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Versicherung für Schengen Besucher?? (Gelesen: 11254 mal)
03. März 2017 um 08:11

Alex   Offline
Administrator
Cubalibre
Harderwijk

Geschlecht: male
Beiträge: 206
*****
 
Wer hat Erfahrungen mit http://www.visa-insurance.eu/ ??
Schön preiswert sind sie ja.
Wie ist das EU-Recht geregelt hierzu? Bin ich da an eine Versicherung gebunden aus dem Land in dessen Botschaft ich den Visumsantrag stelle?
 
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Antwort #1 - 03. März 2017 um 22:29

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Alex schrieb am 03. März 2017 um 08:11:
Wer hat Erfahrungen mit http://www.visa-insurance.eu/ ??

Vermutlich niemand hier im Forum. Das gilt auch für andere polnischen Versicherungsangebote, sollte es solche geben.

Zitat:
Schön preiswert sind sie ja.

Zweifellos sind 19 EUR für den ganzen Monat ungewöhnlich preisgünstig. Aber auch nicht zu erklären. Vergleichbare Reisekrankenversicherungen (Incoming) sind in Deutschland kaum unter 1 EUR/Tag zu bekommen. Selbst dieser Betrag kann nicht kostendeckend sein. Ein Problem wird es deswegen nicht geben, sind die meisten hiesigen RKV's -speziell bei der Versicherung von Auslands-/Sprachstudenten- mit den gesetzlichen Krankenversicherungen liiert oder gar Tochtergesellschaften.

Zitat:
Wie ist das EU-Recht geregelt hierzu? Bin ich da an eine Versicherung gebunden aus dem Land in dessen Botschaft ich den Visumsantrag stelle?

Die Reisekrankenversicherungen, die den Anforderungen des EU-Abkommens entsprechen, können nicht nur in jedem Schengenland genutzt, sie können auch in jedem dieser Länder abgeschlossen werden. Sie sind folglich von jeder Botschaft dieser Länder bei der Visumsbeantragung anzuerkennen. Das gilt natürlich auch für polnische Versicherungen. Die erwähnte wirbt auch mit der Konformität der EU-Vorgaben. Die festgeschriebene Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR wird gar verdoppelt. Ohne deren Leistungen nachgelesen zu haben, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie der EU-Norm entspricht.

Nach meinen langjährigen Erfahrungen  sollte man trotzdem mit Bedacht die Reisekrankenversicherung wählen. Nicht nur, weil auch zusätzliche Leistung mit angeboten werden, wie Beispiel Übernahme der Haftung bei Abschiebung usw. Anfangs hatte ich beim Autoclub ADAC eine abgeschlossen. Seitdem nie wieder, selbst wenn diese sich dem allgemeinen Usus inzwischen anpasste. So war es seinerzeit nicht möglich die Versicherungszeit auf die tatsächliche Zeit des Aufenthaltes anzupassen. Die angefallenen Zahnarztkosten wurden nur zum geringen Teil zurückerstattet. Es bedurfte der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, damit dann doch die Kosten vollständig übernommen wurden („ohne Anerkennung einer Rechtspflicht „– das Übliche halt).

Der Versicherungsschutz der incoming-RKVs nach den EU-Vorgaben schließt die Übernahme der Kosten bei Vorerkrankungen aus. Als „Vorerkrankung“ zählt beispielsweise auch eine Schwangerschaft oder chronisches Leiden. Klar, dass die Sanierung des Gebisses nicht übernommen wird. Eine Grauzone besteht trotzdem, wenn der Behandlungsbedarf auf die vernachlässigten Zahnlöcher zurückgeführt wird. Gewöhnlich übernimmt aber die Versicherung die Kosten bei der Behandlung akuten Zahnschmerzen. Fraglich jedoch, ob der Zahnarzt die Vorgaben der jeweiligen RKV akzeptiert. Die schreibt dem Zahnarzt in ihrem, vor der Behandlung zu übergebenden „Merkblatt für Zahnärzte“ vor, welcher Gebührensatz übernommen wird. Selten wird der Zahnarzt diesem nachkommen und seine Rechnung direkt der Krankenkasse weiterreichen. Der schickt sie dann dem Versicherten. Fairnesshalber zahlt der Gastgeber, auch wenn der Versicherte schon über alle Berge ist und fordert dann den von der RKV akzeptierten Anteil ein.

Besser läuft es mit den praktischen Ärzten, die eher dem zu überreichenden „Ärzte-Info“ Merkblatt der RKV nachkommen und direkt mit ihr abrechnen. Die Kosten der zu beschaffenden Medikamente sind vorzulegen und zur Erstattung bei der RKV einzureichen.

Dies zu meinen Erfahrungen hier in De mit deutschen RKV's. Danach hätte ich Vorbehalte eine Reisekrankenversicherung mit einer polnischen Krankenversicherung abzuschließen. Es ist schon schwer genug bei einer leichter zu greifenden inländischen nicht auf einen Teil der angefallenen Kosten sitzen zu bleiben. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 04. März 2017 um 10:20

Alex   Offline
Administrator
Cubalibre
Harderwijk

Geschlecht: male
Beiträge: 206
*****
 
Danke für die Ausführungen Esperanto. Du hast natürlich Recht, dass ein Schadensfall schwieriger In Warschau als in Berln zu regeln ist wahrscheinlich...  Zwinkernd
Inzwischen bin ich dabei allerlei Versicherungen zu vergleichen.
Dabei entdeckte ich dass das Pendant zu Polen (www.axa-schengen.com/) übrigens Kubaner ausschliesst und gar nicht versichert.  Traurig
Naja, ich finde schon noch was passendes...
 
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Antwort #3 - 04. März 2017 um 16:23

Kartdriver99   Offline
Full Member
Y pué
Hamburg

Geschlecht: male
Beiträge: 854
***
 
ich schliesse die Versicherungen für mein (aus Kuba kommenden) Besuch bei http://www.dr-walter.com/produkte/produkte-von-a-bis-z/provisit-visum.html ab. Kostet für 3 Monate incl. Haftpflicht 108.- € . Das Gute: nicht "verbrauchtes" Geld bekommt man zurück. (sollte der Besuch aus irgendwelchem Grund früher ausreisen) Zwinkernd
 

hasta pronto
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Antwort #4 - 04. März 2017 um 17:27

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Die RKV (Dr. Walter Provisit-Visum) nehme ich auch. Schon seit Jahren.

Die Änderung der Gültigkeit der Versicherung hinsichtlich Beginn, Dauer und Ende ist wirklich unproblematisch. Für den Nachweis bei der Botschaft schließe ich lange vor Visumbeantragung den Versicherungsvertrag ab. Für eine Dauer von 4-5 Monate, um bis zur Ausstellung des Visums flexibel zu bleiben. Die deutsche Botschaft legt nämlich die Zeit der Gültigkeit des Visums nach den Daten der vorgelegten RKV rigoros fest und ignoriert, dass die Versicherungen bereit sind den Versicherungszeitraum entsprechend den Bedürfnissen anzupassen. Sobald das Visum erteilt ist, kündige ich -wie mit der Versicherung vereinbart- den ursprünglichen Vertrag und schließe gleichzeitig einen neuen ab. All dies erfolgt per Online. Und die Rückzahlung des ursprünglichen Vertrages erfolgt prompt.

Schwierigkeiten hatte ich mit der RKV Provisit-Visum noch nie. Wäre dies der Fall, gebe es ja noch den Versicherungsombudsmann und speziell für Alex die Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Kommission.
 

Saludos Esperanto
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