Für das (nationale) Visum zur „
Herstellung der ehelichen Gemeinschaft in Deutschland“ musste Patrizia als deutsche Staatsbürgerin keine Verpflichtungserklärung unterschreiben
(siehe Merkblatt) auch nicht für die Zeit bis zur Heirat (mit anschließender Erteilung der Aufenthaltserlaubnis). Mit der schriftlichen Vorlage der Anmeldung beim Standesamt geht man davon aus, dass es zu einer Heirat kommt, womit sich eine derartige Verpflichtungserklärung erübrigen würde. Offenbar ergeben sich durch die beim Standesamt abgegebene, nicht eingehaltene Erklärung keine Pflichten für Patrizia auch keine finanziellen.
Klar ist aber, dass Ariel mit der Vaterschaftsanerkennung (unabhängig ob erfolgter Heirat oder nicht) für sein Kind Unterhalt zu zahlen hat.