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Einladung mit Verpflichtungserklärung (Gelesen: 49214 mal)
29. März 2017 um 14:30

Carotta   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 6
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Guten Tag , für alle ,die sich informieren möchten zu Einladung +Verpflichtungserklärung
möchte ich mal auf einige Konsequenzen hinweisen. Wer jetzt ( nach dem 06.08.2016 ) einen Kubaner einläd , ist nicht nur für Krankenversicherung , Aufenthaltssicherung.. innerhalb der Besuchszeit ( maximal 3 Monate ) verpflichtet, sondern nach § 68 + § 68A AufenthG bei einer Nichtausreise des Besuchers für 5 !! Jahre verpflichtet alle Kosten zu tragen. Also wenn dein Besuch sich statt auszureisen, hier in eine Erstaufnahmestelle ins Asyl geht , dann beginnt die Prozedur deines finanziellen Ruins und Du kommst nicht raus.  weinend Das Asylverfahren dauert Jahre ehe ein Ablehnungsbescheid erlassen wird, gegen den kann dann auch noch Klage eingereicht werden , ehe die überlasteten Verwaltungsgerichte dann die Rechtskräftigkeit bestätigen , vergehen weitere Monate.  Wird ggf. eine Duldung gewährt wird, ist das kein Aufenthaltstitel und die Forderungen zu Unterhalt in Höhe des Asylbewerberleistungsgesetz gehen weiter..+ Krankheitskosten u.ä.  Ärgerlich Ärgerlich
Prüft also genau, welchen lieben Familienangehörigen ihr einladet !! Öffentlich rechtliche Forderungen sind übrigens 30 Jahre vollstreckbar!! Es nutzt also nichts, vorübergehend sich aus Verzweiflung in das soziale Netz zu stürzen .. und nicht zahlungsfähig zu sein.
Da ich meine Einladung bereits  2014 für meine Schwägerin ( die einzige Schwester meines verstorbenen Mannes , die ich persönlich seit 1988 kenne!!) endet meine finanzielle Haftbarkeit bereits nach 3 Jahren mitte Juni 2017.. Mein Sohn und ich hätten nie gedacht, das aus der grossen , kräftigen Frau mit grossem Herzen ( keine junge Chica) , eine gewissenslose Frau wird. Asyl wurde nach 2 Jahren abgelehnt, Klageverfahren läuft noch ?? Sie hat vom Alter, körperlicher Verfassung, mangelnde Bereitschaft die Sprache zu lernen- von Anfang an keine Chancen gehabt . Aber zur Rücknahme des Asylantrages war sie natürlich auch nicht bereit.
Ich erhalte keine Info, bin nur zur Zahlung verpflichtet und zahle in kleinen Raten mit Verzinsung ..damit man mich nicht noch pfändet. Die Familie in Kuba ist peinlich betroffen.. Schockiert/Erstaunt Ärgerlich
Deshalb fahrt nach Kuba , habt da euren Spass !! Aber überlegt sehr wohl jemanden hier her Einzuladen !!
 
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Antwort #1 - 29. März 2017 um 20:37

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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In all den vielen Jahren in denen ich mich mit Einladungen im Kubaforum befasse, habe ich noch nie gehört, dass jemals die Verpflichtungserklärung in Anspruch genommen wurde. Beim Lesen des Beitrages ließ mich der Gedanke nicht los, dass dies nicht stimmen könne. Die Angaben und Hinweise auf Gesetzestexte sind allerdings so konkret, dass die Geschichte mit der unaufrichtigen Schwägerin nicht so einfach abgetan werden kann.

Bisher ging ich davon aus, dass sich die Verpflichtungserklärung auf den Besuch beschränkt. Das Visum wird für Besuchszwecke ausgestellt und darin vermerkt. Mit dem Aufenthalt zum Zweck der Durchführung eines Asylverfahrens hat das erteilte Visum nichts zu tun. Im Gegenteil. Der Zweck des Aufenthalts ändert sich. Die Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast ist mit der Stellung eines Asylantrages und Inanspruchnahme eines Erstaufnahmelagers erledigt. Sie ist einseitig gebrochen worden gegen den Willen des Gastgebers. Was hat dieser danach mit der Stellung des Asylantrages zu tun und wieso hat er zu vertreten, dass dieser auch angenommen wurde. Er gar für die Unzulänglichkeit der Justiz aufzukommen hätte, der es nicht möglich sein soll, mit den unsinnigen Antrag kurzen Prozess zu machen. Die Schwägerin bräuchte nicht einmal den Pass verschwinden zu lassen, um eindeutig zu klären, wohin sie abzuschieben ist.

Es ist offensichtlich, dass der Asylantrag nur mit der Absicht gestellt wurde, den Aufenthalt in De zu verlängern bzw. zu legalisieren. Wenn dies so einfach ist, frage ich mich, ob der nächste Aufenthalt meiner Freundin nicht einfach durch einen Asylantrag auf legale Weise zu verlängern wäre. Sie bräuchte nicht einmal ein Erstaufnahmelager. Das würde ich übernehmen, wodurch den Behörden keine Kosten entstehen, bei denen ungewiss ist, ob sie diese auch wiederbekommen.

Insofern meine Frage an Carotta: Wie lief das ab, als die Schwägerin ihre Sachen packte und in das Erstaufnahmelager zog bzw. dort eingewiesen wurde?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 30. März 2017 um 05:47

Kartdriver99   Offline
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Nun ja, dass ist ja nichts Neues! Es steht so geschrieben auf der "Einladung" bzw im Begleitpapier zur Verpflichtungserklärung, die man auch unterschreibt, und damit anerkennt.
Was ich frage ist, welchen Grund die Schwägerin angegeben hat. Kuba gilt ja als sicheres Herkunftsland. Und politische Verfolgung muss gründlich belegt werden, um anerkannt zu werden. (Wir wissen natürlich das Kuba sehr eingeschränkte Freiheiten für Kubaner zulässt) aber politische Verfolgung ist dann schon etwas anderes! Aber sicher ist ja das die Schwägerin es igendwie geschaft hat, und ja, leider arbeiten die Gerichte einfach zu langsam! Zunge
 

hasta pronto
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Antwort #3 - 30. März 2017 um 06:45

cubaanfänger   Offline
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Carotta das ist ein Superbeitrag. Smiley
Vielen Dank dafür und herzlich willkommen hier.

Auch ich lese schon seit mehr als 10 Jahren Beiträge in Kubaforen. So ein Fall hat noch keiner geschrieben.

Bevor ich dein Beitrag gelesen habe, dachte ich immer, dass sich die Haftung ggf. nur auf die Kosten der Abschiebung begrenzten.

Aber ich habe Urteile gegooglet und tatsächlich werden die Einlader voll zur Kasse gebeten.

Der Einlader kann sich bestenfalls aufregen, dass es in unserem Rechtssytem keine Schnellabschiebung gibt.

Alternativ wäre es in so einem Fall besser, dem Eingeladenen ein fettes Handgeld zu geben ( z.B. 5.000-10.000€), wenn er/sie freiwillig ausreisen.

Kommt unter dem Strich immer noch billiger. Ärgerlich

Saludos
 
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Antwort #4 - 30. März 2017 um 10:57

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 30. März 2017 um 05:47:
Aber sicher ist ja das die Schwägerin es irgendwie geschaft hat, ....

So sicher ist das nicht. Insbesondere frage ich mich, ob eine Cubana derartiges anstreben würde. Kubaner, die sich länger- oder auch nur kurzfristig hier aufhalten sind gewöhnlich gut vernetzt. Sie sollten wissen für was es lohnt sich einzusetzen und Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen. Das Leben als Asylant in einem Erstaufnahmelager oder Asylantenheim gehört sicher nicht dazu.

Solange Carotta nicht mehr liefert, gehe ich davon aus, dass sie diese Geschichte mit der Schwägerin (einst "eine grossen, kräftigen Frau mit grossem Herzen ( keine junge Chica)" und danach "gewissenslose Frau") nach Lesen des Merkblattes der Ausländerbehörde Seite 1 und  Seite 2, sowie des noch furchterregenderen § 68 + § 68A AufenthG mit viel Fantasie selbst gestrickt hat.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 30. März 2017 um 14:11

cubaanfänger   Offline
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Aufgrund von persönlichen Erfahrungen ( wobei ich diese zum Glück nicht selber gemacht habe) halte ich die Geschichte für glaubwürdig.

Mein Freund der mich in Kuba eingeführt hat, hatte nach seiner zweiten Heirat seine Braut keine 3 Wochen.
Dann war Sie zu einem anderen Mann gezogen, den Sie nach der Scheidung dann auch geheiratet hat.

Sie hat ganz klar meinen Freund nur geheiratet um nach Deutschland zu kommen und hier ein besseres Leben zu haben.

Fall 2: Ein Kumpel von mir hat mal eine Cubana eingeladen.
7 Tage später war Sie verschwunden.

Es stellte sich heraus, dass Sie einen kubanischen Tanzlehrer kennen gelernt hat in Kuba ( der aber bereits in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung hatte) .

Den hat Sie dann geheiratet. Nur Ihm ( dem Tanzlehrer) war es nicht möglich eine Einladung zu machen. ( vielleicht aus finanziellen Gründen.)

Daher sind beide so zu sagen mit einem blauen Auge davon gekommenen. ( aus finanziellen Gesichtspunkten)

Klar ist aber auch, wenn Kubaner ihr Leben riskieren bei Hochseeüberfahrten nach Florida oder via Mexiko versuchen in die USA zu kommen, was auch nicht ganz ungefährlich ist, wäre es ziemlich naiv zu denken, eine Cubana würde nicht Lügen und Betrügen um ihr Land verlassen zu können.

Davon abgesehen, geht es selbst Asylbewerbern oder Sozialhilfeempfänger in Deutschland besser als 90% der in Kuba lebenden Bevölkerung.

Nebenbei gibt es ja für eine halbwegs gutaussehende Cubana wenigstens die Chance, selbst wenn Sie Asylbewerber ist, hier einen Mann kennen zu lernen , der Sie heiratet.

Saludos
 
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Antwort #6 - 30. März 2017 um 15:13

Esperanto   Offline
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In den von Dir genannten Fällen handelt es sich um Kubaner auf der Suche nach einem besseren Leben. Das finden sie aber nicht durch ein Leben als Asylant in der rauhen Wirklichkeit bei uns. Das für "Asylbewerbern oder Sozialempfänger in Deutschland bessere Leben" mag für Neger aus Afrika zutreffen, jedoch nicht für Kubaner. Die wissen, wie man es besser macht. Und in den von Dir genannten Fällen offenbar auch gemacht haben.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 30. März 2017 um 19:00

Carotta   Offline
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Cubalibre

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Hola, das ist leider keine erfundene Geschichte von mir . Meine Schwägerin hatte 2014 hier 3 Monate schönen Urlaub mit Ausflüge an die Ostsee und zu meinen Freunden nach Holland.  Ein Familiencousin , der mittlerweile spanischen Pass hat , den ich auch seit 1888 aus Cuba kenne , brachte meine Schwägerin 2 mal zu irgendwelchen Bekannten auch aus Cuba, wo ich weder Name und Anschrift kannte. Ich denke jetzt , das dort die Absprachen zu diesen Handeln erfolgten. Sie ist an dem Tag der Abreise , in ein Erstaufnahmelager gegangen , wurde dann nach Bayern /Zirnsdorf geschickt. O Ton: ' es geht Dir nichts an, es ist Ihr Leben und ich bin raus ' . Die Stadtkasse Bayreuth , bei der sie später und bis heute !! mit einem Bett in einer Pension versorgt wurde, hat dann mich sehr schnell zur Zahlung aufgefordert. Wir sprechen mal konkret von 336,45€ monatlich reine Kosten für den Lebensunterhalt  , Bett und eventuelle Versorgung im Krankheitsfall werden gesondert gefordert. Im Februar 2015 bin ich mit meiner Schwägerin und dem Cousin sofort in Kontakt getreten . Habe mich auch anwaltlich  beraten lassen , rechtlich keine Chance  weinend weinend. Im April 2015 haben wir uns , Cousin, mein Sohn und meine Schwägerin getroffen und verhandelt .. Der Cousin sagte,  er habe sowas noch nie gehört , das man dafür Zahlen muss- ja wie es in Spanien ist , keine Ahnung.. hier ist es aber so. Meiner Schwägerin habe ich gesagt, das sie hier in Deutschland keine Chance auf Asyl bekommt . Sie hatte auf Anraten von 'Freunden '  wegen Verfolgung als Homosexuelle in Cuba Asyl beantragt. Ein Angebot von mir auf ein Handgeld wollte sie überdenken.  Sie kommt aus dem Randgebiet von Havanna und hat dort mit ihrem Mann sich ein schönes Haus im Laufe der Jahre gebaut ( also nicht von meinem Geld, wir haben es hier nicht so dicke ). Meine Schwägerin war aber gerade im Stress mit ihrem Mann wegen einer Chica. Man hatte an Trennung gedacht. Mein Hinweis, das wenn sie hier bleibt, er das Haus behält, oder verkaufen kann und sie nix sehen wird von dem Geld., hat nicht beim Nachdenken geholfen.
Dann kommt dazu , das Exotenländer wie Cuba im Asyl selten sind, bayerische Beamte im BAMF unwillig sind, sich mit sowas zu befassen. Mein Anwalt hat mehrmals in der BAMF Zirnsdorf angefragt, nach dem Bearbeitungsstand , denn der Asylgrund - da gibt es seit Jahrzehnten keine Verfolgung mehr in Cuba-  miusste zu einer Ablehnung führen. Das Land Cuba hat keine Priorität in der Bearbeitung , bleibt liegen !! Ja es kann ja kassiert werden , beim Einlader , die kommen ja ohne Einladung nicht raus aus Cuba.
Ich habe dann den Petionsausschuss des Bundestages wegen der Nichtbearbeitung des Asylantrages durch die Bundesbehörde BAMF beauftragt.. die Balkanroute öffnete sich im September 2015, da war meine Schwägerin schon 1 Jahr im Asylverfahren.. ohne Bescheid !  Das schöne Haus in Boyero /Havanna ist verkauft, der Mann ist in einer anderen Provinz , ob die Familie einen Anteil bekommen hat für meine Schwägerin ?? Wenn dürfte der sich auch verflüssigen. Sie ist immernoch in Deutschland , die Ausländerbehörde Bayreuth gibt mir keine Antwort, wie weit das Verwaltungsgericht entschieden hat, da ich keine Vollmacht von meiner Schwägerin habe Zwinkernd Zwinkernd, sehr sinnig !! Es gibt keine Leistungskürzungen , das Sozialamt in Bayreuth zahlt weiterhin monatlich ihr Geld. Sie soll jetzt einen Verlobten haben und heiraten wollen.., wie einfach das wird..als Lesbe mit abgelehnten Asylantrag hier zu heiraten , überlasse ich den Behörden. Ich schreibe das hier wirklich als warnendes Beispiel . Zum Glück ist es nicht lebenslänglich , aber ich werde noch Jahre abzahlen.
 
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Antwort #8 - 30. März 2017 um 19:15

Carotta   Offline
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Cubalibre

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Ich habe in der Zeit 17 Briefe an Behörden , Politiker (vorallem im Bundesland Bayern ) geschrieben, es hat sich nichts bewegt . Die erste Zeit habe ich Schlafstörungen gehabt,
wegen der ständig wachsenden Schulden, bete noch immer , das meine Schwägerin nicht ernsthaft krank wird- da die Kosten nicht zu bezahlen sind.
Wenn ich nicht gleich antworte..
Ich bin nicht permanent online , arbeite den ganzen Tag am Computer , aber ohne privaten Zugriff  Schockiert/Erstaunt , deshalb kann es dauern, ehe ich hier reagiere..
 
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Antwort #9 - 30. März 2017 um 20:01

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Esperanto schrieb am 30. März 2017 um 15:13:
In den von Dir genannten Fällen handelt es sich um Kubaner auf der Suche nach einem besseren Leben. Das finden sie aber nicht durch ein Leben als Asylant in der rauhen Wirklichkeit bei uns. Das für "Asylbewerbern oder Sozialempfänger in Deutschland bessere Leben" mag für Neger aus Afrika zutreffen, jedoch nicht für Kubaner. Die wissen, wie man es besser macht. Und in den von Dir genannten Fällen möglicherweise auch gemacht haben.


Also ich habe in Nueva Gerona einen Harz 4-er bei Klaus kennengelernt. Der wohnt noch bei seinen Eltern und die " Miete" die das Amt bezahlt, bekommt er für seinen Kubaurlaub.
( Er kommt jedes Jahr nach Gerona)

Andere machen vielleicht nebenbei Schwarzarbeit, damit sie sich einen schönen Urlaub leisten.

Den Kubaner musste mir mal zeigen, der sich einmal pro Jahr eine Reise nach Europa leisten kann!

Davon abgesehen gibt es nur bestenfalls die von mir erwähnten 10% ( Taxifahrer, CP Wirte, usw.) die mehr mtl. haben als den Harz 4 Satz von über 400€.

Wobei ich anmerken kann, dass die Lebensmittelpreise in Kuba im Durchschnitt mit Deutschland in etwa gleich sind.
( auch wenn verschiedene Produktgruppen enorme Unterschiede haben. Da dies aber auf beiden Seiten ist, dürfte es sich ausgleichen)

@ Carlotta, dass deine Schwägerin versucht zu heiraten um hier zu bleiben, hatte ich bereits vermutet.

Nochmal vielen Dank von mir für diese gute Info!

Saludos
 
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Antwort #10 - 30. März 2017 um 22:39

Esperanto   Offline
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Carotta, bei aller Sympathie, die ich Dir gegenüber und Deinen Bemühungen bei der Erstellung Deines Beitrages empfinde, ist es mir weiterhin nicht möglich an dessen Wahrheitsgehalt zu glauben.

Warum dies so ist, versuche ich anhand der in Hessen per Unterschrift abverlangten Kenntnisnahme der „Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung“ zu verdeutlichen. Diese ist zwar weniger hart, als im  § 68 + § 68A AufenthG formuliert, aber über Bundesgesetze können sich auch hessische Behörden nicht hinwegsetzen. Der betreffende Textauschnitt der bereits zuvor verlinkten Erklärung:

...

Danach ist die Dauer der Verpflichtung zwar unabhängig von der im Visum festgelegten Dauer des Aufenthaltes, bezieht sich dabei aber auf einen illegalen Aufenthalt, was gewöhnlich bei Überschreitung des im Visum festgesetzten Zeitraumes der Fall ist.

Hat die Schwägerin einen Asylantrag gestellt, so kann doch ihr weiterer Aufenthalt nicht mehr zum Zwecke des Besuchs angesehen werden. Der jetzige Zweck ihres Aufenthaltes dient vielmehr ihrem Schutz vor irgendwelchen schlimmen Verfolgungen, den sie mit ihrer geschlechtlichen Orientierung als Lesbe begründet und nunmehr gerichtlich zu prüfen ist. Diese Bereitschaft christlicher Menschlichkeit in Form staatlichen Tuns, hat nichts mehr mit Deiner Einladung zur Aufrechterhaltung der Freundschaft mit der Schwägerin zu tun. Die Stadt Bayreuth oder wer auch immer, welche die Schwägerin bei ihrer Illegalität unterstützen bzw. einen neuen Aufenthaltstitel bis zum Abschluss der Prüfung ihres Asylbegehrens verschafften, sollten gefälligst für ihre zweifelhafte Menschlichkeit selbst aufkommen.

Gerade beim Freistaat Bayern, der sich für Heimatliebe und den dort lebenden Bewohnern stark macht, kann ich mir nicht vorstellen, dass man dort die Unaufrichtigkeit Fremder nicht erkennen will, dabei die eigenen Landsleute derartig massiv benachteiligt, obwohl sie doch für deren Wohl tätig sein sollten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 30. März 2017 um 23:07

kubaman   Offline
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Cubalibre

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Hallo, ich kann Carlotta nur zustimmen. Man muss wirklich sehr vorsichtig sein wenn man einlädt. Und man sollte es sich zweimal überlegen.
Mir ist es auch schon vor Jahren passiert das der eingeladene Kubaner (Bruder meiner damaligen Frau) nicht mehr zurück nach Kuba wollte. Leider habe ich ihn mit anderen seid vielen Jahren hier lebenden Kubanern zusammengebracht und diese haben ihm eingeredet das er doch einfach hier in Deutschland bleiben könnte. Das ist wohl auch in deinem Fall passiert.
Nur mit Drohungen (habe ihn auch mit der Polizei gedroht) meinerseits und auch von seitens meiner Frau ist er wieder zurückgeflogen. Ich habe ihn selber zum Flughafen gebracht, war beim einchecken dabei und war bis zur Kontrolle bei ihm. Ein guter Freund von mir der im Flughafen arbeitet hat ihn dann bis zum Flugzeug begleitet und gewartet bis er eingestiegen ist.
Ich kenne viele Kubaner die hier Leben. Leider ist es so das einige Kubaner oder Kubanerinnen die schon einige Jahre hier Leben alles besser wissen. Sie meinen die deutschen Gesetze sehr gut zu kennen und wiegeln dann ihre Landsleute auf und sagen ihnen es passiert nichts sie können getrost hier bleiben. Denken aber dann nicht soweit das der Einladende unter Umständen alles bezahlen muss da der eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat.
Allerdings habe ich auch noch nicht gehoert, das der Einladende wenn der Gast nicht wieder zurückfliegt, bezahlen muss. Aber Bayern ist in dieser Sache konsequent.
Wenn du in einem anderen Bundesland leben würdest wäre die Sache vielleicht eine andere denke ich. Aber die Verpflichtungserklärung muss eben jeder Ausfüllen der jemand einlädt und muss gegebenenfalls die Konsequenzen tragen. Wie es dir leider passiert.

Auch ich würde mir reichlich überlegen wieder jemanden einzuladen. Und wenn würde ich sie nie wieder mit anderen hier lebenden Kubaner(innen) zusammenbringen. In Kuba leben genug Kubaner mit denen sie sich austauschen koennen, das brauchen sie hier nicht. In meinem Urlaub suche ich auch nicht geziehlt nach Landsleuten um mich mit denen zu unterhalten, das kann ich dann wieder wenn ich zuhause bin.

Ich bin kein Anwalt und kenne die Gesetzeslage in deinem Fall nicht, aber mir scheint es muss doch eine Möglichkeit geben um diese Person wieder aus Deutschland rauszubekommen. Wenn Personen die illegal hier Leben von der Polizei aufgegriffen werden werden sie auch ausgewiesen. Habe es selber schon mitgekriegt. Kannte einen Kolumbianer der illegal hier war, den sie aufgegriffen haben und der dann abgeschoben wurde.

Ich würde mir einen anderen Anwalt suchen der mit Nachdruck daran arbeitet.

Ich wünsche dir viel Erfolg dabei.  Smiley

Nos vemos   Smiley
 
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Antwort #12 - 30. März 2017 um 23:32

cubaanfänger   Offline
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Dieser Fall ist eigentlich noch viel heftiger.

http://www.bverwg.bund.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=260117U1C10.16.0&a...

Da hat einer aus einem Kriegsgebiet ( Syrien) Familienangehörige mit Einladung rausgeholt, ( offiziell mit Visa) damit sie nicht über die Balkanroute flüchten müssen.

Und Simsalabim ist er mit allen Kosten dabei.
Obwohl natürlich Kriegsflüchtlinge Asyl bekommen.

Aber eigentlich ist hier kein Juraforum.

Fakt ist aber, das unser Rechtsstaat, durchaus die Möglichkeit hat Einlader zu Kasse zu bitten, wenn der Eingeladene sich nicht so verhält, wie es vereinbart wurde.

Ich glaube weil die meisten denken, " mir passiert so was nicht" bei einer Einladung ( wenn Sie es überhaupt wissen welche Konsequenzen es haben kann) es wird schon gut gehen, finde ich diese Info von Carotta einfach nur gut.

Egal ob real oder fiktiv die Grundinformationen ist richtig und unbestritten.( weil per Gerichtsurteil bestätigt)

Saludos

P.S. : Vermutlich ist es schlau den Eingeladenenen nicht mit hier lebenden Kubis zusammen zu bringen. Was dann für ein Mist geredet wird, geht auf keine Kuhhaut.( Da hat tatsächlich mal eine Kubanerin der erste Frau meines Freundes erzählt, dass Sie jetzt ein Einkommen hat. Aufgrund der Differenz zwischen Steuerklasse 1 und 3 wäre es Ihr Verdienst nur deshalb, weil Sie jetzt verheiratet ist)
 
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Antwort #13 - 31. März 2017 um 00:29

Esperanto   Offline
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kubaman schrieb am 30. März 2017 um 23:07:
Nur mit Drohungen (habe ihn auch mit der Polizei gedroht) meinerseits und auch von seitens meiner Frau ist er wieder zurückgeflogen. Ich habe ihn selber zum Flughafen gebracht, war beim einchecken dabei und war bis zur Kontrolle bei ihm.

Du hast hoffentlich nicht noch die Pistole gezogen! Das Gewaltmonopol hat der Staat. Sollst aber zahlen, für etwas was Du nicht willst, der Einhaltung unserer Gesetze dient, jedoch dem pflichtvergessenden Willen eines anderen unterliegt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #14 - 31. März 2017 um 12:17

kubaman   Offline
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Cubalibre

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Keine Angst, sowas wie Waffen in Form von Pistole und  ähnliches habe ich nicht, selbst ein Baseball Schläger ist nicht in meinem Besitz.
Man kann sich auch verbal durchsetzen und braucht keine Waffen dazu.

Nos vemos  Smiley
 
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