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cubanischer Pass (Gelesen: 15941 mal)
13. Juli 2017 um 12:52

Tata   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 117
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Hallo zusammen, wir fliegen am 12.10.17 nach Havanna. Nun habe ich bemerkt, dass der Pass meines Mannes (cubanischer Staatsangehöriger) am 17.4.18 abläuft. Muss der kubanische Pass auch 6 Monate gültig sein? Müssen wir nun wirklich noch einen neuen Pass machen lassen? Weiss jemand wie lange es dauert, wenn wir in Cuba einen neuen Pass machen lassen?
Grüsse und Danke!
Tata
 
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Antwort #1 - 13. Juli 2017 um 14:23

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Auch wenn es vielleicht etwas über trieben klingt, meine Ex-Novia sagte mir einmal, dass viele Polizisten und Zollbeamte kaum vernünftig lesen und schreiben können, geschweige denn die kubanischen Gesetze kennen. ( Sie hat es sogar noch krasser formuliert, Sie meinte viele seien Analphabeten und hätten nur den Job wegen Beziehungen bekommen)

Daher würde ich zur Sicherheit mir entweder den Gesetzestext downloaden oder von der Botschaft eine Bestätigung holen, wie die Gesetzeslage genau ist. Meines Wissens nach muss der Pass nur bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein. Denn selbst eine korrekte Antwort eines Mitgliedes hier hilft dir nicht weiter, wenn der  Zollbeamte bei der Ausreise meint, der Pass müsse auch bei der Ausreise noch 6 Monate gültig sein. ( Weil er es möglicherweise nicht genau weiß)

In dem Zusammenhang würde ich auch überprüfen, wie es sich bei der Wiedereinreise in Deutschland verhält. Oder hat dein Mann auch einen deutschen Pass?

Bei einem Freund von mir hat der Pass für seinen Sohn in Kuba 3 Wochen gedauert. Als erster Pass. Ob ein neuer Pass schneller geht, wenn ein Pass schonmal erteilt wurde kann ich nicht sagen.

Saludos
 
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Antwort #2 - 13. Juli 2017 um 23:25

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Eigentlich nicht vorstellbar, dass die kubanische Grenzkontrolle Vorgaben hinsichtlich der verbleibenden Gültigkeit des Reisepasses macht. Hat doch die dafür zuständige Stelle in Kuba die Gültigkeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt amtlich bescheinigt. Das gilt für die Einreise und wohl auch für die Ausreise, schließlich brauchen die kubanische Konsulate/Botschaften im Ausland auch Einnahmen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Bei der Visumsvergabe der Schengen-Staaten gibt es allerdings die Vorgabe hinsichtlich einer verbleibenden Gültigkeit über zusätzliche Monate. Danach muss der Pass noch 3 Monate über das genehmigte Ende des Aufenthaltes (Gültigkeit des Visums) gültig sein, damit die Möglichkeit einer evtl. erforderlichen Abschiebung wegen des ungültigen/fehlenden Passes nach Überschreitung des genehmigten Aufenthaltes von 90 Tagen (ca. 3 Monate) erhalten bleibt. Insofern lässt sich das Verlangen nach 6 Monaten Gültigkeit erklären. Die Schengen-Visavorgaben gelten natürlich auch für die Schweiz. Da Dein Ehegatte eine Schweizer Aufenthaltsgenehmigung hat (dokumentiert im kubanischen Reisepass?), braucht er aber kein Visum für die Einreise in die Schweiz.

Trotzdem sollte er zu Beginn seines geplanten Aufenthaltes in Kuba einen neuen Reisepass beantragen. Nach Aussagen meiner kubanischen Freundin wird für die Ausstellung des Passes sogar weniger als 3 Wochen benötigt, nachdem diese nicht mehr ausschließlich in Santiago de Cuba, sondern von allen Inmigracionsämtern in den Provinzhauptstädten ausgestellt werden. Sie meint allerdings, dass darauf kein Verlass ist. In Kuba ändert sich vieles von einem Tag auf den anderen. Dann gilt „No hay“. Beispielweise, wenn denen dort die vorgehaltenen Passexemplare ausgegangen sind.

Das sollte Deinen Gatten vom Gang zur Inmigracion nicht abhalten. Zumal anzunehmen ist, dass für den Reisepass in Kuba weniger verlangt wird, als beim kubanischen Konsulat in Bern.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 14. Juli 2017 um 00:17

Jack33   Offline
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Esperanto schrieb am 13. Juli 2017 um 23:25:
Zumal anzunehmen ist, dass für den Reisepass in Kuba weniger verlangt wird, als beim kubanischen Konsulat in Bern.


Ich kenne zwar weder den Preis fuer die Ausstellung in Kuba noch fuer die Ausstellung auf der kubanischen Botschaft in der Schweiz.

Dennoch nehme ich NICHT an, dass die Kubaner in Kuba weniger verlangen.

Ein Kubaner, der sich einen Reisepass ausstellen laesst, hat IMMER (auch in Kuba) "reiche" Leute, die hinter dieser Ausstellung stehen. Warum soll er also in Kuba nicht genau so abgezockt werden wie auf einer Botschaft im Ausland. ER bezahlt doch nicht; die reichen Leute bezahlen.

Tata: du hast noch 3 Monate Zeit, deinem Mann in der Schweiz einen Pass zu kaufen. Das solltest du tun. Ich wuerde mich niemals darauf einlassen, zu kubanischen Behoerden in Kuba zu marschieren, wenn das nicht wirklich unbedingt noetig ist.

Wie sagte Esperanto so schoen: "In Kuba ändert sich vieles von einem Tag auf den anderen. Dann gilt „No hay“. Beispielweise, wenn denen dort die vorgehaltenen Passexemplare ausgegangen sind."


 
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Antwort #4 - 14. Juli 2017 um 05:15

Kartdriver99   Offline
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Also der Reisepass in Kuba kostete 2015, gültig für 6 Jahre, 120.- CUC!
Im Ausland ausgestellte Dokumente sind, nicht nur meistens, erheblich teurer! Griesgrämig
Wenn es um die Ausstellung einens Reisepasses in Kuba geht, gibt es keine Probleme. Ein Reisepass ist wirklich "leicht" zu bekommen, sofern man das Geld für deren Ausstellung besitzt! Ich glaube es dauerte nur ein oder zwei Woche(n), bis das Dokument fertig war! Das Problem ist nicht die Ausstellung des Passes als solches, sondern der Druck des Dokumentes. Selbst in DE dauert sowas etwa eine Woche, da soweit mir bekannt diese Dokumente bundesweit nur in einer Druckerei gedruckt werden. Ich weiss allerdings nicht wo! Schockiert/Erstaunt
- Nur zum Verständnis für die uninvolvierten User- Viel schwerer ist es da schon die entsprechenden Visa zu erhalten. Wobei die Antragstellung an sich auch fast Problemlos ist, Antrag und aktuelles Passbild, 60 Euro in CUC zum Tageskurs. Den Termin allerdings kann man nur Online machen, worin die eigentliche Schwierigkeit für Kubaner an sich besteht, weshalb ich das immer von hier (DE) mache- (Gilt zumindest für die deutsche Behörde in Havanna). Ich kenne nicht die Visabestimmungen der Schweiz, aber ich nehme an, es ist dort noch viel schwerer entsprechende Visa zu erhalten! Zunge Zunge
 

hasta pronto
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Antwort #5 - 14. Juli 2017 um 09:59

Pepe   Offline
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Der kubanische Reisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, aber er muss alle 2 Jahre extra verlängert werden.
 
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Antwort #6 - 14. Juli 2017 um 14:00

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 2396
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Wahrscheinlich ist diese 2 Jahresverlängerung nur ein Stempel mit Datum. Dauert 10 Sekunden und kostet wohl vermutlich eine 2-stellige CUC Gebühr.

Es ist ja auch soviel einfacher Auslandscubaner und Touristen mit unnötigen Verwaltungsaufwand und horenden Gebühren abzuzocken als selber mal etwas produktiver zu werden.

Saludos
 
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Antwort #7 - 14. Juli 2017 um 14:26

Tata   Offline
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Vielen Dank für eure lieben Antworten. Leider ist es wirklich so,   dass auf der cubanischen Botschaft in Bern ein neuer Pass 450.- Franken kostet und in Cuba so um die 100CUC. Natürlich möchten wir ihn lieber in Cuba erneuern lassen, sind jedoch nur 2 Wochen dort...
Nur um etwas noch klar zu stellen. Ich muss "meinem" Kubaner keinen Pass kaufen, er ist finanziell unabhängig von mir und kann diesen selbst kaufen!
Seine Familie wird nun abklären, wielange ein neuer Pass ausstellen dauert. Vielleicht mit 100CUC mehr schaffen sies in 10Tagen...
 
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Antwort #8 - 14. Juli 2017 um 18:36

Kartdriver99   Offline
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Y pué
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Pepe schrieb am 14. Juli 2017 um 09:59:
Der kubanische Reisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, aber er muss alle 2 Jahre extra verlängert werden.


aber nur wenn damit keine Reisen getätigt wurden, glaube ich jedenfalls unentschlossen
 

hasta pronto
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Antwort #9 - 14. Juli 2017 um 21:22

Pepe   Offline
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Cubalibre

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Prorogra war nötig um auszureisen, obwohl der Pass noch 4 Jahre gültig. Zum "Glück" erfolgte ein Hinweis in SdC, sodass nicht von Havanna nochmal zurückgekoffert werden musste. Preis für die Sellos in der Erinnerung 60CUC.
 
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Antwort #10 - 14. Juli 2017 um 23:18

Esperanto   Offline
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Pepe schrieb am 14. Juli 2017 um 09:59:
Der kubanische Reisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, aber er muss alle 2 Jahre extra verlängert werden.

Pepe schrieb am 14. Juli 2017 um 21:22:
Prorogra war nötig um auszureisen, obwohl der Pass noch 4 Jahre gültig.

Dabei handelt es sich um die Prorroga für das 3. + 4. Jahr. Weiteres Beispiel:
           
 Passausschnitt - Gültigkeit: 6 Jahre              1. Prorroga für 3. + 4. Jahr (2 x 20 CUC)

   ...               ...


Massgebend für den Zeitraum der 2 Jahre Verlängerung ist das Ausstellungsdatum des Passes. Nicht das Datum, an welchem die Prorroga ausgestellt wurde (im Beispiel: Fecha 27-3-17). In einem anderen Fall wurde eine Multa ins Gespräch gebracht, weil die Prorroga erst nach Ablauf der 2-jährigen Gültigkeit nachgefragt wurde. Das kann aber nicht sein. Wurde der für einen Zeitraum von 6 Jahren ausgestellte Pass im 3. + 4. Jahr nicht verlängert, weil der Pass in dieser Zeit nicht benötigt wurde, sind im 5. bzw 6. Jahr auch die vorausgegangenen beiden Jahre (3.+ 4.) nachträglich zu zahlen, also 4 x 20 CUC.

Da nach den Schengenvorgaben dar Pass noch 3 Monate zum Zeitpunkt der Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss, würde im vorliegenden Fall ein, im Jahr 2020 ab Juli 20 beantragtes 90-Tage-Besuchsvisum wegen unzureichender Gültigkeit des Reisepasses nicht ausgestellt werden können. Ein neuer Pass müsste her.
 

Saludos Esperanto
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