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Einladung mit Verpflichtungserklärung (Gelesen: 49209 mal)
Antwort #15 - 31. März 2017 um 14:12

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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kubaman schrieb am 31. März 2017 um 12:17:
Man kann sich auch verbal durchsetzen und braucht keine Waffen dazu.

Im Normalfall schon. Deswegen tragen die Bobbies in England im Gegensatz zu unseren Polizisten keine Pistolen mit sich herum. Das ändert sich aber, wenn es sich um Terroristen handelt.

Bei einer Abschiebung ist es durchaus möglich, dass der "Normalo" zum Terroristen wird, auch wenn es sich nur um einen Cubano oder gar einer Cubana handelt, die wir im Gegensatz zu Islamisten gut verstehen. Was nützt Dir dann Deine Stimme, wenn der/die Abzuschiebende bereits die volle Kraft seiner/ihrer Stimme oder Muskeln ausprobiert?

Besser Du überlässt dies den Profis und verhältst Dich gesetzeskonform. Wurde die Reisekrankenversicherung für den ausländischen Gast bei Provisit-Visum abgeschlossen, so werden die Abschiebungskosten von der Versicherung bis zu einer Höhe von 4.000 EUR übernommen. Aber nur, wenn Polizisten dabei sind, sonst muss Du für den Rückflug selbst aufkommen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #16 - 31. März 2017 um 16:47

Carotta   Offline
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Hola, nochmal ich ..  richtig zitiert , aber falsch verstanden..die Verpflichtung endet erst mit einem anderen Aufenthaltstitel.. Asylsuchend ohne Bescheid oder selbst eine Duldung ist kein anderer Aufenthaltstitel..unabhängig vom Bundesland
Aber egal .. , wenn der Asylantrag nicht bearbeitet wird , nach 23 Monaten ein Ablehnungsbescheid erlassen wird , gegen den man dann Einspruch einlegen kann , ehe das Verwaltungsgericht dann entscheidet und die Ausländerbehörde dann auch noch die Abschiebung vollziehen würde . komme ich auf meine 3 Jahre (zählt ab Einreisedatum  im Juni 2014 ).
Alle nach dem 06.08.2016 gestellten Verpflichtungserklärungen sind noch länger haftbar.
Das wurde mit dem Datum im Integrationsgesetz geändert.
Also Finger weg von Einladungen !! Das war meine Info ! Egal wie alt die Person ist  , oder wie intensiv die Familienbeziehungen sind. 
Fahrt hin und habt vor Ort spass 
no hay mas nada  Cool
 
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Antwort #17 - 31. März 2017 um 17:06

Carotta   Offline
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Cubalibre

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Hola, gut zitiert aber falsch verstanden, weder ein Asylantrag , noch eine Duldung sind ein neuer Aufenthaltstitel . Eine Änderung im Integrationsgesetz legt fest, das vor dem 06.08.2016 angegebene Verpflichungserklärungen nach Ablauf von 3 Jahren ab Einreise enden, die ab dem Datum gegebenen Verpflichtungserklärungen länger zur Kasse gebeten werden. Einreise Juni 2014 , Asylantrag gestellt September 2014 - Ablehnungsbescheid nach 23 Monaten- August 2016 , Einspruch von ihr beim Verwaltungsgericht  08/16 --in Bearbeitunmg meine letzte Info-
Ehe die Ausländerbehörde die Abschiebung vollzieht --bin ich bei meinen 3 Jahren !!
Also Finger weg von Einladungen !! Das war meine Info - egal wie alt die Person ist, noch wie intensiv die Familienbeziehungen sind  Cool Griesgrämig.
No hay mas nada
 
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Antwort #18 - 31. März 2017 um 18:22

Esperanto   Offline
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Carotta schrieb am 31. März 2017 um 16:47:
Hola, nochmal ich ..  richtig zitiert , aber falsch verstanden..die Verpflichtung endet erst mit einem anderen Aufenthaltstitel.

Tatsächlich! Das Resultat meines Ergooglens: Danach benötigt die Schwägerin nach Stellung eines Asylantrages keinen neuen Aufenthaltstitel. Asylsuchende, die sich in einer Anlaufstelle registriert haben, erhalten zunächst eine "Anlaufbescheinigung". Im weiteren Verlauf erhalten sie dann einen "Ankunftsnachweis", der ebenfalls kein Aufenthaltstitel ist, aber mit dem sie sich llegal in Deutschland aufhalten und Sozialleistungen beziehen können, wie etwa Unterbringung, medizinische Versorgung und Verpflegung. Und dafür sollst Du aufkommen? Als schwächstes Glied unserer Gesellschaft, nämlich einer alleinerziehenden Mutter? Unfassbar!

In einem vorangegangen Beitrag hast Du angeführt, dass Du diesbezüglich zahlreiche Behörden, insbesondere auch bayrische Politiker angeschrieben hast. Was haben die geantwortet bzw. an wem haben sie Dich verwiesen, nachdem sie sich als unzuständig erklärten? Doch nicht etwa an das Sozialamt, um Dich in die Schlange der Asylsuchenden einzureihen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #19 - 31. März 2017 um 19:07

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Carlotta schreibt: Smiley
Also Finger weg von Einladungen !! Das war meine Info - egal wie alt die Person ist, noch wie intensiv die Familienbeziehungen sind  Cool Griesgrämig.
No hay mas nada

Nachricht verstanden!

Interessanterweise habe ich es immer vermieden, eine Cubana einzuladen. Allerdings aus anderen Gründen.
Da ich Ihr immer klar mache, dass ich gerade so ( mit blutigen Fingern) das Geld zusammen kratze um Sie besuchen zu können.

Dies hat mindestens zwei Vorteile. Zum einen achtet Sie auf das Urlaubsbudget und kauft selber ein auf dem Bauernmarkt für Peso und kocht natürlich auch selber und zum anderen mutiert Sie nicht zur " Shopping Queen".

Für mich ist dies eine Win/Win Situation.

Nebenbei ( da Sie ja weiß, dass es mir auch nicht viel besser geht als Ihr) stellt Sie keine überzogenen Forderungen sondern hält Ihre Mitbringwünsche in Grenzen.( Niveacreme, Nutella, BH's, Slips und nur wenn Ihr Smartphone den Geist aufgegeben hat ein neues Gerät damit die Kommunikation weiter funktioniert)
Laut lachend
Saludos
 
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Antwort #20 - 08. April 2017 um 14:50

Esperanto   Offline
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Schade, dass sich Carotta nicht mehr meldet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie tatsächlich im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung in Regress genommen wurde. Es wäre der erste bekannt gewordene Fall. Jedenfalls hat sie sich damit auseinandergesetzt, kennt sich gut aus, was darauf hindeuten könnte, dass ihre Angaben authentisch sind.

Das Thema betrifft uns alle, die Kubaner einladen, beziehungsweise einen Aufenthalt ermöglichen. Jeder, der eine derartige Verpflichtungserklärung unterzeichnet, sollte mögliche Konsequenzen abschätzen können. So, wie Carotta ihre Geschichte schildert, könnte der Gedanke aufkommen, dass man mit der Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung so etwas wie einen Blankoscheck unterzeichnete, der im Fall des Missbrauchs den finanziellen Ruin herbeiführen kann. Eigentlich unvorstellbar, sind es doch staatliche Stellen, die dieses Schriftstück abverlangen, bei denen man von der Rechtmäßigkeit ihres Tuns ausgehen kann. Und welches Unrecht sollte man begehen, sich als Gastgeber zur Übernahme der Kosten zu verpflichten?

Was hat aber die Einladung eines Freundes mit dem Vollzug des Asylrechts zu tun? Wenn unser Staatswesen sich Humanität auferlegt, wie jüngst im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, so ist dies eine öffentliche Aufgabe, die doch nicht auf Privatpersonen abgeschoben werden kann. Im Falle von Carotta kommt hinzu, dass es sich um ein Familienmitglied, wenn auch nur um ein eingeheiratetes handelte, dem sie vertraute. Für sie sicherlich schwer, dass sie menschlich so schwer enttäuscht wurde, indem die Schwägerin den Besuch für einen anderen als den ursprünglichen Zweck nutzte. Dafür gab es kein Anzeichen und keinen Anlass ihr dies zu unterstellen. 

Die Ausganglage bei der Einreisebewilligung in Form der Visumsausstellung durch die Botschaft in Havanna war eine andere. Alleiniger Zweck des Verlangens nach einem Visum ist die Unterbindung illegaler Einwanderung. Die Bearbeitung eines Visumsantrages für kurzfristige Aufenthalte, wie jene für Besuchszwecke, besteht in der Feststellung der Rückkehrwilligkeit. Nichts anderes. Es kann daher verlangt werden, dass die Angestellten der Botschaft dieser Aufgabe auch nachkommen. Dafür sind sie mit ausreichenden finanziellen Mittel ausgestattet. Nicht einmal auf irgendwelchen Schutz persönlicher Daten brauchen sie Rücksicht nehmen.

Es ist für mich unvorstellbar, dass Carotta die Risiken deutscher/europäischer Gesetzgebung und gegebenenfalls dessen unzureichenden Erfüllung durch die jeweilige Behörde zu tragen hat. Sie hat –laut ihrem vorangegangen Beitrag- „17 Briefe an Behörden , Politiker (vorallem im Bundesland Bayern ) geschrieben“. Sicher hat sie auch eine Antwort bekommen. Die Antworten der Politiker wären schon interessant, wäre es doch möglich sie an ihren Taten zu messen und nicht an ihren Sonntagsreden oder Fernsehauftritten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #21 - 05. Mai 2017 um 10:44

Chaostimm   Offline
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Hallo, ich hatte auch vor eine Kubanerin einzuladen mit Verpflichtungserklärung. Diese ist mir aber beim Durchlesen sauer aufgestossen. Ich erkläre mich für 5 Jahre sämtliche Kosten zu tragen. Nun wollte ich sie hier auf einen Urlaub von 30 Tagen einladen. Nun gilt ein Kurzvisum 90Tage und könnte wieder einreisen, oder auch innerhalb der 5 Jahre wenn sie ohne neue Einladung Einreist, wäre ich trotzdem Haftbar. Die Verpflichtungserklärung gilt 5 Jahre. Habe ich das so richtig verstanden aus der Verpflichtungserklärung?  Lippen versiegelt
 
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Antwort #22 - 05. Mai 2017 um 14:23

Esperanto   Offline
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Was in diesem Thread zu lesen ist, solltest Du nicht für bare Münze nehmen. Ich bezweifle, ob die Angaben Carottas der Wahrheit entsprechen. Es wäre einfach für sie, etwas über das Ergebnis ihrer „17 Briefe an Behörden , Politiker (vorallem im Bundesland Bayern )“ zu schreiben. Aber nur dann, wenn es diese Korrespondenz gibt und sie sie nicht erfinden muss. Sie bräuchte dabei auch keine Hemmungen hinsichtlich der Vertraulichkeit bzw. des Datenschutzes haben, handelt es sich doch um Institutionen des öffentlichen Rechts. Und bei Personen öffentlichen Interesses, wie es Politiker nun einmal sind, steht uns zu, nicht nur das zu hören, was sie auf dem Podium, sondern auch im Hinterzimmer bzw. zu konkreten Problemen sagen.

Niemanden hier ist ein Fall bekannt, in welchen die Verpflichtungserklärung in Anspruch genommen wurde. Dies gilt auch für Fälle, in welchen sich der Eingeladene zu anderen Bekannten oder ins Ausland absetzte.

Wenn Du die Verpflichtungserklärung aufmerksam liest, so wirst Du erkennen, dass die eingegangene Verpflichtung sich auf die Übernahme der Kosten beschränken, die Behörden entstehen. Bisher wurde dabei eher an Abschiebekosten gedacht, wenn sich beispielsweise Dein Besuch bei Dir auf unbegrenzte Zeit niederlässt und Du dies förderst, gar darauf bestehst, dass dieser weiterhin bei Dir wohnen bleibt. Damit wäre ein Missbrauch des Visums gegeben, einer illegalen Einwanderung gleichzusetzen. Die Ausländerbehörde müsste handeln. Dabei ist es gerecht, wenn der Einlader die Kosten der Rückführung zu tragen hat. Er sich nicht allein auf die Kosten der Anreise beschränkt und die Übernahme der Rückreisekosten anderen überlässt.   

Bei der Genehmigung des Visums ist die Feststellung der Rückkehrwilligkeit, die am schwersten zu nehmende Hürde. Da es sich um eine Art von Gesinnungsprüfung handelt, die nicht prüfbar ist, wird dies mit dem Verlangen von Nachweisen ersetzt, aus welchen Schlüsse auf die Bindung des Eingeladenen mit seinem sozialen Umfeld (Verwurzelung in Kuba) erkenntlich wird.  Einzelheiten hierzu und alle bei der Antragsstellung vorzulegenden Unterlagen sind in einem Merkblatt der Botschaft zusammengestellt. Darin ist auch vermerkt: "Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Dokumente anzufordern". Ich denke, dass die Bearbeiter des Visums ausreichend, gar mehr Möglichkeiten haben als der Einlader, die Rückkehrwilligkeit des Visumsbegehrender festzustellen. Wenn dieser das Besuchsvisum missbraucht, dann ist das ein Versagen dieser Behörde und weniger des Einladenden.

Wie dem auch sei, ein bisschen Menschenkenntnis ist dem Einlader zuzumuten, damit es ihm nicht so, wie jemanden aus diesem Forum ergehen wird, der seinen Gast mit einem Blumenstrauß am Flughafen empfangen wollte. Die Dame aber an ihm vorbei ging und er dann zuschauen musste, wie sie von einem anderen umarmt wurde.

Was die Vorbehalte hinsichtlich einer erneuten Einreise betreffen, so sind diese insofern nicht relevant, weil davon auszugehen ist, dass das Visum für Deinen Gast nur für eine einzige Einreise ausgestellt wird. Soll sich der Aufenthalt nur über 30 Tage erstrecken, so wird man die, zusammen mit der Verpflichtungserklärung vorzulegende Reisekrankenversicherung nur über diesen Zeitraum abschließen. Gewöhnlich wird auch die im Visumkodex vorgesehenen 15 Tage Zusatzfrist für die Gültigkeit des Visums von der Visaabteilung der Botschaft in Havanna nicht gewährt. Die im Nachweis der Reisekrankenversicherung ausgewiesenen Daten über deren Gültigkeitszeitraum werden im Visum übernommen. Sie sind verbindlich und damit -bei Ausschöpfung der genehmigten Aufenthaltsdauer- quasi der Tag der Ein- und Ausreise festgelegt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #23 - 06. Mai 2017 um 19:42

Chaostimm   Offline
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Danke, Ich habe ja bald einen Termin und werde die Beamten nochmals fragen. Aber den Großteil meiner bedenken sind jetzt entspannter.

Also noch mal Danke
 
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Antwort #24 - 07. Mai 2017 um 17:01

Kartdriver99   Offline
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Was die Visumdauer angeht, mache dir keine Sorgen, du kannst im Visumantrag (den gibt es bei der deutschen Botschaft zum Download, was du für deine Besucherin freundlicherweise downladen solltest, in deutsch[für dich] und in spanisch) schon mal die die dich betreffenden Daten eintragen, und dann auch ankreuzen für wieviel Einreisen das Visum gelten soll. Solltest du nichts ankreuzen, und dein Besuch auch nicht, wird dort automatisch eine "1" stehen. Dann empfehle ich dir die "Verpflichtungserklärung" nochmals zu kopieren, auch den Visumantrag doppelt ausfüllen, da downloads auf Kuba schwierig und teuer sind, ebenfalls das Erstellen von Kopien. Vergesse nicht noch eine Kranken-Versicherung (mit Haftpflicht) für deinen Besuch abzuschliessen!Ich empfehle: http://www.dr-walter.com/produkte/produkte-von-a-bis-z/provisit-visum.html Das kannst du dann alles als Brief international nach Kuba schicken Ausserdem musst du für deinen Gast noch einem Termin bei der Visumstelle machen. Das geht auch nur online über die Seite der Botschaft. Bedenke dass auch der "Brief International" etwa 3 Wochen braucht. Man sollte also etwas längerfristig planen. (Ich beginne jetzt mitte Mai für einen Besuch im September). Nicht zu vergessen, dass das Visum 60.-€ kostet, was man bei Abgabe des Visumantrages in CUC zum Tageskurs bezahlen muss, unabhängig ob der Antrag von Erfolg gekrönt ist oder nicht! Ärgerlich
Hast du noch Fragen- her damit! Durchgedreht
 

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Antwort #25 - 07. Mai 2017 um 18:07

Esperanto   Offline
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Was das Herunterladen und Ausfüllen des Visumantrages betrifft, so genügt dies nicht. Nach meinem Wissenstand muss der Antragsteller den Visumsantrag unabhängig davon eigenhändig ausfüllen. Der ausgedruckte und ausgefüllte Online-Antrag ist dabei als Vorlage allerdings behilflich.

Der Empfehlung eines Abschlusses der Incoming-Reisekrankenversicherung bei Dr. Walter, schließe ich mich an. Chaostimm hat dann noch die Möglichkeit einer „Privathaftpflicht- und Unfallversicherung“ für zusätzlich 20 Cent/Tag. Seine im Eingangsbeitrag geäußerten Sorgen hinsichtlich der Verpflichtungserklarung (Übernahme der Abschiebungskosten) übernimmt dann die Versicherung. Sich darauf verlassen, dass diese den Rückflug bezahlt, sollte er aber nicht. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #26 - 08. Mai 2017 um 05:43

Kartdriver99   Offline
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.... ja das mit dem ausfüllen mag sein, weiss ich nicht so genau. Aber ich glaube beim letzten Mal hat meine Flamme nur noch ergänzt. Ich schliesse auch immer mit zusätzlicher Haftpflichtoption ab. Ich weiss aber nicht ob dann die Abschiebekosten übernommen werden(wäre dann ja Vorsatz)!
Mir ist da noch eingefallen, dass die bei der Botschaft meinerseits immer eine Begründung für die Einladung verlangten! hä? Habe ich dann jeweils ebenfalls mitgegeben.
Im übrigen sollte man den Besuch so wählen, dass er in eine "günstige Reisezeit" fällt, soll heissen, wenn die Flugpreise günstig sind. In der Verplichtungserklärung wird immer nach dem Tag der "vorausichtlichen" oder "beabsichtigten" Einreise gefragt, wo man dann eine Datum eingeben muss! Dieses ist dann (jendenfalls bei uns) immer der erste Tag der Gültigkeit im Visum gewesen. Cool
 

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Antwort #27 - 08. Mai 2017 um 12:16

Esperanto   Offline
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In der Verpflichtungserklärung (VE) wird zwar nach dem "Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit" (Einreisedatum) gefragt. Für die Festlegung der Gültigkeit des Visums "von .... bis .... " ist dies eher zweitrangig. Da ich die VE meist lange vor der Antragstellung (max. 6 Monate) ausstellen lasse, ich das genaue Datum noch nicht weiß bzw. mich nicht festliegen möchte, gibt man sich mit der Angabe der Sommermonate zufrieden.

Maßgebend für die Eintragung des Gültigkeitszeitraumes in das Visum sind die Angaben im Antragsformular unter Ziffer 29 und 30. Wenn diese sich nicht mit dem Zeitraum der Reisekrankenversicherung (RKV) decken, übernimmt der Bearbeiter des Visumsantrages (evtl. nach Rücksprache mit dem Antragsteller) die Daten der RKV. Im Merkblatt zum Visumsantrag wird unter Pkt 8 eine Reisekrankenversicherung „für den beantragten Aufenthaltszeitraum“ verlangt. Ziel sollte sein, dass die Botschaft die im Visakodex vorgesehene Zusatzfrist von 15 Tagen für die Gültigkeit des Visums gewährt.

All das ist aber ohne Belang, wenn lange vor der Visumbeantragung die genauen Zeiten des Aufenthaltes festliegen und die optimale Zeiten der Flugbuchung keine Rolle spielen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #28 - 08. Mai 2017 um 17:06

Kartdriver99   Offline
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... aha, dann deckten sich die Angaben wohl gerade, bzw . wurden so gewollt eingetragen.
Ich beantrage natürlich die Versicherung, wie es meinen Vorstellungen des Besucherzeitraum entspricht. Ich versuche das mit den Einreisetagen so zu legen, damit ich nicht die teuren Flüge buchen muss! Leider ist man ja an bestimmte Zeiträume gebunden, weshalb ich es versuche zumindest so zu beeinflussen, wie es mir möglich ist.
 

hasta pronto
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Antwort #29 - 11. Mai 2017 um 18:48

Carotta   Offline
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Hola, ich bin nicht immer online. Ich möchte nur ergänzen, das die Masse der bayerischen Politiker mich auf meine Verpflichtungserklärung hinwiesen . Da die BamF eine Bundesbehörde ist, habe ich wegen Nichtbearbeitung des gestellten Asylantrags eine Petitions beim Bundestages eingereicht. Hat sich totsdem nichts bewegt ,die BamF hat nach der Anhörung zum Asylantrag das ganze wieder in den Schrank gelegt für 12 Monate , egal wohin ich mich wandte und nach insgesamt 23 Monaten den Antrag abgelehnt. Es ist übrigens die BAMF in Zirnsdorf , wo man als Soldat auch syrischer Flüchtling werden kann.
Mein Zahlungszeitraum endet am 19.06.2017 , da sie am 19.06.2014 hier einreiste. Sie ist noch immer hier, Abschiebungen ..kann dauern . Falls es dazu kommt , dann hoffe ich nicht, das man mir im Nachhinein auch noch die Rechnung stellt. Ich zahle Raten an die Stadtkasse Bayreuth per Dauerauftrag , von da bezieht sie ihre Sozialleistungen, die bisher auch nicht gekürzt worden. Also laufen noch Fristen um die Abschiebung zu schieben. Kommt ein Leistungsbescheid wegen der Sozialkosten , muss man reagieren, sonst folgt die Vollstreckung . Da man auch sein Einkommen darlegen muss , bei einer einladenen Verpflichtungserklärung sind AG und Kontodaten vorhanden , und es kann gepfändet werden. 
Ob eine Haftpflichtversicherung da einspringt ?? Wie bei einem Hauskredit , wenn was passiert , glaube ich nicht.  Ich hatte für 2014 Krankenversicherung für diese 3 Monate .
Das ging ohne Probleme .
Ansonsten nochmal, fahrt hin , habt spass - aber Finger weg von Einladungen.  weinend Ärgerlich Schockiert/Erstaunt
 
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