Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
Alles komisch (Gelesen: 40811 mal)
Antwort #45 - 24. August 2018 um 21:19

Patrizia   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 67
**
 
Tja schade... dass er schon hier ist und ich jetzt nicht mehr “entscheiden” kann wie sich unsere Beziehung weiter gestaltet!!

Ankerkind?! Ein Anker in der Bucht von Hamburg!Smiley
 
IP gespeichert
 
Antwort #46 - 24. August 2018 um 22:13

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Naja, da Hamburg nicht am Meer liegt, hat es zwar eigentlich keine Bucht, aber es gibt:http://www.die-bucht-hamburg.de/
Unser kartdriver könnte da für Aufklärung sorgen, ob die Alster oder Elbe schon für Buchten sorgt, bzw. was mich mehr interessiert, ob das 4 Jahreszeiten, das Atlantik oder vielleicht das Prem das bessere Preis/Leistungsverhältnis hat.

Aber ich denke " Ankerkind " ist selbsterklärend.

Oder muss ich es dir wirklich klar machen was es bedeutet?

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #47 - 24. August 2018 um 23:30

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Patrizia schrieb am 24. August 2018 um 19:46:
Wovon hängt es ab Bzw womit hängt es zusammen dass ariels Aufenthaltstitel verlängert wird?! Hat meine Ansicht und Einschätzung der ganzen Situation auch ein Gewicht?

Sein Aufenthaltstitel basiert auf der beabsichtigten Heirat mit Dir. Ist diese erfolgt, hat er ein Aufenthaltsrecht. Alles andere ist nach meiner Auffassung bedeutungslos. Natürlich auch der Wunsch auf Verlängerung seines Aufenthaltes aus irgendeinen anderen Grund. 
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #48 - 25. August 2018 um 01:26

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Sorry Esperanto sein Aufenthaltstitel beruht in erster Linie darauf, dass er Kindesvater ist.
Nicht das er evtl. Heiraten möchte.
Wegen der Heiratswilligkeit hätte er ohne Sprachtest nicht einreisen können.
Ansonsten wäre es ja für Patrizia einfach Ihn loszuwerden. Augenrollen

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #49 - 25. August 2018 um 10:18

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Mit der Zeugung eines Kindes, lässt sich doch kein Aufenthaltsrecht begründen.

Die Einreise wurde erlaubt, um den Schutz der Familie gerecht zu werden, wie das Grundgesetz es vorsieht. Nach der Anerkennung der Vaterschaft seitens Patrizia und Ariel, sowie deren Terminbeantragung beim Standesamt für eine Heirat mussten deutsche Behörden bei der Bearbeitung des Visumsantrages davon ausgehen, dass der Wunsch einer Familiengründung aufrichtig war. In diesem Zusammenhang ist die Vorgabe des Ausländergesetzes auf den Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnis vor gemeinsamer Wohnsitznahme in Deutschland nebensächlich. Im Übrigen gilt diese Forderung eh nur, wenn es sich bei einem der beiden um einen deutschen Staatsbürger handelt. Nachdem keine Heirat erfolgte, (was wir aber nicht wissen) kann Ariel keinen dauerhaften Aufenthaltstitel aus den ursprünglich geäußerten Heiratsabsichten beanspruchen.

Dass einer Abschiebung dem Wohl des Kindes entgegensteht, kann ich mir nicht vorstellen. Es ist davon auszugehen, dass Patrizia allein für das Wohlergehen des Kindes sorgt. Schwer vorstellbar, dass Ariel nach Trennung von der Kindesmutter sich ausreichend um eine emotionale Bindung mit dem Kind bemüht. Auch eine finanzielle Unterstützung wird er nicht leisten, solange er nicht einmal für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann, von dem auszugehen ist.

Patrizia wird Ariels derzeitige Lebensumstände kennen.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #50 - 25. August 2018 um 10:49

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Also ich bin natürlich kein Anwalt für Familienrecht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vater der ein Sorgerecht für ein deutsches Kind hat, ausgewiesen werden kann.

Das Einkommen von Ariel wäre nur dann ein Faktor, wenn die deutsche Rechtsprechung Handlungsspielraum hätte.
Was nicht der Fall ist.

Wenn Ariel schlau ist, ( ich hoffe er liest hier nicht mit) sagt er, dass er sich um sein Kind kümmern möchte ( ob er es macht oder nicht ist juristisch irrelevant), macht auf Hartz 4 plus Schwarzarbeit und lebt dann vermutlich besser als Patrizia die alles offiziell macht.

Anders wäre es natürlich, wenn Patrizia das alleinige Sorgerecht bekommt.

Dann ist Ariel zweiter Sieger und kann ausgewiesen werden.

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #51 - 11. September 2018 um 15:39

Patrizia   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 67
**
 
HAllo! Ich melde mich mal In dieser Rubrik .
Meine Situation kennen wahrscheinlich viele die den
Beitrag lesen.
Ich möchte wissen wie die rechtliche Grundlage ist für Menschen aus Cuba die einen Aufenthaltstitel für ein Jahr haben? Was muss beachtet werden? Welche Kriterien spielen eine Rolle um diesen zu verlängern?! Wie viel Gewicht bekommt der intergrationskurs? Und welche Rolle spiele ich da als Ex-Partnerin und unser gemeinsames Kind?!
Kann ich mich mit diesen Fragen an die auslanderbehorde wenden?

Noch eine weitere Frage , diese betrifft aber nicht ariel sonder Lionel- wie sehen die Rechte für arile als Vater und als sorgeberechtigter auf cuba aus?! Also hat er DAs recht mit seinem Kind da zu bleiben sollten wir dorthin in den Urlaub
reisen?

Ich merke dass mich die Themen mehr und mehr beschäftigen und sich auch oft in meine Gedanken drängen, da die Zeit- natürlich- vergangen ist und sich ariel immernoch nicht geschafft hat zu integrieren... das heißt, er ist nach 10 Monaten immernoch nicht in der Lage fehlerfrei die einfachsten deutschen Sätze zu bilden und lebt vom Staat. Weiter habe ich den Eindruck dass er die Zeit nur mit Lionel teilt damit ihm nicht unterstellt werden kann er würde sich nicht um sein Kind kümmern. Es bereitet mir manchmal sorgen und ich weiß nicht wie wir besser dran sind... ob “mit “ ihm hier, wo er offensichtlich auch sehr unzufrieden ist oder “ohne “ ihn in Deutschland und Kontakt über die möglichen Medien!

Liebe Gruße,
Patrizia
 
IP gespeichert
 
Antwort #52 - 11. September 2018 um 18:12

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Patrizia schrieb am 11. September 2018 um 15:39:
HAllo! Ich melde mich mal In dieser Rubrik .
Meine Situation kennen wahrscheinlich viele die den Beitrag lesen.

Nein, Deine jetzige Situation kennen wir nicht. Insbesondere nicht mit welchem Aufenthaltstitel der Vater Deines Kindes sich hier aufhält. Er hatte einen Visumsantrag gestellt für Eure Heirat mit anschließender Wohnsitznahme in Deutschland. Nach dessen Genehmigung ist er hier eingereist. Geheiratet habt ihr aber nicht.

Es macht schon Sinn, sich bei der Ausländerbehörde zu erkundigen, wie es sich mit dem Aufenthaltstitel verhält. Vielleicht hat man der ursprünglichen Aufenthaltstitel in dem Glauben verlängert, dass die Heiratsabsichten weiterhin bestehen. So einfach bist Du aus der Sache nicht heraus und solltest Dich schon darum kümmern, womit er seinen Lebensunterhalt bestreitet auch wenn Du nicht mit ihm verheiratet bist.

Weil eine Scheidung nur Verheiratete betrifft, gehört das eröffnete Thema nicht in diese Rubrik.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #53 - 11. September 2018 um 19:10

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
@ Patrizia: Wenn dein Ariel einen guten Anwalt hat, bekommt er schon deshalb den Aufenthaltstitel weil er ein Kind hier hat.

Dumm nur, wenn er vom Staat unterstützt wird, wird irgendwann der Staat dir eine Rechnung präsentieren.

Du solltest es ihm schmackhaft machen nach Kuba zurück zu reisen.( vielleicht mit einer Art " Abfindung " vielleicht 2-5 Tausend €) Ist immer noch billiger als Ihn jahrelang zu unterstützen. Die Jahreskosten dürfen so bei 8000€ liegen.

Denn wenn es dumm läuft, musst du die ganze "Stütze" je nachdem wie deine Einkommensverhältnisse sind ganz oder teilweise zurück bezahlen. Ich habe hier mal einen Thread gelesen, wo eine Frau bei einer Einladung, mit Asylverfahren für einene Cubana eine Rechnung über mehrere 10-tausend € bekommen hat.

Wenn dem so ist, kannst du ohnehin nicht der nächsten Zeit keinen Kubaurlaub machen ( ich gehe mal davon aus, weil du eine Frage gestellt hast über Jobmöglichkeiten für Kubaner, das du nicht Geld ohne Ende hast)  und erst wenn du von Gesetzeswegen das alleinige Sorgerecht hast würde ich es riskieren nach Kuba zu fahren.

Denn nur mit einem entsprechenden Dokument ( am besten auch in spanischer Übersetzung) kannst du auch wieder entspannt mit deinem Kind ausreisen, falls Ariel versucht dich zu erpressen.
(zum Beispiel mit:  das Kind bleibt in Kuba oder du gibts Geld)

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #54 - 20. September 2018 um 13:58

Patrizia   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 67
**
 
Hallo!
Also, jetzige Situation sieht folgendermaßen  aus:
Ariel und ich leben getrennt. Er ist bei einem Freund untergekommen, meines Wissens nach nicht umgemeldet.
Integrationskraft hat er nicht bestanden, er muss ihn wiederholen. Wenn ich ihn  richtig verstanden habe, weiß aber nicht inwiefern das möglich ist und wie er das finanziert. Er schafft es nach 10 Monaten noch nicht zu sagen,wie er geschlafen hat, wie es Lionel geht oder auf die Frage zu antworten, was sie(arile und Lionel) gemacht haben!! Er erhält Unterstützung von jobcenter und macht -angeblich- verschiedene 450€ Jobs. Lionel sieht er 6 mal die Woche.

Nun habe ich eine Mail an das ausländeramt geschrieben, gefragt inwieweit die nicht Beziehung Einfluss hat auf seinen Aufenthaltstitel ... die Antwort war dass die Beziehung Bzw der Status keinen Einfluss hat und dass ariel einen weiteren Aufenthaltstitel erhält, da sei Kind hier lebt.

Ich weiß nicht wie ich das finden möchte...
 
IP gespeichert
 
Antwort #55 - 20. September 2018 um 16:39

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Allein deswegen, weil Ariel Vater eines deutschen Kindes ist, hat er kein Anrecht auf einen Aufenthaltstitel. In diesem Zusammenhang ist das Wohl des Kindes entscheidend, wobei der fast tägliche Umgang Ariels mit dem Kleinkind schon erstaunlich ist.

Hierzu ergänzend zu den vorangegangenen Beiträgen #34 und #49 die Kommentierung eines Rechtsanwalts hinsichtlich “Neues Sorgerecht ab 19. Mai 2013“.
Darin wird auch auf die Erlangung des Sorgerechts hingewiesen. „Zwar kann im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung auch eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge abgegeben werden. Nach unserer Erfahrung, unterbleibt das häufig. Dann hat nur die Kindesmutter das Sorgerecht.“ Sollte Ariel dies im Nachhinein durch ein vereinfachtes Verfahren (§ 1626a BGB) beim Gericht beantragen, so hast Du dabei auch ein Wort mitzureden (so die anwaltliche Kommentierung).

Wenn die Ausländerbehörde großzügig Aufenthaltstitel an Ariel vergibt, dann kann er einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Mehr als 450 € monatlich sind aber auch bei mehreren versicherungsfreien 450€-Jobs nicht drin.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #56 - 20. September 2018 um 23:01

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Es gibt ein neues Sorgerecht seit Mai 2013.
Hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2013/05/21/sorgerecht-nichtehelicher-vater-gea...
Ich vermute Ariel kennt das. Daher weiß er dass  Ihm kaum Abschiebung droht, solange er sich um sein Kind kümmert.

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #57 - 23. September 2018 um 07:36

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
@ esperanto: OK man kann natürlich auch einen anderen Link nehmen! Keinesfalls wollte ich hier Schleichwerbung machen für eine Frankfurter Kanzlei.
( man weiß ja nicht ob Ariel hier mit liest und evtl. einen Tipp bekommt welche Kanzlei er in Anspruch nehmen sollte. Ha, ha,ha) Smiley

Wobei ich deren Interpretation und Ausführung verständlicher finde als den reinen Gesetzestext.

@ Patrizia:
Es ist nur so eine Idee von mir, da Ariel zur Gewalttätigkeit neigt und es in Kuba erlaubt ist Kinder auch mal einen Klapps oder Ohrfeige zu geben ( was hier nicht geht) könntest du vielleicht über diesen Weg das alleinige Sorgerecht beantragen.

Somit ist es möglich, das Ariel abgeschoben wird.

Ansonsten können ( je nachdem wie deine Einkommensverhältnisse sind) hohe Kosten für dich auflaufen.

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #58 - 23. September 2018 um 22:28

Patrizia   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 67
**
 
Also das mit den Kosten versteh ich immernoch nicht... ich habe weder für ihn gebürgt noch irgendeine Erklärung im
Vorhinein unterzeichnet!!
Und sollte ich mitkriegen dass Lionel von ariel
geschlagen wird passiert aber noch mehr als eine Abschiebung!!

Aber dazu dass ihr denkt, dass es ganz klar darüber Bescheid weiß was er hier in Deutschland für „rechte“ hat- das glaube ich auch!! Dafür sorgen auch seine vielen cubanisxhen Freunde die schon länger hier leben...
 
IP gespeichert
 
Antwort #59 - 23. September 2018 um 23:18

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 
Hmm, musstest du keine Verpfichtungserklärung unterschrieben für die Einreise von Ariel?

Also immer wenn ich Leute aus nicht EU Staaten eingeladen habe, musste ich den Wisch unterschrieben und meine letzten 3 Monatsabrechnungen vorlegen. Wenn da mal eine Abrechnung mit Bonuszahlungen dabei war, sind die Leute vom Bürgeramt/Ausländerbehörde ( ist in Frankfurt das gleiche, was relativ praktisch ist, dort kann man alles erledigen, auch neue Reisepässe, Personalausweise, Ummeldungen, usw.)  ziemlich geschmeidig geworden bei der Bearbeitung. Cool

Saludos
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken