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Alles komisch (Gelesen: 40808 mal)
Antwort #30 - 29. Juni 2018 um 12:32

Esperanto   Offline
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Patrizia schrieb am 28. Juni 2018 um 20:13:
Ariel befindet sich legal in Deutschland, er hat seitdem 18.02 einen aufenthaltstitel der zeitlich begrenzt ist bis nächstes Jahr Februar. Danach wird weiter entschieden...

Die zuständige Ausländerbehörde scheint sehr großzügig ihren Ermessensspielraum ausgelegt zu haben, indem sie offenbar:
  • Keine Verpflichtungserklärung und keinen Nachweis der Krankenversicherung für die Zeit bis zur Eheschließung verlangte.
  • Einen Aufenthaltstitel über einen Zeitraum von 1 Jahr ausstellte, obwohl die Voraussetzung des Aufenthaltes, nämlich die beabsichtigte Heirat in De, bis dahin nicht erfolgte und dabei unbeachtet ließ, dass die Anmeldung zur Eheschließung 6 Monate nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass sein Aufenthalt nicht rechtens ist, er sich das Visum und den Aufenthaltstitel mit falschen Angaben erschlichen hat und frage mich, wie er derzeit seinen Lebensunterhalt sicherstellt und wer ihm Unterkunft gewährt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #31 - 29. Juni 2018 um 14:41

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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@esperanto wie bist du denn drauf?
Ich kenne dich als logisch denkenden Menschen!
Wenn er einen Aufenthalt bis 02/19 hat ist er legal hier. Da beisst keine Maus einen Faden ab.

Wäre es nur um die Heirat gegangen hätte Ariel den Sprachtest in der Botschaft in Havanna machen müssen.
Sein Visa ist begründet weil er der Kindsvater ist.

Nebenbei weis selbst die dümmste Person in Kuba, das man einen Ausländer schon aus rechtlichen Gründen sofort heiraten sollte. Zum Glück war Patrizia so schlau und hat es nicht gemacht.( Wenn ich nachts in eine Bar gehe in Kuba und eine Cubana treffe und Sie Frage ob Sie meine Frau werden will, werden vermutlich 99% ja sagen)

Meiner Meinung nach muss Patrizia jetzt gerichtlich durchsetzen, dass Sie das alleinige Sorge- und Umgangsrecht bekommt.

Nur dann wird ein deutsches Gericht den leiblichen Vater eines deutschen Kindes abschieben.

Ich schätze mal er finanziert sich über Sozialhilfe, was für Patrizia zu einen Bumerang werden kann und Sie im schlimmsten Fall bis zur Volljährigkeit des Kindes Ihn unterhalten muss, wenn er Deutschland nicht freiwillig verlässt.

Ich habe es schon mal erwähnt, die günstige Variante ist Ihm 5.000-10.000€ bar zu geben und ein Flugticket nach Havanna. Die Chance dass er einen Job findet und sich selber ernähren kann oder eine andere Frau hier heiratet, damit Patrizia aus der Nummer rauskommt, ist ein Lotteriespiel.

Saludos
 
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Antwort #32 - 29. Juni 2018 um 16:10

chaparrito   Offline
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@Patrizia: Das beste für das Kind wäre, vorausgesetzt Ariel möchte sein Kind auch erziehen:
- Du vereinbarst mit ihm das gemeinsame Sorgerecht
- Du bist nicht verpflichtet ihm kein Cent zu zahlen
- Er muss selbst für sich Sorgen

Der deutsche Staat wird ihn nicht ausweisen, weil er der leibliche Vater ist. Wenn er einen guten Rechtsanwalt hat - und das wird ihm sicherlich empfohlen - hast Du schlechte Karten was das Wirtschaftliche angeht. Deswegen versuche sachlich und vernünftig mit ihm zu reden. Wenn er mit oberen Punkte einverstanden ist, lass ihn dies vor einem Notar/Rechtsanwalt unterschreiben.
Ich wünsche Dir viel Glück!

Es ist nicht so einfach aber denke daran dass eines Tages, falls Ariel nicht mehr in Deu lebt, dein Kind nach seinem Vater fragen wird und er wird sehr traurig sein, wenn er erfährt wie alles abgelaufen ist. Siehe auch die menschliche Seite.

VG
Chaparrito


 
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Antwort #33 - 29. Juni 2018 um 16:52

Santiaguero   Offline
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Cubalibre

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"Patrizia schrieb: Er hat mich bedroht und ich habe die Beziehung beendet!"

Allein deswegen würde ich Ariel kein Sorgerecht für das Kind einräumen! Wenn er die Mutter seines Kindes bedroht habe ich kein Verständnis mehr, auch wenn er Cubaner ist!

Wenn er den Deutschkurs durchzieht, einen Job hat und für sich den Lebensunterhalt bestreiten kann, auch mit Unterhaltszahlung für seinen Sohn, dann könnte ich nochmals darüber nachdenken. Es wird aber vermutlich nicht passieren, da die wenigstens Cubaner mit der deutschen Art zu leben in D zurecht kommen.
 
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Antwort #34 - 29. Juni 2018 um 19:57

Esperanto   Offline
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chaparrito schrieb am 29. Juni 2018 um 16:10:
Der deutsche Staat wird ihn nicht ausweisen, weil er der leibliche Vater ist.

Die rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung oder das Erfordernis der Anwesenheit des von der Abschiebung bedrohten Ausländers lässt sich nicht aus Art. 6 GG (Schutz der Ehe/Familie) und Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) im Hinblick auf seine familiäre Situation, nämlich der Beziehung zu seinem deutschen Kind, herleiten. (Quelle: Rechtslupe - "Duldung nach Vaterschaftsanerkennung – die familiäre Lebensgemeinschaft")

Nach der Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder ist es zwar unerheblich, ob die als Absicht erklärte Eheschließung erfolgte oder wie im Fall von Patrizia und Ariel eben nicht. Maßgebend ist vielmehr, ob eine Abschiebung das Wohl des Kindes beeinträchtigen würde, also die Qualität der Bindung, die seit der Geburt aufgebaut wurde. Zudem ist zu berücksichtigen, ob der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird.

Beides, weder eine bestehende besondere Bindung noch die Aussicht auf einen künftigen Erziehungsbeitrag seitens Ariels ist erkennbar. Insofern steht seine Vaterschaft einer Abschiebung nicht entgegen. Dies sollte Ariel klar gemacht werden, wenn es darum geht mit ihm eine Übereinkunft zu treffen mit dem Ziel seiner Rückreise nach Kuba, wo er nach seinem groben Verhalten gegenüber Patrizia besser aufgehoben ist.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #35 - 29. Juni 2018 um 20:31

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Also allein die verbale Bedrohung der Mutter wäre, wenn ich ein Richter wäre, bereits ausreichend eine Betreuung des Kindes zu verbieten.

Persönlich finde ich es jämmerlich, wenn ein Mann eine Frau mit Gewalt bedroht. ( Auch verbal) Für mich ist so einer kein Mann sondern ein A.....Loch.

Ich hatte mal mit meiner Ex-Novia eine Interessante Unterhaltung. Sie ist militärisch im Nahkampf ausgebildet, ich habe es privat 10 Jahre gelernt. ( War auch mal bei den deutschen Meisterschaften im Vollkontakkarate)

Sie musste sich gegenüber Cubanos schon einige Male durchsetzen. Ich kam nur einmal in die Verlegenheit einem frechen Cubano seine Grenzen aufzuzeigen, als er meine Novia beleidigt hat.

Wenn Patrizia dieses nicht gerade untypisches kubanisches Verhalten nachweisen kann ist Sie fein raus.

Saludos
 
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Antwort #36 - 29. Juni 2018 um 22:21

Patrizia   Offline
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Was ist eine verpflichtserklarung?!

Ariel und ich haben gemeinsames Sorgerecht...
Und er sieht seinen Sohn regelmäßig!!
 
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Antwort #37 - 29. Juni 2018 um 22:23

Patrizia   Offline
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Danke chaparito für deine Anteilnahme und den Aspekt, dass es für lio wichtig ist seinen Vater zu kennen...
 
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Antwort #38 - 30. Juni 2018 um 10:04

Santiaguero   Offline
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Falls Du eine Verpflichtungserklärung abgeben musstes, übernimmst Du die Haftung für den Lebensunterhalt des Eingeladenen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.

 
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Antwort #39 - 30. Juni 2018 um 12:32

cubaanfänger   Offline
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Nach meinem Wissen ist eine Verpflichtungserklärung obligatorisch wenn man in welcher Variante auch immer eine Person aus Kuba einläd.
Also auch bei Familienzusammenführung.

Somit ist Patrizia finanziell für Ariel voll verantwortlich. Allerdings sind unsere Behörden oftmals gnädig und berechnen manchmal nur einen Teil oder gar nichts. Ist abhängig vom Bundesland oder Kommune.
Wie es in NRW bzw. Köln aussieht weis ich nicht. Frankfurt ist diesbezüglich sehr liberal.Wir haben besonders im Rotlichtmilieu viele Ausländerinnen, auch Cubanas. Ich habe noch nie gehört, das ein Einlader für die Kosten der Behörden  also: Abschiebung/ Ermittlung/ Festnahme eine Rechnung erhalten hat. Kosten für den Unterhalt jedoch schon.

Saludos

 
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Antwort #40 - 21. August 2018 um 08:51

kurt   Offline
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gnädige frau lassen sie die finger weg von diesen mann sie werden nur entteuscht .fahren sie nach cuba einige wochen zu ihm und lassen sich verwöhnen und dann wieder zurück aber alleine.
 
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Antwort #41 - 22. August 2018 um 07:28

cubaanfänger   Offline
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Ich vermute mal, das Patrizia weiß, das Ihre Partnerwahl suboptimal war.

Aber da er bereits hier ist, ist es nicht mehr zu ändern.
Es bleibt zu hoffen, dass Sie wegen Ihrer Verpfichtungserklärung keine Rechnung erhält, weil Ihr Ariel vielleicht Stürze beim Sozialamt beantragt hat.

@ Kurt du hast dir offensichtlich Zeit gelassen (10 Jahre) die Richtige zu finden. Es wäre Interessant deine Geschichte zu erfahren.
Es ist ja der Sinn eines Forums Informationen auszutauschen um zu lernen. Du hast ja offensichtlich vieles/ alles richtig gemacht.

Saludos Smiley
 
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Antwort #42 - 22. August 2018 um 11:05

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Die Verpflichtungserklärung wäre bedeutungslos, wenn Patrizia den Vater ihres Kindes geheiratet hätte und ihr dadurch andere Verpflichtungen entstanden wären. Das wissen wir aber nicht. Vermutlich ja, wenn sie schreibt, dass Ariel das "gemeinsame Sorgerecht" habe. Könnte aber auch sein, dass sie dies eher aus moralischer Sichtweise sieht. Denkbar wäre also, dass er sich noch in ihrer Nähe aufhält. Und dies möglicherweise illegal. Das wissen wir aber auch nicht.

Von derartigen Ungewissheiten blieb Kurt in all den 15 Jahren des Verheiratetseins mit einer Kubanerin verschont. Nur so kann er -wie schon die 25 Jahre zuvor-, weiterhin seinen alljährlichen Aufenthalt in Kuba finanzieren. Vielleicht erzählt er uns noch, warum er das macht.   
 

Saludos Esperanto
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Antwort #43 - 24. August 2018 um 19:46

Patrizia   Offline
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Hallo!
Bin ich gemeint mit “gnädige Frau?”

Mal eine andere Frage, aber auch zu diesem Thema ...
Wovon hängt es ab Bzw womit hängt es zusammen dass ariels Aufenthaltstitel verlängert wird?! Hat meine Ansicht und Einschätzung der ganzen Situation auch ein Gewicht?

Grüsse an alle...
 
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Antwort #44 - 24. August 2018 um 20:07

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Natürlich hat Kurt dich gemeint.
Er hat nur verpeilt, dass dein Cubano bereits hier ist.

Es ist interessant dass du Ariel (kleinschreibst) aber meiner Meinung nach ist Sein Aufenthaltsrecht in erster Linie Sein Kind. Sonst könnte man Ihn leicht ausweisen.

Es ist ein sogenanntes Ankerkind.

Du wirst Ihn nicht mehr los ( bis das Kind Volljährig ist) und wenn er nicht sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann es gut sein, dass du bezahlen musst, sofern er Sozialleistungen beantragt hat.

Saludos
 
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