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Gemeinsames Kind/ Leben in Deutschland (Gelesen: 17825 mal)
19. April 2017 um 15:48

Patrizia   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 67
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Hallo!
Mein Name ist Patrizia und ich bin ein neues Mitglied!

Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin schwanger und der Papa ist ein Cubaner. Ich lebe in Köln und er in Pinar del Rio.
Ich möchte gerne gemeinsam mit ihm diesen Weg gehen, jedoch in Deutschland...
Er möchte das ebenfalls!!
Jetzt ist meine Frage: Wie sind seine Chancen hier zu leben, für erstmal einen gewissen Zeitabschnitt ohne sofort zu heiraten?!Werden ihm mehr Möglichkeiten geboten weil er Vater eines deutschen Kindes sein wird?!
Was muss alles organisiert werden?!Von Ihm und von Mir?!

Ich freue mich auf Antworten und sage schon mal DANKE im Voraus!!!
 
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Antwort #1 - 19. April 2017 um 17:58

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Entsprechend Deinen Vorstellungen käme ein Visum zum Familiennachzug in Frage. Die Aussicht, dass der Vater Deines Kindes dieses bekommt, ist sehr gut. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr in Kuba bereits geheiratet habt oder dies hier in De mit anschließender Wohnsitznahme noch vorhabt. Bis es hier dann zu einer Heirat kommt, kann natürlich einige Zeit vergehen. Standesamt, insbesondere die Ausländerbehörde werden hoffentlich geduldig sein. Eine Zwangsheirat gibt es in De nicht.

Die Formalien für die Beantragung dieses Visums sind in dem betreffenden Merkblatt der Botschaft in Havanna wiedergegeben. Ansonsten solltest Du auch den Thread von Chaparrito lesen, der in der Rubrik Einladungen steht.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 19. April 2017 um 22:24

Patrizia   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 67
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Danke für deine Antwort Esperanto!!!
 
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Antwort #3 - 15. Juni 2017 um 09:31

Patrizia   Offline
Junior Member
Cubalibre

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Beiträge: 67
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Hallo!ich nochmal... ich möchte nochmal, zum genauen
Verständnis ,nachfragen, wie und wo ich welche Formularen organisieren muss damit mein Partner aus cuba mir mir in Deutschland leben darf!!
Wie schon oben beschrieben, erwarten wir ein Kind zusammen! Er lebt noch in viñales, ich in Köln. Ende Juli fliege ich erneut bin und Anfang august hoffentlich mit ihm zurück!! Muss ich das Visum auf familienzusammenführung hier in der Botschaft beantragen und mit nach cuba nehmen oder beantragt er das Formular auf cuba und wir nehmen es mit nach Deutschland?
Muss ich noch mehr Formulare mitnehmen um sie dort der Botschaft vorzulegen?
Ich hoffe auf aufschlussreiche antworten!!
Saludos...
 
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Antwort #4 - 15. Juni 2017 um 09:38
Algarrobo   Ex-Mitglied

 
Patrizia schrieb am 15. Juni 2017 um 09:31:
Ende Juli fliege ich erneut bin und Anfang august hoffentlich mit ihm zurück

Das klappt zu 1000% nicht. Hat er schon einen A1 Test an der Botschaft gemacht?
 
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Antwort #5 - 15. Juni 2017 um 09:42

Patrizia   Offline
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Cubalibre

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Wieso klappt das nicht?! Nein hat er nicht!!
 
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Antwort #6 - 15. Juni 2017 um 09:42

Patrizia   Offline
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Cubalibre

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Er kann doch erstmal für ein halbes Jahr hierher kommen,oder nicht?!
 
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Antwort #7 - 15. Juni 2017 um 10:31

Patrizia   Offline
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Wie leicht oder wieviel erleichterter ist es wenn wir auf cuba heiraten?!
 
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Antwort #8 - 15. Juni 2017 um 14:47

Esperanto   Offline
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Wenn Du die 1. Antwort auf Deine Ausgangsfrage gelesen hast, insbesondere das verlinkte Merkblatt der deutschen Botschaft in Havanna sowie den Thread von den Thread von Chaparrito, dann sind die meisten Deiner Fragen beantwortet.

Ob ihr in Kuba heiratet oder in Deutschland bleibt Euch überlassen. Was die Formalien anbetrifft wird es wohl leichter sein, wenn ihr in DE heiratet. Dies gilt insbesondere, wenn Dein künftiger Ehegatte seinen Wohnsitz hier in DE nehmen und hier auch arbeiten will. Die Chancen auf eine baldige Einreise (Wegfall des Nachweises einfacher deutscher Sprachkentnisse = A1) wird vom Nachweis seiner Vaterschaft abhängig gemacht. Aber all dies ist im betreffenden Thread von Chaparrito umfassend beschrieben. Grundlegend andere Alternativen als der dort aufgezeigte Weg gibt es nicht.   
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 15. Juni 2017 um 17:35

Patrizia   Offline
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Cubalibre

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Danke Esperanto!
Ich habe den Thread überflogen, das Merkblatt aber gelesen!
Die Beantragung findet in der deutschen Botschaft statt richtig und wir müssen uns dort ausweisen und nachweisen können dass es unser Baby ist, richtig?!
 
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Antwort #10 - 15. Juni 2017 um 20:28

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Nur mit einem Visum der deutschen Botschaft wird Dein Verlobter hier einreisen können. Das Visum hat er in der deutschen Botschaft zu beantragen. Es wird dort in Amtshilfe der für Deinen Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde (ABH) ausgestellt. Du kannst dem Vater Deines Kindes bei seiner Antragstellung behilflich sein, indem Du Dein Anliegen bei der Ausländerbehörde vorträgst und um deren Unterstützung bittest. Aber das hast Du doch schon im Chapparito-Thread nachlesen können.

Solange Dein Kind sich nicht so richtig bemerkbar macht, muss Du den Behördenvertretern glaubhaft machen, dass Du schwanger bist und er der Vater ist. Mutterpass und Deine Erklärung müssten dafür reichen. Mit Ausnahme des Verzichts auf das Deutschsprachzertifikat - Niveau A1 gelten die im Merkblatt der deutschen Botschaft gemachten Vorgaben.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 15. Juni 2017 um 21:42

Patrizia   Offline
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Cubalibre

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Wie lange dauert die Beantragung dieses Visums?
Mit der auslanderbehorde in Köln habe ich bereits geredet- die nehmen mein Anliegen erst auf wenn der Mann hier ist!!
 
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Antwort #12 - 15. Juni 2017 um 23:47

Esperanto   Offline
Administrator

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Zur Beantragung des Visums braucht er die im Merkblatt aufgeführten Unterlagen. Diese sind persönlich in der Botschaft einzureichen, an dem in deren Terminvergabesystem per online einzutragenden Termin.

Die Unterlagen werden dann -soweit sie vollständig sind- zur Zustimmung (Entscheidung) an die Ausländerbehörde in Köln weitergeleitet. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorgang ca. 6 Wochen. Es sei denn, Du hättest ähnliches Glück wie Chapparito. Dessen ABH hatte deren Vorabzustimmung zur Visumerteilung der Botschaft in Havanna unbürokratisch geschickt. Ich glaube aber nicht, dass Du vergleichbaren Erfolg bei der Kölner Ausländerbehörde erreichen kannst.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #13 - 16. Juni 2017 um 09:55

Patrizia   Offline
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Cubalibre

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Danke Esperanto!!!
Darf ich dich was persönliches fragen?! Bist du ein ubaner?und wieso kennst du dich so gut aus?
Saludos
 
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Antwort #14 - 16. Juni 2017 um 15:52

importado   Offline
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Cubalibre
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Beiträge: 570
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er ist dt.,eben weil er sich gut auskennt in solchen angelegenheiten
 
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