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Briefe/Päckchen/Pakete nach Kuba senden (Gelesen: 116409 mal)
23. September 2016 um 19:12

Esperanto   Offline
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wiso55 schrieb am 23. September 2016 um 16:18:
.... habe mir ... das Packset M geholt ...

Bei den Premium-Kartonagen wiegt das Packset "M" = 254 gr.; "S" = 98 gr. Dann gibt es noch eine Zwischengröße, die ist mit 260 gr. aber genauso schwer wie die Größe "M". Bei Kleidungsstücken, aber auch in anderen besonderen Fällen haben sich Versandtaschen aus Plastikfolie bewährt. Diese wiegen lediglich 8-30 gr. Die Verwendung dieser Verpackung ist bei den Sendungen aus China die Norm. Aber auch  Kubaner, die in Venezuela oder Brasil für den kubanischen Staat arbeiten, nutzen vorzugsweise diese Versandbeutel.   

Die Frage des Gewichts ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil die Deutsche Post keine Toleranzen bei den Gewichtsgrenzen akzeptiert. Sollte die Sendung bei Einlieferung trotz minimaler Überschreitung noch durchgehen, kann das Päckchen immer noch zurückkommen. Insofern sollte das Gewicht schon stimmen. Eine Küchenwaage ist dabei mit Vorbehalt zu verwenden.

Postsendungen sind bis zu einem Wert von 30 CUC zollfrei. Bei Vermischtem (Miscelaneas), wie Kleidung, Lebensmittel, Hygienartikel usw. wird der Wert nach Gewicht ermittelt, wobei bei Postsendungen 1 kg mit 20 CUC angesetzt wird. Daraus resultiert die Zollfreiheit von 1,5 kg. Die Wertermittlung über das Gewicht erfolgt nicht bei elektrischen Geräten wie Handy, elektrisches Werkzeug oder sonstigen Haushaltsgeräten. Dafür gibt es eine interne Liste der Aduana.

In der Zollerklärung CN22 kann schlicht "Miscelaneas" aufgeführt sein. Man kann aber auch noch in Klammer die einzelnen Artikel mit Gewicht und dessen Wert angeben. Bei meiner Zollerklärung habe ich mir ein Maximum von 25 EUR auferlegt, egal welchen Wert der Inhalt hat. Allerdings nützt dies nichts, wenn sich die erwähnten "harten" Artikel wie elektrische Werkzeuge, Handy bzw. Smartphone in der Sendung befinden. Diese werden vom Zoll erkannt, dafür brauchen sie nicht einmal das Päckchen öffnen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #1 - 23. September 2016 um 19:25

wiso55   Offline
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Danke für die Information. Ich möchte erst mal nur Hygieneartikel schicken, Strumpfhosen und für den kleinen Bundstifte und ein Malbuch

Saludos Esperanto
 
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Antwort #2 - 23. September 2016 um 19:40

Esperanto   Offline
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Ein Malbuch bzw. Malheft hat natürlich sein Gewicht.

Ich weiß ja nicht wie alt der Kleine ist. Aber ich könnte mir vorstellen, dass ihm in der dortigen Hitze eine Wasserspritzpistole mehr Spass machen würde. Und dies nicht nur, weil es dieses Zeugs dort nicht gibt. Viel schwerer werden diese Plastik-Dinger nicht sein und ein richtiger Kämpfer für die Revolution ist er damit noch lange nicht.
 

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Antwort #3 - 24. September 2016 um 16:54

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 23. September 2016 um 05:56:
Ich vesand im Juli zwei Pakete ( eimal 5 und einmal 10 kg) Beide sind spurlos verschwunden. DHL will jetzt Inhaltsangaben und Belege(Quittungen) und die Einlieferungsbelege haben

Das ist ungewöhnlich, da bei DHL-Paketen die Sendeverfolgung bis zur Übergabe erfolgt und auch über Internet eingesehen werden kann. Sollte die Einlieferung Ende Juli erfolgt sein, dann ist nicht ausgeschlossen, dass die Pakete noch unterwegs sind. Ungewöhnlich auch, dass Du keine Rechnungsbelege hast. Üblicherweise versendet man größere Artikel per Paket und es ist eine CN23 Zollerklärung mit Rechnungsbelegen beizufügen. Sollte es viele vermischte Artikel sein, dann ist besser diese Artikel einzeln per "Brief international" bis 2 kg zu versenden. Im Falle einer Schadensforderung könnte die Deutsche Post beim "Brief International" ähnlich wie beim "Brief International Wertbrief" mit höherer Haftungssumme (Kosten 2,50 €/100 € Haftungssumme) nach BGH ebenfalls Rechnungsbelege verlangen. Sie tut dies aber im allgemeinen nicht und zahlt den im Weltpostvertrag festgelegte Betrag von 30 SZR (derzeit 37,20 €) zuzügl. Versandkosten ohne Vorlage der Rechnungsbelege aus.

Im übrigen ist es besser, wenn die DHL-Pakete komplett verschwunden sind. Sollten Teile fehlen oder der Inhalt beschädigt sein, ist für die Entschädigung die kubanische Post zuständig. Von dieser Seite eine Entschädigung zu bekommen, ist aber sehr unwahrscheinlich. In meinem Fall hat die Empfängerin dies mehrmals in der Provinzhauptstadt versucht, wo jeweils die Verteilzentren sind und wo man sie von dem ausliefernden Poststelle ihres Heimatortes hinschickte. Einmal war ich auch dabei. Es war zwecklos, obwohl der betreffende Abteilungsleiter Zusagen machte, diese aber nicht einhielt. Nicht einmal eine Bescheinigung bekam ich, mit welcher ich bei DHL hätte versuchen können, eine Entschädigung zu erwirken.
 

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Antwort #4 - 24. September 2016 um 18:32

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wiso55 schrieb am 24. September 2016 um 11:59:
.. je 1kg .... verschickt. Wäre doch eine bessere Lösung oder habe ich da was nicht beachtet?

Das ist schon die richtige Lösung. Das 1-kg-Päckchen rechnet sich besser. Besonders in den seltenen Fällen, wenn das Einschreibe-Päckchen nicht ankommt und nach entsprechender Reklamation mit 37,20 EUR (wie das 2-kg-Päckchen) zuzüglich Versandkosten (9,50 € = 1 kg bzw. 19,50 € = 2 kg) von der Deutschen Post ersetzt wird.

Die Schuhgröße 41 passt kaum in das Packset "S" hinein. In den seltensten Fällen wird man bei 2 Paar Schuhe der Größe 41 einschließlich Verpackung die 1-kg-Grenze einhalten können. In diesen Fall wäre ein 2-kg-Brief International gerechtfertigt bei Verwendung des Pack-Sets "M", wobei die 2000 gr. ja nicht vollständig ausgeschöpft werden müssen, um die Zollgebühr weitestgehend zu vermieden.
 

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Antwort #5 - 25. September 2016 um 15:55

Kartdriver99   Offline
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Esperanto schrieb am 24. September 2016 um 16:54:
Das ist ungewöhnlich, da bei DHL-Paketen die Sendeverfolgung bis zur Übergabe erfolgt und auch über Internet eingesehen werden kann. Sollte die Einlieferung Ende Juli erfolgt sein, dann ist nicht ausgeschlossen, dass die Pakete noch unterwegs sind. Ungewöhnlich auch, dass Du keine Rechnungsbelege hast. Üblicherweise versendet man größere Artikel per Paket und es ist eine CN23 Zollerklärung mit Rechnungsbelegen beizufügen. Sollte es viele vermischte Artikel sein, dann ist besser diese Artikel einzeln per "Brief international" bis 2 kg zu versenden. Im Falle einer Schadensforderung könnte die Deutsche Post beim "Brief International" ähnlich wie beim "Brief International Wertbrief" mit höherer Haftungssumme (Kosten 2,50 €/100 € Haftungssumme) nach BGH ebenfalls Rechnungsbelege verlangen. Sie tut dies aber im allgemeinen nicht und zahlt den im Weltpostvertrag festgelegte Betrag von 30 SZR (derzeit 37,20 €) zuzügl. Versandkosten ohne Vorlage der Rechnungsbelege aus.

Die Pakete wurden am 20.07, bzw 30.07. in das Zielland transportiert. Ich habe die Inhaltsangaben sowie die Paketscheine online ausgefüllt.Belege oder Rechnungen wurden nicht verlangt. Einen Teil der Quittungen habe ich noch gefunden, aber leider nicht das Gross der selben. Habe ich echt nicht mit gerechnet dass sowas passiert. Ist der grösste Teil im Papiercontainer gelandet. Die Paketverfolgung ist leider bei "Sendung wird in das Zielland transportiert" stehengeblieben. Leider hat mir meine Promitida immer noch nicht die Einlieferungsbelege kopiert und übermittel(diese habe ich mitgegeben weil es besser bei der identifikation ist[sein soll]). Ich dachte : die Pakete sind pauschal mit 500€uro versichert, und ich könnte so einen Teil der enstandenen Kosten zurückbekommen.Und ausserdem (hier waren es alles neue Sachen) hat man ja für gebrauchte Sachen auch nicht unbedingt immer noch eine Quittung zur Hand, und deswegen sind sie ja trotzden etwas wert. Für die Zukunft: nur noch Brief International, nicht nur aus Kostengründen.
 

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Antwort #6 - 25. September 2016 um 21:33

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 25. September 2016 um 15:55:
Die Pakete wurden am 20.07, bzw 30.07. in das Zielland transportiert. ....... Die Paketverfolgung ist leider bei "Sendung wird in das Zielland transportiert" stehengeblieben.

Das bedeutet nicht, dass die Pakete verloren sind, um konsequent die Entschädigungsforderung anzugehen, selbst wenn DHL die Laufzeit von DHL-Paketen nach Kuba mit 12-15 Werktagen, also bis max. 3 Wochen angibt.

Der kubanische Zoll gibt die Ware frei, wann immer es ihm passt. Und wenn in der Sendeverfolgung der DHL angeben ist, dass die Sendung in das Zielland transportiert wird, dann heisst das nicht, dass die Ware auch zu diesem Zeitpunkt in das Zielland transportiert wurde. Da sind die Angaben der Deutsche Post beim "Brief International" im Sendeverfolgungsportal konkreter, wenn in Einzelfällen am Ende deren Verfolgung steht: "Die Sendung wurde am xx.09.2016 im Zielland Kuba erfasst. Die Sendungsverfolgung des Bestimmungslandes bietet keine Datenverknüpfung zur Sendungsverfolgung der Deutschen Post AG an." Beim DHL-Paket jedoch endet die Sendeverfolgung erst mit der Nennung des Zeitpunkts der Übergabe, auch wenn dies in deren Sendeverfolgungsportal erst etliche Tage später ersichtlich ist.

Insofern wäre es erst in einigen Wochen sinnvoll, sich über eine weitere Vorgehensweise auszutauschen. Allerdings ist die Laufzeit von nunmehr fast 2 Monaten für eine DHL-Paket (im Gegensatz zu der üblichen Laufzeit eines DHL-Päckchens von 3 Monaten) schon ziemlich lang.
 

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Antwort #7 - 26. September 2016 um 05:02

Kartdriver99   Offline
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Esperanto schrieb am 25. September 2016 um 21:33:
Insofern wäre es erst in einigen Wochen sinnvoll, sich über eine weitere Vorgehensweise auszutauschen. Allerdings ist die Laufzeit von nunmehr fast 2 Monaten für eine DHL-Paket (im Gegensatz zu der üblichen Laufzeit eines DHL-Päckchens von 3 Monaten) schon ziemlich lang.

Im Moment sind mir eh die Hände gebunden, da ich die Einlieferungsbelege nicht habe. Also werde ich sowieso abwarten müssen.
 

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Antwort #8 - 26. September 2016 um 11:13

Esperanto   Offline
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Die Einlieferungsbelege sind ohne Belang, auch wenn darauf vermerkt ist: "Bitte Beleg gut aufbewahren." Für Sendungsverfolgung und Schadensersatzansprüchen genügt die Kenntnis der Sendungsnummer. Beim "Brief International" noch das Datum der Einlieferung, welches bei der Eingabe im Nachforschungsportal der Deutschen Post abgefragt wird. Sobald das DHL-Paket oder die Einschreibesendung bei der Einlieferung erfasst ist, ist die Einlieferung belegt.

Von Bedeutung ist der Einlieferungsbeleg lediglich bei Wertbriefen. Wird für das "Einschreiben International" bei der Einlieferung eine zusätzliche Haftung für 2.50 € pro 100 € abgeschlossen, so wird die Zahlung auf dem Einlieferungsbeleg ausgewiesen, aus dem "Einschreiben International" wird ein "Wertbrief International". Nur in diesem Fall wird der Einlieferungsbeleg bei Entschädigungsforderungen benötigt.
 

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Antwort #9 - 04. Oktober 2016 um 05:43

Kartdriver99   Offline
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So die Pakete sind angekommen, aber leider fehlen einige Sachen. Leider fehlen mir neben den entsprechenden Belegen, auch die Worte.
Ich werde mal alles an Quittungen per mail rüberschicken, was ich noch gefunden habe. Vielleicht kann man noch was wiederbekommen! weinend
 

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Antwort #10 - 04. Oktober 2016 um 12:50

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In Kürze wird im Sendeverfolgungsportal der DHL auch die Auslieferung angezeigt. Damit scheint die Angelegenheit für DHL erledigt zu sein. Bei Inhaltsschmälerungen (so die Bezeichnung der Deutschen Post) bzw. Beschädigung der Sendung, die mit der Entwendung des Inhaltes bzw. Teilen davon, einhergeht, verweist DHL auf das ausländische Postunternehmen und macht sich damit die Sache sehr einfach. Offenbar meint sie, sich damit ihrer Verantwortung entledigen zu können, obwohl sie das Entgelt für die Zustellung entgegengenommen und in Ihrer AGB ihre Haftung ausgewiesen hat.

Höchstwahrscheinlich werden die fehlenden Teile auf dem Weg innerhalb Kubas abhandengekommen sein. Eine völlige Gewissheit gibt es darüber aber nicht. Jedenfalls wurde die Sendung DHL anvertraut, rein rechtlich ein Vertrag mit ihnen geschlossen und nicht mit der kubanischen Post, denen sie die Mühen der Auslieferung weitergereicht haben.

Von der kubanischen Post etwas entschädigt zu bekommen, ist ziemlich aussichtslos. Es ist auch möglich, dass der kubanische Zoll Teile der Sendung entnommen hat und meint, dass dies rechtens sei.
Eigentlich wäre derjenige am Zug, für den die Sendung bestimmt war. Er könnte bei der Auslieferung:
  • erkennen, ob die Verpackung beschädigt, geöffnet und der Inhalt unvollständig ist
  • aus der Berechnung bzw. Höhe der Zollgebühren schließen, ob der Inhalt bei der Zollabfertigung noch vollständig war.
  • bereits bei der Entgegennahme oder dessen Verweigerung seine Vorbehalte deutlich machen und in irgendeiner Form dokumentieren bzw. dokumentieren lassen.
Danach wird es schwierig. Kann ja sein, dass die Postzentrale und die zuständige Zollstelle in der Nähe sind. Dort kann man sich anstellen, warten bis man dran kommt, um dann an eine andere Stelle der Zuständigkeit verwiesen zu werden. Herauskommen wird dabei vermutlich nichts. Es sei denn, einige Informationen, die hier im Forum weitergegeben werden können.

Ich denke, Du solltest nachfragen was nicht angekommen ist. Handelt es sich um Handelsware, die in 1-kg bzw 2-kg Portionen aufgeteilt werden kann, dann schick sie halt nochmal los. Ist einfacher für den Empfänger, da er im Normalfall bei „Briefsendungen" dieser Gewichtsklasse keine Zollgebühr zu bezahlen hat. Auch für den Versender einfacher, weil er bei fehlender Auslieferung lediglich einen Nachforschungsauftrag online auszufüllen und ansonsten nur auf die Entschädigung seitens der Deutschen Post zu warten hat.
 

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Antwort #11 - 04. Oktober 2016 um 18:23

Kartdriver99   Offline
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Ich habe mir schon meinen Plan zurecht gelegt, was das Pakete schicken angeht. Ich werde, wenn überhaupt nötig alles per Brief Internatiomal versenden. Ansosten Nada. Denn wenn ich nur daran denke was ich für die Pakete mitlerweile bezahlt habe incl. Zoll -- einfach zu blöd. Und damit nicht genug, kommt nicht mal alles an. Danke Esperanto für die Auskünfte.
Leider fehlen ein paar Dinge, die ich nicht mehr nachweisen kann, da ich (wie schon erwähnt) keine Nachweise dafür mehr habe. Shit hapens Lippen versiegelt
 

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Antwort #12 - 09. Oktober 2016 um 05:37

Kartdriver99   Offline
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nun ist doch nochmal ein Update fällig:
Nachdem meine Promitida ordentlich Stunk gemacht hat, ich ihr noch einiges an Quittungen (alles was ich gefundenn habe) rübergemailt habe, sind nun alle Sachen da. Komisch! Ich weiss nicht wie ich mir das vorstellen soll. Nehmen die die Pakete auseinander? Legen alles in personalisierte Ablagen, und wenn der Besitzer nicht muckt behalten sie es? Eine Bekannte berichtete mir auch schon davon, das hin und wieder Sachen fehlten, und dann auf Nachfrage und mit etwas Barschheit die Sachen wieder da waren.
@ Esperanto: weisst du da etwas genaueres?
 

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Antwort #13 - 09. Oktober 2016 um 06:31

Esperanto   Offline
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Nein, weiss auch nichts genaueres. Man könnte spekulieren, wenn man wüßte um welche Artikel es sich handelte, die vorübergehend abhanden kamen. Jedenfalls wusste sich Deine Promitida bestens zu helfen.

Vielleicht ist es ähnlich gelaufen, wie beim Verzählen des Wechselgeldes, dies bemerkt und reklamiert wurde. Danach knickt der Ertappte sofort ein und streckt einem das fehlende Kleingeld entgegen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #14 - 09. Oktober 2016 um 09:15

cubaanfänger   Offline
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Kenne ich beim Geldwechseln.
In der Cadeca sind es Centbeträge ( die gebe ich als Tipp mit einem zwinkern falls das Mädchen hübsch ist, es kam einmal vor, dass Sie mir nochmal über den Weg gelaufen ist und sehr herzlich war), beim Flughafen Varadero haben die versucht mich um 17 CUC zu bescheissen. Man sollte immer auf der Hut sein, wenn die mit vielen 3 CUC Scheinen wechseln.

Saludos
 
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