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Wichtige Punkte beim Hauskauf in Kuba (Gelesen: 38733 mal)
03. Januar 2017 um 09:52

chaparrito   Offline
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Cubalibre

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Hallo zusammen,
Bevor meine Frau und ich das Haus kauften, hatte ich einiges im Internet recherchiert und einen Artikel (s.u. Link) über Fragen und Antworten (FAQ) zur Abwicklung eines Hauskaufs auf Spanisch gefunden. Auf dieser Basis hatte ich vor meiner letzten Reise in Kuba alle Vorbereitungen getroffen, um den Hauskaufprozess zu starten. Aus diesen Fragen hatte ich eine kleine Checkliste erstellt, welche ich beim ersten Treffen mit den Hausbesitzern (wir hatten zuvor einige Häuser im Visier) nutzte. So konnte ich rasch feststellen, welche Häuser -rechtlich gesehen – für den Kauf in Frage kamen.
Das Wichtigste beim Hauskauf ist folgende FAQ Punkt zu beachten:

¿Cuáles son los requisitos para la transmisión de la propiedad de una vivienda?
1.- Ser propietario de la vivienda y tener domicilio en Cuba.
2.- La vivienda debe estar inscrita en el Registro de Propiedad del municipio donde esté ubicada.
3.- Tener actualizado el Título de Propiedad, incluyendo la tasación del inmueble.
Solange diese Punkte nicht in Ordnung sind, rate ich Euch ab, keine Anzahlung oder Sonstiges mit dem angeblichen Hausbesitzer zu vereinbaren. Wenn der meint, er hätte alles korrekt und würde alles passen, empfehle ich dennoch, die ganzen Dokumente durch einen Notar prüfen zu lassen. Dies kostet ein paar CUC’s.
Hier der Link zum Artikel:
http://www.cubadebate.cu/noticias/2011/11/05/preguntas-y-respuestas-sobre-las-nu...

Euer Chaparrito
 
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Antwort #1 - 03. Januar 2017 um 12:48

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Ich denke der wichtigste Hinweis für den Hauskauf/-bau ist: Erst anfangen wenn man die residencia permanente hat.
Oder wenigstens das leibliche Kind als Eigentümer eintragen lassen und nicht die Ehefrau/Novia.

Somit hat man wenigstens ein Minimum an Sicherheit, falls die Ehe/Beziehung mal schiefgeht.

Oder man betrachtet die Gesamtinvestition gleich als Geschenk an die Ehefrau oder Novia.

Saludos
 
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Antwort #2 - 03. Januar 2017 um 14:38

chaparrito   Offline
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@Importado: Ich hatte vor dem Hauskauf mit "CubalegalInfo" (kubanische Rechtsanwälte) Kontakt aufgenommen und folgende Info s dazu erhalten:

Referente a la compra de la vivienda le explicamos que según lo establecido en el artículo 2 del DECRETO-LEY NÚMERO 288, MODIFICATIVO DE LA LEY No. 65, DE 23 DE DICIEMBRE DE 1988, "LEY GENERAL DE LA VIVIENDA"

"El derecho a una vivienda se ejercerá en la forma y bajo los requisitos que establece la presente Ley. Cuando en esta Ley se hace mención a particulares o personas naturales, se entenderán por tales a las personas naturales cubanas con domicilio en el país y los extranjeros residentes permanentes en el territorio nacional..."

Lo anterior es extensivo a los solares y terrenos yermos, es decir,los extranjeros SIN RESIDENCIA PERMANENTE EN CUBA no pueden adquirir a su nombre y propiedad estos bienes inmuebles, ni otras propiedades inmobiliarias.

Sentado lo anterior le explicaremos la variante de compraventa de vivienda por un extranjero(a) en matrimonio con nacional:
1.- Si la vivienda se adquiere (compra) a título del nacional antes de efectuarse el matrimonio, el extranjero(a) no tiene derecho sobre el inmueble durante el matrimonio ni en caso de divorcio, en tanto la vivienda no entra dentro de la Comunidad Matrimonial de Bienes. Solo podrá el extranjero(a) heredar el inmueble en caso de fallecimiento del cónyuge cubano, en la proporción que le corresponda según el derecho sucesorio o testamentario.
2.- Si se efectuara primero el matrimonio y después se comprara la vivienda sin ser residente permanente el cónyuge extranjero, necesariamente la titularidad sería a nombre del cónyuge cubano, pero en la escritura de compraventa se consignaría "de estado civil casada(o) con (generales del extranjero)", convirtiéndose así el inmueble en parte de la Comunidad Matrimonial de Bienes. En caso de divorcio el extranjero(a) tiene derecho a la liquidación y adjudicarse la mitad del valor de la vivienda. En caso de fallecimiento del cubano(a) mantiene los derechos hereditarios sobre el inmueble y propietarios sobre su mitad por ser parte de la comunidad matrimonial.
3.- Si efectuado primero el matrimonio el extranjero(a) adquiere la residencia permanente en Cuba y después se compra la vivienda, pues ambos cónyuges tienen derecho a ser coopropietarios del inmueble o uno solo si lo decidieren de esa forma, manteniendo los derechos de uso, posesión, disfrute y disposición libremente como se establece en las leyes cubanas.
-------------------------------
Ich hatte beim Hauskauf vorm Notar unterschreiben müssen, sonst wäre es gar nicht zustande gekommen.

Euer
Chaparrito
 
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Antwort #3 - 04. Januar 2017 um 00:52

importado   Offline
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da ist alles richtig so:
dein rat ist absolut pflicht,alle papiere b.hauskauf v.notar preufen lassen.,

also ich gehe davon aus, gemaess der konstellation,du bist verheiratet ,ihr habt die immob.nach eurer heirat erworben.(punkt 2)
im falle einer scheidung haettest du anspruch auf die 1/2 des wertes und jetzt kommst, gegenwerts der in moneda nac.festgelegt ist respektive wird(das ist auch i.d.r.der schaetzwert beim hauskauf der in MN festgelegt ist fuer die uebertragungssteuer ),was nur einem bruchteil des gezahlten realwertes/marktwertes  entspricht und gezwungen kann die ehefrau nicht werden,das haus zu verkaufen,das wuerd sie wenns sie es vorhaette nach deiner pekunaeren befriedigung tun und dir vorher die pimperlinge auszahlen und sich scheiden zeitgleich,.
ich will nicht den teufel an die wand malen,
es ist schon mal gut und das wird auch im einverstaendnis d.frau sein, euer kind als cub.staatsbuerger auf diese add.mit wohnrecht.einzutragen,
gleich aufs kind die immob.zu uebertragen beim registeramt ist so eine sache,weil dann im falle einer veraeusserung immer ein richter entscheidet als `´treuhaender und interessenvertreter `des minderj.,ob dies auch in seinem sinne und vorteil ist.,da gibts kopfweh.....

allgemein:
DIE BESTE KONSTELLATION IST NATUERLICH EINE IMM.NACH ERLANGUNG DER PREMANENTEN RESIDENCIA AUF DEN EIGNEN NAMEN ZU KAUFEN UND DIE EHEFRAU MIT RENUNCIA UNTERZEICHNEN ZU LASSEN(D.H. SIE VERZICHTET DURCH NOTARSERKLAERUNG FREIWILLIG AUF ANSPRUCH  AUS GEM. GUETERERWERB,s.o.punkt 3);WOBEI SIE EINE EIGENE HUETTE HABEN SOLLTE ODER MAN IHR WAS KLEINES KAUFT ;WAS SIE IHR EIGEN NENNEN KANN,dann passt das .... Cool



 
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Antwort #4 - 31. Januar 2017 um 08:21

chaparrito   Offline
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Cubalibre

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@importado: Ja, Punkt 2 trifft zu. nach der RP werde ich ein weiteres Immobilien für mein Kind und eins für mich kaufen. So ist es mit meiner Frau abgesprochen. Im Vertrag wird stehen, dass meine Frau auf das Objekt verzichtet. Dies brauche ich so oder so für mein Geschäft. Schade dass man immer so vorsichtig sein muss, aber sicher ist sicher.

Chaparrito
 
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Antwort #5 - 31. Januar 2017 um 10:11

cubaanfänger   Offline
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Sicher ist sicher" ist in Kuba relativ.

Das Damoklesschwert dass die RP erlischt, wenn du nicht verheiratet bist und damit auch dein Anspruch eine oder mehrere Immobilien oder Unternehmen auf Kuba zu besitzen, ändert an deiner Konstellation wenig.

Sicherer ist es wohl mit einer Firma in der Sonderwirtschaftszone Mariel und eines Individualdeals mit dem Staat Kuba.

Oder wenigstens, dass du eine "Reservebraut" hast im Falle einer Trennung um den Status RP zu sichern.
( Und somit deiner jetzigen Ehefrau klar gemacht wird, dass Sie bei einer Blitzscheidung keinen monitären Vorteil hat)

Ich weiss jetzt gar nicht so genau, wem dann dein Haus im Falle der Erlöschung der RP zufallen würde. Vermutlich dem Kind, vielleicht aber auch dem Staat.

Saludos
 
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Antwort #6 - 01. Februar 2017 um 09:33

chaparrito   Offline
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@cubaanfänger: was meinst Du mit Wirtschaftszone Mariel?
soweit ich weiss wenn mein kind kubanisch ist, darf ich dir RP nicht verlieren.
Im leben ist alles relativ und ein risiko. no risk no fun.
Chaparrito
 
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Antwort #7 - 01. Februar 2017 um 10:48

cubaanfänger   Offline
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Die Sonderwirtschaftszone Mariel ist soweit ich weiß im Westen von Havanna. Am Hafen Mariel.

Dort können sich ausländische Firmen niederlassen und erhalten Sonderkonditionen wie zum Beispiel Steuerbefreiung für eine gewisse Zeit. Vergleichbar mit Freihandelszonen in anderen Ländern.

Ob du deine RP behalten kannst, wenn sich deine Frau scheiden lässt nur weil du ein Kind hast das in Kuba lebt, kann ich nicht sagen.

In dem Fall wäre es aber sinnfrei. Dann müsste Kuba auch im Umkehrschluss sagen, dass ein eigenes Kind, das in Kuba lebt, ausreichend ist für die Erlangung der RP und nicht zwingend eine Heirat.

Aber da kann natürlich die Botschaft dir genaue Infos geben.

Saludos
 
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Antwort #8 - 01. Februar 2017 um 12:01

kdl   Offline
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cubaanfänger schrieb am 01. Februar 2017 um 10:48:
Ob du deine RP behalten kannst, wenn sich deine Frau scheiden lässt nur weil du ein Kind hast das in Kuba lebt, kann ich nicht sagen.

In dem Fall wäre es aber sinnfrei. Dann müsste Kuba auch im Umkehrschluss sagen, dass ein eigenes Kind, das in Kuba lebt, ausreichend ist für die Erlangung der RP und nicht zwingend eine Heirat.

Aber da kann natürlich die Botschaft dir genaue Infos geben.

Saludos

Natürlich kann er die Residencia behalten, wenn er ein Kind in Kuba hat.
Und mit einem Kind in Kuba kann er auch die RP erlangen, ohne mit der Mutter verheiratet zu sein.
Gruß
kdl
 
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Antwort #9 - 01. Februar 2017 um 15:44

cubaanfänger   Offline
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Danke kdl das wusste ich gar nicht. Smiley


Also reicht es völlig meine Süße zu schwängern, um die RP zu bekommen.
Das sind ja ganz neue Perspektiven.

Saludos
 
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Antwort #10 - 01. Februar 2017 um 18:31

Esperanto   Offline
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Ich glaube nicht, dass das reicht. Vermutlich kommt hinzu, dass sie erklären muss, dass Du es warst.  unentschlossen
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 01. Februar 2017 um 19:26

cubaanfänger   Offline
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Sie wäre ja blöde, wenn Sie es nicht machen würde.
Aber durch diese vermutlich wichtigste Info für mich, die ich je gelesen habe in Sachen Kuba, ändert sich die Reihenfolge.

Erst das Kind, dann die RP, dann das Haus kaufen/ bauen und dann erst wird geheiratet oder auch nicht.

Saludos
 
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Antwort #12 - 02. Februar 2017 um 11:37

kdl   Offline
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cubaanfänger schrieb am 01. Februar 2017 um 15:44:
Also reicht es völlig meine Süße zu schwängern...

Viel Spaß dabei!!! Laut lachend
Gruß
kdl
 
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Antwort #13 - 02. Februar 2017 um 11:40

kdl   Offline
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Esperanto schrieb am 01. Februar 2017 um 18:31:
Ich glaube nicht, dass das reicht. Vermutlich kommt hinzu, dass sie erklären muss, dass Du es warst.  unentschlossen


Ist natürlich selbstverständlich, dass der Vater als solcher in Kuba auch bei der Namensgebung verewigt sein muss. Das Kind sollte also seinen Familiennamen führen.
Gruß
kdl
 
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Antwort #14 - 02. Februar 2017 um 15:43

Esperanto   Offline
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cubaanfänger schrieb am 01. Februar 2017 um 15:44:
Also reicht es völlig meine Süße zu schwängern, um die RP zu bekommen.

Um sicher zu gehen, sollte man es zusätzlich noch bei der ein oder anderen probieren.  Zwinkernd
 

Saludos Esperanto
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