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Visum (nicht Touristenkarte) für Einreise (Gelesen: 7024 mal)
12. Dezember 2018 um 10:02

alv1234   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 5
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Hallo!

Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Ehefrau iranische Staatsangehörige. Wir wollten im Februar gemeinsam Urlaub in Kuba machen. Wir waren auf dem kubanischen Konsulat und dort wurde uns mitgeteilt, dass meine Ehefrau eine notariell beglaubigte und vom Außenministerium überbeglaubigte Erklärung abgeben muss, dass sie zu Urlaubszwecken nach Kuba einreist und danach wieder zurück reist, also nach Deutschland. Wir waren etwas perplex. Sowas hätten wir uns von den USA oder so erwartet aber nicht in Kuba. Ist das normal? Ich hoffe das war kein übereifriger Beamter und dass das raus geworfenes Geld ist. So eine Unterschrift eines Notars ist nicht gerade billig und ich frage mich was das denn überhaupt bringen soll... Ziemlich bizarr  unentschlossen
 
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Antwort #1 - 12. Dezember 2018 um 10:29

Esperanto   Offline
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alv1234 schrieb am 12. Dezember 2018 um 10:02:
Ist das normal?

Nein!

Den Trottel, den ihr im kubanischen Konsulat angetroffen habt, der spinnt. Eigentlich ist die Touristenkarte ein, wenn auch kümmerliches (Ersatz-)Visum. Und was sollte denn der Notar beglaubigen? Was hat das hiesige Außenministerium mit der Einreise eines iranischen Staatsangehörigen in Kuba zu tun?

Falls ihr wegen der Touristenkarte das kubanische Konsulat aufgesucht habt, so war das nicht nötig. Die gibt es auch woanders, unter anderem auch bei der Abreise am Flughafen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 12. Dezember 2018 um 12:27

alv1234   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 5
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Für mich reicht die Touristenkarte, aber sie als Iranerin ist visumspflichtig.
Das hiesige Außenministerium überbeglaubigt Urkunden, damit sind diese für kubanische Behörden beglaubigt. Das ist im internationalen Rechtsverkehr üblich.
Der Notar beglaubigt lediglich die Unterschrift. Ich weiß nicht, was das bringen soll. Allerdings weiß ich nicht, was ich sonst tun kann? Bei einem anderen kubanischen Konsulat anrufen und fragen, ob das wirklich Vorschrift ist und diese ggf. die Kollegen informieren? Denn ich kann schlecht einen kubanischen Beamten eines besseren belehren... Am Ende entscheidet der ja über Vergabe des Visums.
 
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Antwort #3 - 12. Dezember 2018 um 15:15

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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alv1234 schrieb am 12. Dezember 2018 um 12:27:
sie als Iranerin ist visumspflichtig

Aus welcher Quelle ist dies zu entnehmen? Geschäftsreisende benötigen ein Visum. Im Internet sind nur die Länder aufgeführt, deren Touristen keine Touristenkarte benötigen.

alv1234 schrieb am 12. Dezember 2018 um 12:27:
Bei einem anderen kubanischen Konsulat anrufen und fragen

Ja, es gibt hier in De 2 kubanische Konsulate, jeweils in Berlin und Bonn. Möglich wäre auch eine Anfrage bei der Fluggesellschaft. Ohne Touristenkarte nehmen sie nach Kuba niemanden mit, weil sie bei Abweisung an der Grenzkontrolle den Passagier auf ihre Kosten zurückfliegen müssten. Insofern sollten sie wissen, welche gültigen Reisedokumente ihre Passagiere aus Drittländern benötigen. Auch der Bürgerservice des Auswärtige Amtes könnte etwas wissen. Als Ehefrau eines Deutschen steht ihr eine Auskunft zu. Vermutlich wird man aber bei einer telefonischen Anfrage einfachhalber an das kubanische Konsulat verweisen.

Wäre gut, wenn Du weiterhin uns über die erhaltenen Auskünfte berichten würdest. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 13. Dezember 2018 um 13:01

Esperanto   Offline
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alv1234 schrieb am 12. Dezember 2018 um 12:27:
Denn ich kann schlecht einen kubanischen Beamten eines besseren belehren...

Ist auch nicht nötig.

Du kannst ihn aber nach dem Text bzw. Inhalt der Erklärung zu den Reiseabsichten fragen, den er unterschrieben haben will. Der Notar hätte nämlich sein Unverständnis geäußert und danach gefragt. 
unentschlossen
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 17. Dezember 2018 um 12:31

alv1234   Offline
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Cubalibre

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Ja, es scheint tatsächlich Vorschrift zu sein. Jedenfalls für iranische Staatsangehörige. Im hiesigen Aussenamt hat man zwar keine Informationen, aber wir haben in der kubanischen Botschaft in Teheran angerufen und dort wurde uns mitgeteilt, dass die Einreisebestimmungen für Iraner so sind. Wenn Iraner im Iran einen Visaantrag stellen, sind sie noch strenger. Müssen jetzt den ganzen Beglaubigungsweg machen...
 
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Antwort #6 - 17. Dezember 2018 um 16:20

Esperanto   Offline
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Sollte tatsächlich bei der Einreise in Kuba von Iranern ein Visum verlangt werden, das über die sonst übliche Touristenkarte hinausgeht, dann kann dieses Dokument nur von der kubanischen Auslandsvertretung ausgestellt werden. Dort sollten sie wissen, unter welchen Voraussetzungen sie dies ausstellen.

Beispielsweise verlangt die deutsche Botschaft in Kuba für die Ausstellung eines Touristenvisums für Kubaner den Nachweis, dass er genügend finanzielle Mittel hat, um seinen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderem Schengenland bestreiten zu können. Weil Kubaner gewöhnlich dazu nicht in der Lage sind, wird für die Ausstellung eines Besuchsvisums auch ersatzweise eine Verpflichtungserklärung akzeptiert, in welcher sich der Bürge zur Übernahme der Kosten bereit erklärt. Diese Erklärung wird von deutschen Behörden ausgestellt, die auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des sich Verpflichtenden überprüft und zu bestätigen hat.

Vor etlichen Jahren benötigten die Kubaner für Reisen ins Ausland eine Ausreisegenehmigung. Sie war von der Erklärung eines Bürgen im Ausland abhängig, dass dieser alle Kosten, sogar die (juristische) Verantwortung des Kubaners übernimmt. Die Unterschrift unter dieser Erklärung, musste notariell beglaubigt werden. Sogar eine Apostille, also die Beglaubigung der Rechtmäßigkeit der notariellen Unterschrift, wurde seitens des kubanischen Konsulats abverlangt, die das Dokument anschließend nach Kuba für die Ausreisegenehmigung weiterleitete.

Was aber verlangt das hiesige, kubanische Konsulat für die Ausstellung des Visums für Deine Ehefrau? Soll sie erklären, dass sie wieder ausreisen will? Diese Auflage ergibt sich schon aus der Touristenkarte, die zu unterschreiben ist. Soll also für die Ausstellung eines Visums für Iraner noch eine zusätzliche Erklärung zur Ausreise erforderlich sein, in welcher der Notar die Unterschrift beglaubigt? Das macht ein verantwortungsvoller Notar nicht, kann er doch keine Absichten beglaubigen, die in der Zukunft liegen. Wäre dem so, dann würde ich meiner Freundin eine notarielle Beglaubigung abverlangen, wenn sie mir erklärt, dass sie mich bis an das Ende meiner Tage lieben wird.

Eher wäre denkbar, dass das kubanische Konsulat eine notariell beglaubigte Erklärung von Dir als solventen Ehemann abverlangt, in welcher Du Dich verpflichtest, die Kosten ihres Aufenthaltes in Kuba zu übernehmen, sie davon abhältst irgendwelche Terroranschläge im Namen Mullahs dort zu begehen und sie bei Ausreise auch wieder mitnimmst. Dann hätte das kubanische Konsulat die Möglichkeit Dich in die Pflicht zu nehmen, falls Du alleine wieder zurückkommst. Es könnte ja sein, dass das kubanische Konsulat die deutsche Gesetzgebung nicht kennt.

Es bleibt dabei: Das Konsulat soll den Text des Schriftstückes vorgeben unter dem die Unterschrift stehen soll, die der Notar und anschließend das Auswärtige Amt zu beglaubigen hat.
 

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Antwort #7 - 02. Januar 2019 um 18:06

alv1234   Offline
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Cubalibre

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Hallo! Wir haben das Visum dann erhalten (keine Touristenkarte, sondern ein "klassisches" in den Pass geklebtes). Es bedurfte aber der geforderten beglaubigten Absichtserklärung.

Die Informationen findet man - hat man uns mitgeteilt - auch auf der Cuba Diplomatica Seite des kuban. Außenministeriums:
http://misiones.minrex.gob.cu/en/iran/consular-services#otras_visas

Unter "Requerimientos para Visa de Turista". Ein ziemlicher Zirkus, es ist halt dasselbe was die Europäer machen, wenn ein Kubaner zu uns will, nur umgekehrt. Seltsam ist nur, dass sie keinen Unterschied machen, wenn es sich um eine Angehörige eines EU-Bürgers handelt.
 
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Antwort #8 - 02. Januar 2019 um 21:07

Esperanto   Offline
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Die Sache ist ja jetzt gelaufen. Alle Achtung, dass Du all diese Blödeleien des kubanischen Konsulats ertragen konntest.

Bin mal Deinen Links nachgegangen. Was den Link zum kubanischen Außenministerium betrifft, so handelt es sich um den Link zum kubanischen Konsulat im Iran. Dort sind alle Visumsarten aufgeführt, wie wir sie kennen. Für euren geplanten Kubaaufenthalt käme nur das Touristenvisum in Betracht, welches sich durch nichts von der Touristenkarte unterscheidet. Vermutlich haben sie dort die Vorgaben des Außenministeriums wortwörtlich übernommen und mit dem Link zu den “Requerimientos para Visa de Turista“ ergänzt, in welchem eigentlich nur der Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthalts in Kuba verlangt wird. Darin unterscheiden sie sich von keinem Konsulat. Auch nicht vom deutschen Konsulat in Kuba, das sich ersatzweise mit der Erklärung des Einladers zur Kostenübernahme (Verpflichtungserklärung) zufrieden gibt.

Nirgends wird eine beglaubigte Absichtserklärung (hinsichtlich der Rückkehrwilligkeit) gefordert.

Wenn eine derartige Absichtserklärung einen Sinn machen würde, dann könnten es sich die Konsulate in Kuba bei der Ausstellung kurzfristiger Schengen-Visa (Touristen-, Besuchs-, Geschäftsvisum) einfach machen. Gerade die Feststellung der Rückkehrwilligkeit ist das zentrale Anliegen bei der Prüfung des Visumsantrages, welches durch eine Vielzahl an Nachweisen zu dokumentieren und glaubhaft zu machen ist. Mit einer alleinigen Unterschrift -auch einer beglaubigten- ist dieser Nachweis nicht zu erbringen.
 

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Antwort #9 - 20. Februar 2019 um 11:27

alv1234   Offline
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Cubalibre

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Urlaub vorbei, alles war super. Die Einreise war etwas unangenehm für meine Frau, weil sie sie länger befragt haben und sogar ein Vorgesetzter kommen musste, um sich das Visum genauer anzusehen (es sieht ganz anders als die Touristenkarte aus). Ich werde eine Beschwerde verfassen und an den Botschafter schicken, vielleicht hilft es ja was für die Zukunft.
 
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Antwort #10 - 20. Februar 2019 um 13:05

Esperanto   Offline
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Solltest die Beschwerde mit der Frage abschließen, ob für euren geplanten nächsten Besuch in Kuba die hiesige Botschaft erneut auf ein Visum besteht, welches bei der kubanischen Grenzkontrolle Befremden auslöst und sie verunsichert. In diesem Fall würdest Du mit Deiner Ehefrau künftig andere touristische Ziele vorziehen.
 

Saludos Esperanto
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