3. Nach der Hochzeit - Kuba:
3.1 La CJI entrega dos certificaciones,una d ellas,debidamente legalizada por el Ministerio d Relaciones Exteriores d La República d Cuba (MINREX) para surtir efectos legales en el extranjero y otra para ser utilizada en Territorio Nacional Cubano
3.2 Legalisierung der Heiratsurkunde (vorher durch MINREX) durch die Deutsche Botschaft ohne Übersetzung für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. Kosten: 25,00 CUC
4. Nach der Hochzeit - Deutschland:
4.1 Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim jeweiligen Standesamt in Deutschland. a. Gültiger Personalausweis oder Reisepass b. Heiratsurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde, Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung (siehe 3.2) und Übersetzung eines vereidigten Übersetzers in Deutschland (Kosten -> 80,00 Euro)
4.2 Wohnsitz des ausländischen Ehepartners in Deutschland anmelden a. Anmeldung Einwohnermeldeamt b. Reisepass c. Heiratsurkunde (siehe 4.1 b)
4.3 Steuerklasse wechseln - Bestätigung Wohnsitz (siehe 4.2) elektronisch dem Finanzamt zugestellt - Antrag auf Steuerklasse ausfüllen und von beiden unterschreiben - Steuer-ID wird dann vom Arbeitgeber abgerufen und die neue Steuerklasse abgespeichert
4.4 Aufenthaltsgenehmigung beantragen - Nach 4.2 erhält das LRA eine Meldung vom Einwohnermeldeamt. Anschliessend sendet das LRA einen Termin per Post für die Änderung des Aufenthaltstitels. Dazu wird man aufgefoerdert folgendes beim Termin mitzunehmen: - Antrag ausfüllen (ist im Schreiben dabei) - Gültiger Reisepass Ehefrau - 1 biometrisches Passbild (35x45mm) - Gemeinsame Vorsprache mit dem Ehegatten - Pass oder Personalausweis des Ehegatten - Mietvertrag - Heiratsurkunde - Gebühren – 110 Euro
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