y pué
Hamburg

Geschlecht: male
Beiträge: 854
***
 
dem gibt es nichts hinzuzufügen... hä?
 

hasta pronto
IP gespeichert
 
Antwort #5 - 30. November 2016 um 16:28

chaparrito   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 141
***
 

hallo zusammen,
ich habe sorgfältig diesen Thread gelesen und einiges erfahren. Ich möchte meine Frau mit dem Besuchsvisum nach Deutschland holen. So wie ich es verstanden habe, reicht in diesem Fall die Verwandtschaft nicht allein aus, um ein Visum zu erhalten. Daher versuche ich es strategisch ranzugehen.
Das Hauptkriterium für die Entscheidung der Visumvergabe ist doch die Glaubwürdigkeit zur Rückkehrwilligkeit.

1. Im Besuchsvisum Antrag gibt es den Punkt "Propósito de la permanencia en la República Federal de Alemania" mit folgenden Möglichkeiten:
- Erwerbstätigkeit
- Studium
- Au-Pair
- Sprachkurs
- Familiennachzug
- Sonstiges

Mein Plan ist "Sprachkurs" und "Sonstiges" anzukreuzen. Bei "Sprachkurs" werde ich die Bestätigung eines Sprachkursbesuches beilegen und unter "Sonstiges" wird meine Frau schreiben, dass sie ihrem Ehemann und seine Familie besuchen möchte. Beim "Familiennachzug" wird nicht angekreuzt.

2. Aus dem Merkblatt:
- Verwurzelung in Kuba
  + Nachweis über Inmobilienbesitz (Original und Kopie), sofern vorhanden
     Das werden sie bekommen, denn wir haben gerade ein Haus gekauft. Dadurch steigt doch - denke ich - die Glaubwürdigkeit zur Rückkehrwilligkeit, denn sonst würde meine Frau nach 2 Jahren Aufenthalt im AUsland den Hausbesitz verlieren
  + Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate (Original und Kopie), sofern vorhanden
     Das bekommen sie auch, auch wenn dies - wie Esperanto erwähnte - reine Schikane ist

Habe sogar vor meine Gehaltszettel der letzten 3 Monate mitzunehmen, falls sie fragen zur aktuellen finanziellen Situation haben.

Bzgl. Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate) mit Angabe der begehrten Visumsgültigkeit und des Aufenthaltszweckes, z.B. Besuch, Sprachkurs, Studium (Original und Kopie) hatte mir Frau BUzasi schriftlich erklärt, dass dies nicht nötig ist, wenn die Antragstellerin den Ehegatten besucht. Hierfür wäre ein unterschriebenes Einladungsschreiben des deutschen Ehegatten mit Erklärung zur Kostenübernahme nötig. Ist das so?


Meint Ihr, werden meine Frau und ich Erfolg haben? Danke für Eure Comments.

Euer
Chaparrito
 
IP gespeichert
 
Antwort #6 - 30. November 2016 um 16:55

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 

Ich mache das zwar nicht gerne, aber hier geht es ja ggf. um richtig Geld bzw. Sie darf kommen oder nicht.
Mir ist jetzt nur eine Beziehung in der Konstellation : verheiratet aber Sie ist in Kuba und will dich besuchen, bekannt.

Leider nicht hier im Forum sondern im Nachbarforum ( Habanero). Sein Nickname ist falko. ( Er ist auch Moderator) Er ist auch verheiratet und seine Frau lebt in Ciego de Avila. ( welch Zufall meine auch) Soweit ich es mitbekommen habe, lädt er Sie regelmäßig nach Deutschland ein.

Daher ist er eigentlich der beste Ansprechpartner für dich, da er entsprechede persönliche Erfahrung hat.

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #7 - 30. November 2016 um 17:28

chaparrito   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 141
***
 
@cubaanfänger: Danke für den Hinweis. Kann falko noch nichts schreiben, da ich noch kein Mitglied bin.
Falls sie es doch ablehnen, hätte ich noch ein as im ärmel: Das Kind ist doch nicht in den brunnen gefallen  Smiley
 
IP gespeichert
 
Antwort #8 - 30. November 2016 um 17:43

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Für die Visumsbeantragung ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob ein kurzfristiger Aufenthalt bis max. 3 Monate (Besuchsvisum = Visum der Kategorie C) oder ein längerfristigen, gar unbefristeten Aufenthalt (Familiennachzug, etc. = Visum der Kategorie D) angestrebt wird.

Die zuvor unter 1. Besuchsvisum angegebenen Gründe der Visumsbeantragung: - Erwerbstätigkeit, - Studium, - Familiennachzug  etc. sind ausnahmslos der Beantragung langfristiger Visa vorbehalten, die der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in De bedürfen und mit strengen Auflagen verbunden sind. Selbst beim Nachzug der Ehefrau ist dies an den vorherigen Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnis gebunden, der in Form einer Prüfung nachzuweisen ist

Keiner Zustimmung durch die Ausländerbehörde bedarf die Ausstellung eines Besuchsvisums. Das macht die Botschaft in alleiniger Verantwortung. In Euerem Fall besteht die Schwierigkeit der Ausstellung eines Besuchsvisums seitens der Botschaft, dass man unterstellen könnte, mit dessen Beantragung die Auflage des Erwerbs der deutschen Sprache umgehen zu wollen, um anschließend trotz Heirat sich illegal, ohne Aufenthaltstitel hier aufhalten zu wollen. Insofern ist die maßgebende Hürde der Bewilligung eines Besuchsvisum, inweit es gelegt die Botschaft von der Rückkehrwilligkeit zu überzeugen, was nicht einfach ist.

Die Ausstellung eines Besuchsvisums macht die Botschaft von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung und Reisekrankenversicherung abhängig. Beides ist hier zu beschaffen. Ersteres wird gewöhnlich von der Kommunalverwaltung Deines Wohnsitzes in Vertretung der Ausländerbehörde ausgestellt. Diese verlangt Deine finanzielle Leitungsfähigkeit per Gehaltsbescheinigung oder ähnlichem nachzuweisen oder in anderer Form daüber überzeugen zu lassen. Sogar möglich, dass sie sich den Mietvertrag zeigen läßt oder alternativ dazu Grundbuchauszüge, wenn ihnen die Bürgernähe ein Fremdwort ist.

Eine Besonderheit ist das Sprachvisum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland. Dieses gibt es als kurzfristiges Visum, was aber nichts anderes als ein Besuchsvisum ist. Dann gibt es auch ein Sprachvisum zur Teilnahme an einem Sprachkurs über eine Dauer von mehr als 3 Monaten, was folglich eine Visum der Kategorie D ist, über welches die zuständige Ausländerbehörde entscheidet.

Es liegt an Euch, welche Art des Aufenthaltes ihr in De anstrebt, um entweder die Botschaft für einen kurzfristigen Aufenthalt oder die Ausländerbehörde für einen längerfristigen Aufenthalt von der Aufrichtigkeit Eures Anliegens zu überzeugen.

Gern helfen wir weiter und werden gegebenenfalls den Thread in den Mitgliederbereich verschieben, um Privates nicht unnötig öffentlich zugänglich zu machen.

Was diesen Falko betrifft, so hat dessen Frau bereits seit längerem einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland. Sie muss sich aber in regelmäßigen Abstanden für einige Zeit hier aufhalten, sonst verliert sie diesen Titel. Für den jetzt angestrebten lang- oder kurzfristig angestrebten Aufenthalt der Ehefrau von Chaparrito helfen dessen Erfahrung nicht weiter.

Im Übrigen ist unser Mitglied bruja mit einem Kubaner verheiratet, der hauptberuflich seiner Tätigkeit als Anwalt in Kuba nachgeht. Natürlich kommt dieser sporatisch zu Besuch in den Schengener Raum, auch wenn das zeitlich begrenzte Zusammensein mehr in Kuba stattfinden. Ich weiss aber nicht, ob ihr Ehemann das Besuchsvisum bei der deutschen Botschaft in Havanna beantragt oder in der spanischen, da sich bruja vorwiegend in Spanien aufhält.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #9 - 30. November 2016 um 18:16

chaparrito   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 141
***
 
@Esperanto:
Die Punkte: - Erwerbstätigkeit, - Studium, - Familiennachzug  etc. sind im Antrag für Besuchsvisum (max. 90 Tage Aufemthalt) aufgeführt. Für den Antrag auf Familiennachzug gelten andere Voraussetzungen. Deshalb hier die Frage was ich am besten eintragen sollte, damit meine Frau das Besuchsvisum erhält.
zu>in Euerem Fall besteht die Schwierigkeit der Ausstellung eines Besuchsvisums seitens der Botschaft, dass man unterstellen könnte, mit dessen Beantragung die Auflage des Erwerbs der deutschen Sprache umgehen zu wollen, um anschließend trotz Heirat sich illegal, ohne Aufenthaltstitel aufhalten zu wollen.
was kannst du dann empfehlen? "Sonstiges" wie ich oben eingetragen habe? Meine Frau und ich wollen nur ein Visum für 90 Tage (kurzfristigen Aufenthalt) und mehr nicht.
zu Verpflichtungserklärung-> ok, danke

VG
Chaparrito
 
IP gespeichert
 
Antwort #10 - 30. November 2016 um 18:18

chaparrito   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 141
***
 
Nachtrag:
@Esperanto: Es ist ein VHS Kurs der nicht länger als 1,5 Monate dauert.
 
IP gespeichert
 
Antwort #11 - 30. November 2016 um 18:35

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Keines der aufgeführten Motive: Erwerbstätigkeit, Familiennachzug usw. führt zu einem Besuchsvisum. Ein Besuchsvisum ist ausschließlich da für einen kurzfristigen Besuch. Mit einer Ausnahme: Der Teilnahme an einem Sprachkurs in De zum Erlernen der deutschen Sprache. Dieses nennt sich sogar "Sprachvisum" zur Teilnahme an einem Sprachkurs unter 3 Monaten. Es ist aber nichts anderes als ein Besuchsvisum. Warum sollte dem Besucher vorgeschrieben werden, wie er die Zeit seines Besuches gestaltet.

Immerhin ist die Teilnahme an einem Sprachkurs plausibel, wenn später, zu einem bisher noch unbekannten Zeitpunkt, möglicherweise ein Visum für den Familiennachzug angestrebt wird. Und natürlich sollte die Anmeldung zum Sprachkurs bei der Visumsbeantragung vorgelegt werde. Ein Entgegenkommen der Visaabtelung der Deuschen Botschaft ist aber trotzdem nicht zu erwarten. Die Unterstellung, dass mit der Beantragung eines kurzfristigen Sprachvisums die gesetzlichen Bestimmung über vorher erworbene Sprachkenntnisse für den Familiennachzug zu umgehen beabsichtigt ist, damit nicht völlig zu widerlegen. Es muss da noch einiges hinzukommen, um die Rückkehrwilligkeit überzeugend darzulegen.   
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #12 - 30. November 2016 um 19:10

chaparrito   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 141
***
 
@esperanto: wenn keiner der ausgeführten Punkte zu einem Besuchsvisum führt, was sollte man denn deiner Meinung nach eintragen, damit es klappt. Das ist alles eine scheisse dass die eigene Frau nicht zu besuch kommen kann.Die scheiss Bürokratie nervt mch! aber den Flüchtlingen sogar Geld in die Tasche zu stecken! man! mich nerven ständig kurz vor Weihnachten wie lieb und nett wir deitsche sind und spenden viel Geld an die armen! oh gott mir fallen die Tränen! sorry dass ich emotional werden aber das alles ist eine grosse deursche bürokratische scheisse! no words!
 
IP gespeichert
 
Antwort #13 - 30. November 2016 um 19:21

chaparrito   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 141
***
 
@esperanto: welche möglichkeit gibt es noch wenn meine Frau schwanger ist? wird man alles ablehnen damit der vater sein eigenes kind nicht sehen kann?
 
IP gespeichert
 
Antwort #14 - 30. November 2016 um 21:34

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Schau zu, dass Deinem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt wird. Das steht dem Kind selbstverständlich zu.

Mit deutschem Pass benötigt man kein Visum für die Einreise nach Deutschland und ein Neugeborenes kann ohne Mutter nicht reisen. Da spielen fehlende deutsche Sprachkenntnisse der Mutter auch nach deutschen Rechtsmaßstäben keine Rolle mehr.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken