Zur Vervollständigung und weil ich über eine PN darauf hingewiesen wurde, wäre anzumerken, dass
auf einer Internetseite tatsächlich eine zeitlich begrenzte Haltbarkeit der TK (180 Tage) erwähnt wird. Möglicherweise basiert dies gar auf Hinweisen des kubanischen Konsulats. Da aber das Verkaufsdatum nicht auf der TK vermerkt ist, ist eine derartige Einschränkung der Gültigkeit zu ignorieren. So auch in den
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige der ansonsten sehr besorgten Deutschen Botschaft, die im Unterabschnitt "
Visum" über eine Haltbarkeit der Touristenkarte nichts wissen.
Vor etlichen Jahren gab es eine
ältere Version der TK. Darin war zusätzlich die Adresse der vorgesehenen Übernachtung anzugeben. Als die neuere Version verkauft wurde, schrieb das kub. Konsulat, dass die ältere TK weiterhin verwendet werden kann. Die seinerzeitige Angabe der vorgesehen Übernachtung gab ja auch keinen Sinn, wie und warum sollte derartiges kontrolliert werden, gab es doch durchaus Gründe, die eine Veränderung der ursprünglichen Planung erforderte. Ich hatte immer irgendwelche, aus der Luft gegriffene Angaben gemacht. Musste nur aufpassen, dass ich beispielsweise das Hotel National in Havanna nicht in die letzte kubanische Ecke, etwa nach Siboney verlegte, sonst hätte ein aufmerksamer Leser mich möglicherweise auf meinen Schreibfehler hingewiesen.
Im Zusammenhang mit der kubanischen Grenzkontrolle noch etwas, was erwähnenswert wäre: Als ich mich letztes Mal in der Schlange vor der Passkontrolle einreihte, entstand dort auf einmal eine gewisse Hektik unter den wartenden Touristen. Die Zollerklärung wäre auszufüllen und bei der Kontrolle vorzuzeigen, was auch von den meisten unter Verwendung der verteilten
Formulare nachgeholt wurde und anschließend unbürokratisch, ohne Öffnen des Geldbeutels abgestempelt bekamen.
Ich glaube nicht, dass irgendeiner dieser Touristen diese Deklaration bei der Ausreise benötigte, weil er wahrscheinlich keine größere Bargeldsumme aus Kuba ausführen wird. Diese Zollerklärung eigentlich nur im Zusammenhang mit Kapitalverkehrskontrollen eine Bedeutung hat. Ein Vorgang, dessen Einführung in diesen Tagen gar von der EZB im Zusammenhang mit Ungewissheiten bei der Wahl in Frankreich in ihren Überlegungen einbezogen wurde, aber doch bei einer Urlaubsreise keinen Sinn ergibt.