cubaanfänger schrieb am 18. Juli 2017 um 20:08:
Ich vermute, dass die 17 jährige die Einwilligung der Eltern gebraucht hat um dich zu heiraten.
Richtig, eine vor einem Notar erklaerte Einwilligung, weil sie ja noch minderjaehrig war. Mit der Eheschliessung wurde sie aber, obwohl noch keine 18 Jahre alt, volljaehrig. Denn sonst waere ich ja der "Erziehungsberechtigte" geworden.
cubaanfänger schrieb am 18. Juli 2017 um 20:08:
Antiprostitutionsgesetz...
So darf sich z.B. eine " Novia" nur auf einen Touristen registrieren lassen. Wird Sie mit einem anderen Touristen erwischt, wandert Sie 3 Monate in den Knast.
Gut, wenn du den genauen Text nicht kennst, koennen wir natuerlich nicht diskutieren. Jedenfalls kann eine Kubanerin nicht alle Zeit ihres Lebens an ein- und denselben Touristen "gefesselt" sein. Sie muss doch das Recht haben, den Partner zu wechseln. Es muss also eine zeitliche Grenze der "Fesselung" geben.