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Rentenansprüche in D für geleistete Arbeit in Kuba (Gelesen: 20143 mal)
04. Juli 2017 um 18:26

Don-Franco   Offline
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Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 77
**
 
Hallo liebes Forum,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder, um eine Frage zu stellen.

Meine Frau lebt seit mittlerweile fast 3 Jahren in D. Bevor wir heirateten arbeitete sie ca. 25 Jahre in Kuba. Derzeit ist sie arbeitssuchend hier.

Ich habe gerüchteweise gehört, dass es möglich ist, die kubanischen Arbeitsjahre hier anerkennen zu lassen, um auch hier später zumindest eine Teilrente zu bekommen.
Ist da was dran? Und wenn ja, was ist dafür zu tun? Kann eventuell die deutsche Rentenversicherung dazu etwas sagen?

Schon mal vielen Dank vorab und viele Grüße
Don Franco
 
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Antwort #1 - 05. Juli 2017 um 00:02

Jack33   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 99
**
 
selbst wenn es anerkant wuerde, was ich fuer voellig ausgeschlossen halte, dann muesste doch das Arbeitseinkommen in Kuba zugrunde gelegt werden, also ein Monatslohn von hoechstens 10 Euro, macht im Jahr 120 Euro, das ergibt in den 25 Jahren ein Gesamteinkommen von 3000 Euro.

geschaetzte Rente in Deutschland waere dann vielleicht 30 bis 40 Cent monatlich. aber wie gesagt, ich glaube nicht, dass das in Deutschland anerkannt wird.

Aber wende dich doch mal vertrauensvoll an

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_...
 
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Antwort #2 - 08. Juli 2017 um 12:08

r.bost   Offline
Full Member
I love YaBB 1G - SP1!

Beiträge: 120
***
 
.
nein nicht möglich.

Zitat:
Versicherungszeiten aus dem vertragslosen Ausland können in Deutschland weder bei der Prüfung des Rentenanspruchs noch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Aus Ihren ausländischen Versicherungszeiten erhalten Sie gegebenenfalls eine eigene Rente vom ausländischen Versicherungsträger.

Erkundigen Sie sich in diesem Fall bitte beim zuständigen Versicherungsträger dieses Staates, ob Sie aus den dortigen Versicherungszeiten einen Anspruch auf eine Rentenzahlung haben.


http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/In...

Ausbildungszeiten sind evtl. möglich.

r.

 
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Antwort #3 - 08. Juli 2017 um 14:18

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Eigentlich ist dies eine Frage, die in einem Forum in sofern unsinnig ist, da es ja keine Argumentationshilfe gibt. Die Historie deiner Frau wird vorgelegt und die Rentenversicherung entscheidet, ob es etwas gibt oder nicht.

Gefühlt würde ich sagen nein, aber versuchen sol!te man es.

Bestenfalls wäre es hilfreich, wenn deine Frau z.B. irgendwie in einem Kombinat gearbeitet hätte, das in einem Zusamenhang mit der ehemaligen DDR steht.

Saludos
 
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Antwort #4 - 08. Juli 2017 um 14:31

Jack33   Offline
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Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 99
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cubaanfänger schrieb am 08. Juli 2017 um 14:18:
Eigentlich ist dies eine Frage, die in einem Forum in sofern unsinnig ist, da es ja keine Argumentationshilfe gibt.

Wieso unsinnig?

Don-Franco hat eine klare Frage gestellt und r.bost hat eine absolut klare und absolut eindeutige Antwort gegeben. Und ich habe ergaenzend gesagt, dass selbst wenn es ginge, dann nur eine monatliche Rente von vielleicht 30 bis 40 Cent herauskaeme.

Mehr an Antwort kann sich Don-Franco doch gar nicht wuenschen. Nun kann er sich sogar noch den kostenlosen Anruf bei der Rentenversicherung sparen

 
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Antwort #5 - 08. Juli 2017 um 15:34

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
@ jack 33 wenn r.bost die Rentenversicherung ist hast du recht. Sonst nicht!

Da ich annehme, das er es nicht ist hast du unrecht!

Saludos
 
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Antwort #6 - 08. Juli 2017 um 17:11

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Don Francos Frau kann selbstverständlich keine Rentenansprüche bei der deutschen Rentenversicherung geltend machen, die auf irgendwelchen in Kuba erworben Rechten beruhen. Eigentlich logisch, dass man bei einer Rentenkasse/-versicherung nur dann Ansprüchen erwerben kann, wenn man dort auch Beiträge eingezahlt hat.

Da sie arbeitssuchend ist, möglicherweise eine Arbeit findet und folglich Sozialabgaben zu entrichten hat, sollte sie sich trotzdem erkundigen, inwiefern sie mit der Zahlung von Rentenbeiträgen künftige Rentenansprüche erwirbt. Diese sollten dann auch über dem Sozialniveau liegen, sonst zahlt sie nur und hat nichts davon.

Kann mich an den Fall eines Arbeitskollegen erinnern, der als Deutscher in Paraguay aufwuchs, dort lange bei örtlichen Unternehmen arbeitete und anschließend nach Deutschland übersiedelte und hier eine gut dotierte Anstellung fand. Er sagte mir, dass er mit der Rentenkasse eine Vereinbarung getroffen habe, die ihm bei Zahlung höherer Rentenbeiträge ihm einerseits ermöglicht bei Erreichung der üblichen Altersgrenze in Rente zu gehen und dies auch mit einer auskömmlichen Rente.

Bin kein Rentenexperte, aber soweit ich weiß, muss man die längste Zeit seines Arbeitslebens (40 Jahre?) in die Kasse einbezahlt haben, um dann in Rente gehen zu können. Das ist im Falle Don Francos Frau wohl nicht möglich, sollte sie 25 Jahre in Kuba gearbeitet haben. Denkbar, dass zumindest bei dieser Bedingung die Zeit ihrer Tätigkeit in Kuba angerechnet wird. Anderseits könnte sie Studienzeiten (bzw. eventl. Ausbildungszeiten siehe Beitrag #2 -r.bost) angerechnet bekommen, wie sie -soweit ich weiß- in dieser Form nicht mehr gewährt werden. Auch Müttern sollen eine gewisse Zeit angerechnet werden. Jedenfalls erwirbt sie als Ehefrau von Don Franco Ansprüche an der Rente ihres Gatten, die im Fall der Scheidung an sie übertragen werden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 09. Juli 2017 um 07:07

Jack33   Offline
Junior Member
Cubalibre

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Beiträge: 99
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Esperanto schrieb am 08. Juli 2017 um 17:11:
Jedenfalls erwirbt sie als Ehefrau von Don Franco Ansprüche an der Rente ihres Gatten, die im Fall der Scheidung an sie übertragen werden.


Absolut richtig: das ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Was die Ehefrau dann an Rente zugesprochen bekommt, wird Don-Franco von den von ihm erworbenen Rentenanspruechen abgezogen - wahrscheinlich also fast die Haelfte.

cubaanfänger schrieb am 08. Juli 2017 um 15:34:
@ jack 33 ....Da ich annehme, das er es nicht ist hast du unrecht!


Wie mir schon in der Diskussion zum Scheidungsrecht gleich mehrfach aufgefallen ist, bist du mit ganz besonderem Rechtswissen gesegnet...
 
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Antwort #8 - 09. Juli 2017 um 10:31

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
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Klingt zwar doof, ist aber so, unter Umständen ( sofern Sie ein Daueraufenthaltsrecht hat  und noch nicht lange verheiratet ist) könnte der Versorgungsausgleich niedriger sein als die Grundsicherung.

Somit müsste man sich nur scheiden lassen!
( damit beide gemeinsam kumuliert eine höhere Rente haben)

Die 30-40 Cent sind Quatsch mit Soße.

Saludos
 
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