Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 
Thema versenden Drucken
Geld überweisen ohne Konto (Gelesen: 85698 mal)
Antwort #75 - 11. Januar 2018 um 21:26

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
EHB du bist auf meiner Linie. Smiley

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #76 - 11. Januar 2018 um 21:46

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Eine Prepaid-Karte, wie die erwähnte von Comdirekt, ist weder eine Kreditkarte noch ist deren Weitergabe illegal. Ich kann nicht erkennen, was gegen deren Verwendung für Geldtransfers nach Kuba sprechen könnte.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #77 - 11. Januar 2018 um 21:59

El Hombre Blanco   Offline
Junior Member
Viva Cuba, pero libre!

Geschlecht: male
Beiträge: 89
**
 
Eine Prepaid-Karte ist keine Kreditkarte, das ist richtig. Die Weitergabe an Dritte verstößt aber mit ziemlicher Sicherheit mindestens gegen die AGB der herausgebenden Bank. Strafbar sicher nicht, kann aber die Kündigung derselben zur Folge haben. Bankkarten sind immer personenbezogen. Nicht umsonst steht der Name und die Unterschrift des Karteninhabers drauf. Kein reguläres Geschäft oder eine Bankangestellte würde die Zahlung durch jemanden anderes als den Karteninhaber akzeptieren, Kredit hin, Debit her.
 
IP gespeichert
 
Antwort #78 - 11. Januar 2018 um 22:07

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
@ esperanto vielleicht hast du das Geldwäschegesetz nicht gelesen.
Natürlich ist es illegal eine Prepaiadkarte die zumindest in der Theorie mehr als 100€ hat an Dritte zu geben.
Sinn hin oder her dies ist Gesetz.
Deshalb gibt es auch diese Einwegkreditkarten:

https://www.depotvergleich.com/anonyme-kreditkarte/

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #79 - 11. Januar 2018 um 22:21

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Die AGB der comdirekt wurde in einem vorangegangenen Beitrag doch schon verlinkt. Darin sind nur Vorbehalte bei Verwendung deren Geldkarten durch nicht autorisierten Personen aufgeführt, was gewöhnlich bei Diebstahl der Fall ist. Wird sie gestohlen und mit ihr die dazugehörige PIN, dann muss damit gerechnet werden, dass das auf der Prepaid-Karte bestehende Guthaben in die falschen Hände kommt und die Bank keinen Ersatz leistet, falls die Sperrung der Karte nicht rechtzeitig veranlasst wurde..

Im Übrigen braucht auch "kein reguläres Geschäft oder ein Bankangestellter" in Kuba über deren Verwendung befinden. Es genügt der Geldautomat vor der Tür ist mit CUC-Scheinen gefüllt. 
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #80 - 11. Januar 2018 um 22:32

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
cubaanfänger schrieb am 11. Januar 2018 um 22:07:
@ esperanto vielleicht hast du das Geldwäschegesetz nicht gelesen.

Nein, hab ich nicht gelesen und werde es auch künftig nicht. Als gesetzestreuer Bürger kann ich mir das sparen. Ich glaub auch Fanti kann es links liegen lassen.
Interessanter und nützlicher wäre ein Einlesen der steuerlichen Handhabung bei der Unterstützung bedürftiger, nahestehender Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #81 - 11. Januar 2018 um 22:41

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Das Thema Steuer und Ausland war m.M. abgehackt.

Ich rate mal, du hast deiner Novia eine Kreditkarte gegeben oder versprochen, wenn Sie Ende Januar zu dir kommt.

Besser ist es für Sie ein eigenes Konto zu eröffnen und die Karte auf Ihren Namen machst.
( War natürlich für meinen Freund für seinen Sohn damals doppelt einfach, zum einen war er Erziehungsberechtigt und zum anderen arbeitet er bei einer Bank)

Aber so ist das ganze rechtlich sauber.

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #82 - 11. Januar 2018 um 22:45

Fanti   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 45
**
 
Esperanto du sprichst mir aus der Seele. Ich möchte zur Klarheit ein Beispiel nennen: Bei Reisekostenabrechnungen eines großen Unternehmens ensteht ein großer buchhalterischer Aufwand, wenn die MA ihre hohen Hotelrechnungen selbst bezahlen, diese einreichen und dann erstattet bekommen. Für bestimmte Fälle bzw. einen bestimmten Personenkreis hat das Unternehmen eine Kreditkarte und wie wir ja wissen kann eine Kreditkarte nicht für eine juristische Person ausgestellt werden. Die Lösung ist diese, dass sie auf einen Geschäftsführer ausgestellt wird, da natürliche Person. Ein bestimmter Personenkreis hat im Innenverhältnis die Befugnis, die Karte zu nutzen, natürlich nicht mit Unterschrift! Da sonst Urkundenfälschung vorliegen würde. Selbstverständlich ist hier ein Limit gesetzt. Der Austeller der Karte kennt auch den Zweck dieser, also wo genau liegt jetzt ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vor...
 
IP gespeichert
 
Antwort #83 - 11. Januar 2018 um 22:52

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
cubaanfänger schrieb am 11. Januar 2018 um 22:41:
Ich rate mal, Du hast ...

Nein, habe ich nicht....  Kann Dir aber versichern, dass die Novia keine Kreditkarte, nicht einmal eine Prepaid-Karte mit ein paar Peanuts ab und zu von mir hat. Nur so bleibt sie beweglich. Inzwischen ist sie auch nicht mehr auf mich angewiesen und trotzdem ist sie in 2 Wochen wieder hier. 
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #84 - 11. Januar 2018 um 22:55

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Selbstverständlich kann eine Kreditkarte auf eine juristische Person/Firma ausgestellt werden.
Früher als Angestellter hatte ich eine.

Hier ein Link:
https://www.universum-group.de/news-media/glossar/cardholder/

 
IP gespeichert
 
Antwort #85 - 11. Januar 2018 um 23:41

Fanti   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 45
**
 
Nein kann sie nicht. Es gibt nur die Möglichkeit: das Unternehmen beantragt 20 Business Kreditkarten aber hinter jeder einzelnen steckt eine natürliche Person. Zusätzlich kann die Firma mit Rechtsform auf der Karte platziert werden.
 
IP gespeichert
 
Antwort #86 - 12. Januar 2018 um 00:48

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Als ob eine VW, Daimler, BMW oder Siemens nur 20 Firmenkreditkarten haben. Was ein Blödsinn.

Ich weiß zwar nicht welche Ausbildung du hast, bzw. welche Schule du besucht hast oder in welchem Land, aber in Deutschland ist es selbstverständlich möglich, Kreditkarten auf juristische Körperschaften zu zu lassen.

Zitat:

Ein Cardholder bzw.  Karteninhaber, ist eine natürliche oder eine juristische Person, die bei einer Kreditkarten-Gesellschaft ein Kreditkarten-Konto unterhält und von diesem aus bargeldlose Zahlungstransaktionen durchführt.

Quelle:

https://www.universum-group.de/news-media/glossar/cardholder/

Saludos

P.S. : Wenn du etwas behauptest, dann versuche wenigstens es zu beweisen! Da ich immer bewiesen  habe, was ich schreibe, könnte ich mir hier ( vermutlich) auch mal den Luxus leisten, eine Behauptung mal so stehen zu lassen, ohne dass die älteren Mitglieder dies apriori anzweifeln. ( Mache ich aber nicht)

Du kannst dies nicht! Vor allem weil du bislang ziemlich viel Quatsch ( deine Taxiidee, die von vorn herein zum scheitern verurteilt ist mangels Erkenntnisse und deine Idee Geld illegal zu transferieren oder wie EHB bemerkt hat, mir ist es nicht aufgefallen, wie man Überweisungen nach Kuba steuerlich absetzen kann) geschrieben hast.

 
IP gespeichert
 
Antwort #87 - 12. Januar 2018 um 05:50

Fanti   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 45
**
 
Wenn du als Mitarbeiter diese Karte hattest, dann war das ein Business Card Modell welches das Unternehmen für MA angeboten hat. Warst du der einzige MA? Wohl nicht. Wenn 20 Mitarbeiter über solch eine Karte verfügen, was meinst du gibt es eine Karte und die MA reichen sich diese weiter?

 
IP gespeichert
 
Antwort #88 - 12. Januar 2018 um 07:48

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Wie kommst du auf die Zahl 20?
Ich behaupte mal, das grosse Firmen tausende Firmenhandys, anonymisierte Bahncards, Tankstellestellenkarten usw. haben. Nur der Buchhalter kann die Kartennummer dem entsprechenden Mitarbeiter zuordnen.

Hingegen sind Geldkarten wie Visa, Master, usw. immer personalisiert auch wenn das Verrechnungskonto ein Firmenkonto ist. Von einer Limitierung auf 20 MA habe ich noch nie was gehört.

Wo steht das?
 
IP gespeichert
 
Antwort #89 - 12. Januar 2018 um 08:08

Fanti   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 45
**
 
Das war ein Beispiel
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 
Thema versenden Drucken